Der zweite Problempunkt, den ich ansprechen will, besteht darin, dass Sie hier im Landtag das Transparenzgesetz einbringen und Informationsfreiheit und Transparenz sehr hochhalten. Hier im Landesnaturschutzgesetz sollen nun Neueinstufungen von Grundstücken erfolgen, ohne dass der Eigentümer Informationen erhält.
Das ist schon bedenklich, wie Sie im Rahmen dieses Gesetzes mit der von Ihnen geforderten Transparenz umgehen. Die Regierungsfraktionen sehen es anscheinend ähnlich; denn sie haben auch dazu einen Änderungsantrag eingebracht, dass zumindest die Kammern informiert werden, wenn schon die Grundstückseigentümer keine Informationen bekommen.
Zum Dritten begrüßen wir, dass zumindest ansatzweise Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen als ein Ausgleich anerkannt werden können. Unseren dementsprechenden Antrag zur Offenhaltung der Landschaft hat RotGrün vor einem halben Jahr noch abgelehnt.
Wir alle wissen, dass wir heute schon viele Ausgleichsflächen haben, die durch starke Verwilderung und Verbuschung unserer Kulturlandschaft schaden. Frau Ministerin, hier wäre ein Ansatz angebracht gewesen, auch die Pflege als Ausgleich anzuerkennen, und zwar großflächig, damit wir unsere Kulturlandschaft besser erhalten können.
Warum gerade in Rheinland-Pfalz durch diesen Gesetzentwurf weitere Landschaftsteile, wie die Fels-Flur-Komplexe, magere Flachlandmähwiesen, Bergmähwiesen und Magerweiden, unter Naturschutz gestellt werden sollen, erschließt sich mir nicht. Es zeigt wieder deutlich, dass es Rot-Grün unseren Bauern besonders schwer machen will.
Flächen, die anderenorts ohne Probleme bewirtschaftet werden können, sollen nach unserem Landesrecht schützenswert sein. So kümmern Sie sich hier um die Bäuerinnen und Bauern im Land. Hier werden weitere 17.000 Hektar für die Produktion eingeschränkt. Dass Sie diesen gesetzlich geregelten Vertragsnaturschutz, wie wir gestern Abend gehört haben, für diese Flächen als besondere Errungenschaft verkaufen wollen, ist schon ein Stück makaber. Erst verbieten Sie die betriebswirtschaftlich sinnvolle Nutzung, und dann führen Sie die Bauern in den staatlich organisierten Vertragsnaturschutz.
Das Thema Nestschutz haben wir in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs schon ausführlich beraten. Auch meine Diskussionen mit Herrn Kollegen Hartenfels haben keine großen Änderungen herbeigeführt, obwohl es natürlich von den ersten restriktiven Umgrenzungen einen erheblichen Rückgang im Gesetzentwurf gibt. Aber ich möchte dennoch erneut die Frage stellen, die ich Herrn Kollegen Hartenfels schon einmal gestellt habe:
Wenn ein Winzer seinen Weinberg im Frühjahr rodet, nebenan befindet sich der Horst einer geschützten Vogelart, und der Winzer weiß nichts davon, kommt der Naturschützer, der im Gesetz eingeführt wird, und zeigt ihn an, weil er dort gerodet hat. Dann muss der Winzer im ungünstigsten Fall nach diesem Gesetzentwurf mit einer Ordnungswidrigkeitsstrafe in Höhe von bis zu 20.000 Euro rechnen. Das können wir nicht mitmachen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Änderungsantrag regen SPD und GRÜNE noch an, dass man in die Regionalen Planungsgemeinschaften zusätzlich noch die Umweltschutzverbände mit einbeziehen soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gremien sind
schon sehr stark besetzt. Dann könnten wir auch noch den Bauern- und Winzerverband, den Touristikverband oder die Sportverbände mit hineinbringen, die ebenfalls alle betroffen sind von den Regelungen der Regionalen Planungsgemeinschaft. Ich sage Ihnen, dann wären diese Gremien völlig handlungsunfähig, und das können wir nicht mitmachen.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt anführen, der ganz klar zeigt, dass Sie die Landwirtschaft unter Generalverdacht stellen. Sie führen in diesem Gesetz 19 zusätzliche Ordnungswidrigkeiten ein, die über das Bundesnaturschutzgesetz hinausgehen. Hinzu kommen noch sehr harte Strafen, die ebenfalls weit über das Bundesnaturschutzgesetz hinausgehen, von 20.000 Euro oder gar 50.000 Euro. Das ist so nicht mitzumachen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen besonders von der SPD, sollten Sie noch den Anspruch haben, für weite Teile der Bevölkerung zu sprechen, für unsere Bäuerinnen und Bauern da zu sein und den Naturschutz gemeinsam mit den Nutzern verwirklichen zu wollen, dann schließen Sie sich unserem Antrag an.
(Beifall der CDU – Alexander Schweitzer, SPD: Nur mit der Natur und nicht gegen die Natur! – Arnold Schmitt, CDU: Genau!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz verfolgt das Ziel, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und die biologische Vielfalt, über die wir schon so häufig in diesem Hause diskutiert haben, zu erhalten. Diese biologische Vielfalt ist nicht nur in fremden Ländern, sondern auch bei uns ganz konkret gefährdet. Deswegen ist es gut, dass dieses Gesetz sowie auch einige andere Vorhaben dieser Landesregierung und der Koalitionsfraktionen sich in dieser Legislaturperiode damit beschäftigen und sich die Landesregierung immer wieder bemüht, die Ziele zu erreichen, Interessen, die berechtigt sind, auszugleichen und praxisgerechte Regelungen zu finden. Dem fühlt sich dieser Entwurf, aber auch die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen verpflichtet.
Wir haben es mit Herausforderungen zu tun, gerade in den Bereichen, mit denen wir uns in einer der letzten Plenarsitzungen wie auch schon in den entsprechenden Sitzungen des Ausschusses beschäftigt haben, nämlich mit dem Thema Grünland.
Herr Kollege Schmitt, Sie haben soeben gesagt, Sie wüssten gar nicht, weshalb dort etwas geschützt werden müsse. Dieser Bereich muss geschützt werden, weil dieser wichtige Lebensraum, das artenreiche Grünland, massiv unter Druck steht, weil es umgebrochen wird und damit als Lebensraum für viele wichtige, besonders geschützte Arten verlorengeht.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung, aber auch die Koalitionsfraktionen möchten diesen Schutz zusammen mit den Landnutzern gestalten und es in praxisgerechte Lösungen umsetzen. Deswegen ist vorgesehen, dass – falls es zu einem Umbruchsverbot kommt – dem gegenübersteht, dass Angebote aus dem Vertragsnaturschutz gemacht werden. Dies wird im Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass auf rund 17.000 Hektar artenreichen Grünlands eine finanzielle Kompensation der Landwirte erfolgt, die ich nur sehr großzügig nennen kann und die den Interessen der Landwirte, aber vor allem auch den Interessen des Naturschutzes gerecht wird.
Herr Schmitt, Sie hingegen und Ihre Fraktion schlagen vor, dort eben keinen Schutz vorzunehmen und auch die finanzielle Kompensation, die die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen vorsehen, nur in Einzelfällen dort, wo es unbedingt notwendig ist, wo es also vom Bundesgesetz oder nach EU-Recht vorgesehen ist, den Landwirten angedeihen zu lassen. Das heißt, Sie schaden an der Stelle den Interessen der Landwirtschaft, aber vor allem auch den Interessen des Naturschutzes. Insofern kann ich es nicht nur nicht verstehen, sondern ich glaube auch, dass Ihr Änderungsvorschlag an dieser Stelle inhaltlich und rein fachlich schlecht gemacht ist.
Eine ganze Reihe von anderen Eckpunkten wären anzusprechen, wie zum Beispiel, dass wir die Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen in Naturschutzgebieten und anderen schutzwürdigen Gebieten und in den Randbereichen dieser Gebiete untersagen. Ich glaube, es ist ein Anliegen der Landwirtschaft und des Naturschutzes, aber auch von sehr vielen Menschen in unserem Land, an dieser Stelle eine Rechtsklarheit zu schaffen, und diese Rechtsklarheit wird mit diesem Gesetz hergestellt.
Der ehrenamtliche Naturschutz wird gestärkt. Sie haben es soeben kritisch aufgegriffen und haben es in vorangegangenen Sitzungen manchmal unter dem Schlagwort „Naturschutzpolizei“ dargestellt. Ich halte dies für eine überzogene Darstellung; denn es sind Regelungen, die in großen Teilen bereits Anwendung finden und noch aus den 80er- und den 90er-Jahren herrühren, als dies unter CDU-Führung – auch ganz stark mit der Person von Herrn Professor Dr. Töpfer verbunden – implementiert wurde und man den Naturschutzbehörden – wir reden also in aller Regel über die Kreisverwaltungen – das Recht gibt, Grundstücke nach vorheriger Anmeldung zu betreten, und dort, wo sie es wollen, können sie in Zukunft entsprechende Beauftragte einrichten. Es geht also nicht um den Begriff „sollen“, sondern um „können“.
Gleiches gilt für Unternehmen, die ein weiteres Instrument als Angebot bekommen, aber sie müssen es nicht nutzen. Das ist der entscheidende Unterschied: Es sind Angebote, es sind Kooperationen und dort, wo nötig, Kompensationen, die vorgeschlagen werden; es wird also sehr stark mit Freiwilligkeit und mit entsprechenden Mitteln gearbeitet, die den Nutzern wirklich dienen.
Ich möchte noch ansprechen, dass sich eine ganze Reihe von Regelungen in diesem Gesetz im Laufe einer sehr langen Diskussion verändert hat und präzisiert wurde und mit kritischen Rückmeldungen aus der Praxis auch verantwortungsvoll umgegangen wurde. Dies ist eine Stärke dieses Gesetzes, die sich zum Beispiel beim Thema Nestschutz anwenden und einbringen lässt, aber auch bei anderen Themen, wie zum Beispiel beim Walderhaltungsgrundsatz. Insofern glaube ich, dass wir in Summe einen ausgewogenen Entwurf vorgelegt haben, der eine Vielzahl von Interessen unter einen Hut bringt, der praxisgerechte Lösungen offeriert und vor allem das Ziel verfolgt, unsere Naturlandschaften und Kulturlandschaften zu schützen und damit einen wichtigen Beitrag dazu leistet, die biologische Vielfalt zu erhalten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hürter, warum sagen Sie nicht, dass Sie von Ihrem Koalitionspartner dazu gezwungen werden, auf das Bundesnaturschutzgesetz so viel draufzupacken?
Herr Kollege Schweitzer, ich habe ein Interview von Ihnen gelesen, in dem Sie die Meinung geäußert haben, ein Bauer müsse dazu getrieben werden, dass er einmal im Naturschutz tätig wird.
Doch, das ist Ihre Darstellung. Wir müssen bei den Bauern dafür werben, dass sie den Naturschutz verstehen. Das war der Kollege Schweitzer. Das ist beim Kollegen Hürter genauso.
Aber wenn Herr Kollege Schweitzer einen Zwischenruf macht, dann werde ich doch wohl noch in einer Kurzintervention darauf eingehen können.
Wenn die Geschäftsordnung das nicht hergibt, werde ich weiterhin zum Kollegen Hürter sprechen. Herr Kollege Schweitzer ist da mit eingebunden.