Dann kam der 18. Mai dieses Jahres. Was haben Sie gemacht? Fragen Sie einmal Ihre Kollegen von der SPD, wie begeistert die waren. Am 18. Mai, an unserem Verfassungstag, haben Sie der Presse gesagt, dass es Ihnen völlig egal sei, was jetzt passiert – da waren wir noch mitten in den Verhandlungen –, und Sie würden nach der Sommerpause die von Ihnen gewünschten Gesetzentwürfe vorlegen. Was glauben Sie denn, wer wir sind? Glauben Sie wirklich, wir lassen uns von Ihnen am Nasenring durch die Arena führen? Das glauben Sie ja selbst nicht.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüßen wir Gäste auf der Zuschauertribüne, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus Waldorf und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Meisenheim. Herzlich willkommen im Landtag!
freue mich aber, dass ich über das Innenleben der Enquete-Kommission heute doch einiges erfahren durfte.
Darüber hinaus stimmt der erste Satz von Ihnen, Frau Kohnle-Gros, dass die GRÜNEN Probleme mit der SPD hatten, sie auf diesen Gesetzestext zu bringen, natürlich überhaupt nicht.
Wir haben uns zusammengesetzt, haben miteinander verhandelt und hatten dieses Ergebnis als Ziel. Zu diesem Ergebnis stehen wir als SPD, steht die rot-grüne Regierungskoalition.
Wir bringen heute die beiden Gesetze ein. Die direktdemokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz werden eine wesentliche Verbesserung erfahren. Diese Verbesserungen sind erforderlich, ohne dass wir deshalb herumnörgeln würden, dass die Kommunalpolitiker ihre Aufgaben schlechter erfüllen. Aber mehr direktdemokratische Elemente können durchaus belebend wirken.
Auf kommunaler Ebene sind folgende Regelungen vorgesehen: Beim Einwohnerantrag wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zwischen zwei denselben Angelegenheiten von bisher fünf auf zwei Jahre verkürzt. Das ist durchaus sinnvoll. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindestalter für die Teilnahme an einem Einwohnerantrag von 16 auf 14 Jahre reduziert.
Was ist dabei schlimm? Das für einen Einwohnerantrag erforderliche Unterschriftenquorum wurde maßvoll reduziert. Nunmehr sind 2 % der Einwohner, mindestens aber zehn Personen, dafür erforderlich. Was ist daran schlecht?
Bei Bürgerbegehren wird das Antragsquorum mit zunehmender Gemeindegröße im Wege einer prozentualen Staffelung gegenüber der bisherigen Regelung reduziert.
Bei Stellungnahmen von entsprechenden Verbänden liegen wir im bundesdeutschen Ranking irgendwo bei Platz 11 bis 12. Wir hatten vor Jahren schon einmal ein ähnliches Gesetz eingebracht, in dem die Quoren gesenkt wurden. Da haben Sie auch dagegengestimmt. Das ist Ihre Sache. Doch wir haben auch damals klargemacht, Bürgerbeteiligung ist ganz wichtig für die Demokratie und vor allen Dingen für das Verstehen der Demokratie; denn das ist eine ganz wichtige Angelegenheit.
Bisher mussten Antragsteller für ein Bürgerbegehren einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der begehrten Maßnahme vorlegen. Damit waren die Bürgerinitiativen meistens überfordert. Jetzt ist es so vorgesehen, dass gemeinsam mit der Verwaltung eine Kostenschätzung durchgeführt wird. Ich glaube, das ist durchaus im Sinne des gesamten Systems. Abhängig vom Verfahrensstand des Volksbegehrens erhalten die Antragsteller anteilige Kostenerstattungen, und zwar unabhängig vom Ausgang eines zulässigen Begehrens. Auch das unterscheidet sich vom bisherigen Vorgehen. Es werden zehn Cent pro Unterstützungsunterschrift geleistet.
Durch diese Regelungen wird die Einwohner- und Bürgerbeteiligung insgesamt deutlich verbessert. Wir stehen dazu, und wir sagen: Mehr Demokratie wagen. Mehr Bür
gerbeteiligung kann für alle ein Gewinn sein. Wir müssen nur den Mut haben, die Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Die beiden Koalitionsfraktionen haben diesen Mut. Und – oh Schreck! – es gibt sogar CDU-Landtagsfraktionen, die diesen Mut haben. Gestern habe ich einen Bericht bekommen. Ich zitiere: Damit Bürger mehr Mitsprache bei der Politik haben, sollten die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide sinken. –
Darüber waren sich die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und CDU im Landtag von BadenWürttemberg am Mittwoch einig.
Es geht sogar noch weiter. Ich möchte kurz Ihre Vorsitzende zitieren. Es sei mir erlaubt. Diese sagte in einer Pressekonferenz mit Heiner Geißler unmittelbar vor der letzten Landtagswahl: Schluss mit Entscheidungen von oben! CDU-Chefin präsentiert mit Heiner Geißler Konzept für Bürgerbeteiligungen! –
Weiterhin: Die CDU tritt dafür ein, die Hürden bei Volksbegehren zu senken. Außerdem soll die Frist für Unterschriftensammlungen deutlich verlängert werden. –
Genau das legen wir vor. Und was machen Sie? Sie reden Volksbegehren schlecht und sagen, bei uns ist alles so schön, wir brauchen kein Volksbegehren. Das mag ja sein, aber die Möglichkeit, dass sich Bürger über Volksbegehren in die aktive Politik einmischen können, muss erlaubt sein und geschaffen werden;
denn bisher sind Volksbegehren in aller Regel daran gescheitert, dass die Hürden zu hoch waren. Wir haben diese äußerst maßvoll reduziert. Es gibt kein ernst zu nehmendes Argument, das dagegenspricht, das Gesetz so umzusetzen, wie wir es vorschlagen. Von daher gesehen: Mehr Demokratie wagen! Auch bei der CDU.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen, im Namen der Landesregierung den Mitgliedern der Enquete-Kommission und allen sonstigen Personen, die an deren Arbeit beteiligt waren, sehr herzlich für das Geleistete zu danken.
(Dr. Adolf Weiland, CDU: Das ist aber nett! – Carsten Pörksen, SPD: Sie sind damit nicht eingeschlossen!)
Vielen Dank. Dann will ich es auch an dieser Stelle sehr deutlich sagen, die Landesregierung hätte es sehr begrüßt, wenn der Gesetzentwurf auch Vorschläge der EnqueteKommission hätte aufgreifen können, die einer Verfassungsänderung bedürfen. Dazu gehören insbesondere die Vorschläge, Quoren abzusenken, Eintragungsfristen zu verlängern und Themenausschlüsse zu reduzieren.
Vielleicht ermuntern die anstehenden Beratungen des vorliegenden Gesetzentwurfs die Kollegen der Opposition, ihre Verweigerungshaltung zu den notwendigen Verfassungsänderungen aufzugeben. Wir als Landesregierung würden das sehr begrüßen, und für die Demokratie in unserem Land wäre nicht nur die Verfassungsänderung, sondern schon der Prozess des Aufeinanderzugehens außerordentlich wertvoll. Für die Bürgerinnen und Bürger wäre es ein Signal, dass alle politischen Kräfte im Landtag bereit sind, Kompromisse zu schließen, um ihnen mehr direkte politische Handlungsmöglichkeiten zu geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregierung sind auch die in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen, die ohne Verfassungsänderung getroffen werden können, geeignet, die Volksbegehren und Volksentscheide in unserem Land zu fördern. Die Chance, dass jemand ein Volksbegehren unterstützt, weil er von dessen Anliegen überzeugt ist, wird deutlich erhöht, wenn er hierzu nicht eine Amtsstube aufsuchen oder einen Eintragungsschein beantragen muss, sondern die Eintragung etwa auf dem Marktplatz seiner Heimatgemeinde leisten kann. Wer ein Volksbegehren initiieren möchte, wird sich leichter tun, wenn er hierzu eine finanzielle Hilfe erhält. Internetveröffentlichungen erhöhen den Bekanntheitsgrad des Volksbegehrens und schaffen Transparenz über Anlie