Protocol of the Session on September 24, 2015

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregierung sind auch die in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen, die ohne Verfassungsänderung getroffen werden können, geeignet, die Volksbegehren und Volksentscheide in unserem Land zu fördern. Die Chance, dass jemand ein Volksbegehren unterstützt, weil er von dessen Anliegen überzeugt ist, wird deutlich erhöht, wenn er hierzu nicht eine Amtsstube aufsuchen oder einen Eintragungsschein beantragen muss, sondern die Eintragung etwa auf dem Marktplatz seiner Heimatgemeinde leisten kann. Wer ein Volksbegehren initiieren möchte, wird sich leichter tun, wenn er hierzu eine finanzielle Hilfe erhält. Internetveröffentlichungen erhöhen den Bekanntheitsgrad des Volksbegehrens und schaffen Transparenz über Anlie

gen und Initiatoren. Beides ist sehr wichtig.

Die Regelungen über die Annahme von Geld und Sachspenden sowie den Datenschutz sind geeignet, das Vertrauen in Volksbegehren zu erhöhen. Auf das Maßnahmenpaket passt der Satz: Viele kleine Schritte ergeben auch einen großen Schritt. – Einen richtig großen hätten wir uns allerdings auch vorstellen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf als zuständiger Minister noch darauf hinweisen, dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen durch Änderung der Landeswahlordnung ergänzt werden müssen. So ist es notwendig, das Muster für die Eintragungsbekanntmachung und die Eintragungsliste anzupassen. Mit den hierzu notwendigen Arbeiten wurde in meinem Ministerium bereits begonnen.

Diese Unterstützung kann ich auch für den Gesetzentwurf zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene in Aussicht stellen. Allerdings – auch das will ich ausdrücklich betonen – steht zu erwarten, dass die vorgeschlagene Änderung in unserer Kommunalverfassung nicht die ungeteilte Freude und Zustimmung bei den kommunalen Spitzenverbänden finden werden. Ich glaube, das konnte man auch schon im Diskussionsprozess ein bisschen beobachten. Diese waren in der Enquete-Kommission beteiligt. Zu einigen der jetzt geregelten Punkte wie auch zu anderen gab es durchaus lebhafte Diskussionen. Aber das, was eben angesprochen wurde, finde ich, man hat mit den Kommunen und ihren Vertretern diskutiert. Wir erleben das auch in unserer Partei, dass das ein solches und ein solches Echo gefunden hat. Ich glaube, das ist aber der einzige Weg, wie man diese Dinge miteinander auf den Weg bringen kann. Würde der Landtag sozusagen in einem ganz eigenen abgeschlossenen Forum und Gremium darüber reden, dann wäre es übergestülpt. So waren auch die Vertreter der Kommunen eingeladen, mit zu diskutieren. Sie haben Ihre Stimmen auch deutlich erhoben.

Ich will die einzelnen Punkte nicht nennen. Sie sind insgesamt sehr beleuchtet worden. Ich finde, dass man auch auf dem Weg des Gesetzentwurfs noch einmal Regelungen gefunden hat, zum Beispiel Begrenzung der Möglichkeiten, Rats- und Ausschusssitzungen nicht öffentlich zu machen. Das finde ich in Ordnung. Ich persönlich aus meiner Erfahrung als Ortsbürgermeister sage, es muss auch nicht öffentliche Sitzungen zur Vorbereitung von Ratssitzungen geben. Von daher finde ich, das ist ein sehr, sehr gelungener Kompromiss. Ich hoffe, dass wir in den weiteren Beratungen vielleicht doch noch das eine oder andere an Zustimmung aus der wirklich großen Kommunalpartei der CDU erfahren können.

(Carsten Pörksen, SPD: Wo haben Sie denn den Optimismus her?)

Das wäre gut. Baden-Württemberg zeigt, dass man, wenn man über seinen Schatten springt und sagt, jetzt wollen wir inhaltlich mit diskutieren, doch auch in vielen Bereichen gemeinsam vorgehen kann.

(Carsten Pörksen, SPD: Über den Schatten von Frau Klöckner springen, das ist ein Problem!)

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu den Tagesordnungspunkten vor. Es gibt einen Überweisungsvorschlag zu den Tagesordnungspunkten 28 und 29 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Wenn dem niemand widerspricht, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen dann zu Punkt 30 der Tagesordnung:

Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5572 –

Wir hatten das gestern ausführlich diskutiert. Deswegen ist vorgeschlagen, heute ohne Aussprache über den Antrag abzustimmen. Das machen wir direkt. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so beschlossen.

Wir kommen dann zu den Punkten 31 bis 35 der Tagesordnung:

Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2013 Antrag der Landesregierung – Drucksache 16/4425 –

Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2013 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 16/4445 –

Jahresbericht des Rechnungshofs 2015 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 16/4650 –

Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs (Drucksache

16/4650) sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2012 (Drucksache 16/4528) Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 16/5099 –

dazu:

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsund Finanzausschusses

Drucksache 16/5583 –

Kommunalbericht 2015 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 16/5150 –

Zu diesen Tagesordnungspunkten hat der Berichterstatter, Herr Dr. Weiland, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Befassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2013 seinen Abschluss. Es wird sozusagen ein formeller Schlussstrich unter die Haushaltswirtschaft 2013 gezogen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat sich die Landesregierung dafür zu verantworten, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß ausgeführt wurde, das heißt, dass der Plan in Übereinstimmung insbesondere mit dem Haushaltsverfassungsrecht, der Landeshaushaltsordnung und dem Haushaltsgesetz vollzogen und mit den bewilligten Haushaltsmitteln wirtschaftlich und sparsam umgegangen wurde.

Eingeleitet wurde das Verfahren durch die Vorlage der Haushaltsrechnung 2013 und die Vorlage der Vermögensübersicht sowie den Antrag der Ministerin der Finanzen auf Entlastung der Landesregierung.

Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft und die Untersuchungsergebnisse sowie Feststellungen zu weiteren für die Entlastung bedeutenden Prüfungsgegenständen in den Jahresbericht 2015 aufgenommen. Hierzu hat die Landesregierung Stellung genommen. Auf dieser Grundlage hat die Rechnungsprüfungskommission zusammen mit dem Rechnungshof und den Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Der Bericht und die Beschlussempfehlung liegen Ihnen als Drucksache 16/5583 vor.

Diese Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses kann sich in einem Punkt nur auf die Stimmen der regierungstragenden Fraktionen, nämlich der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stützen. Die CDU-Fraktion hat sich im Ergebnis bezüglich der Erteilung der Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 der Stimme enthalten.

Einen Schwerpunkt der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission bildeten die Grundsatzaussprache zum Landeshaushalt und die aus der weiterhin angespannten Finanzlage zu ziehenden Folgerungen. Als Grundlage hierfür hat der Rechnungshof in seinem Beitrag – ich zitiere – „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“ wesentliche Kennziffern zur Haushaltsanalyse zusammengestellt. Dieser Beitrag trägt die Unterüberschrift – ich zitiere –: Trotz Rückgang des strukturellen Defizits weiterhin erheblicher Konsolidierungsbedarf.

Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass 2013 einerseits zwar Verbesserungen gegenüber Plandaten auch hinsichtlich des erwarteten Konsolidierungspfads eingetreten sind,

es aber andererseits noch erheblicher Anstrengungen bedarf, spätestens 2020 den Haushalt ohne strukturelle Neuverschuldung, wie es die neue Schuldenregel vorschreibt, auszugleichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einige Kennzahlen zur Verdeutlichung der Haushaltslage ansprechen. Die laufende Rechnung, also der nicht investive Haushaltsteil, schloss auch aufgrund eines hohen Steueraufkommens einschließlich Zensusmehreinnahmen mit einem Überschuss von 448 Millionen Euro ab. Ein solches Ergebnis wurde seit 2007 nicht mehr erzielt. Dennoch mussten zur vollständigen Finanzierung von Investitionsausgaben und zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs neue Kredite von insgesamt 735 Millionen Euro, davon 547 Millionen Euro für den Kernhaushalt, aufgenommen werden.

Dadurch stieg die Gesamtverschuldung auf 36,7 Milliarden Euro. In diesem Betrag sind Schulden des Landes von mehr als 3,5 Milliarden Euro beim Pensionsfonds und der Versorgungsrücklage enthalten. Um die Gesamtverschuldung vollständig zu tilgen, hätte 2013 jeder Einwohner 8.213 Euro bei den Landeskassen einzahlen müssen.

Mit dieser Pro-Kopf-Verschuldung lag Rheinland-Pfalz um mehr als 42 % über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer. Die aus der Verschuldung resultierenden Zinsausgaben des Landes überstiegen mit 248 Euro je Einwohner den Durchschnittswert der anderen Flächenländer um 32 %.

Neben dieser nicht ohne Sorge zu betrachtenden Entwicklung der expliziten Gesamtverschuldung sollte eine Reihe von Zukunftsbelastungen und Haushaltsrisiken nicht außer Acht bleiben. Beispielsweise darf ich an die eingegangenen längerfristigen Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der einstigen Ablösung von Verträgen über den Einsatz derivativer Finanzinstrumente erinnern. Ebenfalls sollten die künftig noch zu erfüllenden Verpflichtungen aus der privaten Vorfinanzierung verschiedener Maßnahmen im Bereich des Hoch-, Straßen- und Deichbaus berücksichtigt werden.

Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass durch zurückgestellte notwendige Investitionen und erforderliche Unterhaltungs- sowie Instandsetzungsmaßnahmen für Gebäude, Brücken und Fahrbahnen ein verdecktes Finanzierungsdefizit entsteht. Allein für die Erhaltung des Landesstraßennetzes besteht, wie der vor Kurzem veröffentlichten beratenden Äußerung des Rechnungshofs zu entnehmen ist, im Bereich schlechter und sehr schlechter Straßen sowie sonstiger dringlicher Straßenbaumaßnahmen ein Investitionsbedarf von nahezu 970 Millionen Euro.

Alle diese Gesichtspunkte sollten nicht außer Acht bleiben, wenn die Einhaltung sowohl der sogenannten alten als auch der neuen Schuldenregel im Haushaltsvollzug herausgestellt wird. So wurde die alte an den anrechenbaren Investitionsausgaben orientierte Kreditobergrenze im Vollzug 2013 unabhängig von der Frage, ob die Pensionsfondszuführungen wie bei anderen Ländern als nicht investive Ausgaben qualifiziert werden müssten, deutlich unterschritten. Das strukturelle Defizit lag mit 554 Millionen Euro auch infolge geringerer Zinsausgaben um fast 0,3

Milliarden Euro unter dem nach der Planung erwarteten Wert.

Im nächstjährigen Entlastungsverfahren wird über das Rechnungsjahr 2014 zu befinden sein. Nach den vorläufigen Ergebnissen zeichnet sich trotz höherer Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen ein Rückgang des Überschusses der laufenden Rechnung auf 384 Millionen Euro und ein Anstieg der Gesamtverschuldung auf mehr als 37,4 Milliarden Euro ab. Das strukturelle Defizit belief sich Ende 2014 noch auf 387 Millionen Euro.

Angesichts dieser Ausgangslage bestand in der Rechnungsprüfungskommission Einvernehmen, dass zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Landes sowie im Hinblick auf die Vorgaben der neuen Schuldenregel die beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung konsequent umzusetzen und die noch offenen Handlungsfelder möglichst bald durch konkrete Festlegungen zu schließen sind.

Weitere Beratungsschwerpunkte bildeten die Feststellungen des Rechnungshofs aus dessen Organisationsprüfungen und aus Untersuchungen zum Personaleinsatz. Er zeigte dabei erneut Potenziale auf, die bei der soeben angesprochenen Festlegung von Konsolidierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden sollten.

Danach können ohne Qualitätseinbußen bei der Aufgabenerledigung fast 70 besetzte Stellen im Rahmen der Personalfluktuation sozialverträglich abgebaut und dadurch Personal sowie Sachausgaben um mehr als 5,8 Millionen Euro jährlich verringert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass, wie der Rechnungshof ausgeführt hat, die Wasserschutzpolizei auch zur Vermeidung paralleler Verwaltungsund Leitungsstrukturen in die Polizeipräsidien integriert wird.

Bei der Arbeitsgerichtsbarkeit sollten der Personaleinsatz im Bereich der Rechtspflege und der Verwaltung dem Bedarf angepasst, Arbeitsgerichte zusammengelegt und auswärtige Kammern in die Stammgerichte eingegliedert werden.

Beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz könnten die gartenbaulichen Versuche und die Zahl der Standorte verringert werden. Auch zu diesen Beiträgen bestand in der Rechnungsprüfungskommission Einvernehmen, dass das aufgezeigte Potenzial zum Stellenabbau möglichst umfassend genutzt bzw. die Empfehlungen des Rechnungshofs in angekündigte Organisationsuntersuchungen einbezogen werden sollten.

Ein letzter Punkt, den ich wegen der finanziell bedeutsamen Feststellungen des Rechnungshofs und der sehr intensiven Beratungen in der Rechnungsprüfungskommission ansprechen möchte, betrifft den Beitrag „Entgeltvereinbarungen für Leistungen der Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen“. Moniert wurde hierbei insbesondere, dass trotz seit 1996 bestehender bundesgesetzlicher Vorgaben mit den Einrichtungsträgern auf Landesebene kein Rahmenvertrag geschlossen und auch keine Rechtsverordnung erlassen wurde. Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen waren ebenfalls nicht zustande gekommen.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung machte von seinem gesetzlichen Prüfrecht keinen Gebrauch. Es setzte Entgelte fest, ohne sich Nachweise über Erträge, Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen usw. der Werkstätten vorlegen zu lassen. An Kennzahlenvergleichen der überörtlichen Träger der Sozialhilfe beteiligte man sich nicht.

All diese Feststellungen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass für die Betreuung behinderter Menschen in Werkstätten in Rheinland-Pfalz Ausgaben von mehr als 200 Millionen Euro jährlich geleistet werden und die vereinbarten Tagessätze deutlich über dem Durchschnitt der anderen Länder lagen. Rein rechnerisch hätten 2011 Kosten von mehr als 30 Millionen Euro vermieden werden können, wenn die rheinland-pfälzischen Tagessätze dem Durchschnitt der anderen Länder entsprochen hätten.

Eine kritische Prüfung der Angemessenheit der einzelnen Vergütungskomponenten erscheint immer noch dringend erforderlich. Dies alles bildete den Beweggrund für eine stringentere Fassung einer Beschlussempfehlung der Rechnungsprüfungskommission. Danach soll sichergestellt werden, dass das Landesamt zeitnah sämtliche für die Entgeltbemessung bedeutsamen Nachweise über die Aufwendungen der Werkstattträger anfordert und anhand dieser Unterlagen die Entgelte prüft sowie über die hieraus gezogenen Folgerungen berichtet.

Neben den Beratungen zu den aktuellen Beiträgen des Rechnungshofs bestand in der Rechnungsprüfungskommission auch Erörterungsbedarf zu 13 Restanten aus Vorjahren, die im Rahmen des Entlastungsverfahrens noch nicht als erledigt angesehen werden können. Dies betrifft beispielsweise die Berichterstattung über das neue Globalbudget im Zusammenhang mit Ausgaben für den Maßregelvollzug und die Erarbeitung eines Regelwerks über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesbetriebe. Zu diesen 13 Altfällen besteht die Erwartung der Rechnungsprüfungskommission, dass die jeweiligen Forderungen möglichst bald umgesetzt werden.