Protocol of the Session on October 7, 2010

Jetzt kommen wir zu dem Entschließungsantrag der CDU – Drucksache 15/5048 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP enthält sich, die Fraktion der SPD stimmt dagegen, und die Fraktion der CDU stimmt dem zu. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4876 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 15/5017 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Herbert Schneiders. Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten pro Fraktion. Der Herr Kollege Schneiders hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz – Drucksache 15/4876 – vom 18. August 2010 wurde in der Sitzung des Landtags vom 9. September 2010 ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss hat sich zwischenzeitlich damit befasst und empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs.

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat Herr Kollege Schneiders für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich eben bei meinem Bericht kurz gefasst, damit ich jetzt noch etwas zu sagen habe. Ich bin schon ein paar Tage dabei, und trotzdem staune ich immer wieder, welche Gesetzentwürfe wir ohne Aussprache durchwinken und beschließen und zu welchen Gesetzentwürfen wir eine Aussprache durchführen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwei Artikel. In der ersten Ziffer des ersten Artikels wird „75 %“ in „72 %“ geändert. In Ziffer 2 werden die Worte „Angelegenheit der Notare“ durch die Worte „das Notarwesen“ ersetzt, und in Artikel 2 wird das Inkrafttreten zum 1. Januar 2011 geregelt.

Meine Damen und Herren, worum geht es? – Es geht darum, dass die Notarversorgung bei 75 % des Endgrundgehalts, das einem Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13 zusteht, festgelegt ist. Bisher ist das so. Im letzten Jahr haben wir durch die Integration der jährlichen Sonderzahlungen in das Grundgehalt die Besoldung angepasst. Mithin ergab sich eine leichte Verschiebung, weil die Sonderzahlung bislang in der Berechnung des Ruhegehalts keine Berücksichtigung gefunden hat. Das würde jetzt zu einer leichten Erhöhung führen. Das Niveau soll aber beibehalten werden. Also wird mit diesem Gesetzentwurf der Anteil von 75 % auf 72 % gesenkt.

Da das alles mit der Notarversorgungskasse abgestimmt ist, der Gesetzentwurf der Landesregierung also eine Anpassung vornimmt, die keine Kosten verursacht, das derzeitige Versorgungsniveau beibehält und mit der die Mitglieder der Notarversorgungskasse einverstanden sind, gibt es keinen Grund, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen sollten.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Sippel das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schneiders, Sie haben sich schön kurzgefasst. Ich will mich ebenfalls daran halten.

Sechstes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz ist ein sehr sperriger Name für einen relativ überschaubaren materiellen Regelungsgehalt. Herr Schneiders, Sie haben das gesagt: Es geht lediglich darum, die Versorgung der Notarinnen und Notare der Notarversorgungskammer Koblenz auf dem gleichen Niveau zu halten, um damit auch die Beiträge zu stabilisieren,

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

was ich absolut nachvollziehen kann; denn die Notarversorgungskasse Koblenz muss, ähnlich wie die öffentliche Hand, in Zukunft erhebliche Versorgungslasten schultern. Wenn man in die Satzung schaut, stellt man fest, dass sich für die Jahre bis 2040 eine stetige Anpassung der Beiträge nach oben ergibt. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass die Selbstverwaltung der Notarkammer und der Notarversorgungskasse der Auffassung ist: Wir wollen gleichbleibende Beiträge und nehmen in Kauf, dass die Versorgungsleistungen nicht steigen, sondern auf dem gleichen Level bleiben wie bisher.

Ich will ganz kurz ausführen, dass die Notarversorgungskasse, die den Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz abdeckt, für eine sehr überschaubare Personengruppe zuständig ist. Es sind insgesamt 103 aktive Notarinnen und Notare. Wenn man die Notarassessorinnen und Notarassessoren mit einrechnet, kommt man auf eine Gruppe von rund 120 Personen. Insofern ist es schon beachtlich, dass hier eine Solidargemeinschaft ein Sondervermögen aufbringt und Vorsorge getroffen hat, dass die Notarinnen und Notare auch in Zukunft eine ordentliche Versorgung erhalten.

Ich habe einmal ausgerechnet, was es bedeutet, wenn das Versorgungsniveau auf derselben Basis bleibt wie bisher. Es ist an das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 angelehnt; Herr Schneiders hat es bereits gesagt. Einschließlich des Familienzuschlags ist das ein Betrag von 4.456,90 Euro. Wenn man den Level von 72 % zugrunde legt, ergibt sich ein Versorgungsbetrag von 3.200 Euro brutto. Das ist durchaus ein Betrag, angesichts dessen man sagen muss, es droht keine Altersarmut.

Insofern bin ich froh – das hat die Beratung im Rechtsausschuss ergeben –, dass wir dem Wunsch der Selbstverwaltung entgegenkommen und das Gesetz gemeinsam beschließen. Danke schön.

(Beifall der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Auler das Wort.

(Schweitzer, SPD: Hoffentlich redet er ausführlich dazu!)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schweitzer, der Gesetzentwurf ist kurz, also wird auch meine Rede kurz sein.

Die gesamtgesellschaftliche demografische Entwicklung hat natürlich nicht nur Auswirkungen auf die Rentenkassen, sondern auch auf die berufsständischen Versorgungswerke. Insofern war eine Anpassung des Gesetzes erforderlich, um eine Beibehaltung der bisherigen Versorgungssituation bei den Notaren zu gewährleisten. Die FDP-Fraktion wird, wie bereits im Ausschuss, dem Gesetzentwurf zustimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP)

Herr Staatsminister Dr. Bamberger hat für die Landesregierung das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will mich ganz kurz fassen. Ich glaube, es ist nahezu alles gesagt worden. Die beabsichtigte Gesetzesänderung ist eine Folgeänderung bei der Notarversorgung, nachdem die sogenannte Sonderzahlung von 4,17 %, also das Weihnachtsgeld, in das Grundgehalt der Beamtinnen und Beamten integriert worden ist. Deshalb wird der auf die Sonderzahlung entfallende Anteil des Grundgehalts durch Anpassung des bisherigen Satzes von 75 % auf 72 % aus der Notarversorgung herausgerechnet. Damit bleibt nicht nur das bisherige Versorgungsniveau betragsmäßig unverändert, auch das Gleichgewicht zwischen den Beiträgen zur Notarversorgungskasse und den von ihr zu erbringenden Leistungen wird gewährleistet.

Meine Damen und Herren, das ist sinnvoll. Ich danke für die Beratung und bitte um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4876 – in der zweiten Beratung. Es ist die unveränderte Annahme empfohlen worden. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das

Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung der Landes- haushaltsordnung (LHO) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4748 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/5016 –

Die Berichterstattung erfolgt durch die Kollegin Barbara Schleicher-Rothmund. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

(Pörksen, SPD: Eine Redezeit von zehn Minuten!)

Danke schön, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Am 9. September 2010 wurde der Gesetzentwurf der CDU beraten und federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dann ist er in seiner 55. Sitzung am 30. September 2010 dort beraten worden. Mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Danke schön, Frau Kollegin Schleicher-Rothmund.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4748 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfohlen hat. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4973 – Erste Beratung

Hierzu gibt es einen Beschluss des Ältestenrats, dass die Behandlung ohne Aussprache erfolgt. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Bedenken? – Damit ist so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landes- justizverwaltungskostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4997 – Erste Beratung

Auch hier gibt es eine Absprache, dass dieser Punkt ohne Aussprache behandelt werden soll. Der Überweisungsvorschlag lautet: Rechtsausschuss. – Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Dann ist es so beschlossen.