Aber wir von Landesseite aus sind verlässlich und geben dieses Signal an die Hochschulen, damit sie sicher planen können,
und zwar in der Weise, wie ich es eben gesagt habe. Denn auf diese Pirouetten, die auf Bundesebene ge
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann darf ich Ihnen den Überweisungsvorschlag mitteilen: Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, Haushalts- und Finanzausschuss so- wie Rechtsausschuss. – Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall.
Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4568 – Erste Beratung
Zunächst begründet die antragstellende Fraktion. Das Wort hat der Herr Kollege David Langner. Wir haben eine Grundredezeit von jeweils fünf Minuten je Fraktion vereinbart.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion bringt heute eine Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes in den Landtag ein. Warum tun wir dies?
Zum Ersten ist am 1. März dieses Jahres das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Daraus ergeben sich Änderungen gegenüber den bisher gültigen Regelungen in Rheinland-Pfalz. Das sind Regelungen, die sich aber in unserem Land bewährt haben und die es aus unserer Sicht beizubehalten gilt.
Zum Zweiten steht in Rheinland-Pfalz außerdem noch aus, dass wir die Richtlinie der EU über technische Vorschriften für Binnenschiffe umsetzen.
Erstens ermöglichen wir im vorliegenden Entwurf des Landesabwasserabgabengesetzes die elektronische Signatur zur Feststellung der Abwasserabgabenerhebung. In der Praxis funktioniert das bereits. Bisher mussten aber noch die Bescheide der Behörde in Papierform erstellt, unterschrieben und verschickt werden. Ich will es einmal so sagen: Moderne Kommunikation traf auf recht veraltete Vorgehensweisen. Durch den nun vorliegenden Entwurf ergibt sich eine deutliche Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens.
Ich nenne einen zweiten Punkt: Für die Binnenschiffer ist es sicher eine wichtige Botschaft, dass durch die Umsetzung der EU-Richtlinie keine zusätzlichen Kosten für
die rheinland-pfälzischen Binnenschiffer anfallen. Die betroffenen Schiffe auf dem Rhein als Bundeswasserstraße müssen die Vorgabe bereits heute erfüllen.
Drittens geht es in § 89 um die Ablagerung von Gegen- ständen in Überschwemmungsgebieten. Hier bleiben wir bei der geübten und bewährten Praxis in RheinlandPfalz. Eine kurzfristige Ablagerung kann unter bestimmten Umständen von den zuständigen Behörden erlaubt werden. So ist gewährleistet, dass Überschwemmungsgebiete nicht zu Tabuzonen werden und Arbeiten weiter verrichtet werden können. Grundsätzlich bleibt aber ein Ablagerungsverbot bestehen, um die Gefahr durch große, weggeschwemmte Gegenstände bei Hochwassern, die erhebliche Schäden verursachen können, zu vermeiden. Wir schaffen auch die notwendige Rechtssicherheit für die Unternehmen, Landwirte und Waldbesitzer, die in Überschwemmungsgebieten arbeiten müssen.
Ich will einen vierten wichtigen Punkt nennen: Das ist § 15 a zu den Gewässerrandstreifen. Hier wollen wir auch bei der ursprünglich in Rheinland-Pfalz geltenden Regelung bleiben. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes schreibt eine generelle Breite der Gewässerrandstreifen von fünf Metern fest. Das ist eine an sich recht unflexible Lösung. In Rheinland-Pfalz wollen wir weiter durch Rechtsverordnung auf regionale Erfordernisse eingehen können und somit wichtige Abweichungen und Flexibilität insbesondere für die Landwirtschaft erreichen.
Im Gegenzug besteht sicherlich durch die „Aktion Blau“ in unserem Land ein bewährtes Instrument zur Renaturierung von Gewässern und die Schaffung von Auenlandschaften, sodass der Gewässerschutz hohe Priorität genießt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns den vorliegenden Gesetzentwurf in aller Sachlichkeit diskutieren. Die Rückmeldungen der betroffenen Verbände an unsere Fraktion waren bisher klar und deutlich: Die gefundenen Formulierungen stoßen auf eine breite Zustimmung.
Wir setzen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den erfolgreichen Schutz der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Nutzung moderner Medien und damit einen Rückgang des Verwaltungsaufwandes fort. Wir sorgen dafür, dass bewährte Regelungen in RheinlandPfalz erhalten bleiben.
Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Arnold Schmitt das Wort. Bevor er an das Mikrofon tritt, begrüße ich aber noch einige Gäste bei uns, und zwar Auszubildende der Niederlassung Brief aus Mainz und den Freundschaftskreis Murow/Vallendar. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heutige Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes bringt einige Anpassungen, die aufgrund EUrechtlicher Vorschriften und der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes fällig werden. Das Wasserhaushaltsgesetz ist schon am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten.
Die EU-Richtlinie fordert auch für Rheinland-Pfalz eine Anpassung der technischen Vorschriften für die Binnenschiffe. Rheinland-Pfalz hat keine eigenen schiffbaren Landeswasserstraßen. Deshalb ist es sinnvoll, die bundeseinheitlichen Regelungen, die beispielsweise für den Rhein und die Mosel gelten, zu übernehmen. Für die Reeder entsteht damit ein Stück Rechtssicherheit. Dies gilt insbesondere für Investitionen, die sie in die Sicherheit der Schiffe tätigen. Sie können dann mit Ausnahmegenehmigungen beispielsweise die Altrheinarme befahren. Meines Wissens haben fünf Schiffe eine entsprechende Genehmigung.
Insgesamt ist eine Anpassung des Landeswassergesetzes an bundeseinheitliche Regelungen sinnvoll. Flüsse über Grenzen hinweg sollten keinen unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Hinter der Grenze sind es schließlich immer noch die gleichen Flüsse.
Dennoch sollte der Landesgesetzgeber immer auch darauf achten, seine eigene Gesetzgebungskompetenz dort einzusetzen, wo einheitliche Regelungen eine langjährige gute Praxis aufbrechen wollen. So ist das Einschreiten der Landesregierung im Bereich des Hochwasserschutzes zu begrüßen. Sowohl die Regelungen zur Ablagerung von Gegenständen im Uferbereich als auch die sachgerechte und regional abgestimmte Regelung der Gewässerrandstreifendefinition sind wichtige Maßnahmen, um den Hochwasserschutz an die Bedürfnisse vor Ort anzupassen. Insbesondere mit Blick auf die Festlegung von Überschwemmungsgebieten ist wie bei der Gewässerrandstreifendefinition darauf zu achten, bestehende Konstellationen zu berücksichtigen, regionale Interessen aufzugreifen und die Belange der Bevölkerung vor Ort zu hören. Ich wohne selbst direkt an einem Fluss, der Mosel, und weiß, wie wichtig es ist, die Dinge vor Ort in der Region klären zu können. Es bringt nichts, solche Dinge nur am grünen Tisch zu entscheiden.
Wir freuen uns, wenn die Landesregierung auch bei der Novellierung des Landeswassergesetzes an diesem Grundsatz festhält.
Die Änderungen im Landesabwasserabgabengesetz sind insbesondere mit Blick auf den Bürokratieabbau zu begrüßen. Viele Unternehmen, viele Bürger arbeiten heute ganz selbstverständlich mit den digitalen Medien. Daher ist es schön, wenn auch unsere Landesbehörden nach und nach im Computerzeitalter ankommen und die Anträge nicht nur in schriftlicher Form eingereicht werden können.
Die Änderung des Gesetzes wird wohl noch im Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz beraten. Die CDU möchte, dass man den Gesetzentwurf
auch im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau mit berät, weil an den Uferrandstreifen Landwirtschaft und Weinbau immer noch eine wichtige Rolle spielen. Deshalb sollten diese Bereiche auch einbezogen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorweg gesagt: Eine elektronische Signatur ist heutzutage notwendig, um rationell arbeiten zu können, aber sie muss sicher sein, und der Datenschutz muss gewährleistet sein. Um diese Punkte werden wir uns sicherlich noch kümmern.
Wenn man die Formulierung im Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes liest, fällt auf, dass der Landesregierung zunächst einmal bei etlichen Verordnungen freie Hand gegeben wird. Nun ermöglichen aber die Absätze 3 und 4 des § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes den Ländern schon ausdrücklich abweichende Regelungen, zum Beispiel zu den Gewässerrandstreifen.
Darüber, was die Landesregierung zusätzlich vorhat, muss im Ausschuss gesprochen werden. Der Gesetzentwurf ist uns sehr kurzfristig zugeleitet worden. Die Stellungnahmen von Verbänden und Betroffenen sind, wenn ein Gesetzentwurf nicht als Gesetzentwurf der Regierung, sondern als Fraktionsgesetzentwurf firmiert, üblicherweise noch nicht eingeholt worden. Die Betroffenen sind dann üblicherweise nicht angehört worden. Andere Informationen sind uns nicht zugänglich.
Es gibt aber Betroffene, deren Wohlergehen der FDPFraktion am Herzen liegt. Das sind zunächst die bereits von der SPD genannten Binnenschiffer. Wenn man weiß, dass die technischen Sicherheitsanforderungen an Schiffe, die den Rhein befahren, vor einiger Zeit an die angeglichen wurden, die die Küstenschifffahrt erfüllen muss, muss man Ihre Aussage, Herr Langner, bezweifeln, wonach da keine Kosten auf die Betroffenen zukommen.
Ich erinnere mich daran, dass es zu jener Zeit große Zeitungsberichte darüber gab und die Rheinschiffer sehr unzufrieden waren. Nun sollen alle Fahrgastschiffe und alle Schiffe ab 20 Meter Länge, auch wenn sie andere Gewässer befahren, die technischen Sicherheitsanforderungen an Rheinschiffe erfüllen. Das würde logischerweise bedeuten, dass alle derartigen Schiffe die Anforderungen an Küstenschiffe erfüllen müssten. Herr Langner, das hört sich zunächst einmal sehr teuer an und ist nicht unbedingt einleuchtend. Dass dabei keine Kosten entstehen, glaube ich nicht.
Dann gibt es die Landwirte, die über die Gewässerrandstreifen davon betroffen sind. Außerdem sind da vielleicht auch noch die Wasserkraftwerksbetreiber. Es geht auch um die Qualität des Wassers, die von der Höhe der Nitrat-, Phosphat- und anderer Einträge abhängig ist. Das heißt, sie ist vom Umgang mit den Gewässerrandstreifen abhängig.
Dann haben wir noch Haus- und Grundstücksbesitzer in Überschwemmungsgebieten, und wir müssen uns die Frage stellen, was alles unter kurzfristigen Ablagerungen zu verstehen ist. Damit sind sicher nicht nur Baumstämme gemeint, die Brücken gefährden. Was ist zum Beispiel mit Baumaterial, das von Leuten, die in Überschwemmungsgebieten wohnen – die gibt es –, bei Renovierungen einige Tage gelagert werden muss, und das vielleicht in Jahreszeiten, in denen kein Hochwasser droht?
Verehrte Kollegen von der SPD, Sie sagen, Sie wollen bewährte Regelungen erhalten, die vor der EUGesetzgebung und im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes – übrigens aus Ihrer Zeit – bestanden. So weit bin ich einverstanden. Aber ist das richtig so?
Nehmen wir nur die technischen Vorschriften für die Schifffahrt. Derartiges pflegt im Laufe der Zeit eine gewisse Eigendynamik zu entwickeln und immer teurer zu werden. Auch die Bürokratie pflegt bei so etwas zu wachsen.
Uns liegt sehr an guten Arbeitsbedingungen für die Landwirte und für die Binnenschiffer. Uns liegt auch sehr viel an einer guten Wasserqualität. Das sind drei Anliegen, die es verdient haben, dass man sich gründlich mit ihnen beschäftigt. Es gibt noch mehr, nicht nur diese drei. Deswegen möchten wir im Umweltausschuss im Rahmen einer Anhörung der Betroffenen den angeschnittenen Fragen weiter nachgehen. Dort können sich die Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses und die des federführenden Ausschusses gemeinsam mit noch offenen Fragen beschäftigen.