Ich komme zum Masterplan für Rheinland-Pfalz für die ambulante ärztliche Versorgung. Die Frau Ministerin hat einiges erwähnt. Ich möchte noch die Niederlassungsförderung hinzufügen, die durch die ISB-Bank mit verbilligten Darlehen möglich wird, außerdem den Wiedereinstiegskurs für Frauen, die ausgebildete Medizinerinnen sind, wobei sich immerhin die stattliche Anzahl von 133 Frauen beworben hat, um Hospitation und anderes machen zu können.
Wir haben gute Ärzte, die um die 50 Jahre alt sind und noch einige Jahre arbeiten müssen. Wir werden uns damit beschäftigen. Die Versorgung der Menschen ist uns ein Anliegen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bestreiten nicht, dass die Landesregierung in einzelnen Punkten das Richtige getan hat. Wir bestreiten nur, dass die Landesregierung bei der Geschwindigkeit, mit der die Probleme gewachsen sind und wachsen werden, mit ihren Lösungen intensiv und schnell genug ist. Das ist der Kern des Vorwurfs.
Die Landesregierung versucht, mit ihren Maßnahmen ein Großfeuer mit dem Gartenschlauch zu löschen. Das wird nicht gut gehen. Dagegen spricht die Lebenserfahrung.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns bei einer Studentenbefragung in diesem Versorgungsatlas anschauen, wo sich junge Studenten ausdrücklich nicht vorstellen können, sich niederzulassen, dann sagen 70 % der Studenten, dass sie sich nicht vorstellen können, sich in Orten unter 10.000 Einwohnern niederzulassen. Das
muss man doch zur Kenntnis nehmen. Das ist eine schlichte Katastrophe. Da bahnt sich doch etwas an, was mit diesen Maßnahmen überhaupt nicht mehr beherrschbar ist.
Wenn man dann nachfragt, was die jungen Mediziner an ihrem Berufsbild stört – auch da gibt der Atlas Auskunft –, dann sagen 93,7 %, Niederlassung bedeutet für mich ein hohes finanzielles Risiko. 91,7 % sagen, Niedergelassene werden mit medizinfremden Tätigkeiten überlastet. 90 % sagen, hohe gesetzliche Auflagen, 71 % sagen, wenig Freizeit. Nur 30 % glauben, dass sie ein adäquat hohes Einkommen erwartet.
Meine Damen und Herren, wir haben im letzten Winkel unseres Landes überall ALDI, NORMA und PENNY. Wir haben überall ausreichend Kfz-Werkstätten. Wir haben einen mobilen Einzelhandel, der alle Bürger erreicht. Nur im Ärztebereich, wo wir mit Methoden des Planens und Zuweisens agieren, funktioniert es nicht.
Ich komme zum Ende. Sie werden das Problem neben allen gut gemeinten dirigistischen und stützenden Maßnahmen nur lösen können, wenn Sie die Attraktivität der Niederlassung insbesondere in der Fläche des Landes deutlich erhöhen.
a) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in die Kommission beim Landesbeauftragen für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4585 –
Vorgeschlagen wird als stellvertretendes Mitglied der Kollege Martin Haller. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist somit einstimmig angenommen.
b) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4586 –
Vorgeschlagen wird Herr Kollege Dr. Matthias Krell. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimm
c) Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landtags in den Interregionalen Parlamentarier-Rat Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4587 –
Als Mitglied des Interregionalen Parlamentarier-Rates wird die Abgeordnete Bettina Brück vorgeschlagen, als stellvertretendes Mitglied die Abgeordnete Elfriede Marmann-Kunz. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen.
d) Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Richterwahlausschuss Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4588 –
Für den Kollegen Dieter Burgard wird die Abgeordnete Elfriede Marmann-Kunz vorgeschlagen. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Kinder- tagesstättengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4126 – Zweite Beratung
Beitragsfreiheit für Zweijährige in Kinder- tagesstätten Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4209 –
Bildungs- und Betreuungsangebote gleich behandeln – Wahlfreiheit durch Gutscheine schaffen Antrag der Fraktion der FDP – Entschließung – – Drucksache 15/4236 –
Ich erteile Frau Kollegin Nicole Morsblech zur Berichterstattung zu diesen Tagesordnungspunkten das Wort. Es
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Beschluss dieses Hauses vom 3. Februar 2010 sind der Gesetzentwurf der CDU, der Antrag der SPD und der Antrag der FDP an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Ich glaube, an den Rechtsausschuss wurde nur der Gesetzentwurf überwiesen. Entschuldigen Sie bitte. Die zwei Anträge wurden nur an den Ausschuss Bildung und Jugend überwiesen.
Der federführende Ausschuss hat zunächst einmal die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen. Er hat die Annahme des Antrages der Fraktion der SPD und die Ablehnung des Antrages der Fraktion der FDP empfohlen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ab August dieses Jahres tritt der Rechtsanspruch für Zweijährige auf einen Kindergartenplatz in Kraft. Das bedeutet, dass das Land auch für diese Kinder die Elternbeiträge übernimmt.
Grundlage für den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion war die Tatsache, dass die Kostenerstattung nur den Eltern zugute kommen sollte, deren Kinder einen Kindergarten besuchen. Wählten die Eltern hingegen einen Krippenplatz für ihre Zweijährigen, müssten sie weiterhin bezahlen.
Nun haben unsere Kommunen zum Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige große Anstrengungen unternommen, um ihr Angebot sowohl an Plätzen in kleinen altersgemischten Gruppen, in geöffneten Kindergartengruppen als auch bei Krippengruppen deutlich aufzustocken. Bekanntlich ist gerade beim Krippenangebot in den westlichen Bundesländern der Nachholbedarf besonders hoch. Die Eltern sollten aber in die Lage versetzt werden, aus pädagogischen Gesichtspunkten frei zu entscheiden, ob Kindergarten oder Krippe die für ihr Kind am besten geeignete Betreuungsform ist.
Tritt nun die Beitragsfreiheit für Zweijährige wie geplant in Kraft, werden Eltern ihre Kinder aus nachvollziehbaren Gründen ab dem zweiten Lebensjahr nicht mehr in
die kostenpflichtige Krippe schicken, sondern im beitragsfreien Kindergarten anmelden. Die Planungen und Vorarbeiten der Kommunen würden Makulatur, da voraussichtlich die Plätze in den Kindergärten nicht mehr ausreichen und die Plätze in den Krippen nicht mehr voll besetzt wären. Eltern haben so keine wirkliche Wahlfreiheit bei der Entscheidung, welche Betreuungsform für ihr Kind die beste ist.
Auf dieser Grundlage hat die CDU vor drei Monaten im Februar-Plenum beantragt, auch die Eltern zu entlasten, die ihre Kinder in der Krippe betreuen lassen wollen. Eins ist klar: In der Kinderkrippe ist der Betreuungsaufwand höher, da der Personalschlüssel ein anderer ist. Daher ist natürlich ein Krippenplatz teurer als ein Kindergartenplatz. –