Protocol of the Session on April 29, 2010

Ich denke schon, dass der Gesetzentwurf mit seiner Erweiterung der Beteiligungsrechte, die im Sozialstaatsgedanken verwurzelt sind, zur Steigerung der Motivation der Beschäftigten beiträgt. Dies hebt wiederum die Leistungsfähigkeit der Verwaltung entscheidend. Ich denke, dass damit eine gute Basis zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststelle gelegt wird. Ich bitte um entsprechende Beratung in den Ausschüssen.

(Beifall der SPD)

Frau Kollegin Kohnle-Gros hat für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Bruch, ich habe genau zugehört und habe mir das gestern Abend ganz genau angeschaut. Jetzt weiß ich nicht mehr, was ich noch Neues zu dem Gesetzentwurf sagen soll.

(Pörksen, SPD: Nichts!)

Das betrifft jedenfalls die Regelungen, die Sie vorhaben.

Ich kann versuchen, das in der ersten Lesung ein Stück weit zu bewerten. Ich fange damit an, dass ich in die Vergangenheit zurückschaue.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Herr Pörksen, ich sage jetzt nichts zu uns beiden.

Wir haben vor zehn Jahren mit Ihrem Vorgänger, Herrn Zuber, die ganz große Novellierung des Landespersonalvertretungsrechts in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sie haben darauf hingewiesen, dass es immer noch einen schwelenden Konflikt gab. Das waren damals die Personalräte aus den Sparkassen. Dort sind wir uns nicht einig geworden, wie wir das regeln sollen. Das ist heute § 92 Abs. 2 des Gesetzes. Da machen Sie jetzt einen Schritt nach vorne. Sie sehen eine Mitwirkung der Personalräte in den Nummern 11 bis 17 des § 82 vor. Das war damals ein Punkt, bei dem wir als CDUFraktion in unserem Antrag, den wir als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf vorgelegt hatten, eine Strei

chung verlangt haben. Wenn ich richtig in das Land hineinhöre, dann gibt es wieder eine Diskussion an dieser Front.

Damals gab es einen weiteren Punkt, der ganz wichtig war. Das waren die Forstleute. Es gab damals die Reform in der Forstverwaltung. Da war das richtig. Man wird sehen, was es hier an weiteren Details gibt.

Ich will bei der generellen Bewertung des Gesetzentwurfes sagen, dass nicht weiter im Gesetzentwurf steht – Sie haben das auch gesagt –, was die Gewerkschaften und der Beamtenbund vorgetragen haben. Sie haben zunächst darauf verzichtet, den Landtag direkt zu informieren. Das ist ein Punkt, den wir ausführlich in der Anhörung nachholen können. Die Anhörung wird sicher intensiv werden. Das haben wir in der Vergangenheit so erfahren.

Das ist richtig so. Es sind immerhin 170.000 Menschen, wenn es die „RHEINPFALZ“ richtig recherchiert hat, von diesen Regelungen betroffen. Sie haben die Grundsätze, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen der Dienststellenleitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einem gedeihlichen Arbeiten dazugehört.

An der Neuregelung erscheint mir wichtig, dass Sie den Personalräten vor Ort die Möglichkeit geben, neue Techniken zu nutzen. Das Intranet kann zur Information untereinander genutzt werden, natürlich aber nicht zur Wahlwerbung. Das steht ausdrücklich in der Begründung. Sie bieten das zur Information und zur Zusammenarbeit an. Vieles ist technisch schon vorhanden. Man bewegt sich da nach vorne. Das wird von uns ausdrücklich begrüßt.

Als nachvollziehbar und begrüßenswert empfinden wir, dass Sie beim Initiativrecht der Personalräte eine Erweiterung vorsehen, dass nicht nur die Betreuung von Kindern, sondern auch die Pflege von Angehörigen, die sie zu Hause bei ihren Familienangehörigen leisten müssen, berücksichtigt werden. Die Arbeitszeit kann darauf abgestimmt werden.

Das kommt auch dem, was unsere Bundesministerin Frau Schröder in diesem Zusammenhang vorgedacht hat, ein gutes Stück entgegen. Das wird von uns auch heute schon so begrüßt.

Was wir durchaus nachvollziehbar finden, ist auch die Regelung bei den Jugend- und Auszubildendenvertretungen; denn es ist eben so, dass heute junge Menschen nicht mit 14, 15 oder 16 in den öffentlichen Dienst eintreten und ihre Ausbildung beginnen, sondern sie manchmal schon einen anderen Vorbildungsweg haben, sie älter sind, sie dann aber auch nicht mehr so lange in dieser Funktion tätig sein können. Deswegen ist auch die Verkürzung der Periode auf zwei von jetzt drei Jahren meines Erachtens total sinnvoll. Das sollten wir machen.

Jetzt fällt mir doch noch etwas ein, was Sie vielleicht nicht erwähnt haben. In § 88 werden jetzt auch die Ortsgemeinden als Dienststelle bzw. die Bürgermeister als Chefs, wenn sie denn Personal haben, mit eingeführt.

Das wird sicher die vielen Bürgermeister, die davon betroffen sind, ein Stück weit freuen.

Insgesamt werden ganz viele Dinge, die einfach durch andere Regelungen vorgegeben sind – wir haben neue Tarifverträge; ich nenne jetzt nur einmal beispielhaft den TVöD, den TVL, aber auch bei den Waldarbeitern usw. –, neu geregelt. Da wird vieles angepasst. Es werden Dinge, die man nicht mehr für zwingend notwendig hält, die man in den letzten zehn Jahren gar nicht mehr gebraucht hat, herausgelöscht. Es werden sprachliche und redaktionelle Änderungen – das Gleichstellungsgesetz haben Sie erwähnt – hier noch einmal mit eingebunden. Ich denke, es gibt viele Dinge, die wir auch noch einmal gemeinsam miteinander besprechen könnten. Dann werden wir einmal sehen, wie wir uns dann letztendlich nach den Beratungen in den Ausschüssen zu den einzelnen Regelungen stellen. Ich freue mich auf die Debatte.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Pörksen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Leider gibt mir die Rede der Frau Kollegin Kohnle-Gros nicht die Möglichkeit, wie ein isländischer Vulkan darauf zu reagieren, sondern ich muss mich sehr zurücknehmen. Wenn ich dem folge, was sie eben gesagt hat, bleibt mir nur noch vorzulesen, was an redaktionellen Änderungen vorgenommen wird, um hier überhaupt neue Dinge einzubringen.

Ich will aber doch noch einmal ein paar Dinge ansprechen. Frau Kollegin Kohnle-Gros, Sie sind in die Vergangenheit zurückgegangen. Das will ich auch tun, nur noch ein bisschen weiter in die Vergangenheit gehen. Sie erinnern sich – wir gehören ja zu denen, die schon etwas länger hier im Parlament sind –, dass im Jahr

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

und immer noch kommen – 1992/1993 die damalige Landesregierung von SPD und FDP ein neues Personalvertretungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Das spielt insoweit auch heute noch eine Rolle – das hat der Minister auch kurz angedeutet –, als dass dieses Gesetz beklagt worden ist, unter anderem auch von der CDUFraktion damals und von mehreren Gemeinden. Damals hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz – ich glaube, es war 1994 – Teile dieses Gesetzes als mit der rheinland-pfälzischen Verfassung nicht in Einklang stehend bezeichnet.

Diese Entscheidung steht immer noch, sodass Sie bei den Diskussionen über die Frage, ob man die Mitbestimmungstatbestände noch weiter ausdehnen kann,

dort eine Grenze haben; denn das, was die Gewerkschaften fordern, was ich gut nachempfinden kann, dass man eine solche Entscheidung einmal austesten sollte, das kann sich der Gesetzgeber meines Erachtens nicht erlauben. Das sind relativ klare, wenn auch etwas schwer zu verstehende Argumente, die seitens des Verfassungsgerichtshofes aufgezeigt worden sind. Ich glaube, nach denen müssen wir uns richten. Es gibt auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1996 zu derartigen Fragen. Ich glaube, auch da ist die Messlatte, die wir anzulegen haben.

Ich erinnere mich auch noch sehr gut an die Gespräche damals, als wir das neue Gesetz gemacht haben – ich war damals noch recht neu im Parlament –, dass der Ministerpräsident, dem es ein besonderes Herzensanliegen war, das Personalvertretungsgesetz so zu gestalten, dass es für die Menschen, für die Beschäftigten und für deren Personalräte auch handhabbar ist und auch erfolgreich eingesetzt werden kann; denn das war bei dem alten Gesetz nicht so der Fall. Herr Kollege Beck ist jahrelang Personalratsvorsitzender gewesen und hat praktische Erfahrungen mit den Gesetzen gehabt. Von daher war es damals notwendig, dieses Gesetz auf andere Beine zu stellen. Im Grunde ist das heute hier eine Fortschreibung des damaligen Gesetzes in vielen Bereichen, wie der Minister hier auch im Einzelnen schon dargestellt hat.

Auch damals gab es die Diskussion mit den Sparkassen. Frau Kollegin Kohnle-Gros hat es eben angesprochen. Die Diskussion wurde auch sehr emotional geführt. Es gab eine weitere Diskussion mit den Personalräten des ZDF, das von diesem Gesetz auch erfasst ist. Auch da gab es Diskussionen, weil das Gesetz sie nach deren Auffassung nicht hinreichend berücksichtigt hat. Es ist der Schritt in Richtung Sparkassen gemacht. Sie haben es angesprochen. Der Minister hat es angesprochen. Wir werden darüber sicherlich in einer Anhörung im Innenausschuss auch noch mit den Vertretern beraten, ob tatsächlich – was die behaupten – noch mehr möglich wäre. Ich glaube es eher nicht, aber wir wollen dieser Diskussion nicht vorgreifen.

Wichtig ist vielleicht, dass man darauf hinweist, dass jetzt im Gesetz das Diskriminierungsverbot klarer ausgedrückt wird. Der Begriff „Rasse“ stößt einem irgendwie auf, aber er kommt aus der europäischen Richtlinie, in der klar festgeschrieben ist, dass die ethnische Herkunft nicht dazu führen darf, diese Bestimmung zu verletzen. Da fällt mir natürlich diese reizende Entscheidung eines Gerichtes von vor wenigen Tagen ein, dass der „Ossi“ kein ethnischer Begriff ist, sodass dies also hier nicht eine Diskriminierung wäre. Es steht auch nicht im Gesetz drin. Ich wollte nur darauf zu sprechen kommen, dass sich vor wenigen Tagen ein Gericht damit beschäftigen musste.

Eine Rolle spielt auch die Frage der europäischen Richtlinie, die aber nicht direkt für den öffentlichen Dienst passt, sondern die für wirtschaftlich tätige Unternehmen vorgesehen ist, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie ist nicht ins Gesetz aufgenommen, aber die Grundsätze dieser Richtlinie sind im Gesetz enthalten. Ich denke, der Hinweis darauf, dass im Falle des Streites diese Richtlinie als Auslegungshilfe herangezogen

werden kann, ist meines Erachtens eine wichtige Position auch für dann tätige Personalräte.

Ich glaube, auf die anderen Dinge muss ich jetzt nicht mehr hinweisen. Frau Kollegin Kohnle-Gros hat genauso auf den Minister verwiesen. Das scheint mir auch ausreichend zu sein. Ich muss die Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbestände nicht noch einmal aufrufen.

Worauf ich kurz eingehen will, ist auf die Frage des Initiativrechtes. Ich glaube, das wird immer noch ein bisschen stiefmütterlich behandelt; denn in den Betrieben – in der Wirtschaft genauso wie in der Verwaltung – gibt es viele gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gute Ideen haben, die aber – aus welchen Gründen auch immer – dann nicht so zur Kenntnis genommen werden. Hier haben die Personalräte jetzt die Möglichkeit, solche Dinge nicht nur zu erzählen, sondern dann auch sozusagen mit Druck vorzutragen und den Arbeitgeber, den Dienstherrn, „zu zwingen“, sich zumindest damit zu beschäftigen. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Bereich für die Personalräte, damit sie nicht nur die Klagemauer sind. Oftmals ist es so, dass Personal- bzw. Betriebsräte im Grunde alles auf den Buckel gelegt bekommen, was zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Problemen vorhanden ist. Hier gibt es einmal die Möglichkeit, auch offensiv nach vorn zu gehen. Ich glaube, dass Personalräte das auch hinreichend nutzen werden.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Auf die übrigen Dinge brauche ich – wie gesagt – nicht einzugehen. Sie sind angesprochen. Sie werden im Bereich der Beratungen im Innenausschuss noch vertieft beraten werden. Ein kleiner Hinweis noch, weil Sie die Forstverwaltung angesprochen haben. Da ist auch etwas geändert worden, was vielleicht so harmlos aussieht, was aber für die betroffenen Menschen wichtig ist, weil Waldarbeiter oftmals Saisonkräfte sind. Nach der alten Regelung war es so, dass sie, wenn sie meinetwegen acht Monate gearbeitet haben und vier Monate nicht beschäftigt waren, die vier Monate nicht in der Dienststelle beschäftigt waren. Das ist jetzt geändert. Sie bleiben durchgehend beschäftigt, auch wenn sie tatsächlich nicht arbeiten. Ich glaube, das ist eine wichtige Korrektur gegenüber den früheren Bestimmungen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Im Übrigen werden wir im Rahmen der Anhörung auch mit den zuständigen Gewerkschaften über das Gesetz und über ihre Wünsche noch zu reden haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Bevor ich das Wort weitergebe, darf ich zunächst noch einmal Gäste hier bei uns im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des Musikvereins Trier-Tarforst. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Jetzt hat Herr Kollege Auler für die FDP-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In meiner Rede zum Landesbeamtengesetz sagte ich: Wo Licht ist, ist auch Schatten. – Hier sehe ich allerdings sehr viel Schatten bei dem vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall des Abg. Eymael, FDP)

Was hier noch einleuchtet, sind bestenfalls Korrekturen aufgrund des Beamtenstatusgesetzes der in der Gesetzesbegründung genannten Tarifverträge und von Organisationsmaßnahmen der Landesregierung.

Man merkt sehr deutlich, dass mit diesem Gesetz noch in dieser Legislaturperiode ein Pflock eingeschlagen werden soll, damit man ihn als Erfolgserlebnis verkaufen kann. Man muss sich nur einmal die Ausführungen laut vorlesen, die bereits vorab unter dem Titel „Problem und Regelungsbedürfnis“ gemacht werden. Ich zitiere: „Das Landespersonalvertretungsgesetz (…) hat sich in seinen Grundstrukturen bewährt.“ – Soweit so gut. Hier muss man noch nicht allzu kritisch sein, wenngleich man das könnte, aber der Hinweis auf Grundstrukturen lässt vermuten, es gäbe einen dringenden Bedarf für weitere Änderungen. Doch weit gefehlt; denn weiter heißt – ich zitiere –: „Es enthält aber noch einen begrenzten Spielraum zur Erweiterung der Beteiligungsrechte der Personalvertretungen, ohne eine wirksame Erfüllung des Amtsauftrags durch die Verwaltung zu gefährden.“ Es ist also noch Luft nach oben.

(Pörksen, SPD: Jetzt aber los! Vorschläge!)