Protocol of the Session on April 29, 2010

(Pörksen, SPD: Jetzt aber los! Vorschläge!)

Nun könnte man sich natürlich darauf freuen, dass uns die Landesregierung erklärt, weshalb die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen erweitert werden müssten, weil es aus diesem oder jenem Grund notwendig sei. Stattdessen steht dort aber nur – ich zitiere –: „Dieser soll genutzt werden.“ – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bedeutet im Klartext, dass es in dieser Hinsicht gar kein Problem oder Regelungsbedürfnis gibt.

(Beifall des Abg. Eymael, FDP – Eymael, FDP: So ist es!)

Sie stellen das einfach als rechtlich möglich und politisch gewollt dar. Das ist zwar legitim, aber im Ergebnis doch äußerst durchschaubar.

Die Landesregierung gibt sogar indirekt zwischen den Zeilen zu, dass durch die geplanten Maßnahmen gewisse Beeinträchtigungen eintreten werden, wenngleich sie diese nicht als Gefahr für die wirksame Erfüllung der Aufgaben der Verwaltung bewertet.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Richtig interessant wird es aber unter Punkt D, bei dem es um die Kosten geht. Dort heißt es schlicht – ich zitiere –: „Die Ausdehnung von Beteiligungsrechten der

Personalvertretungen und die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für freigestellte Personalratsmitglieder werden zu Mehrkosten in nicht zu beziffernder Höhe führen.“ Mit Verlaub, bei allem Verständnis dafür, dass Personalratsmitglieder selbstverständlich einen Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung haben und auch haben sollen, aber mit diesem Gesetzentwurf erwarten Sie von diesem Hohen Haus faktisch die Ausstellung eines Blankoschecks.

(Beifall der FDP)

Wir wissen doch alle, Wärmelampen sind in der Wirklichkeit nicht unbedingt für ihre Sparsamkeit berühmt.

Wenn sich der Staatsminister der Finanzen mit schöner Regelmäßigkeit vor die Kameras und Mikrofone im Land stellt und erklärt, wieso dieses oder jenes nicht richtig gehen solle und nicht geleistet werden könne, weil es das Land und die Kommunen diesen oder jenen Betrag kosten würde, vermisse ich doch seine kritische Stimme an dieser Stelle ganz besonders.

Verehrte Landesregierung, Sie besteigen einen Berg, weil er da ist, aber Sie wissen noch gar nicht, wie viel Geld Sie für die Ausrüstung benötigen bzw. wenn Sie es wissen, sagen Sie es uns nicht. Sie erlassen eine Regelung, weil sie aufgrund der Mehrheitsverhältnisse möglich ist. Sie machen es einfach. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da kann die FDP nicht mitmachen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP – Ramsauer, SPD: Das verstehe, wer will!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, es wird die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss vorgeschlagen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Ich rufe die Punkte 17 und 18 der Tagesordnung auf:

Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4488 – Erste Beratung

Zweites Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4489 – Erste Beratung

Zur Begründung der Gesetzentwürfe erteile ich Herrn Staatsminister Karl Peter Bruch das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorgelegten Entwürfe eines Ersten und eines

Zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform setzen wesentliche Reformeckpunkte der Landesregierung um. Die gesetzlichen Regelungen sind zielgerichtet und setzen strukturierte Prozesse der Kommunal- und Verwaltungsreform im kommunalen Bereich weiter fort.

Beide Gesetzentwürfe berücksichtigen die Ergebnisse einer breiten Bürgerbeteiligung. Ich rufe in Erinnerung, dass wir eine erste Stufe mit neun Regionalkonferenzen, fünf Bürgerkongressen und sechs Planungszellen hatten. In einer zweiten Stufe – das wird oft vergessen – wurden eine landesweite repräsentative telefonische Umfrage unter 10.000 Bürgerinnen und Bürgern, eine Online-Umfrage und vier regionale Veranstaltungen durchgeführt. Darüber hinaus sind etliche Einzeleingaben an die Landesregierung mit Ideen, Vorschlägen, Anregungen, Hinweisen und natürlich auch Kritik gerichtet worden.

Dabei haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise vorgeschlagen, maßvolle kommunale Gebietsänderungen durch Zusammenschlüsse herbeizuführen, Änderungen kommunaler Gebietsstrukturen und kommunale Kooperationen sachgerecht zu kombinieren, Zuständigkeiten von der unmittelbaren Landesverwaltung in den kommunalen Bereich und dort vor allem auf die Ebene der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden zu verlagern, den Bürgerservice der Kommunen auszubauen und die Voraussetzungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, die eine bessere und schnellere Entwicklung haben wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Woche führe ich ungefähr zwei Veranstaltungen zur Frage der kommunalen Verwaltungsreform durch. Oft werde ich gefragt, wie das mit dem Bürgerwillen ist und ob man den Bürgerwillen entsprechend umsetzen kann. Dann erkläre ich immer wieder, wie wir vorgegangen sind. Gestern Abend ist aber auch in Budenheim wieder gefragt worden: Entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde oder der Verbandsgemeinde über die Entwicklung? – Ich habe klargemacht, dass die Entscheidung beim Landtag liegt. Die Bürgerinnen und Bürger wollen natürlich vorher gehört werden. Ich meine, das kann man da und dort tun, und das ist da und dort auch schon geschehen.

Deshalb ist es folgerichtig – Sie werden das nachher feststellen, wenn wir die 64er-Liste kurz ansprechen –, dass wir dort eine Veränderung der Quoren vorgenommen haben. Es geht also um die Frage, wann ein Bürgerbegehren bzw. der Bürgerwille wirksam wird. Wie viele Stimmen brauche ich dafür? Sie werden feststellen, dass wir da den Bürgeranhörungen, Bürgerinformationen und dem entsprechenden Bürgerbegehren gefolgt sind.

Die drei Fraktionen haben zu den beiden Gesetzentwürfen, die auf wissenschaftlichen Hilfen gegründet waren, ein Weiteres gemacht. In der ersten Entwicklung haben wir verfassungsrechtliche Fragen erörtert, nämlich auf welche Größenordnung wir uns bei einer Gebietsänderung stützen. Daraufhin sind für verbandsfreie Gemeinden 10.000 Einwohner und für Verbandsgemeinden

12.000 Einwohner festgelegt worden. Das sind Ergebnisse aus früheren Veränderungen im Bundesgebiet, in dem es schon solche Kommunalverwaltungsreformen gegeben hat.

Es gibt zwei Gesetzentwürfe. Zu diesen Gesetzentwürfen hat es eine Gesetzesfolgenabschätzung gegeben durch Herrn Universitätsprofessor Dr. Jan Ziekow – das war der Wunsch aller drei Fraktionen – und durch Herrn Universitätsprofessor Dr. Martin Junkernheinrich von der Universität Kaiserslautern. Zudem hat – meines Wissens auf Wunsch der CDU-Fraktion – Herr Universitätsprofessor Joachim Jens Hesse eine gutachterliche Stellungnahme zu Einzelfragen der Kommunal- und Verwaltungsreform abgegeben. Ich meine, dass diese Bewertungen für uns für die weiteren Beratungen sehr hilfreich sind, weil die begleitenden Untersuchungen doch entscheidende Hinweise geben.

Der Entwurf eines Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform enthält im Wesentlichen grundsätzliche Regelungen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden, Regelungen zur Weiterentwicklung bürgernaher, kooperativer Verwaltungen und zur Stärkung der bürgerschaftlichen Mitwirkung sowie Regelungen zur deutlichen Erweiterung der Möglichkeiten kommunaler Kooperationen. Wie gesagt, nach diesem Gesetzentwurf sollen in der Regel verbandsfreie Gemeinden 10.000 Einwohner und Verbandsgemeinden 12.000 Einwohner aufweisen.

Ziel ist schlichtweg, mit dieser Mindestgröße eine Stärkung der Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden herbeizuführen. Wir wollen mit den Zusammenschlüssen die Herausforderungen der Zukunft bewältigen.

Ich denke, dass uns die demografische Entwicklung mit den zurückgehenden Bevölkerungszahlen – das erkläre ich fast jeden Abend irgendwo einmal – alle unterschiedlich trifft. Wir werden weniger. Das wird nicht so dramatisch sein. Die Veränderung in der Altersstruktur wird sich aber sehr stark auswirken. Wir werden sehr viel mehr ältere und sehr viel weniger junge Menschen haben.

Dies wird Auswirkungen auf sämtliche Finanzwege haben, die die Gemeinde erreichen. Schlüsselzuweisungen richten sich danach, wie viel Menschen in einer Gemeinde leben, wohnen und Steuern bezahlen. Das wird, um es salopp zu sagen, bis auf 17 Stellen hinter dem Komma ausgerechnet. Von daher gesehen wird es Wirkungen in den gesamten Bereich der kommunalen Entwicklungen hinein haben.

Der Gesetzentwurf lässt Ausnahmen zu, wobei eine Unterscheidung der Mindesteinwohnerzahl aus bestimmten Gründen unbeachtlich sein kann. Ich werde immer danach gefragt, wie das aussieht. Gestern Abend in Budenheim – Budenheim hat 8.500 Einwohner – wurde gefragt: Warum fallen wir nicht unter die Ausnahmeregelung, obwohl wir doch eigentlich wirtschaftlich eine starke Gemeinde sind? –

Sie können natürlich eine Ausnahmeregelung vornehmen, die mit etwa 10.000 Einwohnern an der Einwohnergrenze liegt. Dann wäre das sicherlich eine Möglichkeit, die Situation einer solchen Gemeinde noch einmal zu beurteilen.

Klar ist auch, dass wir über eine der kleineren verbandsfreien Gemeinden reden. Wir reden zum Beispiel über eine Gemeinde mit einer sehr überschaubaren Größe. Damit meine ich die Ausdehnung. Es gibt Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden, die durchaus größer, nämlich klein, aber flächenmäßig groß sind. Von daher gesehen zählen diese Ausnahmegründe nicht.

Zu den Ausnahmegründen gehören die Flächengröße und die Zahl der Ortsgemeinden bei Verbandsgemeinden. Sie wissen das. Wir haben Verbandsgemeinden mit zwei Gemeinden und Verbandsgemeinden mit 51 Ortsgemeinden. Es gibt sehr unterschiedliche Größenordnungen.

Wir haben aber auch die geografische Lage, die Lage entlang der Grenzen und die Situation der Angehörigen der Bundeswehr bzw. der amerikanischen Streitkräfte. Von daher gesehen sind das Punkte, über die man reden muss. Die Wirtschaftskraft und die Entwicklung sind alles Punkte, die man in eine Entscheidung einfließen lassen kann, die wir, wenn Sie es so wollen, vorweggenommen haben.

Wir haben uns die Gemeinden, die unter die 10.000Einwohner-Regelung fallen, und die Verbandsgemeinden, die hineinfallen, angeschaut. Wir haben uns die wirtschaftliche Situation und die Größenordnung angesehen und entschieden, diese Gemeinden in eine vordringliche Liste aufzunehmen. Sie werden sie im Gesetzentwurf nicht finden, weil darin die Rede von 10.000 und 12.000 Einwohnern ist. Bei 12.000 Einwohnern reden wir über 66 Gemeinden. Wir reden im Moment vonseiten der Landesregierung über 32 Gemeinden.

Ich werde auch immer wieder gefragt, weshalb das so ist. Wir sind von der schmalen Einwohnerzahl nach oben gegangen. Neumagen-Dhron hat 5.600 Einwohner. Die Größe, über die wir im Moment diskutieren, beträgt ca. 9.900 Einwohner, beispielsweise Guntersblum.

Wenn Sie sich die Frage stellen, warum wir die Gemeinden aufgenommen haben, werden Sie sehr schnell feststellen, dass das aus bestimmten Gründen geschah, nämlich wegen der Einwohnerzahl, der Größe, der Belastung, der Umlagebelastung, der wirtschaftlichen Entwicklung und der zukünftigen Entwicklung. All dies haben wir entsprechend beurteilt. Darüber wird noch zu reden sein. Sie werden darüber auch beraten.

Die Ergebnisse der nunmehr vorliegenden Gesetzesfolgenabschätzung sind klar. Der Gesetzentwurf wird von allen drei Professoren bestätigt. Diese sagen, er sei in Ordnung, ihr hättet mehr machen können, ihr solltet noch mehr machen, und ihr sollt möglicherweise noch über weitere Schritte im Gesamtgefüge des Landes reden. Sie sagen auch – gerade Herr Professor Hesse –: Ihr habt viel gemacht. Ihr habt auch schon in der Mittelbehörde viel getan. –

Wir haben, wenn Sie sich erinnern, 1994 praktisch zwei Ministerien aufgelöst und 1996 bis 2000 die Mittelbehörde verändert.

All dies wird von Herrn Professor Hesse, ohne dass ich ihn ermuntert oder animiert hätte, vorgetragen. Wir werden sehen, ob er das auch weiter vorträgt. Er wird bei der Vorstellung der Gutachten anwesend sein. Er sagt: Das ist der richtige Weg. Rheinland-Pfalz ist zu kleingliedrig. Ihr müsst andere und intensivere Schritte gehen. Das ist der gute Anfang. –

Sie haben auch vorgeschlagen, die Einwohnerzahl auf 13.000 oder 15.000 zu erhöhen. Ich gebe gern zu, dass wir uns über die Frage 10.000 oder 12.000 Einwohner mit vielen Wissenschaftlern und vielen aus der kommunalen Familie sehr intensiv unterhalten haben. Das ist eine Entwicklung, die man guten Gewissens bejahen kann.

Von allen wurde gesagt, ihr seid in der Größenordnung, in der sich die Wirtschaftlichkeit vernünftig darstellen lässt. Eine Verbandsgemeinde in der Größenordnung um 12.000 bis 20.000 Einwohner ist auch in allen Belangen der Zukunft wirtschaftlich am günstigsten zu führen. Von daher gesehen sind wir in diesem Bereich durchaus in einer Situation, bei der wir sagen können, wir haben das beachtet und halten das für vertretbar.

(Beifall bei der SPD)

Wir setzen sehr stark auf freiwillige Gebietsänderungen. Auch das habe ich schon öfter hier erklärt. Wir haben eine Freiwilligkeitsphase bis Mitte 2012 eingebaut. Wir haben eine Verbandsgemeinde und eine Stadt, die dies bisher schon umgesetzt haben. Daran haben aus diesem Haus verschiedene mitgewirkt.

Wir führen im Moment verschiedene Gespräche, bei denen ich davon ausgehe, dass wir noch weitere freiwillige Lösungen bekommen werden. Es wird immer wieder gefragt, was nach dem Jahr 2012 passiert. Ich erkläre dann immer: Erst einmal gilt die Freiwilligkeitsphase, und ihr könnt euch entwickeln, wie ihr euch das vorstellt. Nach 2012 wird die Landesregierung einen Vorschlag machen müssen, der dem Landtag zugeleitet wird. Der Landtag wird entscheiden. Dann wird diese Entwicklung zu einem Gesetzentwurf formuliert werden, der entsprechende Namen beinhaltet. –

Ich denke schon, dass wir maßgeschneidert Gespräche führen. Das Innenministerium führt in Gänze Gespräche. Soweit ich es im Kopf habe, habe ich mittlerweile über 160 Gespräche und öffentliche Veranstaltungen, mitunter zweimal oder dreimal, mit unterschiedlichem Erfolg geführt. Auch das gebe ich zu. Manche kann man gut überzeugen. Bei manchen ist es schwieriger.

Von manchen wird die Frage nach finanzieller Förderung gestellt. Auf diese Frage sage ich immer, dass wir 130 Euro – das ist die berühmte Hochzeitsprämie – festgelegt haben. Diese ist für mich aber nicht entscheidend.

Den Bürgerinnen und Bürgern sage ich immer: Wenn man sich in der Freiwilligkeitsphase bewegt – über diese