Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende des Tagesordnungspunktes und kommen zum Punkt 3 der Tagesordnung:
Zustimmung des Landtags zu der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundes- republik Deutschland und der Regierung der Republik Litauen über die Anerkennung der Gleichwertigkeiten von Bildungsnachweisen im Hochschulbereich Antrag der Landesregierung – Drucksache 15/4225 –
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 15/4479 –
der Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen worden. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 32. Sitzung am 13. April 2010 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt: Der Ausschuss empfiehlt, der Abgabe der Einverständniserklärung des Landes Rheinland-Pfalz zuzustimmen.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Gemäß Absprache im Ältestenrat ist die Behandlung ohne Aussprache vereinbart.
Wir kommen dann zur abschließenden Zustimmung des Landtags zu diesem Antrag der Landesregierung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Stimmenthaltungen? – Wer stimmt dagegen? –
Wenn Sie das sagen, muss man trotzdem von den anderen noch erwarten können, dass sie selbst entscheiden. – Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass dieses Abkommen einstimmig im Landtag angenommen worden ist.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4310 – Zweite Beratung
Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4310 –, Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes: Durch Beschluss des Landtags vom 17. März 2010 – Plenarprotokoll 15/85 – ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 15. April 2010 beraten. Da der federführende Innenausschuss die Ablehnung empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Rechtsausschuss nicht statt. Das ist § 83 Abs. 6 Satz 1 GOLT.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Besucher und Besucherinnen im Landtag von RheinlandPfalz, und zwar die AWO Mainz-Gonsenheim und den SPD-Ortsverein Mainz-Gonsenheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist es sehr bedauerlich, dass der Innenausschuss den Entwurf dieses Gesetzesantrages abgelehnt hat. Denn gerade in unseren Kommunen ist der Ort, wo die Bürger Demokratie aus nächster Nähe erleben. Kommunalpolitik ist nah am Bürger, und die Bürger sind nah an der Kommunalpolitik. Die Menschen in unserem Land engagieren sich in ihren Kommunen. Sie beteiligen sich beim Ehrenamt, bei Initiativen und in den Dorfmoderationen. Sie wollen sich engagieren. Das kann ich als Ortsbürgermeister auch jeden Tag feststellen.
Umso erstaunlicher ist es, dass bei den Kommunalwahlen die Wahlbeteiligung ständig zurückgeht. 1999 waren es noch 62,9 %, 2004 waren es 57,8 % und 2009 waren es noch 55,1 %. Gründe hierfür sind – das steht außer Frage – auch die Anzahl der Wahlgänge und die Komplexität der Wahlverfahren.
Ich will ein Beispiel anführen. Im Ortsteil Issel der Stadt Schweich hatte der Bürger bei der letzten Kommunalwahl ohne die Europawahl 117 Stimmen auf sechs unterschiedlichen Wahlzetteln. Für den Kreistag TrierSaarburg hatte er 46 Stimmen, und er will kumulieren und panaschieren. Für den Verbandsgemeinderat Schweich hatte er 36 Stimmen, und auch da will er – das ist eindeutig festzustellen – kumulieren und panaschieren. Für den Stadtrat Schweich waren es noch einmal 22 Stimmen, für den Ortsbeirat Issel 11 Stimmen inklusive Kumulieren und Panaschieren und dann noch die Stimme für den Ortsbürgermeister und den Ortsvorsteher.
Dass sich viele Bürger damit überfordert sehen, müsste auch bei den Kolleginnen und Kollegen von der SPD nachvollziehbar sein. Ich habe als Wahlvorsteher selbst sehr oft die Erfahrung gemacht, dass viele Bürger während des Wahlvorgangs aus der Kabine kamen, weil sie Nachfragen hatten. Dass daher viele Bürger ihre gesamten Stimmen mit Kumulieren und Panaschieren nicht ausschöpfen, steht außer Frage.
Wenn dann auch noch die nächsten Bürger vor der Wahlkabine warten, kann dies in der Wahlkabine selbst
schon zu Unbehagen und Stress führen. Wir als CDU wollen den Bürgern dieses Unbehagen und diesen Stress nehmen.
Wir wollen damit eine höhere Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen erreichen. Es wird auch der SPD, die in meinem Wahlkreis relativ wenig Mandate hat, vielleicht auch ganz gut tun, das eine oder andere Mandat dazugewinnen zu können.
Unser Gesetzentwurf sieht daher vor, dass die Wahlzettel spätestens einen Tag vor der Wahl an die Wahlberechtigten verteilt werden. Eine nicht unübliche Praxis, meine liebe Kolleginnen und Kollegen, wie das Beispiel Baden-Württemberg zeigt. Warum sollten wir unseren Bürgern in Rheinland-Pfalz nicht auch die Chance geben, stressfrei das höchste Gut der Demokratie wahrzunehmen?
Die letzte Kommunalwahl hat aber auch gezeigt, dass es in Rheinland-Pfalz immer mehr Kommunen mit Mehrheitswahl gibt. 1999 waren es 1.239, 2004 schon 1.325 und 2009 gar 1.338, wovon die überwiegende Zahl keinen Wahlvorschlag hatte. Dass diese Wahlgänge noch komplexer sind, brauche ich niemandem hier im Saal zu erklären. Das zeigt aber auch die gestiegene Anzahl der ungültigen Stimmen. Herr Noss hat sogar bei der letzten Plenarsitzung ausgeführt, dass die Wähler das System wohl nicht verstanden hätten.
Das System ist kompliziert und wird durch die Begrenzung der aufgedruckten Bewerber für die Bürger noch unübersichtlicher. Sie wissen häufig in den kleineren Dörfern, wer kandidieren will, aber finden auf dem Stimmzettel nur die Anzahl der Kandidaten in Höhe der zu vergebenden Sitze wieder.
Außerdem hat die Begrenzung der Zahl der Bewerber auf dem Stimmzettel dazu geführt, dass in vielen Orten Nachrücker gewählt wurden, die mit nur wenigen Stimmen, meistens im unteren zweistelligen Bereich, bedacht worden waren.
Ich habe ein Beispiel aus meinem Wahlkreis: Der letzte aufgedruckte Bewerber hatte noch 146 Stimmen, der erste nicht aufgedruckte Bewerber – es hat deutlich gezeigt, dass die meisten Bürger nur die aufgedruckten Bewerber auch mit Stimmen bedacht haben – hatte nur noch 15 Stimmen. Da einer der Bewerber dann zum Ortsbürgermeister gewählt wurde, kam der Nachrücker mit 15 Stimmen dann in den Gemeinderat.
Wir sehen es mit sehr großem Bedauern, dass der Innenausschuss das ablehnt. Für die kommunale Demokratie sollten wir alles tun,
um Wahlbeteiligung nicht an komplizierten Verfahren scheitern zu lassen, und bitten daher doch um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Vielleicht tut es auch der SPD gut, wenn sie sich mehr um die Kommunalen kümmert und in den Gremien damit vielleicht mehr Erfolg hätte.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmitt, das, was Sie gebracht haben, war eine Kappensitzung, eine Büttenrede. Alle Achtung, mehr war es nicht gewesen.
Aus der Tatsache, dass wir dieses Gesetz in der von Ihnen vorgelegten Deutung abgelehnt haben, zu schließen, dass die SPD und damit – die Sie ausgespart haben – die FDP, die ebenfalls dagegen war, kein Interesse an Kommunalpolitik hätten und die Interessen der Bürger nicht verstehen würden, ist schon sehr weit ausgeholt und sehr beachtenswert.