Protocol of the Session on March 18, 2010

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Dr. Weiland hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rundfunklandschaft in Deutschland ist im Umbruch, teilweise im tiefen Umbruch. Wir verzeichnen an vielen Stellen Entwicklungen, von denen heute noch keiner so richtig weiß, wo sie enden werden. Bei der einen oder anderen Entwicklung wissen wir heute nicht einmal verlässlich zu sagen, wo sie enden sollen.

In dieser unübersichtlichen Situation, in dieser Umbruchsituation der Rundfunklandschaft in Deutschland ist es eine verdienstvolle Arbeit, denke ich, aufzuschreiben, wo wir Probleme und Aufgaben sehen und wo wir Lösungen vorzubereiten und Entscheidungen zu treffen haben. Insofern bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion für diese Fleißarbeit, die uns mit diesem Antrag vorgelegt wurde. Es hat sich jemand hingesetzt und zusammengeschrieben, wo die Baustellen sind und wo wir Entscheidungen vorzubereiten bzw. zu treffen haben.

Das Zusammenschreiben der Baustellen und das Benennen der Probleme ist noch nicht direkt die Lösung. An der einen oder anderen Stelle des Antrags könnte man das Gefühl haben, dass die Fleißarbeit der Zusammenstellung allzu schnell als parlamentarischer Antrag den Weg ins Plenum gefunden hat; denn er bildet eine Bandbreite von Problemen ab, die wir sicherlich nicht im Rahmen eines einzigen Antrags behandeln und lösen können. Das geht von der Feststellung, der niemand widersprechen wird, dass sich der rheinlandpfälzische Landtag mit Nachdruck zum dualen Rundfunksystem in Deutschland bekennt – das ist gar kein Problem –,

(Beifall des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

bis hin zu Fragen der Werbefreiheit des öffentlichrechtlichen Rundfunks, Fragen der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dafür sind zweieinhalb Seiten möglicherweise ein bisschen wenig, um das in aller Breite und sachlichen Präzision miteinander besprechen zu können. Deswegen brauchen wir dringend die Beratung des Antrags im Ausschuss.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich will vielleicht schon das eine oder andere Thema hier ansprechen. Die Gebührenfinanzierung beschäftigt uns im Augenblick alle sehr intensiv. Das ist völlig zu Recht so, weil mit der Frage des Systems der Gebührenfinanzierung unmittelbar die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks zusammenhängt. Die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört ebenfalls dazu.

Nun haben wir die Situation, dass in dieser intensiven Diskussionsphase Herr Professor Kirchhof aus Heidelberg beauftragt ist, ein Gutachten vorzulegen. Ich kenne dieses Gutachten noch nicht. Ich glaube, im Augenblick kennt es niemand.

(Ministerpräsident Beck: Man hört eine Tendenz!)

Ja, okay.

Beispielsweise die Fragen, wie sich Betriebsstätten definieren oder typisieren lassen und wie das mit den privaten Haushalten ist, sind entscheidende Fragen, die diese Regulierungen, die wir zu treffen haben, erst gerichtsfest machen.

Da haben wir die Ratschläge und die Erkenntnisse des Gutachtens noch nicht, sehen uns also im Augenblick auch noch nicht in der Lage, zu so definitiven Aussagen zu kommen, wie sie hier bezüglich der geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe gemacht ist. Es kann sein, dass wir dahin kommen, aber wenn wir es heute schon wüssten, so wie es hier suggeriert wird, hätten wir das Gutachten nicht in Auftrag geben müssen.

Dann gibt es andere Dinge in diesem Antrag, die zum Beispiel den Südwestrundfunk direkt betreffen in der Forderung bei II. 1. dritter Spiegelstrich, Synergieeffekte aus Kooperationen verschiedener Landesrundfunkanstalten bei deutschlandweit durchgängig empfangbaren Programmen, die den Hörgewohnheiten usw. entsprechen. Da stellt sich mir die Frage: Wo gibt es die? Was bedeutet das zum Bespiel für das Kulturprogramm in SWR 2? – Das erschließt sich mir aus dem Text des Antrags nicht. Auch darüber müssen wir dann dezidiert im Ausschuss sprechen. Für die Abschaffung der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale

(Glocke des Präsidenten)

ich komme zum Schluss, Herr Präsident –, finde ich an jedem Stammtisch natürlich direkt Beifall. Ich will diese Forderung jetzt nicht als populistisch bewerten, aber

man müsste dann auch schon sagen, was man an die Stelle – –

(Ministerpräsident Beck: Wer soll es denn machen?)

(Ministerpräsident Beck. Wer soll es machen?)

So ist es.

der GEZ setzt, weil die Aufgaben nicht vollständig wegfallen. Es besteht also Beratungsbedarf in beträchtlichem Umfang. Dankenswerterweise ist das hier einmal zusammengeschrieben worden. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU – Frau Kohnle-Gros, CDU: Sehr gut!)

Für die Landesregierung hat der Chef der Staatskanzlei, Herr Stadelmaier, das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt im Grundsatz den Antrag der FDP. Ich möchte mich auch für die Debatte ausdrücklich bedanken. Vieles hat der Abgeordnete Heinrich gesagt.

Herr Weiland, ich stimme Ihnen in der Bewertung der Einzelfragen, die Sie gerade eben vorgetragen haben, ausdrücklich zu. Wir stimmen darin überein, dass wir für den Erhalt des dualen Systems sind, und zwar insbesondere seiner materiellen Substanz beim öffentlichrechtlichen Rundfunk, seiner Finanzierung und der Refinanzierung des privaten Rundfunks. Dafür ist in den letzten Jahren einiges getan worden. Ich darf daran erinnern, dass wir die Online-Werbung dem öffentlichrechtlichen Rundfunk nicht gestattet haben, um die Einnahmensituation im Online-Bereich der privaten Anbieter nachhaltig zu verbessern. Wir haben neue Werberegeln eingeführt, die den Privaten wesentliche neue Werbeformen erlauben. Wir haben beschlossen, dass ab 2013 die Rückführung des Sponsorings stattfinden soll. Das sind alles Verbesserungen der Basis für den privaten Rundfunk.

Dazu gehört in einem weiteren Schritt, dass wir das Gebührensystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren. Dort besteht Reformbedarf. Das ist unstrittig unter den Ländern. Das ist auch der Kern Ihres Antrags, wenn ich ihn richtig verstehe.

Dort sind wir uns einig, dass es um einen stufenweisen Abbau der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehen muss. Insofern knüpft er an eine Politik an, die die Länder unter Federführung von Ministerpräsident Beck seit einigen Jahren verfolgen, nämlich die materielle

Basis für privaten Rundfunk ein Stück weit zu verbessern.

Wenn ich dann allerdings lese, dass dies alles nicht reicht, oder wenn ich lese, dass das Verbot von OnlineWerbung überhaupt nichts bringen würde, sondern das Problem jetzt sei, dass die online werbefrei unterwegs seien, dann kann man sich schon fragen, ob die Verbandspolitik, die dort betrieben wird, nicht letztlich kontraproduktiv auf das wirkt, was hier vorgesehen ist.

Ähnliches betrachte ich mit einer gewissen Sorge, wenn man sich anschaut, wie sich die Verlegerverbände und andere anfangen aufzustellen zu der Diskussion um die Gebühren und zeitgleich aber wollen, dass die Politik ernsthaft über die aus meiner Sicht sehr relevante Frage des Leistungsschutzrechts für Verlage diskutiert und dort nichts anderes möchte, als eine Gebührenform einzuführen, die jeder Kunde dann zu bezahlen hat. Ich glaube, diese Sachen gehen verbandspolitisch nicht zusammen. Das erschwert diese Diskussion. Das will ich ausdrücklich sagen. Da sollte man sich auf dieser Seite vielleicht auch etwas Besseres überlegen.

Ich bin dankbar, dass Sie sagen, Haushalts- und Betriebsstättenabgabe wäre ein Modell. Ich würde auch nicht so weit gehen zu sagen, das ist das Modell. Aber ich finde es sehr wohltuend, dass Sie der Position Ihres Kollegen Otto nicht folgen, der dort eine Form der Kopfpauschale – er nennt das dann Medienabgabe – einführen will. Ich halte es für richtig. Das ist eine der Suchfragen, genauso wie die andere Suchfrage der Ministerpräsidenten und der Rundfunkkommission ist: Wie können wir das jetzige Modell vernünftig weiterentwickeln? –

Das Entscheidende ist, dass wir gemeinsam glauben, dass das jetzige Finanzierungsmodell des öffentlichrechtlichen Rundfunks aus Akzeptanzgründen, aus demografischen Gründen, aber auch aus technologischen Gründen reformiert werden muss, weil der Gerätebezug vor allen Dingen in diesem großen Feld der sich entwickelnden hybriden Empfangsmodelle natürlich nicht mehr so ohne Weiteres durchzuhalten ist. Daran sind wir. Das kann dazu führen, dass wir die GEZ reduzieren.

Man muss aber auch mit der GEZ ehrlich umgehen. Wer in ein System viele Befreiungstatbestände implantiert, der sagt gleichzeitig Ja zu einem Kontrollmechanismus, der natürlich dann auch dazu führt, dass man gegenüber dem Hotelgewerbe und auch gegenüber privaten Haushalten sehr viel mehr nachschauen muss, als wenn man darauf verzichten würde und ein einfaches Modell hat. Das ist immer noch ein Ziel der Ministerpräsidenten bei dieser Reform.

Sie haben eine Reihe weiterer Fragen angesprochen. Ich will eine herausgreifen. Ich glaube, vorhin ist genügend zur Konkretisierung des Auftrags und was dort gemacht worden ist, gesagt worden. Ich will eine herausgreifen, die Sie, Herr Bauckhage, die „Causa Brender“ genannt haben. Da haben Sie gesagt, der Weg zum Bundesverfassungsgericht sei richtig. Ich glaube das so nicht. Ich glaube zunächst einmal, dass der Weg, den Ministerpräsident Beck und seine Kollegen aus den sozialdemokratisch geführten Ländern eingeschlagen haben, der richtige ist, zu versuchen, dass der Gesetz

geber selbst dort handelt, und dies auch aus einem Stück weit Selbstachtung.

Es wird häufig kritisiert, dass die Politik Karlsruhe anruft und sich sozusagen des politischen Handelns entledigt. Hier haben wir die Chance, selbst zu handeln. Der Ministerpräsident – dies darf ich hier soweit sagen – und sein Kollege Koch sind in Gesprächen darüber, und wir werden sehen, ob sie am 25. März auf der Ministerpräsidentenkonferenz zu einem Ergebnis führen, dass eine Klage in Karlsruhe denjenigen, die das gegenwärtig betreiben, außerordentlich erschwert und auch überflüssig macht.

Ich will noch eine Bemerkung zu dem Thema machen, wie wir bei den Finanzierungsmodellen weitergehen. Das Ziel der Ministerpräsidenten Beck und Mappus ist es, am 9. Juni eine politische Grundentscheidung über ein neues Gebührenmodell herbeizuführen, aber nicht nur über ein neues Gebührenmodell, sondern auch über die Frage, wie wir mit Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Bereich weiter umgehen wollen und wie wir den Finanz- und Strukturausgleich der ARD so regeln können, dass er Bestand hat. Dies wird der weitere Prozess sein. Ich freue mich auf die Diskussion des Antrags im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich das richtig gesehen habe, soll eine Ausschussüberweisung vorgenommen werden. – Dann stimmen wir über die Ausschussüberweisung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenhaltungen? – Somit ist der Antrag an den Ausschuss überwiesen.

Ich darf zunächst Gäste bei uns begrüßen, die schon einige Zeit anwesend sind. Es handelt sich um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritas Altenzentrums St. Ulrich sowie Mitglieder im Club Behinderter und ihrer Freunde – unterstützt von Schülerinnen und Schülern der Schubertschule, Förderschule L in Neustadt an der Weinstraße. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich darf weiterhin begrüßen Bürgerinnen und Bürger aus Alzey und Umgebung sowie Mitglieder der SPD AG 60 Plus Alzey. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Wir kommen zu Punkt 22 der Tagsordnung:

Für eine nachhaltige Entwicklung des Sports in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 15/3786/3954/4331 –

Das Wort hat Herr Kollege Ernst für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte ich eine für dieses Haus erfreuliche Feststellung machen: Sport hat in diesem Landtag eine breite gemeinsame Basis. – Das möchte ich vorausschicken.