Protocol of the Session on February 5, 2010

Wir reden bei dieser Frage über ein Invest, das sich bei etwa 1,3 Milliarden Dollar verdichtet. Das ist das größte Invest, das die US-Army außerhalb der USA vorschlägt. Ich werde Anfang Mai wieder im Pentagon sein und erneut mit der Planungschefin reden, die uns damals informiert hat. Sie können sich vorstellen, dass dies natürlich auch im Senat und im Repräsentantenhaus diskutiert wird. Es ist schon diskutiert worden, und wir haben unsere Position dargestellt. Wir haben gesagt, der Standort Landstuhl ist hervorragend. Zumindest Ministerpräsident Beck und ich haben damals schon das 700-Millionen-Dollar-Projekt in Landstuhl als das größte vorgestellt bekommen und haben es begrüßt. Wir haben gesagt, wir werden alles tun, damit es in Rheinland-Pfalz realisiert werden kann.

Herr Ministerpräsident Beck und ich haben damals General Ham erklärt, wenn Weilerbach der Standort sein sollte, was noch geprüft werden muss, werden wir dies genauso positiv unterstützen. Genauso müssen wir in der Folge als Land prüfen, was zukünftig am Standort

Landstuhl geschieht und was wir tun können, um diesen Abzug zu mindern, Herr Abgeordneter Dr. Altherr.

Ich kann Ihnen noch etwas zum Zeitplan sagen. Ich habe seit zwei Tagen den relevanten Teil des Haushaltsentwurfs von Präsident Obama auszugsweise auf dem Tisch liegen. Wir haben temporär immer jemanden, der uns die entsprechenden Verbindungen knüpft.

Wir haben uns diesen schicken lassen. Danach ist im jetzigen Fiskaljahr kein Planungsansatz vorgesehen. Wahrscheinlich ist der Planungsansatz, den wir für Landstuhl sowieso haben, in den allgemeinen Planungsmitteln, wie das auch bei uns ist, niedergelegt. Aber es gibt offensichtlich noch keine Entscheidung über den Vorschlag der Generalität.

Ich gehe davon aus, dass wir den Monat Februar abwarten müssen. Möglicherweise wird es auch noch ein bisschen länger dauern; denn dies wird mit Sicherheit eine zu diskutierende Entscheidung im Kongress sein.

Eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Kohnle-Gros.

Meine Frage ging in eine ähnliche Richtung. Wir sind bis zum Besuch von Präsident Obama davon ausgegangen, dass in Landstuhl im Hospital selbst diese von Ihnen jetzt genannten 700 Millionen Dollar in einer Generalsanierung investiert werden. Der LBB hat sich schon eine neue Struktur gegeben oder wollte sich eine solche geben – da bin ich mir nicht ganz sicher –, um den Anforderungen, die gestellt werden würden, gerecht werden zu können. Muss man denn jetzt davon ausgehen, dass nur noch über eine Verlagerung diskutiert wird und das mit der Generalsanierung in Landstuhl schon vom Tisch ist?

Darauf zwei Antworten. Die erste Antwort ist vom November 2009. Die Planungschefin im Pentagon hat gesagt, es wird wahrscheinlich zwei Vorschläge geben. Der eine Vorschlag ist, Landstuhl wie bisher, der andere Vorschlag ist ein Neubau. In dieser Phase bewegen wir uns jetzt. Ich kann Ihnen das nicht sagen.

Es gibt einen Vorschlag von beiden Oberkommandierenden, der sicherlich hohes Gewicht hat. Sie kennen auch die Szene. Das hat es nicht so oft gegeben, dass die Army und die Air Force sagen, wir gehen zusammen und machen einen Vorschlag. Das ist jetzt abzuwägen. Ich kann Ihnen dazu keine definitive Antwort geben.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Eymael.

Herr Staatsminister, aus der Erfahrung der letzten Jahre wissen wir, dass es nicht so ganz einfach ist, Großbauvorhaben mit den Amerikanern umzusetzen. Die Frage ist, ob sich die Regierung überlegt hat, sich gewisse Anreize vorzustellen. Ich rede weniger von finanziellen Anreizen, als vielmehr davon, bei Genehmigungsverfahren möglichst schnell – ich will nicht sagen unbürokratisch –, aber insofern einen Ansatz zu finden, dass es ein lukrativer Standort ist und das Projekt auch möglichst schnell umgesetzt werden kann.

(Hartloff, SPD: Ohne Ausschreibung und frei- händige Vergabe!)

Herr Ministerpräsident hat das gegenüber General Ham erklärt, und ich habe gegenüber zwei Generälen unterhalb des Oberkommandierenden, die mittlerweile bei mir waren, klar erklärt, wir gehen davon aus, dass wir einen Koordinator bereitstellen, der ähnlich wie damals bei der Verlagerung der Frankfurt Air Base koordiniert. Wir haben erklärt, dass wir bereit sind, Scharnier zu sein zwischen vielen Behörden, weil das notwendig sein wird, und dass wir dort unsere ganze Kraft einsetzen.

Wegen Mitteln ist man vonseiten der Amerikaner noch gar nicht an uns herangetreten. Wir haben auch keine vorzuschlagen. Aber wir können natürlich eine Menge tun, um das Ganze in eine vernünftige Bahn zu lenken und auch zu begleiten, zumal der LBB dort bauen wird.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Und die Fehler vermeiden, die wir dort gemacht haben!)

Auf amerikanischer Seite wie auf unserer Seite.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Ja, insgesamt!)

Ich war ja damals als Staatssekretär verschiedentlich involviert. Von daher kommen auch die ganzen Verbindungen. Unser Angebot ist angenommen worden. Es gibt eine erste interne Arbeitsgruppe der Amerikaner, zu der wir gesagt bekommen haben, dass sie dann und dann entstehen wird. Ich habe das nächste Gespräch in der nächsten Woche über diese Frage. Dann werde ich gerne auch im zuständigen Ausschuss berichten.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frank Puchtler und Barbara Schleicher-Rothmund (SPD) , Erwerb von Daten über mutmaßliche Steuerhinterziehung – Nummer 8 der Drucksache 15/4224 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Bitte schön, Herr Puchtler.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung aus rheinlandpfälzischer Sicht den Erwerb der angebotenen Daten-CD mit Informationen zu den Bankkonten deutscher Staatsbürger in der Schweiz?

2. Wie beurteilt die Landesregierung den potenziellen Schaden für die Steuermoral und das Rechtsempfinden in Deutschland und Rheinland-Pfalz, wenn im konkreten Fall die staatliche Informationsbeschaffung unterbliebe?

3. Wie beurteilt die Landesregierung den aktuellen Stand der Bekämpfung der Steuerflucht in Deutschland und in Rheinland-Pfalz?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Dr. Kühl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Um es vorwegzunehmen, die Landesregierung hält den Erwerb der Daten für richtig, auch bei kritischer Würdigung der rechtsstaatlichen Aspekte.

Eines der tragenden Prinzipien der Besteuerung ist die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Dieses Prinzip kann aber nur dann umgesetzt werden, wenn jeder Steuerpflichtige auch gemäß seiner individuellen Leistungsfähigkeit besteuert wird und nicht gemäß seiner Fähigkeit, der Besteuerung durch den Fiskus auszuweichen.

Ich begrüße, dass ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, in dem die rechtsstaatlichen Fragen nochmals beantwortet werden. Sollte sich herausstellen, dass hier mehr Rechtssicherheit notwendig ist, dann müssen wir diese herstellen. Dabei muss die Richtung allerdings klar sein: Rechtssicherheit für die Finanzbehörden bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung, nicht Sicherheit vor Strafverfolgung für diejenigen, die sich ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl durch Steuerflucht entziehen.

Zu Frage 2: Der deutsche Staat und damit auch das Land Rheinland-Pfalz stehen in der Pflicht, für die Bürgerinnen und Bürger zu sorgen und Sicherheit und Bildung, die Gleichheit vor dem Gesetz und noch vieles mehr zu garantieren. All dies bedarf tagtäglicher Anstrengungen. All dies kostet eine ganze Menge Geld. Einmal angenommen, der Staat würde anders handeln als im Vorgängerfall Liechtenstein und die Daten-CD nicht erwerben, dann würde dies bedeuten, trotz vergleichbarer rechtlicher Ausgangslage verzichtet der Staat bewusst auf Einnahmen.

Die Folge wäre, der Staat müsste sich diese Einnahmen dann an anderer Stelle beschaffen, sprich, der Staat müsste in letzter Konsequenz die Steuern der ehrlichen Bürgerinnen und Bürger erhöhen, oder er müsste höhere Kredite aufnehmen, die dann wiederum von den ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern künftiger Generationen gezahlt werden müssten.

Meine Damen und Herren, dieses Signal können wir nicht aussenden. Wir können nicht auf Ermittlungen verzichten. Wenn Kontrollen möglich sind, wie jetzt anhand der Daten-CD, dann müssen wir sie auch durchführen.

Die ehrlich arbeitenden Bürgerinnen und Bürger in diesem Land hätten für eine andere Entscheidung – da bin ich ganz sicher – kein Verständnis. Der Schaden für das Rechtsempfinden und für die Steuermoral wäre immens.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1991 entschieden, dass es der Gleichheitssatz gebietet, für die Steuerpflichtigen nicht nur ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, sondern auch dessen tatsächlichen Vollzug zu gewährleisten. Daran wird sich die rheinlandpfälzische Landesregierung halten.

Zu Frage 3: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass in Deutschland die Steuerflucht ins Ausland effizient bekämpft wird, dieser Kampf aber ein kontinuierlicher Prozess ist. Ein langer Atem ist hierbei nötig; denn Steuerbetrug wird es immer wieder geben.

Die OECD hat jüngst eine graue Liste mit Staaten veröffentlicht, die aus ihrer Sicht nicht entschieden genug gegen Steuerbetrug und Steuerflucht vorgehen. Darunter befanden sich auch Österreich, Belgien, Luxemburg und die Schweiz. Mittlerweile wurden diese Staaten von der grauen Liste gestrichen, weil sie ihre Bereitschaft bekundeten, künftig den zwischenstaatlichen Auskunftsaustausch auf der Grundlage des OECD-Standards durchzuführen.

Dieser grundsätzlichen Bereitschaft müssen nun auch Taten folgen. Die entsprechenden Verhandlungen laufen derzeit.

Grundsätzlich ist die Landesregierung der festen Überzeugung, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist. Steuerhinterziehung schadet dem Gemeinwesen und schadet damit allen. Die Landesregierung wird sie weiter energisch bekämpfen.

(Beifall der SPD)

Zu einer Zusatzfrage hat Herr Kollege Puchtler das Wort.

Herr Staatsminister, in manchen Kommentierungen der aktuellen Vorgänge in der Presse, aber auch im politischen Raum wird Verständnis gezeigt für wohlhabende

Steuerhinterzieher, indem sie auf das angeblich zu komplizierte Steuerrecht, vor allem aber auch auf die im internationalen Vergleich zu hohen Steuersätze für Einkommen in Deutschland verweisen. Wie beurteilen Sie solche Aussagen aus Ihrer Sicht?

Hohe Steuersätze als Rechtfertigung dafür oder als moralische Rechtfertigung zu nehmen, keine Steuern zu zahlen, ist natürlich ein bisschen kurios. Wenn jemand in einem Lebensmittelgeschäft ein Pfund Butter klaut und nachher als Begründung angibt, sie war ihm 20 Cent zu teuer, dann würde das nach normalem Rechtsempfinden sicherlich niemand durchgehen lassen.

Richtig ist, es gibt in der Ökonomie und in der Finanzwissenschaft eine Diskussion darüber, ob es Steuersätze geben könnte, die so hoch wären, dass Leute angereizt würden, Steuern zu hinterziehen. Das mag spieltheoretisch interessant sein. Solange wir keine konfiskatorische Besteuerung haben, also eine, die der Enteignung gleichkommt – davon, da stimmen Sie mir sicherlich zu, sind wir weit entfernt –, kann man meiner Ansicht nach diesem Argument nicht beitreten.

Ein Blick auf die Höhe der Steuereinnahmen in Deutschland, in der EU und in der OECD zeigt vielleicht, dass Deutschland keinesfalls am oberen Rand der Steuersätze liegt, sondern eher unter dem Durchschnitt. In Deutschland werden über Gewinn- und Einkommensteuer ca. 11 % – ich glaube, es sind 10,8 % – des Bruttoinlandsproduktes eingenommen. Der Durchschnittswert der EU-Länder vor der Erweiterung, also der Wert der westlichen EU-Länder, liegt über 13 %. Das gilt auch für den Durchschnitt im Bereich der OECD.

Selbst Staaten wie die Schweiz und Liechtenstein haben einen höheren Anteil von Gewinn- und Einkommensteuer in Relation zum Bruttoinlandsprodukt.

Man kann sich die Vermögensteuer bei den Ländern anschauen, die eine echte Vermögensteuer haben. Bei der Vermögen- bzw. Erbschaftsteuer liegt Deutschland mit einem Wert von 0,9 % des Bruttoinlandsproduktes deutlich am unteren Ende im Vergleich zu den anderen Ländern. Im EU-Durchschnitt sind das ca. 2 %.

Die Staaten wie die Schweiz und Liechtenstein liegen über diesem Wert.

Wenn Sie sich überlegen, dass 1 % mehr Besteuerung von Vermögen in Deutschland ungefähr 24 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen würden, dann wäre das für die FDP eine ganz interessante Zahl, weil sie damit eine nette Gegenfinanzierung für ihren Stufentarif hätte. Ich bin gespannt auf das Gesetz, in dem dann dieser Gegenvorschlag drinsteht.