Dass die von den verschiedenen Organisationen in die Gremien geschickten Mitglieder frei von politischen Überzeugungen sind.
Nein, also es ist Sinn des Rundfunkstaatsvertrags und des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems, dass sich dort politische Menschen in einem allgemeinen Sinne engagieren. Das findet seinen Ausdruck selbstverständlich auch in Mitgliedschaften in Parteien, aber es muss ihn nicht darin finden.
Das entscheidende ist, dass die Menschen, die sich dort engagieren, eine politische Vorstellung von der Gestaltung unserer Gesellschaft haben und die Interessen der jeweils entsendenden Gruppen in den Gremien auch zum Gelingen des Ganzen mit einbringen.
Herr Staatssekretär Stadelmaier, diese Mündliche Anfrage hat zwei Dimensionen, einmal das Potenzial einer
möglichen Veränderung der Rechtslage und zum anderen das Potenzial bzw. die Frage, wie bei der aktuellen Rechtslage diese Entscheidung zu bewerten war.
Deswegen die Frage: Sehen Sie bei der gescheiterten Vertragsverlängerung unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtslage einen Rechtsverstoß?
Ich habe das nicht zu prüfen gehabt, weil ich nicht die Rechtsaufsicht über das ZDF habe. Das hat gegenwärtig das Land Sachsen-Anhalt. Das hat keinen Anlass gesehen.
Ich habe vorhin dargestellt, dass in der konkreten Entscheidung auch der Intendant keinen Anlass gesehen hat zu klagen.
Herr Staatssekretär, hat es seit Bestehen der unbestreitbar größten europäischen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt, die das ZDF darstellt, schon einmal eine derartige massive Einflussnahme auf Personalvorschläge des Intendanten gegeben?
(Frau Kohnle-Gros, CDU: Sie lassen einfach nicht locker! – Bracht, CDU: Dummes Geschwätz! – Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)
(Beifall der Abg. Kohnle-Gros, CDU – Frau Kohnle-Gros, CDU: Sehr gut! – Baldauf, CDU: Gut geantwortet!)
Herr Staatssekretär, gab es aus Ihrer Sicht eine irgendwie geartete satzungsmäßige, rechtliche oder verfas
sungsrechtliche Notwendigkeit oder Festlegung des Verwaltungsrates, bei der Neubesetzung der Position des Chefredakteurs des ZDF den Vertrag zu verlängern?
(Dr. Weiland, CDU: Hört, hört! – Ministerpräsident Beck: Was heißt denn hier „Hört, hört!“? Damit ist doch keine Verantwortung wahrgenommen!)
Ich habe deutlich gemacht, dass es um eine Bewertungsfrage geht. Der Intendant hat einen begründeten Vorschlag gemacht, und die öffentliche Diskussion ist auch über die Frage entbrannt, ob ein Vorschlag, den der Intendant begründet hat, vom Verwaltungsrat mit Argumenten zurückgewiesen werden kann, die nicht Sache des Verwaltungsrates sind. Ich habe dies vorhin an einem Punkt dargestellt. Es geht nach meiner Auffassung und auch nach einer breiten öffentlichen Auffassung dabei in allererster Linie nicht um die unstreitige Frage, dass der Verwaltungsrat selbstverständlich das Recht hat, mit einer entsprechenden Mehrheit den Vorschlag des Intendanten abzulehnen.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU), Umsetzung des Steuerrechts durch die Finanzverwaltung – Nummer 9 der Drucksache 15/4079 – betreffend, auf.
Herr Bracht, würden Sie mir Ihre Aufmerksamkeit schenken? – Wunderbar! Sie dürfen nämlich jetzt fragen.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die in der letzten Zeit geäußerten Mahnungen des Präsidenten der Oberfinanzdirektion Koblenz sowie weiterer Repräsentanten der Finanzverwaltung auch aus anderen Ländern und aus den Reihen der Deutschen Steuergewerkschaft, dass das Steuerrecht in Deutschland wegen seiner extremen Komplexität und den ständigen, zum Teil umfänglichen Änderungen und Konkretisierungen durch Erlasse der Regierungen und Anwendungsanweisungen der Finanzminister von
2. Wie sollte dem nach Auffassung der Landesregierung begegnet werden – durch eine Aufstockung des Personals der Finanzverwaltung oder durch eine strikte und durchgehende Vereinfachung des deutschen Steuerrechts?
3. Welche Vereinfachungen im deutschen Steuerrecht, insbesondere bei der Einkommensteuer, der Besteuerung der Unternehmen und der Mehrwertsteuer, sollten nach Auffassung der Landesregierung vordringlich angepackt werden?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, künftig bei der nachgelagerten Versteuerung von Alterseinkommen die große Zahl von zum Teil aufgrund von irrtümlichen Angaben der Steuerpflichtigen falschen Steuerbescheiden mit den dann fälligen Korrekturarbeiten zu vermeiden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Bracht wie folgt:
Zu Frage 1: Auf der Basis eines modernen und bürgernahen Verwaltungsmanagements stellt die rheinlandpfälzische Steuerverwaltung trotz zunehmender Aufgabendichte sowie rechtlicher und technischer Komplexität eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung sicher. Trotz knapper finanzieller und personeller Ressourcen lässt sich dieses Ziel durch den Einsatz von Risikomanagementsystemen, einer zeitgemäßen Verwaltungssteuerung sowie einer verstärkten Nutzung der Informationstechnologie erreichen.
Ein modernes, automationsgestüztes Risikomanagementsystem ist Voraussetzung für einen gleichmäßigen sowie zeitnahen und damit gerechten Steuervollzug, der auf einer hohen Bearbeitungsqualität aufbaut.
In Rheinland-Pfalz haben wir vergleichsweise früh diesen Weg beschritten, der mit dem Vorhaben KONSENS und durch die Entwicklung zukunftsfähiger bundeseinheitlicher Software für die Steuerverwaltung fortgeführt wird.
Zu Frage 2: Die Vereinfachung des Steuerrechts ist unbestritten vorzuziehen. Sie würde über die beschriebenen administrativen Maßnahmen hinaus zu einer wesentlichen Optimierung des Steuervollzugs beitragen. Allerdings darf man Steuervereinfachung nicht mit Steuersenkung gleichsetzen. Eine Senkung der Steuersätze
Zu Frage 3: Eine durchgreifende Vereinfachung des Steuerrechts kann nur mit einem umfassenden Konzept verwirklicht werden, das Einzelfallregelungen zugunsten von systematischen Grundentscheidungen zurückschneidet.
ein umfassendes Konzept vorzulegen und in die politische Diskussion einzubringen. Wichtig ist zunächst, dass das Steuerrecht nicht weiter verkompliziert wird.
Leider geht die neue Bundesregierung steuerlich in die entgegengesetzte Richtung. Ich erinnere nur an die aktuell beschlossene Ausweitung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für das Beherbergungsgewerbe. Dies führt zu enormen Abgrenzungsschwierigkeiten und zu einer weiteren Verkomplizierung allein schon bei der Rechnungserstellung, sodass mittlerweile die Branche selbst über diese ihr zugedachte Vergünstigung offenbar nicht mehr recht froh ist.
Zu Frage 4: Es wird offenbar Bezug genommen auf Presseberichte über einen Testlauf in NordrheinWestfalen, dem 2 Millionen Rentenbezugsmitteilungen des Veranlagungszeitraums 2005 zugrunde lagen. Allerdings lassen sich daraus keine seriösen bundesweiten Hochrechnungen zur Besteuerung der Alterseinkünfte vornehmen. Insbesondere gibt es keinerlei Erkenntnisse darüber, inwieweit die Einkommenssituation und das Steuererklärungsverhalten von Rentnern in diesem Testlauf in Nordrhein-Westfalen mit den Verhältnissen in anderen Ländern vergleichbar ist. Die jüngst in der Presse zu lesenden Darstellungen der Problematik haben darüber ein unzutreffendes Bild vermittelt.
Ein maschinelles Risikomanagementsystem stellt sicher, dass bei der erst im nächsten Jahr anlaufenden Bearbeitung der Rentenbezugsmitteilungen auch Wirtschaftlichkeitserwägungen Berücksichtigung finden und der Verwaltungsvollzug mit Augenmaß erfolgt.