Der Vorschlag der Ministerpräsidenten lautet, künftig nur noch sechs Vertreter durch Parteien zu entsenden.
Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass wir mit diesen Vorschlägen einen wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren Unabhängigkeit der Gremien des ZDF gehen würden.
Herr Staatssekretär, wie hoch beurteilen Sie den Schaden, der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch die massive Ablehnung des Personalvorschlags durch die Unionsseite entstanden ist?
Durch die öffentliche Diskussion ist ohne jeden Zweifel sowohl für das ZDF als auch für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ein beträchtlicher Schaden entstanden, weil in Zweifel gezogen worden ist, dass die journalistische Arbeit der öffentlich-rechtlichen Sender einwandfrei ist.
Herr Staatssekretär, wenn das Ergebnis anders ausgegangen wäre und die Vertragsverlängerung stattgefunden hätte, hätte sich dann auch die Frage gestellt, ob das alles verfassungsgemäß ist, was wir jetzt vertraglich vereinbart haben?
Die Frage hätte sich natürlich auch gestellt. Aber es ist ohne jeden Zweifel so, dass die öffentliche Diskussion und die Äußerungen renommierter Rechtsgelehrter, beispielsweise die Intervention der 35 – so will ich sie einmal nennen –, diese Diskussion beflügelt hat.
Herr Staatssekretär, ich will jetzt nicht auf diese unhygienischen Vorgänge eingehen, nur, meinen Sie nicht, dass ein Normenkontrollverfahren einfach deshalb nötig ist, um endgültig verfassungsgerecht zu klären, wie man eine Politikferne wieder herstellen kann? Alle Argumente, die Sie anführen, dass man hier im Landtag dann beschließen müsse – – – Das kann man dann alles beschließen, man muss es nur machen, das ist kein Thema. Es gibt da keine parlamentarischen Hürden.
Nein, ich teile Ihre Meinung nicht. Ich glaube, dass der richtige Weg ist, dass der Gesetzgeber zunächst einmal alle Handlungsmöglichkeiten auslotet und ausschöpft. Wenn sich dann im Laufe dieses Prozesses herausstellen sollte, dass sich solche Möglichkeiten nicht ergeben, dann kann man selbstverständlich – die genannten Ministerpräsidenten haben das auch getan – ein Normenkontrollverfahren in Erwägung ziehen.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie denn die bisherigen journalistischen Tätigkeiten und beruflichen Fähigkeiten des neuen Chefredakteurs Frey gegenüber dem alten, gegenüber Herrn Brender?
Es liegt nicht an mir, diese Dinge zu beurteilen, sondern das ist eine Beurteilung des Intendanten. Der hat einen entsprechenden Vorschlag gemacht, dem ist der Verwaltungsrat gefolgt.
Herr Staatssekretär, warum halten Sie die Diskussion über programmliche Fragen, Schwerpunktsetzungen des
Programms, die Ausrichtung des Programms und in diesem Zusammenhang die Entwicklung von Quoten, insbesondere im Hinblick auf bestimmte Altersgruppen, im Zusammenhang mit der Neubesetzung des Postens eines Chefredakteurs für unangemessen?
Ich halte sie nicht für unangemessen, sie ist legitim, sie kann im Verwaltungsrat selbstverständlich geführt werden. Die entscheidende Frage in diesem Zusammenhang allerdings ist, ob sich das dafür zuständige Gremium, der Fernsehrat, in irgendeiner Art und Weise kritisch über diese Fragen geäußert hat. Dies hat er nachweislich nicht getan.
Herr Staatssekretär, wenn ein Urteil gesprochen werden sollte, erwarten Sie, dass konkrete Aussagen, wie ein neuer und geänderter Staatsvertrag aussehen sollte, in einem solchen Urteil stehen könnten?
Die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts lassen dies nicht erwarten, sondern das Bundesverfassungsgericht hat bisher in seinen Rundfunkurteilen immer Grundsätze festgestellt und die Ausfüllung dieser Grundsätze dem Gesetzgeber überlassen.
Herr Staatssekretär, fünf Ministerpräsidenten haben nun den Vorschlag für eine Änderung des ZDF-Staatsvertrags gemacht. Wie beurteilen Sie die Aussicht auf Erfolg einer Staatsvertragsänderung, auch angesichts dessen, dass sich führende CDU Medienpolitiker – ich nenne Herrn Peter Voß oder auch Frau Ruth Hieronymi – dagegen ausgesprochen haben, dass eine solche massive politische Einflussnahme erfolgt ist?
Die Rundfunkkommission hat beschlossen, das Thema auf die Tagesordnung ihrer nächsten Sitzung im Februar zu setzen. Ich erwarte, dass die Länder sich damit auseinandersetzen werden. Ich habe von keinem Land – ich unterstreiche, von keinem Land – bisher das Signal gehört, dass keine Bereitschaft darüber bestünde, über diese Vorschläge zu diskutieren.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, würden Sie mir recht geben, dass sich alle Ländervertreter in den letzten 50 Jahren für das öffentlich-rechtliche System stark gemacht haben, insbesondere in den letzten Jahren gegenüber der EU, und auch dafür gesorgt haben, dass wir dieses System erhalten können und auch für entsprechende Finanzierung gesorgt haben?
Im Grundsatz haben das alle getan. Dann hat es in der Bandbreite beachtliche Unterschiede gegeben. Ich darf daran erinnern, dass es beispielsweise vor einigen Jahren ein Papier von drei Ministerpräsidenten gegeben hat, die die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in diesem Umfang und dem Grunde nach ausgesprochen infrage gestellt haben.
Wenn Sie auf so lange Zeiträume abstellen, dann muss man dies auch mit einem differenzierten Blick bewerten.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Legitimation der Mitwirkung von in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählten Abgeordneten in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Vergleich zu den Vertretern von anderen gesellschaftlichen Interessenverbänden?
Ich betrachte diese als absolut gleichwertig. Ich sehe überhaupt keinen Anlass, dass sowohl gewählte Abge
ordnete als auch Regierungsvertreter in den entsprechenden zugelassenen Gruppen – es gibt ja Gruppen, in denen das aus guten Gründen nicht erlaubt ist –, in diesen Gremien vertreten sind.
Sie vertreten die Öffentlichkeit. Es ist Sinn des öffentlichrechtlichen Rundfunks, dass die allgemeine Öffentlichkeit dort vertreten ist. Abgeordnete können dies in hervorragender Weise.
Ich möchte an die Frage des Kollegen Weiland anschließen und fragen, ob Sie der Auffassung sind, dass nicht gewählte Mitglieder der entsprechenden Gremien frei von politischen Überzeugungen sind.
Dass die von den verschiedenen Organisationen in die Gremien geschickten Mitglieder frei von politischen Überzeugungen sind.