Herr Ministerpräsident, ich habe vorhin auch Ihre Pressekonferenz angesprochen. Daraufhin haben Sie gesagt, nein, nein, das hat vorgelegen. Sie haben jetzt vorgetragen, Sie hätten mit seiner Zustimmung Einsicht genommen.
Ja, das zweite Mal. Jetzt darf ich Ihnen aus dem Kommentar vorlesen. Zu dieser Art der Einsichtnahme, wenn Sie Ihr Verständnis von hoheitlicher Tätigkeit an den Tag legen, gibt es eine eindeutige Kommentaraussage, die wie folgt lautet: Unbeachtlich ist auch eine Einverständniserklärung des Betroffenen gegenüber einer nicht unbeschränkt auskunftsberechtigten Stelle. Hier liegt ebenfalls eine unzulässige Umgehung des Schutzrechts der Vorschrift vor. –
Das heißt, wenn Sie ohne seine Einwilligung nicht einsehen durften, dann ist seine Einwilligung für die Einsichtnahme ebenfalls unbeachtlich. So steht es im Kommentar. Dann hätten Sie mit seiner Einwilligung nicht einsehen sollen.
Das ist kein liberales Rechtsstaatsverständnis. Deswegen behaupte ich, dass es ins Blaue hinein behauptet worden ist, das sei alles rechtsstaatlich korrekt zugegangen. Wir haben uns schon schlau gemacht, bevor ich gestern diese Behauptung aufgestellt habe.
Ich lege allergrößten Wert darauf, dass ich gesagt habe, dass sich aus den Akten, ausnahmsweise einmal, hinreichende Anhaltspunkte ergeben, und zwar erst im Laufe der Geschäftsbeziehungen, nicht zu Beginn.
Wir haben alle Aktenstellen genannt und den Herrn Innenminister über den Herrn Vorsitzenden gebeten, doch zu prüfen, weshalb diese „vertraulich“ gestempelt sind.
Wissen Sie, ich finde es schön, wenn Sie uns erklären, Sie seien zur Aufklärung bereit, und dann ist alles „vertraulich“ gestempelt, was mir ermöglicht, das in die Öffentlichkeit hinauszubringen, was es an Zweifeln gegeben hat. Dagegen wehren wir uns.
Herr Kollege Mertin, ich möchte das juristische Seminar und die Interpretation gar nicht so sehr fortsetzen.
Grundsatz ist, wenn etwas „vertraulich“ gestempelt ist, bei dem es nicht notwendig ist, soll es auch nach unserer Auffassung entstempelt werden. Bei der Flut der Akten ist das schwierig zu entscheiden. Es ist ein uraltes Problem aller Untersuchungsausschüsse. Ich habe viele selbst miterlebt. Insofern weiß ich das. Es ist unser Wunsch. Der Untersuchungsausschuss wird es prüfen und den Wunsch an die Regierung herantragen. Es gibt dort die Aussage, das nach der Rechtsprechung, die es zu diesen Fragen gibt, möglichst weitgehend zu entstempeln. Dann wird es sich aufklären.
Zu der zweiten Frage, ob das eine tunlich ist, bei POLIS nachzuschauen, und das andere untunlich ist oder umgekehrt und wann der Anhaltspunkt dazu da ist, wird der Herr Justizminister vielleicht ein paar rechtliche Hinweise geben.
Aber festhalten will ich – das ist öffentlich bekannt –, dass der frühere Finanzminister im Hinblick auf Geldwäsche gebeten hat, dass man das überprüft und sich in POLIS keine Anhaltspunkte ergeben haben. Es ist die Frage, sind weitere Anhaltspunkte da, damit ich weiter ermittele. Brauche ich konkrete Verdachtsmomente, um das machen zu können oder nicht? Sind die Sorgfaltspflichten gewahrt? Das muss man bewerten. Das wird der Untersuchungsausschuss machen. Ich glaube schon, dass man sich bis in den Grenzbereich des Möglichen bewegt hat, um das zu tun und nicht gesagt hat, ein Weiteres, was ich hier auch schon gesagt habe.
Gerade die Frage auch bei der Finanzierung – – – Ich habe Ihnen vorhin dazu deutliche Worte meiner Einschätzung gesagt. Aber damals habe ich immer gesagt – diese Devise galt für die Nürburgring GmbH und für den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Deubel –, Formen von Geldwäsche und anderes waren bei der Finanzierung auszuschließen. Deshalb Compliance, deshalb Beratung durch die Kanzlei Redeker, von Oertzen und anderen. Genau diese Sicherheiten sollten zu jedem Zeitpunkt eingebaut werden, und wir haben bislang nichts auf der Hand, dass diese Sicherheiten in irgendeiner Weise nicht funktioniert hätten.
Zweiter Punkt. Herr Baldauf, Sie haben vorhin dem Ministerpräsidenten etliches vorgeworfen, was er alles hätte erklären sollen, welche Parlamentssitzungen usw. Ich fand das – mit Verlaub – albern. Der Ministerpräsident wird als Zeuge im Untersuchungsausschuss zur Verfügung stehen. Sie werden alle Terminkladden und sonstiges „heruntergebetet“ bekommen.
In einer öffentlichen Debatte um die Zukunft des Rings sind solche Sachen aus meiner Sicht deplatziert.
Ich will Ihnen etwas Weiteres zu der Frage Kafitz sagen. Ja, Sie fordern lange die Abberufung. Sie fordern lange, dass er nicht geeignet sei.
Der Geschäftsführer Kafitz hat – das wissen Sie alle –, einstimmig vom Aufsichtsrat beschlossen, einen neuen Vertrag. Solche Verträge bricht man nicht aus „Lust und Tollerei“ oder aus Willkür, um sich Schadenersatzforde
rungen und anderem auszusetzen, sondern es ist zu prüfen, ob es dafür Möglichkeiten gibt, ja oder nein. Ich höre, dass sich der Aufsichtsrat morgen mit dieser Frage beschäftigt und Anlass zu einer fristlosen Kündigung sieht.
Es wird sich in einem möglichen Rechtsstreit herausstellen, ob das berechtigt ist oder nicht. Aber ich sage – das ist die politische Wertung dazu –, um den neuen Aufschlag zu machen, die Entwicklung des Zukunftskonzepts zu platzieren, halte ich das für den Ring und für das Konzept für befreiend. Das ist eine politische Einschätzung. Bei allem, was ich anders mache als Sie, wertschätze ich sehr wohl, dass der Geschäftsführer Kafitz in dem Formel-1-Bereich auch gute Arbeit gemacht hat, weil die Welt nun einmal nicht schwarz-weiß ist. Sie werden uns auch nicht aufdrücken, dass man die Welt so sehen sollte.
Wenn Sie mit Ihren Kollegen umgehen – zu diesem Aufklärungsbedarf haben Sie leider nichts gesagt; ich habe Sie mehrfach dazu aufgefordert –, dann sollten Sie auch schauen, wie Sie Ihr Haus vernünftig bestellen und dafür Sorge tragen, dass das, was an Rechtsbrüchen geschehen ist, nicht weiter geschieht und ausgeschlossen ist, dass es verwendet wurde, und wie Sie in Zukunft mit solchen Fragen umgehen. Da haben Sie Klärungsbedarf, nicht wir.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Baldauf hat an meine Adresse gesagt, dass er eine Aufstellung haben will, wie die Ermittlungen abgelaufen sind. Ich war im Innenausschuss und habe über die Ermittlungen umfänglich abschließend berichtet.
dass dies allgemein so gesehen worden ist. Sie waren nicht bis zum Schluss da. Aber ich denke, das ist alles aufgeklärt, und ich kann das gerne wiederholen. Ich kann es auch im Untersuchungsausschuss gerne noch einmal vortragen.
Sie sind über die POLIS-Abfrage – das haben Sie mit einem Satz erwähnt – relativ leicht hinweggegangen. Ich sage nachher noch etwas zu dem Vorwurf, der in den Zeitungen veröffentlicht worden ist, nach dem Motto „Ihr habt gezielt geschaut, und die anderen habt ihr gar nicht erwähnt“. – Ich sage dazu gleich etwas, weil die Frage im Raum steht: Warum habt ihr das überhaupt gemacht, wer hat das verantwortet, wer hat es angeordnet? –
Zu dem, was Herr Kollege Mertin sagt: Im Grunde genommen geht es darum, dass er uns vorwirft, wir hätten zu einem früheren Zeitpunkt wissen müssen, was für Vorstrafen einer gehabt hätte, gehabt hat oder gehabt haben könnte.
Herr Kollege Mertin, nun kommen Sie über eines nicht hinweg – da können Sie Kommentare wälzen, wie Sie wollen –, es gibt keine zweckfreie Abfrage. Sie brauchen eine Begründung. Sie haben sich um diese Frage herumgemogelt.
Ich sage Ihnen klar und deutlich, ich sehe die Vorschrift nicht so, wie Sie sie sehen. Wir haben geprüft, ob Geldwäsche vorlag. Das war auch der Grund, weshalb wir in POLIS gegangen sind und gefragt haben, ob da möglicherweise etwas ist, was uns weiterbringen könnte. Das Stichwort ist „ZetaGas“. Das war dann zu verneinen. Das habe ich in Beratung gemacht, nicht alleine entschieden. Ich habe dann entschieden, nein, es gibt keine weiteren Abfragen, sondern das, was vorhanden ist, genügt, um Klärung durch den Kollegen Finanzminister herbeizuführen. Dabei bleibe ich. Damit müssen Sie leben, und damit muss ich leben. Das ist nun einmal so.
Wenn mir einer die „LÄNDERSACHE“ vorwirft – das waren Sie, Herr Kollege Baldauf –, vielleicht verfügen die über andere Datenbänke. Ich habe die „LÄNDERSACHE“ nicht gesehen. Ich weiß nur, dass es diese Sendung gab und die Verbraucherberatung gefragt worden ist. Aber ich will nicht unbedingt die Verbraucherberatung heranziehen, wenn es um Ermittlungsvorgänge geht. Das würde ich nicht tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Presse ist gesagt worden, weshalb die POLIS-Abfrage überhaupt kontrolliert worden ist. Als die Hinweise in einer Zeitung erschienen sind, haben wir eine Nummer gefunden. Da haben wir gesagt, wenn das so ist, sind offensichtlich vertrauliche Unterlagen entgegen den Vorschriften und entgegen § 353 b des Strafgesetzbuchs in die Öffentlichkeit gelangt. Wir haben keine Abgeordneten abgefragt. Das werden wir nie machen, sondern wir haben die Abfragen abgefragt. Da sind wir heute noch gerade so in der Endphase, dass wir sagen, wir können es jetzt abschließen. Das ist alles. Daraus gab es – wie Sie wissen – zwei Namen, über die noch zu reden sein wird.
Ich will Ihnen jetzt zu dem etwas sagen, was in der Zeitung stand, weil gesagt worden ist, ich würde nicht alles sagen. Wissen Sie, das ärgert mich besonders, weil ich gern alles sage, was geht.
Die Vertraulichkeitsstempel – ich bitte um Vergebung – habe ich auf diese Geschichte des LKA nicht gemacht. Der wird aber wohl entpflichtet, wie ich jetzt höre, Termin ist der 18. Dann können Sie das einsehen, was das LKA mir damals vorgetragen hat.
Der erste Fall: Eine Polizeikommissarin der Kriminalinspektion Speyer hat am 3. Februar 2009 fünf Namen abgefragt. Die Abfrage war unberechtigt. Es gab eine Weitergabe an Externe. Es gibt die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und eines Strafverfahrens.