Ich sage es noch einmal: Das Neutralitätsgebot der Landesregierung ist in keiner Weise gefährdet oder auch nur annähernd verletzt worden.
Ich weiß genau, was in unserer Großen Anfrage steht. Ich habe versucht, in meinen ersten Ausführungen zu erklären, dass sich der Betrag von ca. 323.000 Euro auf das gesamte Projekt bezieht. Das sind sieben Module. Das Schnellinformationsprojekt ist ein Projekt von diesen sieben, was das Gesamtvolumen von dieser Summe, die ich eben genannt habe, beinhaltet. Insofern kann man das nicht ständig und immer wieder wiederholen.
Herr Licht, ich finde den Vorwurf fast schon ein bisschen witzig. Ich bin überrascht, dass Sie heute erst den Flyer bekommen.
Dieser wurde mit ESF-Mitteln gefördert und ist von der Bundesagentur für Arbeit, vom Sozialministerium und der TBS herausgegeben worden. Soll ich Ihnen in Zukunft alle Broschüren, die in irgendeinem Zusammenhang mit der BA und der RD zu tun haben, zuschicken?
Es ist eine wichtige Hilfestellung für Betriebe und Beschäftigte in der Krise gewesen. Deshalb kann man eigentlich nichts dagegen einwenden.
Ich sage es noch einmal. Ich habe vorhin nicht aufgezählt, in welchen Debatten überall dieses Betriebsinformationssystem eine Rolle gespielt hat. Es waren immer auch Wirtschaftsvertreter mit dabei. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen – ich glaube, wir treffen uns alle zwei Wochen irgendwo –, mich einmal zur Seite zu nehmen oder konkret mit mir zu sprechen und zu sagen, Frau Dreyer, bei „dem Ding“ haben wir ein ernsthaftes Problem, lassen sie uns einmal zusammensetzen. Wir haben damals im Dezember das große Maßnahmenpaket geschnürt. Wir haben als erstes Bundesland sehr schnell mit einer großen Palette von Hilfsmaßnahmen reagiert.
Da spielen die Betriebsräte für uns eine große Rolle. Selbstverständlich haben die einen Anspruch darauf, dass wir Dinge mit ihnen tun, die wir jetzt nicht unmittelbar direkt mit der Unternehmerschaft absprechen. Das machen wir mit der HWK und der IHK ganz genauso, nämlich dass wir Projekte mit ihnen gemeinsam machen.
Dennoch sage ich, heute ist es selbstverständlich meine Pflicht als Sozialministerin, die ein Interesse daran hat, dass es nicht gerade in der Krise zu solchen Auseinandersetzungen kommt, Gespräche zu führen und Überlegungen anzustellen, wie man dieses Problem wieder aus der Welt schafft. Aber ich glaube nicht, dass wir das Problem produziert haben. Das sage ich hier noch einmal ganz deutlich.
Ich bin froh, dass die Sozialpartner sich aufeinander zubewegen und hoffentlich – ich bin optimistisch – zu einem guten Ende kommen, sodass die Betriebsräte in ihrer Stellung nicht mehr weiter verunglimpft werden über solche Debatten, wie wir sie seit Tagen führen,
Aufgrund der Redezeit der Landesregierung hat jede Fraktion noch eine Minute und zwanzig Sekunden Redezeit. – Ich sehe keine Wortmeldungen.
„Verbraucherfreundliche Qualitätsberichte in der Pflege in Rheinland-Pfalz – Aktuelle Diskussion um die Bewertungskriterien der Prüfungen“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3855 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. Juli 2009 werden Pflegeeinrichtungen in Deutschland vom MDK nach Kriterien des sogenannten, im Volksmund „Pflege-TÜV“ genannten überprüft.
Grundlage dieser Überprüfung ist zum einen das Pflegeweiterentwicklungsgesetz und daraus resultierend eine Pflegetransparenzvereinbarung, die die Akteure in diesem Bereich und in der Pflegeselbstverwaltung, nämlich die Pflegekassen, die Träger der Einrichtungen, die kommunalen Spitzenverbände der Länder und überregionale Kostenträger, gemeinsam mit dem MDK als handelnde Einrichtung geschlossen haben.
Cirka 50 Einrichtungen in Rheinland-Pfalz sind bisher überprüft. Insgesamt haben wir 435 Heime und 390 Pflegedienste, sodass insgesamt 825 Überprüfungen stattfinden sollen, später dann einmal im Jahr.
Die ersten Qualitätsberichte sollten eigentlich im Oktober vorliegen. Ich habe heute Vormittag noch einmal unter www.pflegenoten.de nachgeschaut. Ich kann Ihnen das empfehlen. Da sind Beispiele genannt, aber bisher noch keine Einrichtungen, die geprüft sind. Aber das wird sicher in den nächsten Tagen beginnen.
Das Ziel dieser Pflegetransparenzvereinbarung ist zum einen die verbraucherfreundliche Veröffentlichung von Qualitätsberichten und da insbesondere die Frage der Transparenz. Den Verbrauchern – in diesem Fall sind das die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen – sollen durch verständliche, übersichtliche, vergleichbare und öffentlich zugängliche Berichte Entscheidungshilfen für die Wahl einer Einrichtung oder eines Pflegedienstes an die Hand gegeben werden.
Nun hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der MDK in Rheinland-Pfalz, wie es auch durch die Medien öffentlich gemacht wurde, erhebliche Kritik an den Ergebnissen der Pflegeselbstverwaltung, also an der Pflegetransparenzvereinbarung, geübt. Die Hauptkritikpunkte sind zum einen, dass die Kriterien und das Bewertungssystem die Pflegewirklichkeit nicht ausreichend abbilden würden. Es wird das starre Bewertungssystem mit Ja oder Nein bemängelt.
Zum Zweiten wird kritisiert, dass gravierende Versorgungsmängel durch strukturelle Stärken ausgeglichen werden können und die tatsächliche Pflegequalität verschleiert werden könne, sodass selbst schlechte Einrichtungen mit gravierenden Mängeln daher zumindest noch befriedigend abschneiden könnten. Insbesondere werden vom MDK in diesem Zusammenhang sogenannte
Es gibt nun wie überall die Erfahrung, dass konstruktive Kritik Projekte eher voranbringt. So haben wir in der Fraktion und so hat auch die Landesregierung, wie wir wissen, diese Kritik sehr ernst genommen und gehandelt. Die Landesregierung hat zum Beispiel eine Initiative beim Bundesgesundheitsministerium ergriffen. Aufgrund dieser Initiative gibt es die Einrichtung des „Kümmerers“, der auch Anlassbegutachtungen bewirken kann. Es gibt die Verabredung einer Evaluation und ein Forschungsprojekt „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, also Entscheidungshilfen, Checklisten usw. Der MDK hat ebenfalls gehandelt und solche Entscheidungshilfen und Checklisten unter seiner Homepage veröffentlicht.
Zunächst einmal ein unaufgeregtes Fazit der Geschichte: Zum einen hat die Kritik des MDK Rheinland-Pfalz an Methodik und Fachlichkeit auf Initiative der Landesregierung zu ersten Verbesserungen geführt.
Zweitens, die Pflegetransparenzvereinbarung ist nicht perfekt – das stellen wir fest –, aber ein Anfang, ein erster Schritt in Richtung Transparenz und Vergleichbarkeit von Pflegequalität auf einer bundeseinheitlichen Grundlage, und man muss feststellen, das gab es bisher nicht.
Zuletzt, wir sollten den Akteuren in der Pflegeselbstverwaltung die Chance geben, die Vereinbarung zu einem besseren Instrument, zu einem guten Instrument der Verbraucherinformation weiterzuentwickeln.
Ich denke, dass die Kritik, die geübt wurde, und auch die Diskussion darüber hierzu sehr hilfreich sind.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mir anfangs die Frage gestellt, warum gerade dieses Thema zur Aussprache kommt und bin der SPDFraktion sehr dankbar, dass sie mir damit die Möglichkeit gibt, hier ein letztes Mal zum Thema „Pflege“ in diesem Hause reden zu dürfen.
Pflege kann nur verbessert werden, wenn Missstände klar benannt und diskutiert werden. Dabei ist es aber falsch, Missstände zu pauschalieren und damit Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Alle Akteure sind gefragt, sich für eine hochwertige und menschenwürdige Pflege zu engagieren.
Gute wie schlechte Pflege hat Ursachen. Aus diesem Grund diskutieren und beraten wir unser neues Heimgesetz. Hier hat die CDU-Fraktion eine wichtige Vorreiterrolle übernommen. Uns ist besonders wichtig, dass die Rechte der Betreuten und Angehörigen gestärkt werden, die Transparenz von Betreuung und Pflege verbessert wird, eine Vielfalt an Einrichtungen existiert und diese Einrichtungen sich flexibel weiterentwickeln können.