Protocol of the Session on September 2, 2009

Ich möchte Ihnen aber den Rechnungshofbericht und den Bericht der Rechnungsprüfungskommission wirklich ans Herz legen, weil er Anregung für jeden Arbeitskreis und jeden Ausschuss bietet.

Ich möchte noch zwei Schlaglichter hervorheben; denn SPD und Finanzministerium – das sei mir gestattet – haben nicht nur beim Nürburgring Nebelkerzen geworfen. Der Rechnungshofbericht zeigt auf Seite 95 ff. ein weiteres Beispiel, wie die SPD mit Haushaltstricks – diesmal Fraktion und Regierung Hand in Hand – vorgeht. Es ist das eben auch schon von Herrn Kollegen Bracht angesprochene Thema „Globalhaushalte der Hochschulen“.

(Schweitzer, SPD: Haben Sie noch andere Scherze auf Lager?)

Sie können dort nachlesen – ich zitiere von Seite 96 –: „Die im Landeshaushalt veranschlagten Zuführungen an die Hochschulen mit Globalhaushalt wurden nachschüssig gezahlt.“ Okay, das klingt noch harmlos. „Von jeweils zwölf Raten des im Rahmen der Aufstellung des Haushalts von dem Fachressort anerkannten Finanzbedarfs wurden in den Haushaltsplänen etatisiert:“ – dann kommt es –: „2007 11 Raten“. Statt zwölf nur elf. 2008 sind es dann nur noch neun Raten, zugegebenermaßen eine zehnte Rate, die theoretisch dem Haushaltsvorjahr zugerechnet wird.

Das bedeutet, dass uns der Rechnungshof ins Stammbuch schreibt, dass im Haushaltsjahr 2008 die Summe der nicht veranschlagten Zuführungen an die Hochschulen, von denen aber vorher ausgerechnet worden ist, dass die Hochschulen sie brauchen, nahezu 84 Millionen Euro ausgemacht hat, Geld, das die künftigen Haushalte faktisch vorbelastet. Nicht meine Worte, die Worte des Rechnungshofs.

(Ramsauer, SPD: Wollen Sie nichts für die Unis?)

Herr Ramsauer, es gab dann in der Rechnungsprüfungskommission eine heftige Diskussion, ob die Hochschulen das Geld überhaupt brauchten. Man beachte, das vor dem Hintergrund, dass Rheinland-Pfalz, wenn es um die Hochschulfinanzierung geht, die rote Laterne in der Bundesrepublik Deutschland trägt.

(Zuruf der Abg. Frau Raab, SPD – Ramsauer, SPD: Mit Rotlicht haben wir nichts zu tun!)

Ich zitiere weiter: „Zum Ausgleich wurde den Hochschulen“ – also zum Ausgleich der fehlenden Zuführungen – „mit Globalhaushalt in dieser Höhe die Überziehung der bei der Landeshochschulkasse Mainz geführten Sonder

rechnungen, also eine Deckung ihrer Ausgaben durch Kassenkredite, gestattet.“

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Die Hochschulen – seien wir ehrlich, auch sie sind verschuldet – haben diese Kassenkreditermächtigungen nicht in Anspruch genommen. Das wird nun als Beweis dafür genommen, dass das Geld offensichtlich nicht gebraucht worden sei. Ich stelle fest, die Hochschulen brauchen das Geld, jede einzelne Rate. Sie selbst haben es den Hochschulen versprochen.

Es ist das Mindeste, was das Ministerium der Finanzen daraufhin, nachdem der Rechnungshof das gerügt hat, dem Rechnungshof mitgeteilt hat, dass man sich bemühen wolle – Zitat – „eine Identität zwischen den Ausgleichszahlungen des Landes für den Globalhaushalt und dem jeweiligen Haushaltsjahr zumindest mittelfristig herzustellen.“ Also das ist ja wohl wirklich das Mindeste, dass jede einzelne Rate gezahlt wird und sie möglichst schnell überwiesen wird.

Das heißt, so geht es in diesem Fall nicht, erst einen Bedarf ausrechnen, den Hochschulen das Geld zusichern, dann das Geld aber nicht einstellen in den jeweiligen Haushalt. Das widerspricht dem Vertrauen, das uns auch unsere Hochschulen als Landtag entgegenbringen müssen.

(Beifall der CDU und des Abg. Mertin, FDP)

Ein zweites Schlaglicht; denn nicht nur beim Nürburgring gibt es Chaos, wenn es um Landesbauten geht. Ich empfehle Ihnen dazu die Drucksache 15/3706, die wir heute beschließen werden, die Empfehlungen der Rechnungsprüfungskommission, dort die Seite 7 ff. Es geht um das Staatsbad in Bad Bergzabern.

Wenn dem Herrn Ministerpräsidenten ein Projekt lieb und wert ist – Bad Bergzabern im Wahlkreis des Ministerpräsidenten liegt ja vor der Haustür von Kurt Beck –, dann gilt Wirtschaftlichkeit nicht, und dann spielt Geld keine Rolle.

(Ramsauer, SPD: Ah!)

Ich darf Ihnen vorlesen. Es sind alles nicht meine Formulierungen, sondern das sind die Formulierungen, die wir nachher gemeinsam beschließen werden zum Thema „Staatsbad Bad Bergzabern“:

„Die Kostenberechnung beruhte auf fachlich nicht gesicherten Grundlagen, weil zuvor weder ein konkretes Raumprogramm aufgestellt noch der Instandsetzungsbedarf des 30 Jahre alten Bauwerks hinreichend untersucht worden war.“ – Hört, hört! – „Bauherrenaufgaben wurden nicht ordnungsgemäß wahrgenommen.

Das Entscheidende aber kommt noch.

(Glocke des Präsidenten)

Ich bin sofort fertig, Herr Präsident!

(Ramsauer, SPD: Das Entscheidende kommt immer, die Zeit ist aber abgelaufen!)

Das Entscheidende ist aber: „Der für die Zeit nach der Modernisierung prognostizierte kostendeckende Betrieb“ ist nicht gewährleistet. Das Defizit erhöhte sich auf 1,5 Millionen Euro.

(Glocke des Präsidenten)

Wir nehmen nachher zustimmend zur Kenntnis, dass man sich immerhin um eine wirtschaftliche Verbesserung bemüht.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns die Empfehlungen des Rechnungshofs ernst nehmen.

(Glocke des Präsidenten)

Es ist erforderlich, dass wir sie umsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU – Schweitzer, SPD: Sie kann man nicht ernst nehmen! – Ramsauer, SPD: So ein Kasper!)

Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Puchtler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege, ich möchte bei meiner Wortwahl bleiben: Man sollte die Dinge immer konstruktiv und sachlich angehen, und wir sollten uns – wie wir dies auch in der Rechnungsprüfungskommission getan haben – an der Sachlichkeit und Konstruktivität orientieren und nicht mit Unterstellungen und Vorurteilen arbeiten.

Ich darf mich recht herzlich beim Präsidenten des Rechnungshofs, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei der Landtagsverwaltung und bei der Landesregierung für die gute Zusammenarbeit in der Rechnungsprü

fungskommission bedanken. Es wurde verantwortungsbewusst mit dem Bericht umgegangen, und die Dinge wurden auch entsprechend geprüft.

Lieber Herr Vorsitzender, ich möchte aber in diesem Zusammenhang doch einen Punkt ansprechen, den wir auch schon beim letzten Bericht im letzten Jahr angemerkt hatten. Bei den Stichworten „Bewertung“ und „Bildung der Ausgleichsrücklage“ sollte man sich in seinem Bericht auf die entsprechende Faktenlage beziehen. In dem Bericht war vielleicht auch eine Bewertung enthalten, die nicht direkt der Position des Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission entsprochen hätte, sondern vielleicht eher der Rolle des Abgeordneten.

Ich möchte dies nur als kleine Anmerkung mit auf den Weg geben, da wir diesen Punkt bereits beim letzten Mal diskutiert hatten. Aber an und für sich war die Zusammenarbeit im Rahmen der Sitzungen von der Konstruktivität und der Sachlichkeit geprägt, die Sie auch angesprochen haben.

Entscheidend ist, der Rechnungshof hat die Ordnungsgemäßheit der Landeshaushaltsrechnung bestätigt. Das Haushaltsjahr 2007 war erfreulicherweise durch eine entsprechende Einnahmensituation aufgrund höherer Steuereinnahmen geprägt, die es ermöglicht haben, aus dem Überschuss eine Ausgleichsrücklage zu bilden. Dies ist sicherlich ein Punkt, der vom Rechnungshof differenziert betrachtet wurde, aber es hat sich gerade vor dem Hintergrund der Wirtschaftsentwicklung, der Finanzmarktentwicklung und der Entwicklung der öffentlichen Haushalte in Deutschland insgesamt doch gezeigt, dass es politisch und wirtschaftlich richtig war, diese Rücklage zu bilden, damit wir gerade in Zeiten wie diesen die Gelegenheit haben, diese Rücklage sinnvoll einzusetzen.

Von daher bleibe ich bei meiner Bewertung, dass es politisch und wirtschaftlich richtig war, diesen Weg im Sinne einer Vorsorge zu gehen und die Definition des § 25 der Landeshaushaltsordnung, was den Überschuss betrifft, rechtlich zukünftig gegebenenfalls noch klarer zu fassen. Aber es war das Prinzip der Vorsorge.

Ich komme nun zu den Fakten. Sie haben verschiedene Kennzahlen angesprochen. Der entscheidende Punkt ist, dass im Wege des Haushaltsvollzugs die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze um über 500 Millionen Euro unterschritten wurde. Ich betone noch einmal, sie wurde unterschritten. Die Ausgaben beliefen sich in einer moderaten Linie auf 1,8 %. Damit lagen wir deutlich unter den Vorgaben des Haushaltsplans, wo 3,4 % vorgesehen waren.

Dies möchte ich bewusst ansprechen; denn es wurde die Verschuldung des Landes und die ansteigende Zinslast kritisiert. Wenn wir immer all das umsetzen würden, was vonseiten der Opposition gefordert wird, wären wir im Jahr 2007 nicht mit einer Ausgabenlinie von 1,8 % klargekommen. Von daher bleiben wir bei unserem Stil einer vernünftigen und kontinuierlichen Entwicklung.

Die Zinsausgaben muss man dazu immer relativieren. Rheinland-Pfalz hat gemäß des Berichts Zinsausgaben

in Höhe von 276 Euro pro Einwohner gehabt. Vergleichen wir diese Zahl einmal mit einem Land wie Niedersachsen – ich glaube, dies ist ein Vergleich wert –, so liegt man dort mit ca. 277 Euro auf einer ähnlichen Höhe. Von daher darf man das Ganze nicht immer nur singulär betrachten, sondern muss es immer in der Relation sehen.

Ein ganz entscheidender Punkt, der aus meiner Sicht im Sinne der Haushaltsklarheit und -kontrolle auch die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission umfasst, ist die Entwicklung der Versorgungsausgaben. Von 1992 bis 2007 haben wir in diesem Bereich eine Steigerung von 35,8 % erzielt. Dies beweist die Notwendigkeit des Pensionsfonds im Sinne einer ausreichenden Vorsorge, und von daher bleiben wir ausdrücklich bei diesem Instrument. Es wird in Zukunft noch stärker benötigt werden; denn aufgrund der gesamten Entwicklung ist mit einem weiteren Anstieg der Versorgungsausgaben zu rechnen.

Ein Haushalt bedeutet immer auch Investitionen. Investitionen sichern die Zukunftsfähigkeit des Landes und schaffen damit wiederum die Voraussetzungen und die Basis für die Steuereinnahmen von morgen. Die Investitionsquote ist damit ein Gradmesser, den es zu beachten gilt.

Im Jahr 2007 hatten wir in Rheinland-Pfalz eine Investitionsquote von rund 10,2 %.

(Schreiner, CDU: Mit Pensionsfonds!)

Herr Schreiner, Sie können meine Rede nachher gern ergänzen!

Die Investitionsquote ist im Rechnungshofsbericht mit 10,2 % ausgewiesen, und wir können dazu auch gern einmal den Vergleich mit anderen Bundesländern wagen. In Nordrhein-Westfalen lag sie bei 8,8 %, in BadenWürttemberg bei 8,4 % und in Hessen bei 8,3 %. Selbst wenn Sie den Pensionsfonds entsprechend berücksichtigen, können wir uns damit auch im Vergleich durchaus statthafter Länder immer noch sehen lassen, lieber Herr Kollege.

(Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)