Protocol of the Session on June 25, 2009

Ich nenne als Beispiel Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie das ärgert, heißt das, dass wir Sie mit unserer Kritik an der richtigen Stelle getroffen haben.

Meine Damen und Herren, wir wollen die schnelle Umsetzung. Deshalb gilt es, den bürokratischen Amtsschimmel nicht ins Laufen zu bringen. Wichtig ist, dafür zu sorgen, dass auch in den speziellen Fragen, bei denen es immer noch knirscht und es jetzt noch Sand im Getriebe gibt, alles reibungslos und schnell umgesetzt wird.

(Beifall der CDU)

Für die Landesregierung hat Herr Finanzminister Professor Dr. Deubel das Wort.

Es ist manchmal schon erstaunlich, wie selektiv Dinge wahrgenommen werden.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt in Deutschland Institutionen, die einen ganz guten Überblick haben. Dazu gehören die kommunalen Spitzenverbände, insbesondere der Städtetag. Wenn man dessen Veröffentlichung liest, weiß man ziemlich genau, wer vorne liegt, nämlich Rheinland-Pfalz. Das ist die offizielle Stellungnahme des Deutschen Städtetags zur Umsetzung des Konjunkturprogramms.

(Beifall bei der SPD)

Im Übrigen fand ich es lustig, dass Sie das „Handelsblatt“ von gestern genommen haben; denn da steht etwas Wesentliches drin, was Sie nicht dargestellt haben.

(Licht, CDU: Da steht noch viel mehr drin! Da steht drin, wie Ihre Verschuldung ist!)

Genau. Darauf will ich jetzt zu sprechen kommen, weil aus diesen Reihen immer etwas von „Schuldenweltmeister“ und Ähnliches mehr erzählt wird.

Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, dann sind 16 Länder mit ihrer aktuellen Verschuldung dargestellt. Es gibt zehn Länder, die schlechter sind als RheinlandPfalz, darunter Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und, und, und. Gerade einmal fünf Länder haben weniger Schulden. Ich will das nur einmal an der Stelle – – –

(Licht, CDU: Da steht noch viel mehr drin!)

Ja, es steht noch viel mehr drin. Das könnte ich auch alles zitieren; denn dieser Artikel im „Handelsblatt“ ging so richtig warm runter. Sie haben sich nur an der falschen Stelle festgebissen und ihn nicht insgesamt gewürdigt.

(Beifall bei der SPD – Licht, CDU: Das ist nach Ihrer Meinung die falsche Stelle!)

In der öffentlichen Darstellung, in der Darstellung der Verbände werden Sie überall finden, dass RheinlandPfalz das Konjunkturpaket hervorragend, kommunalfreundlich und sehr schnell umsetzt. Genau das sind die Fakten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Ende der Aktuellen Stunde und gehen jetzt bis 14:25 Uhr in die Mittagspause.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g: 13:22 Uhr.

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g: 14:27 Uhr.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung nach der Mittagspause.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in Rechtsvorschriften des Landes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3470 – Erste Beratung

Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatsministerin Dreyer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung die umfassende Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in das Landesrecht sicherstellen. Damit bekennt sich die Landesregierung zu dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das vier EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen unter anderem aus Gründen der sexuellen Identität. Während wir heute beispielsweise bei der Gleichstellung von Frauen und Männern oder auch von behinderten Menschen sehr viel erreicht haben, gibt es bei der Bekämpfung der Diskriminierung wegen sexueller Orientierung noch dringlichen Nachholbedarf.

Mit der Einführung des Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft durch das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 hat der bundesdeutsche Gesetzgeber die jahrhundertelange Diskriminierung von Menschen, die in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft leben, beendet.

Die Lebenspartnerschaft ist eine auf Dauer, Vertrauen und gegenseitige Fürsorge angelegte rechtlich verbindliche Gemeinschaft von zwei Menschen, die das gleiche Geschlecht haben. Auch in der Lebenspartnerschaft übernehmen zwei Menschen ganz besondere Verantwortung für den anderen.

Die Entwicklung zur Anerkennung von Lebenspartnerschaften als gleichberechtigte Lebensform in Europa zeigt, dass die Menschen doch allmählich toleranter werden. Unsere Gesellschaft ist bereit, Vorurteile abzubauen, Gleichbehandlung gesetzlich zu garantieren und

den Anspruch auf Menschenwürde allen Menschen zuteil werden zu lassen.

Wir wissen, dass das nicht in allen Ländern der Erde so ist. Noch heute werden in einigen Staaten Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung mit der Todesstrafe bedroht.

In Deutschland wächst die Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, und das ist gut so.

Erinnern wir uns, der berüchtigte Strafrechtsparagraf 175 wurde erst 1994 endgültig abgeschafft.

Acht Jahre später, am 17. Juli 2002, stellt das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung fest, der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz hindert den Gesetzgeber nicht, für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich- oder nahekommen.

Inzwischen haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Schleswig-Holstein ihr gesamtes Landesrecht an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes angepasst und damit faktisch eine rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe geschaffen. Das Beamtenrecht wird nach der Föderalismusreform I ebenso sukzessive von den meisten Ländern angeglichen.

Ich bin froh darüber, dass auch die Menschen in Rheinland-Pfalz toleranter werden und die offene Diskriminierung von Menschen mit einer gleichgeschlechtlichen Orientierung zurückgeht.

Die zahlreichen Rückmeldungen, die ich auf den Referentenentwurf erhalten habe, zeigen, dass sich die überwältigende Mehrheit der angehörten Institutionen und Verbände sehr sachlich damit auseinandergesetzt hat und sich ausdrücklich gegen eine Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen ausspricht.

Im Jahr 2006 wurde QueerNet als Zusammenschluss schwul/lesbischer Gruppen und Initiativen in RheinlandPfalz mit dem Ziel gegründet, die Toleranz gegenüber Lesben und Schwulen zu stärken und zu fördern. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird sicherlich ein erstes großes Etappenziel hin zu einer Gleichstellung erreicht. Allen Aktiven und Engagierten auf Orts- und Landesebene danke ich für ihr Engagement und ihre Toleranz gegenüber Menschen, die noch heute mit alten Vorurteilen zu kämpfen haben.

Damit die Gleichstellung auch ein Gesicht bekommt, habe ich im Jahr 2007 im Ministerium einen Arbeitsbereich als Ansprechpartner von QueerNet eingerichtet. Auch rechtlich haben wir Fortschritte erzielt und das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes bei einer Vielzahl von anstehenden Änderungen von Rechtsverordnungen berücksichtigt. Beispielhaft möchte ich auf die Ausschließungsgründe im Rahmen kommunaler ehren- und hauptamtlicher Tätigkeiten der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung verweisen. Zudem werden

seit Januar 2009 Verpartnerungen in Rheinland-Pfalz ausschließlich vor den Standesämtern geschlossen.

Ziel des Landesgesetzes zur Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in Rechtsverordnungen des Landes, worüber wir heute sprechen, ist es, im gesamten Landesrecht die geltenden Bestimmungen für Ehepaare auf Lebenspartnerschaften zu übertragen. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Einbeziehung der Lebenspartnerschaften im finanziellen öffentlichen Dienstrecht und der Hinterbliebenenversorgung in berufsständigen Versorgungswerken, für die das Land Gesetzgebungskompetenz besitzt. Es ist leider nicht bei allen so.

Trotz aller politischen Bemühungen und rechtlichen Regelungen muss uns klar sein, Diskriminierung fängt im Kopf eines jeden Menschen an und Toleranz eben auch.

(Beifall der SPD und der FDP)

Toleranz können wir nicht verordnen. Sie muss gelebt werden, und zwar in der Familie, in der Nachbarschaft, in der Schule und auch am Arbeitsplatz zwischen Frauen und Männern, Jungen und Alten – man könnte das unendlich fortsetzen – und zwischen homosexuellen und heterosexuellen Menschen.

Der Entwurf eines Landesgesetzes zur Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in Rechtsvorschriften des Landes soll rechtliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften beenden, und er soll auch zu gelebter Vielfalt und Toleranz in unserem schönen Land Rheinland-Pfalz ermutigen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Seniorengruppen aus dem Wahlkreis Westerburg aus dem Westerwald. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)