Im März ist einstimmig über den Entwurf für dieses Nichtraucherschutzgesetz – ein gemeinsamer Entwurf aller Fraktionen – abgestimmt worden. Meine Damen
und Herren, ich wiederhole noch einmal, was ich schon in der ersten Beratung des Gesetzes gesagt habe. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Fraktionen einigen konnten. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir gemeinsam vorangehen. Es ist ein gutes Zeichen für gemeinsames Handeln. Ich sage auch, es ist ein gutes Zeichen für Rheinland-Pfalz.
Vielleicht darf ich Ihnen die Kernpunkte dieses Gesetzes, das sich sehr eng an den Urteilen der beiden Verfassungsgerichte orientiert, erläutern. Es geht im Wesentlichen darum, dass Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten bis zu 75 m² das Rauchen dort unter bestimmten Bedingungen gestatten dürfen. Sie dürfen es erstens gestatten, wenn diese Gaststätte getränkedominiert ist, das heißt, wenn dort nur einfach zubereitete Speisen gereicht werden. Es muss ausdrücklich gekennzeichnet werden, es ist eine Raucher- oder Nichtrauchergaststätte.
Meine Damen und Herren, wir haben des Weiteren in unserem Gesetz in Rheinland-Pfalz eine Ausnahmeregelung zugelassen. Das betrifft die geschlossenen Gesellschaften. Lassen Sie mich aber ausdrücklich betonen, diese geschlossenen Gesellschaften – darauf wird Herr Dr. Schmitz bestimmt gleich noch einmal gesondert eingehen – umfassen nur einen wirklich sehr kleinen Rahmen. Das ist Teil des Kompromisses, den wir getroffen haben.
Wir haben diese geschlossenen Gesellschaften in dem Gesetz so gefasst und so formuliert, dass es wirklich nur private Gesellschaften sein dürfen. Vereine sind ausdrücklich ausgenommen. Das heißt, es dürfen keine gewerblichen Veranstaltungen sein. Wir reden also bei den geschlossenen Gesellschaften wirklich von der klassischen Familienfeier. Es dürften nur ganz wenige Einzelfälle sein, bei denen das überhaupt stattfinden wird.
Auch hier wiederhole ich das, was ich bereits einmal gesagt habe. Wir erlauben es in unserem Gesetz. Trotzdem – ich glaube, da spreche ich auch im Namen aller anderen Fraktionen – richten wir den Appell an diejenigen, die rauchen wollen, das Rauchen doch in Gebäuden und bei Feierlichkeiten zu vermeiden, insbesondere den jungen Menschen und den Kindern zuliebe. Das will ich ausdrücklich noch einmal hervorheben. Das halten wir für außerordentlich wichtig.
Es gab noch einen weiteren Punkt, den wir berücksichtigt haben. Wir haben nämlich Abstand von einem generellen Rauchverbot bei Einrichtungen in der Jugendhilfe genommen. Das ist an uns herangetragen worden. Da geht es darum, jungen Menschen unter bestimmten Umständen das Rauchen zu gestatten, wenn sie multiple andere Abhängigkeiten vorweisen. Das kann dann die jeweilige Leitung der Jugendeinrichtung entscheiden.
Es gab auch ein Anliegen des Jugendhilfeausschusses, das in einem Brief vorgetragen wurde, der im Übrigen von allen drei Fraktionen gemeinsam dahin gehend beantwortet wurde, dass wir meinen, den Änderungen, die der Landesjugendhilfeausschuss haben wollte, ha
ben wir schon in der ursprünglichen Form unseres Gesetzes, das vorliegt, entsprochen. Das heißt, es darf dort geraucht werden, wo auch immer die Leitung dieser Einrichtung das für nötig hält.
Meine Damen und Herren, ich halte es für gut, dass wir das, was wir gestartet haben, nämlich die gemeinsame Arbeit der drei im Landtag vertretenen Fraktionen, indem wir den Vertretern des Landesjugendhilfeausschusses gemeinsam geantwortet haben, weiterführen. Ich finde, das ist durchaus beispielgebend für dieses Hohe Haus. Wir können darauf sehr stolz sein.
Meine Damen und Herren, wir haben mit diesem Nichtraucherschutzgesetz etwas erreicht, was wir jetzt schon erkennen können, nämlich eine große Akzeptanz in der Bevölkerung, insbesondere in den Speiserestaurants, wenn ich das so sagen darf.
Ich glaube, es ist unbestritten, dass das eine große Errungenschaft ist. Niemand würde überhaupt noch daran denken, dort zu rauchen. Wenn wir jetzt einmal die Hand aufs Herz legen und uns an die Nase fassen, so war das vor einem oder eineinhalb Jahren nahezu undenkbar.
Es ist also in der kurzen Zeit viel erreicht worden. Ich darf allen sehr herzlich danken. Ich darf der FDP- und der CDU-Fraktion für die wirklich konstruktive, wenngleich monatelange Zusammenarbeit danken. Ich darf auch dem Ministerium sehr herzlich danken, vorneweg Frau Malu Dreyer. Vielen Dank für die wirklich konstruktive Zusammenarbeit!
Ich darf auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Ich glaube, dass wir heute wirklich ein gutes und großes Gesetz verabschieden, bei dem wir die wirtschaftlichen Interessen sehr wohl bedenken, bei dem wir aber das fortführen, was unser ureigenes Interesse war, nämlich Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen.
Ich begrüße als weitere Gäste im Landtag Mitglieder des Liedensembles Edenkoben. Herzlich willkommen im Landtag Rheinland-Pfalz!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Dank, den Frau Kollegin Grosse abgestattet hat, nehmen wir entgegen. Das machen wir wirklich nicht ohne Grund. Es wäre für die Opposition eine Gelegenheit
gewesen, die regierungstragende Fraktion – ich will nicht sagen, vor sich herzutragen, so schlimm war es nicht – vorzuführen, weil der ganze Prozess nicht unbedingt glücklich war. Das gilt bis zum heutigen Tag. Wir haben uns aus grundsätzlichen Überlegungen und von der Ausschussarbeit getragen zu diesem gemeinsamen Schritt verständigt. Das finde ich ausdrücklich gut; denn die Rechtsunsicherheit beizubehalten, die durch den ersten Gesetzentwurf entstanden ist, wäre dem Ansehen der Politik grundsätzlich abträglich gewesen. Das wollten wir nicht. Das war für uns der wesentliche Beweggrund, diesem Kompromiss zuzustimmen, wohl wissend, dass unsere Vorstellungen, an die ich nach wie vor glaube, die besseren und einfacheren gewesen wären.
Wir konnten nicht erwarten, dass die Mehrheitsfraktion diesen Weg geht, zumal es intern unterschiedliche Positionen gab, wie es in größeren Fraktionen üblich ist.
Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass es zwei Königswege gegeben hätte, nämlich zum einen den des totalen Rauchverbotes. Das ist belastbar. Dagegen hat das Bundesverfassungsgericht nichts einzuwenden. Dabei gibt es keine Wettbewerbsverzerrungen und Ähnliches. Das wollten wir alle ausdrücklich nicht, weil es zu weit ginge. Der zweite Weg wäre der mit der Deklarationspflicht gastronomischer Einrichtungen in Raucher- und Nichtrauchergaststätten. Das war unser Vorschlag.
Ich bin überzeugt davon, dass es besser, einfacher und leichter umsetzbar gewesen wäre, einen dieser Wege zu gehen. Wir werden zu gegebenem Zeitpunkt auf dies zurückkommen. Wir tragen dieses Gesetz mit. Es ist ein guter politischer Kompromiss. Es ist pragmatisch. Wenn man gemeinsam etwas erreichen will, dann geht es nur so.
Frau Kollegin Grosse, ich bin sehr zufrieden und froh darüber, dass die Regelung Eingang gefunden hat, dass wir privaten, geschlossenen Gesellschaften, die nicht zu Hause im Wohnzimmer feiern können, weil sie nicht genug Platz haben oder andere Gründe dagegensprechen, die Gelegenheit geben, diese Privatheit in die Gastronomie zu tragen. Jemand, der seinen 50., 60., 70. oder welchen Geburtstag auch immer feiert, entscheidet als Gastgeber selbst, ob es sich um eine Raucher- oder Nichtraucherveranstaltung handelt. Das finden wir gut. Dafür bedanken wir uns bei Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Tag kommt eine lange Diskussion zur endgültigen Gestaltung des Nichtraucherschutzgesetzes zum Abschluss. Wir haben es schon gehört. Wir haben über alle drei Fraktionen hinweg zu einem Weg
gefunden, der nach unserer Meinung praktikabel ist und der die Vorgaben umsetzt – das ist das Wichtigste –, die wir vom Verfassungsgerichtshof auferlegt bekommen haben.
Wir sagen, es ist ein Weg, der für die Betroffenen handhabbar sein wird. Darum ging es uns auch. Wir haben uns Zeit genommen und gelassen, um all die Einwände, die immer noch von allen Seiten kommen, um das deutlich zu machen, zu prüfen. Wir kamen zum Standpunkt, dass es nicht richtig ist, dass wir das Nichtraucherschutzgesetz neu und komplett diskutieren. Das wäre nicht gut gewesen. Viele Bürgerinnen und Bürger haben uns gesagt, es sei genug.
Frau Kollegin Grosse hat davon gesprochen, dass eine recht große Akzeptanz im Bereich der Speisegaststätten vorhanden ist. Beispielsweise gibt es auch bei den Fastnachtsveranstaltungen eine große Akzeptanz. Es wird zu einer Selbstverständlichkeit, den Nichtraucherschutz umzusetzen. Das ist richtig und notwendig.
Natürlich handelt es sich um einen Kompromiss, den wir gefunden haben. Man hätte es in die eine oder Richtung noch verändern können. Herr Kollege Dr. Schmitz hat richtig gesagt, einfacher wäre es gewesen, einen der beiden klareren Wege zu gehen, entweder eine komplette Freigabe oder ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Ich sage, die Zeit dafür ist nicht da, sondern es war die Zeit für diesen Kompromiss.
Ich will eines noch einmal deutlich machen: Die CDUFraktion hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass es Probleme geben wird, wenn das Nichtraucherschutzgesetz so umgesetzt wird, wie es umgesetzt worden ist; denn die Benachteiligung der kleinen Kneipen und die Ungleichbehandlung war von vornherein abzusehen.
Wir hätten den Kneipiers vieles ersparen können. Allerdings muss es offensichtlich erst einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofes geben, damit die SPD davon überzeugt ist, dass wir die Ungleichbehandlungen ausräumen müssen. Wie gesagt, es war von Anfang an abzusehen. Es ist gut, dass wir jetzt eine Situation haben, diese Ungleichbehandlungen aufzugeben.
Ich sage vielleicht noch eines, weil es Herr Kollege Dr. Schmitz beim letzten Mal betont hat. Er hat nach mir gesprochen, deshalb konnte ich darauf nicht mehr antworten. Sie haben die liberale Handschrift in dem neuen Gesetzentwurf betont. Für die CDU-Fraktion erlaube ich mir, die christdemokratische Handschrift in diesem Entwurf herauszustellen. Es ist schon angesprochen worden. Uns war eines wichtig, nämlich dass die Therapieerfolge von drogenabhängigen Jugendlichen nicht daran scheitern dürfen, dass unter 18-Jährige in Therapieeinrichtungen nicht rauchen dürfen. Wir sagen ganz deutlich, das Rauchen in diesem einzelnen Ausnahmebereich zu erlauben, ist das kleinere Übel.
Die Hauptsache ist, dass wir die Jugendlichen und Kinder von den Drogen wegbekommen. Wenn es dazu eines kleineren Übels bedarf, dann ist das richtig.
Eines sagen wir ganz deutlich, dies bedeutet nicht, dass in den anderen Jugendeinrichtungen geraucht werden darf. Das ist etwas, was immer noch an uns herangetragen wird. Mit den einzelnen Änderungen, die vorgenommen werden, sind immer noch offene Fragen da. Das ist das Problem. Es wird wichtig sein, dass wir die Änderungen transparent nach außen bringen und es deutlich wird, dass es sich um eine Korrektur in diesen wenigen Bereichen handelt und wir Ungleichbehandlungen vermeiden wollen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordnete! Ich freue mich außerordentlich, dass wir heute dieses Gesetzespaket abschließen können. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Fraktionen.
Es wird wohl immer ein Streitpunkt bleiben, was die richtige und was die falsche Regelung ist und was zu viel oder zu wenig Schutz ist. Ich denke, den Abgeordneten, die sich in den letzten Monaten intensiv damit beschäftigt haben, geht es nicht anders als uns, dass sie ständig mit E-Mails überflutet werden.
Zum einen wird gesagt, das tauge alles nichts und es sei nicht genug für den Nichtraucherschutz getan worden. Andere sagen, es sei völlig übertrieben. Ich glaube, dass wir durch dieses Änderungsgesetz in Rheinland-Pfalz einen Nichtraucherschutz haben, der ausgewogen und praktikabel ist. Ich freue mich, dass diese gute Lösung gefunden worden ist.