Zum einen wird gesagt, das tauge alles nichts und es sei nicht genug für den Nichtraucherschutz getan worden. Andere sagen, es sei völlig übertrieben. Ich glaube, dass wir durch dieses Änderungsgesetz in Rheinland-Pfalz einen Nichtraucherschutz haben, der ausgewogen und praktikabel ist. Ich freue mich, dass diese gute Lösung gefunden worden ist.
Ich danke den Parlamentariern, dass sie sich sehr eng an der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts orientiert haben; denn weil es immer ein Streitpunkt bleiben wird, wird es wahrscheinlich immer Menschen geben, die dieses Gesetz beklagen.
Zumindest ist in Rheinland-Pfalz auch schon öffentlichkeitswirksam angekündigt worden, dass es dieses Vorhaben geben soll. Man muss abwarten, ob es wirklich so kommt.
Allgemein möchte ich vielleicht noch sagen, das Nichtraucherschutzgesetz ist am 15. Februar 2008 in Kraft getreten. Man darf heute schon sagen, dass das Nichtrauchen in fast öffentlichen Bereichen wirklich zur abso
luten Normalität geworden ist. Es ist egal, ob Menschen in Behörden, in Krankenhäusern oder in Restaurants sind. Vor einem Jahr hatten wir uns das alles noch nicht richtig vorstellen können. Heute redet kein Mensch mehr darüber. Ich denke, das ist ein großer Erfolg.
Vielleicht noch einmal ganz kurz zu Frau Schäfer, aber das ist eigentlich alles Vergangenheit. Es war mit den Nebenräumen damals einfach das Bemühen, bundesweit eine einheitliche Regelung hinzubekommen. Die Lehre ist für mich als Ministerin auch ein Stück weit, dass es vielleicht in manchen Themen besser ist, einen eigenen Weg zu gehen und nicht schon einen Kompromiss mit 16 Bundesländern anzustreben und dann zu einer Lösung zu kommen, die dann vielleicht vor dem Verfassungsgerichtshof nicht hält.
Das ist die Konsequenz: Alle Bundesländer ändern ihre Gesetze in diesem Bereich, weil sie vor dem Verfassungsgericht nicht standgehalten haben. –
Ich denke, wir können uns insofern heute einfach freuen. Ich glaube auch, dass die Umsetzung in der Gastronomie wirklich praktikabel gelungen ist und die Ordnungsämter vor Ort die Regelung auch gut umsetzen können, vor allem aber die Gastronomen selbst.
Die Nichtraucher können sich darauf freuen, dass es genug Kneipen und Restaurants geben wird, in denen nicht geraucht wird. Dennoch ist es genauso gut gesagt – das Rauchverbot stand bei uns nie im Mittelpunkt –, es wird auch Kneipen geben, in denen die Raucher ihr Plätzchen finden werden. Insofern denke ich, wir können heute zufrieden sein.
Ich bedanke mich bei Ihnen allen sehr herzlich, vor allem bei denen in den Fraktionen, die sich wochenlang intensiv um dieses Thema gekümmert haben und gerungen haben. Ich möchte Frau Grosse noch einmal ganz besonders nennen, weil sie ein bisschen die Federführung zwischen den ganzen Leuten übernommen hat. Vielen Dank also an alle. Ich freue mich, dass wir ein Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz haben und wir dieses Thema meines Erachtens erst einmal ausreichend besprochen haben.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Das war einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Auch das war einstimmig. Somit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Landesgesetz zur Änderung reisekosten- rechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3250 – Erste Beratung
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ihnen liegt in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften vor. Mit diesem Gesetzentwurf soll insbesondere das Kilometergeld für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die ihr privates Kraftfahrzeug für dienstliche Zwecke einsetzen, angehoben werden.
Das Gesetz sieht vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst, die mit ihrem privaten Auto mindestens 3.000 Kilometer im Jahr dienstlich unterwegs sind, 35 Eurocent statt bisher 30 Eurocent für jeden Kilometer erhalten. Wer mindestens 1.500 Kilometer dienstlich fährt, soll 30 Eurocent statt bisher 26 Eurocent bekommen. Bei sonstigen dienstlich veranlassten Reisen mit dem Privatauto werden nunmehr 25 Eurocent statt bisher 22 Eurocent erstattet. Bei Dienstreisen – das gibt es auch –, bei denen der eigene Pkw eingesetzt wird, obwohl für dessen Nutzung – wie es im Reisekostenrecht heißt – kein triftiger Grund vorliegt, werden 15 Eurocent statt bisher 13 Eurocent je Kilometer bezahlt.
Diese Erhöhung der Sätze führt zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro. Darüber hinaus erfolgen gesetzliche Klarstellungen, die vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zum Landesreisekostengesetz notwendig wurden.
Hinsichtlich der vorgesehenen Anpassung des Kilometergeldes ist von Bedeutung, dass die Entschädigungssätze letztmalig im Jahr 2001 erhöht wurden und aufgrund der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung eine Anpassung geboten ist. Zwar gilt natürlich, dass Dienstreisen vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden sollen, aber in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz ist dies natürlich nicht überall möglich, wenn ich etwa an meine Betriebsprüfer in den Finanzämtern denke.
Wir müssen somit daran interessiert sein, dass die Bediensteten ihre Privatwagen weiterhin zur Verfügung stellen, auch und gerade dann, wenn sich die Kosten für Kraftstoff insbesondere wie etwa im vergangenen Jahr auf sehr hohem Niveau bewegen. Das Land RheinlandPfalz hat als Dienstherr die Verpflichtung, den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der einen Seite einen angemessenen Kostenersatz zu geben, und auf der anderen Seite natürlich auch ein Interesse daran, dass die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden.
Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Das hat dazu geführt, dass die Landesregierung
veranlasst hat, dass schon ab 1. Januar die erhöhten Entschädigungssätze – natürlich unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung – gezahlt wurden.
Meine Damen und Herren, eine Anhebung der Wegstreckenentschädigung ist außerdem neben der kürzlich beschlossenen Erhöhung der Besoldung und Versorgung ein zusätzlicher Beitrag dafür, dass der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz weiterhin – insbesondere auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – attraktiv bleibt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn das Geld knapp ist, dann ist es eine Tugend zu sparen. Wenn es aber wie in dem vorliegenden Fall um Kostenerstattung geht, wenn Mitarbeiter im Grunde Verwaltungskosten aus eigener Tasche vorstrecken, indem sie mit ihrem Privatfahrzeug Dienstfahrten erledigen, dann ist beim Dienstherr die Fürsorge gegenüber den Mitarbeitern erste Pflicht. Wenn hier Fahrtkosten dann sogar nicht kostendeckend erstattet werden, dann wäre das eine echte Einkommenskürzung. Dann wäre eine Aufgabenerfüllung in Gefahr und natürlich auch die Mobilität nicht gegeben, weil die Mitarbeiter dann schlicht und ergreifend ihre Dienstfahrten nicht machen würden.
Um dies zu ändern – ich formuliere es vorsichtiger –, um dies zu verhindern, gilt es, das vorliegende Gesetz in Angriff zu nehmen; denn – der Herr Minister hat es gesagt – 2001 ist das Kilometergeld zum letzten Mal angepasst worden. Seither leben wir in einer anderen Welt.
Die Anschaffungskosten für Pkw sind dramatisch gestiegen, insbesondere auch die Kosten für Reparatur, Wartung und Ersatzteile von Kraftfahrzeugen. Wir haben als Gesetzgeber zum Beispiel die Abgasnormen erheblich verschärft, was mit Kosten verbunden war. Wir haben die Versicherungssteuer erhöht.
Nicht zuletzt sind die Kraftstoffpreise in einer dramatischen Bewegung. Das sind Kosten, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Landes alle tragen mussten. Das heißt, eine nicht kostendeckende Erstattung ist de facto eine Einkommenskürzung. In den Zeiten, in denen die Realeinkommen im öffentlichen Dienst de facto stagnieren, ist das eine zusätzliche Belastung, Herr Minister. Aus unserer Sicht ist diese Anpassung von 5 Eurocent überfällig. Sie ist weiß Gott nicht großzügig, aber sie ist überfällig. Sie ist dringend erforderlich. Wir
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Neben dem Besoldungsgesetz, das wir geändert haben, ist auch dieser Gesetzentwurf dazu geeignet, den öffentlich Bediensteten in Rheinland-Pfalz zu sagen: Wir haben Wort gehalten! – (Beifall der SPD)
Der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz ist nach wie vor äußerst attraktiv, auch seit der Zuständigkeit der Länder für das Beamtenrecht und der daraus resultierenden unterschiedlichen Regelungen.
Ja, Rheinland-Pfalz nimmt im Vergleich zu anderen Ländern da einen guten Platz ein, vor allen Dingen, wenn das jetzt beschlossen sein wird. Meine Damen und Herren, nach einem zugegebenermaßen mageren Besoldungsjahr haben wir die Gehälter jetzt ordentlich erhöht. Wir haben auch hier Wort gehalten und gesagt, dass wir den Tarifvertragsabschluss 1 : 1 übernehmen. Ich denke, diese Gehaltserhöhung von 40 Euro plus 3 % und im nächsten Jahr noch einmal 1,2 % wird die Beamtinnen und Beamten vielleicht nicht ganz versöhnen, aber eben doch zeigen, dass wir das Mögliche versuchen.
Wir danken dem Finanzministerium und der Oberfinanzdirektion, dass sie im Hinblick auf die Gehaltserhöhung mit einer Abschlagszahlung dafür gesorgt haben, dass die Beamtinnen und Beamten schneller ihr Geld erhalten, also schneller mehr Netto zu Hause zur Verfügung haben.
Meine Damen und Herren, es war eine berechtigt vorgetragene Forderung der Arbeitnehmervertretungen, das Kilometergeld – also die Reisekostensätze – für die Pkw-Nutzung zu erhöhen. Wir haben dazu einige Gespräche mit den DGB-Gewerkschaften und dem Beamtenbund geführt. In Anbetracht der schwierigen finanziellen Lage in den vergangenen Jahren haben wir uns nur schwer vorstellen können, dass wir da die Lokomotive, also der Vorreiter unter den Bundesländern sind.
Meinung nach an der Zeit, dass auch wir in RheinlandPfalz handeln. Deshalb haben wir uns bereits Ende des Jahres 2008 darauf verständigt, dass wir die Sätze erhöhen wollen. Herr Finanzminister, auch hier kann man sagen, dass es gut ist, dass die Regierung eine schnelle Lösung gefunden und ab 1. Januar eine Vorablösung ermöglicht hat. Das wird meiner Meinung nach bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gut angekommen sein.
Im Übrigen ist diese Anhebung nicht nur für die Bediensteten im öffentlichen Dienst von Interesse, sondern auch für andere. Der Landessportbund hat uns z. B. schon lange gedrängt und gewollt, dass diese Sätze angehoben werden, damit an die Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die zum größten Teil ehrenamtlich tätig sind, entsprechende Sätze bezahlt werden können. Ich habe gehört, dass auch dort eine Vorablösung gefunden worden ist.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir auch ein herzliches Wort des Dankeschöns an die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die ihre eigenen Fahrzeuge zur Verfügung stellen; denn die Gegenrechnung besagt natürlich, dass dadurch den öffentlichen Kassen viele Ausgaben erspart werden. Das ist billiger, als wenn man entsprechend mehr Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen müsste. Dies wollen wir natürlich auch in der Zukunft sicherstellen.
Wir wollen sicherstellen, dass der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz auch in der Zukunft attraktiv bleibt. Deshalb haben wir uns frühzeitig darauf verständigt – ich habe das schon erwähnt –, den Tarifabschluss zu übernehmen. Deshalb haben wir zugesagt, das Kilometergeld anzuheben. Deshalb – das kündige ich jetzt an – wollen wir im Übrigen auch die derzeit geltende Altersteilzeitregelung verlängern. Das wollen wir in die Beratungen zu diesem Gesetz einbringen. Einen entsprechenden Antrag werden wir dann im Haushalts- und Finanzausschuss zu beraten haben.