Die Summe des Vertretungsbedarfs hat im September 2008 an den sechs Gymnasien also insgesamt 3.324 Unterrichtsstunden betragen.
Schulintern reguliert wurden durch selbstbestimmtes Lernen und Umorganisation 914 Stunden und durch nicht vergütete Mehrarbeit 802 Stunden.
Im Rahmen des PES-Budgets wurden durch vergütete Mehrarbeit – Teilzeitangestellte, TVL- und Honorarkräfte und weitere 33 Stunden durch die Schulaufsicht – 337 Stunden reguliert. Es bleibt also festzuhalten, dass 2.086 Stunden durch unterschiedliche Maßnahmen reguliert werden konnten und im Ergebnis im Monat September 2008 an den sechs Ludwigshafener Gymnasien insgesamt 1.238 nicht erteilte Stunden stehen.
Bei 22 Unterrichtstagen im September – dies entspricht 4,4 Wochen – ergibt sich im Vergleich zum Lehrerwochenstunden-Soll aller Ludwigshafener Gymnasien ein tatsächlicher temporärer Unterrichtsausfall von 3,5 %.
Zu Frage 2: Unabhängig von stichtagsbezogenen Abweichungen können bei gleicher Nutzung der vorliegenden Daten normalerweise keine divergierenden Ergebnisse zustande kommen. Die von den Eltern benutzte Datengrundlage entspricht im Wesentlichen den Angaben der Schulen zur PES-Statistik.
Der entscheidende Unterschied in der Nutzung der vorliegenden Daten liegt darin, dass die Ludwigshafener Elternvertreter ganz offensichtlich nicht berücksichtigen, dass zwei Drittel des erhobenen Vertretungsbedarfs durch schulinterne Maßnahmen und über PES aufgefangen wurden. Die dazu vorgetragenen Argumente tragen nicht,
wenn beispielsweise vergütete bzw. nicht vergütete Mehrarbeit im Rahmen der geltenden Rechtslage als nicht erteilter Unterricht gewertet wird. Bei allem Verständnis dafür, dass der Unterricht am besten vom jeweiligen Fachlehrer oder der jeweiligen Fachlehrerin gehalten werden soll, wünschen sich Eltern auch, dass ihre Kinder die Möglichkeit von Klassenfahrten, Exkursionen oder Betriebspraktika haben. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass dann Unterricht an anderer Stelle vertreten werden muss.
Zu Frage 3: Die Landesregierung kann der Behauptung, die Gymnasien würden gegenüber anderen Schularten benachteiligt, nicht folgen. Eine Benachteiligung des Gymnasiums gegenüber der Realschule plus zu konstatieren, verbietet sich schon aus zeitlichen Abläufen: Die Realschule plus startet bekanntlich erst zum Sommer.
Unterschiedliche Schularten weisen unterschiedliche Bedingungen auf. Aufgrund dieser jeweiligen Gegebenheiten werden die Schularten mit Lehrkräften bzw. Lehrerwochenstunden versorgt.
Dabei kommt dem Gymnasium ressourcenmäßig eine große Bedeutung zu. Im Schuljahr 2008/2009 wurden von insgesamt 1.675 Einstellungen von Lehrkräften allein 513 an Gymnasien vorgenommen. Auch für das kommende Schuljahr ist von einer Schwerpunktsetzung in diesem Bereich auszugehen.
Wir wollen die Unterrichtsversorgung schrittweise weiter verbessern. Wie Sie wissen, stoßen wir dabei aber auch an die Grenzen des bundesweiten Lehrerarbeitsmarktes. Deshalb werden auch drei neue Teildienststellen an Studienseminaren mit jeweils 40 zusätzlichen Plätzen eingerichtet. Dies bedeutet eine weitere Steigerung der Ausbildungsplätze um ca. 20 %.
Ergänzend darf darauf hingewiesen werden, dass gerade auch die rheinland-pfälzischen Gymnasien bei der letzten PISA-Erhebung Spitzenplätze im deutschen Vergleich erreicht haben: Platz 2 beim Lesen und Platz 3 bei den Naturwissenschaften.
Zu Frage 4: Vor allem mit einer kontinuierlichen Einstellungspolitik, wie sie über mehr als zehn Jahre hinweg betrieben wurde, sichert die Landesregierung die Unterrichtsversorgung auf hohem Niveau.
Gerade deshalb liegt unser Land beim Anteil jüngerer Lehrkräfte unter 35 Jahren bundesweit in der absoluten Spitzengruppe. Die Zahl der Lehramtsstudierenden wächst seit mehr als zehn Jahren stetig an.
Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass das Land bei Abiturientinnen und Abiturienten gezielt für den Lehrerberuf wirbt, und zwar differenziert nach den Lehrämtern in den einzelnen Schularten, wobei besonders erfolgversprechende Studiengänge und Fächerkombinationen für eine spätere Einstellung aufgeführt werden.
Zum deutlichen Ausbau des Vorbereitungsdienstes habe ich bereits Ausführungen gemacht. Darüber hinaus sind seit 2001 insgesamt 1.300 Seiten- und Quereinsteiger für die Schulen gewonnen worden.
Die spezielle Situation am Gymnasium – bisher ansteigende Schülerzahlen, schwierige Situation auf dem Lehrerarbeitsmarkt und spezifische und fachliche Bedarfe – wurde und wird in besonderer Weise berücksichtigt.
Hohe Einstellungszahlen, gezielter Ausbau der Seminarkapazitäten und weitgehende Flexibilisierung durch schulscharfe Ausschreibungen sowie vorgezogene Einstellungen kommen insbesondere den Gymnasien zugute, ohne die anderen Schularten zu vernachlässigen.
Frau Ministerin, mit dem sogenannten selbstbestimmten Lernen konnten statistisch gesehen 2,5 % des Unterrichtsausfalls aufgefangen werden. Betrachten Sie diesen Euphemismus wirklich als adäquaten Unterrichtsersatz, der es auch rechtfertigt, dass dieser Anteil aus der Unterrichtsausfallstatistik verschwindet?
Insofern bin ich an der Stelle erst einmal mit Rechnungen vorsichtig. Zur inhaltlichen Frage des selbstbestimmten Lernens möchte ich sagen, ich bin in der Tat der Meinung, dass es durchaus möglich ist, Schülerinnen und Schüler dazu zu führen – das sollte übrigens auch ein Ziel unserer Arbeit in der Schule sein –, dass sie in der Lage sind, mit Anleitung durch Lehrer – das geschieht in Form von Arbeitsblättern und Ähnlichem mehr – auch einmal selbstständig Aufgaben zu erledigen. Ja, ich halte das für eine ergänzende Möglichkeit. Sie findet in einem relativ bescheidenen Umfang statt. In diesem Umfang halte ich sie für gut vertretbar.
Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass pro Woche strukturell etwa eine Stunde und temporär, wenn man das selbstbestimmte Lernen mit einbezieht, zwei Stunden Unterricht ausfallen, die Chance, Lernziele auch in der verkürzten Zeit zu erreichen?
Auch da wäre es mir lieber, Sie würden mir die Berechnungsgrundlagen dessen, was Sie gerade vorgetragen haben, noch einmal zur Verfügung stellen. Ich kann es
aus meinen Zahlen so nicht nachvollziehen. Ich kann es auch nicht nach dem nachvollziehen, was ich eben vorgetragen habe.
Wenn Sie darauf anspielen, dass vermeintlicher Unterricht in Zeiten umgerechnet wird, die den Schülerinnen und Schülern nicht zur Verfügung stehen, so habe ich erstens deutlich gemacht, dass zwei Drittel des temporären Unterrichtsausfalls, der anstünde, über das Projekt „Erweiterte Selbstständigkeit“ vertreten werden. Das ist aus meiner Sicht ein riesiger Erfolg. Das hatten wir früher überhaupt nicht. Das haben wir jetzt erst für die weiterführenden Schulen eingeführt.
Zum Zweiten gehe ich davon aus, dass wir ein sehr intelligentes Modell der Schulzeitverkürzung gewählt haben, indem wir nämlich gesagt haben, es kann alternativ in zwölfeinhalb Jahren geschehen und in zwölf Jahren. Wenn es in zwölf Jahren geschieht, dann machen wir das mit der Ganztagsschule.
Das bedeutet eine deutliche Erweiterung der Lernzeit, gerade weil wir den Schülerinnen und Schülern die gebotene Unterstützung gewähren wollen.
Im Übrigen empfehle ich zu der von Ihnen gestellten Frage gerade aktuell noch einmal einen Blick nach Baden-Württemberg in die dortige Diskussion um den Unterrichtsausfall und die Verkürzung der Schulzeit. Das ist aber eine Debatte, die Sie besser in Baden-Württemberg als hier führen.
Frau Ministerin, ich möchte noch einmal nachfragen, auch was die Begriffe angeht. In dem Brief der Schulelternbeiräte, der dann in einem Artikel der „RHEINPFALZ“ Niederschlag gefunden hat, werden weit über 3.000 Stunden als Unterrichtsausfall deklariert. In der „RHEINPFALZ“, basierend auf dem Brief der Eltern, wird dann ausgerechnet, dass aufgrund solcher Zahlen Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz glatte 1,5 Jahre Unterricht weniger haben würden als vorgesehen.
Habe ich Sie eben richtig verstanden, dass von den angegebenen über 3.000 nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden weit mehr als 2.000 Unterrichtsstunden dann aber durch andere Regelungen erteilt worden sind, sodass in der Tat nur etwas über 1.000 Stunden in einem Monat September an sechs Schulen zusammen wirklich ausgefallen sind? Habe ich diese Begriffe jetzt richtig, wir haben über 2.000 Stunden nicht planmäßig, aber dennoch erteilten Unterricht und nur etwas über 1.000 ausgefallene Stunden?
Die Interpretation der Eltern hat aus meiner Sicht zwei entscheidende Fehleinschätzungen. Die erste ist, es werden einfach struktureller und temporärer Unterrichtsausfall addiert. Ich habe eben erklärt, dass man das so nicht machen kann.
Der zweite Teil ist genau das, was Sie gesagt haben. Ungefähr 3.000 Stunden mussten vertreten werden. Aber 2.000 davon sind auch vertreten worden. Dann kann ich doch nicht sagen, dass dieser Unterricht ausfällt. Ich habe ein Beispiel genannt. Es wird zum Beispiel vertreten durch vergütete und bis zu einer bestimmten Grenze auch nicht vergütete Mehrarbeit von Lehrkräften. Die Schülerinnen und Schüler spüren überhaupt nicht, ob der Lehrer in dem Moment eine reguläre Stunde hält oder ob eine Stunde im Rahmen der Mehrarbeit gehalten wird. Insofern macht es auch keinen Sinn, die einen als gehalten und die anderen als nicht gehalten zu bewerten. Es ist aus Sicht der Schüler kein Unterschied.
Insofern krankt diese Rechnung an dieser Einschätzung. Ich bin froh, dass wir tatsächlich zwei Drittel auffangen konnten. Ich darf auch darauf hinweisen, dass die Schulen – das war Anfang des Schuljahrs – noch erheblich weitere Handlungsmöglichkeiten dann im Laufe des Schuljahrs insbesondere über das PES-Budget und die Mittel, die dafür zur Verfügung gestellt wurden, hatten.