Protocol of the Session on March 26, 2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eine Binsenweisheit, dass wir in dem Bereich auf unsere Schulen und unsere jungen Menschen setzen. Das kann man hier erklären. Wir müssen es aber auch tun in der Unterstützung der Fahrten, im Werben um diese Partnerschaft, die ich als einen unverzichtbaren Bestandteil unserer politischen Arbeit bezeichnen darf.

Ich denke, dass das, was wir nunmehr vor uns haben – die Unterzeichnung eines neuen Dokuments am 18. oder 19. Juni durch den Ministerpräsidenten und den Regionalpräsidenten in Dijon und die Durchführung eines Kolloquiums mit umweltfreundlichen Technologien durch das Wirtschaftsministerium –, weitere gute Schritte sind. Wir werden diese Schritte weiterhin positiv begleiten.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank, Herr Innenminister.

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag – Drucksache 15/3233 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Punkte 18 und 19 der Tagesordnung gemeinsam auf:

Neue Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union verhindern Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2531 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europafragen – Drucksache 15/3126 –

Für einen wirkungsvollen Diskriminierungsschutz und umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3073 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europafragen – Drucksache 15/3128 –

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Ich darf zuerst dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Sippel, das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fasse den Bericht über die Beschlussempfehlungen zu dem Antrag der Fraktion der CDU sowie dem Alternativantrag der Fraktion der SPD zusammen.

Durch Beschluss des Landtags vom 5. Februar 2009, Plenarprotokoll 15/61, sind die Anträge federführend an den Ausschuss für Europafragen sowie an den Sozialpolitischen Ausschuss und an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen worden.

Der Ausschuss für Europafragen hat die beiden Anträge in seiner Sitzung am 12. Februar 2009 beraten.

Zunächst zum Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2531 –: Da der federführende Ausschuss für Europafragen die Ablehnung des Antrags der Fraktion der CDU empfohlen hat, fand eine Beratung in den weiteren Ausschüssen gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags nicht statt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt. –

(Harald Schweitzer, SPD: Das ist richtig so!)

Nun zum Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3073 –: Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 17. Februar 2009 beraten, der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 29. Sitzung am 26. Februar 2009 ebenfalls beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird angenommen. –

Danke schön.

(Beifall der SPD und des Abg. Schnabel, CDU)

Vielen Dank dem Berichterstatter.

Bevor ich Herrn Kollegen Dötsch das Wort erteile, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 des AlfredGrosser-Schulzentrums Bad Bergzabern. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Herr Kollege Dötsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie befindet sich derzeit im EU-Parlament im Entscheidungsprozess. Voraussichtlich wird eine Entscheidung im April, im nächsten Monat, hier fallen.

Die Position der CDU Rheinland-Pfalz haben wir im Plenum und in den Ausschüssen dargelegt. Wir haben auch bei jeder Diskussion mehr als deutlich gemacht, dass die CDU entschieden gegen jede Art der Diskriminierung ist.

(Harald Schweitzer, SPD: Aber Kopftuchverbot!)

Wir sind für Gleichbehandlung, wir sind selbstverständlich für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, und weil dies so ist, sind wir dafür, die Aktivitäten auf die Initiativen zu beschränken, die eine reale Verbesserung für die betroffenen Menschen mit sich bringen, auf Initiativen, die Vertrauen in die Menschen setzen, damit die individuell vorhandenen Möglichkeiten des Einzelnen genutzt werden.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, nicht jedes Papier, auf dem „Antidiskriminierung“ steht, dient auch der Antidiskriminierung. Wir müssen aufpassen, dass wir durch zu restriktive Vorschriften nicht die private Bereitschaft der Menschen zur Eigeninitiative ersticken. Wir müssen aufpassen, dass wir diese Menschen durch die Umkehr der Beweislast nicht kollektiv in eine Täterrolle zwingen. Wir erreichen damit keine echte Verbesserung für die Betroffenen, sondern vielmehr ein Beschäftigungsprogramm für die Gerichte. Diese Gefahr ist neben anderen auch bei der fünften EU-Richtlinie gegeben, und davon können Sie von der SPD auch nicht dadurch ablenken, dass Sie versuchen, entgegen besseren Wissens zu suggerieren, die CDU sei gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen. Dies ist nachweislich falsch und unredlich.

(Beifall der CDU – Harald Schweitzer, SPD: Ihr beweist gerade das Gegenteil!)

Die sozialpolitischen Positionen und die vielen sozialpolitisch betroffenen und tätigen Mitglieder der CDU sprechen eine eindeutige Sprache, meine Damen und Herren. Wir sind gegen Diskriminierung in jeder Form, jedoch ist eine umfassende Rahmenrichtlinie nicht dazu geeignet, Diskriminierung entgegenzutreten, sondern sie schafft nur neue bürokratische Lasten insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen. Praktisch alle Handlungen von Unternehmen im täglichen Geschäftsverkehr wären betroffen, und dies muss vermieden werden.

Aus Sicht der CDU muss auch weiterhin Artikel 3 Abs. 1 zur Selbstbestimmung der Kirchen, das bestehende Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden. Wir halten an dieser Forderung fest. Darüber hinaus ist das Merkmal „Weltanschauung“ sehr kritisch zu bewerten.

Mit der Einführung der Beweislastumkehr werden zukünftig alle Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur umfassenden Dokumentation und Archivierung gezwungen. In der Antidiskriminierungsrichtlinie werden ausschließlich nationale Sachverhalte geregelt, die keinerlei grenzüberschreitenden Bezug haben. Hierzu reichen die nationalen Bestimmungen und internationalen Vereinbarungen zum Schutz vor tatsächlicher Diskriminierung völlig aus.

Die neue Richtlinie wird keineswegs dazu beitragen, den Rechtsschutz in Deutschland zu verbessern. Gegen Deutschland und weitere 13 Mitgliedstaaten laufen bereits Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der vier Antidiskriminierungsrichtlinien. Meine Damen und Herren, sinnvoller wäre es, die Umsetzung voranzutreiben, anstatt mit einer neuen Regelung zu mehr Verwirrung und Verschwendung der Steuergelder beizutragen.

In Deutschland werden die Kosten für die Umsetzung mit 1,7 Milliarden Euro veranschlagt, und bis jetzt konnten sich die Unternehmen noch nicht vernünftig auf die bestehenden Gesetze einstellen. Es gibt nach so kurzer Zeit noch keinerlei Erfahrungsberichte aus der Praxis.

Lassen Sie uns über sinnvolle Maßnahmen zur Antidiskriminierung sprechen. Diese EU-Richtlinie ist der falsche Weg. Deshalb lehnen wir sie ab.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Steinruck das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die EU ist eine Wertegemeinschaft, zu deren Grundrechten auch der Schutz vor Diskriminierung zählt. Hierauf beruht der vorliegende Richtlinienentwurf der Kommission. Angestrebt ist eine Angleichung nach oben, die wir in Deutschland eigentlich begrüßen sollten.

Ich möchte heute auch einmal einige Punkte klarstellen. Bisher haben wir die Antidiskriminierungsrichtlinie für die Bereiche „Beschäftigung“ und „Beruf“ umgesetzt. Das deutsche Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006 hat den von der EU vorgeschlagenen umfassenden Schutz bereits in großen Teilen vorweggenommen. Insofern ist mir die Aufregung, die bei der CDU und auch bei der FDP herrscht, nicht so ganz klar.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben schon viel dafür getan, das Recht der Menschen auf Gleichbehandlung durchzusetzen. Aber in einigen Fällen bedarf das geltende Recht auch noch der Nachbesserung, und dies auch bei uns in Deutschland.

Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Vereinheitlichung des Rechtsrahmens zum Schutz vor Diskriminierung auf europäischer Ebene. Es scheint, der CDU geht es in

ihrem Antrag vielmehr darum, eine bestimmte Klientel zu bedienen, die den Schutz vor Diskriminierung wegen Behinderung, Alters, sexueller Ausrichtung, Religion oder Weltanschauung nicht als vorrangig ansieht.

(Beifall der SPD)

Herr Dötsch, dies scheinen mir tatsächlich Lippenbekenntnisse zu sein; denn das eine ist das reale Handeln, und das andere ist das, was Sie sagen. Sie sollten das, was Sie wollen, in der Politik auch wirklich umsetzen.

Tatsächlich ist die Welt eben so, dass wir immer noch Schutz vor Diskriminierung brauchen. Es ist immer noch so, dass diese Menschen Rechte brauchen und dass wir als Politiker aufgefordert sind, dies umzusetzen.

(Zurufe von der FDP)