Die Abstimmung über den Wahlvorschlag ist sofort möglich. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Wahlvorschlag – Drucksache 15/3198 – so angenommen.
Bericht des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit Vorgängen um das Arp-Museum, der Verwendung von Steuermitteln für dieses Projekt und der politischen Verantwortung der Landesregierung hierfür – Drucksache 15/3200 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit Mitte der 60er-Jahre, also seit über 40 Jahren, haben der Erhalt des Künstlerbahnhofs Rolandseck sowie der Bau eines Museums am Bahnhof Rolandseck die unterschiedlichsten Landes- und Bundesregierungen und zuletzt den Untersuchungsausschuss beschäftigt.
Meine Aufgabe ist es heute, Ihnen den Bericht des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit Vorgängen um das Arp Museum, der Verwendung von Steuermitteln für dieses Projekt und der politischen Verantwortung der Landesregierung hierfür vorzustellen.
Wie kam es zu dem Untersuchungsausschuss, den wir im Januar 2008 in diesem Parlament eingesetzt haben? Ich glaube, dazu sollte man sich ein wenig die Vorgeschichte anschauen. Im Jahr 1856, zu Beginn des Eisenbahnzeitalters,
errichtete man den Bahnhof Rolandseck im klassizistischen Stil. Er war schon damals Treffpunkt der geistigen und politischen gesellschaftlichen Prominenz. Man höre und staune: Berühmte Künstler wie Heinrich Heine, Clara Schumann, Guillaume Apollinaire, Franz Liszt oder Richard Wagner, Wissenschaftler wie Alexander von Humboldt oder Staatsmänner und Staatsoberhäupter wie Otto von Bismarck sowie Königin Victoria von Großbritannien waren hier zu Gast.
Seit Mitte der 60er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts entwickelte sich, insbesondere aufgrund des Engagements von Johannes Wasmuth, in dem von der Bundesbahn zum Abbruch vorgesehenen Bahnhof erneut ein reiches kulturelles Leben mit künstlerischen Begegnungen, Ausstellungen, Dichterlesungen und Konzerten auf höchstem internationalen Niveau.
Künstler von Weltrang, darunter Stefan Askenase, Yalta Menuhin, Martha Argerich, Marcel Marceau, Günther Uecker und viele andere waren in Rolandseck.
1969 hat der damalige Ministerpräsident des Landes, Helmut Kohl, auf einem Künstlerfest in Rolandseck eine sogenannte „Rettungsurkunde“ überreicht, mit der sich das Land zum Erhalt des Bahnhofs verpflichtete. Im Jahr 1972 erwarb das Land den Bahnhof und gründete die Stiftung Bahnhof Rolandseck, deren Zweck in der Erhal
In den folgenden Jahren wurden zahlreiche Verträge zwischen der Stiftung Bahnhof Rolandseck bzw. mit arts & music GmbH und Festival Pro geschlossen. Im Jahr 1995 schlossen das Land Rheinland-Pfalz, der von Herrn Wasmuth gegründete Verein Stiftung „Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e. V.“, die Stiftung Bahnhof Rolandseck und die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur eine Rahmenvereinbarung ab. Diese Rahmenvereinbarung sah die Errichtung eines Arp Museums in Rolandseck vor.
Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung von 1995 erwarb das Land vom Arp-Verein in den Jahren 1996 bis 2004 in mehreren Kaufverträgen ArpKunstwerke für umgerechnet rund 10,2 Millionen Euro. Außerdem hatte sich das Land in der Rahmenvereinbarung die Überlassung von weiteren Arp-Werken aus dem Bestand des Arp-Vereins als Dauerleihgabe für das zu errichtende Museum gesichert.
In 2005 wurde die Rahmenvereinbarung von 1995 durch eine zweite Rahmenvereinbarung abgelöst. Bereits im September 2007 wurde der von dem New Yorker Architekten Richard Meier errichtete Neubau des Arp Museums eröffnet und eingeweiht, damals im Beisein des Ministerpräsidenten Kurt Beck und der Kanzlerin Angela Merkel.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Schreiner, bei dem spannenden Thema. Es ist auch sehr spannend.
In der Folge wurde bekannt, dass der Arp-Verein Kunstwerke aus dem für das Museum vorgesehenen Konvolut von Dauerleihgaben veräußert hatte. Diese Auseinandersetzungen mündeten letztlich in die Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
menhang mit den Vorgängen um das Arp Museum, der Verwendung von Steuermitteln für dieses Projekt und der politischen Verantwortung der Landesregierung eingesetzt.
Ich möchte mir ersparen, die Einzelheiten des einstimmig gefassten Einsetzungsbeschlusses vorzutragen, weil Ihnen das zur Genüge bekannt ist. Es sollte untersucht werden, welche Versäumnisse bzw. Pflichtverletzungen vorliegen könnten und welche Steuermittel vielleicht falsch eingesetzt worden seien. Das alles umfasste der Auftrag des Untersuchungsausschusses, der mit seiner Beweisaufnahme ein Jahr nach seiner Einsetzung, also im Januar 2009, zu Ende kam.
Der Landtag hatte uns aufgegeben, in einem Jahr, sprich im Januar, zu berichten. Angesichts der Tatsache, dass wir die Beweisaufnahme im Januar beendeten, hat der Landtag dem Beschluss zugestimmt, diesen Bericht hier und heute im März zu geben.
Als Vorsitzender den Bericht vorzustellen, hat in gewisser Weise einen Reiz, weil man die Möglichkeit hätte, weit ausholend vieles an Würdigungen und Empfehlungen zu nennen und auch in kritischen Anmerkungen über die Abläufe einzutreten. Andererseits folgt eine Debatte, in der sich die Fraktionen mit der Würdigung der Beweisaufnahme auseinandersetzen.
Deshalb sehen Sie es mir nach, wenn ich mich darauf beschränke, den Sachverhalt in der Form vorzustellen, wie er in der Drucksache Widerhall gefunden hat, die in der Nummer 15/3200 insgesamt 181 Seiten umfasst, von denen der Großteil insoweit einvernehmlich beschlossen werden konnte, als wir uns über das Ergebnis der Beweisaufnahme verständigen und einigen konnten.
Es gab unterschiedliche Auffassungen, was die Schlussfolgerungen und die Beweiswürdigung anging. Deshalb ist diesem Bericht, der mit Ausschussmehrheit beschlossen worden ist, auch eine abweichende Stellungnahme der Abgeordneten aus der Fraktion der CDU beigefügt.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss hat gut gearbeitet. Das darf ich an der Stelle sagen. Deshalb will ich eine kritische Anmerkung auch nicht auf die Ausschussarbeit als solche bezogen wissen. Ich glaube, mit Blick auf die vergangenen Untersuchungsausschüsse und vielleicht auch in der Blickrichtung nach vorne, dass es irgendwann möglicherweise weitere Untersuchungsausschüsse geben könnte, möchte ich eine Anmerkung zur Behandlung der Akten machen, die dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wurden.
Sie wissen, welche Möglichkeiten der Untersuchungsausschuss hat, beispielsweise sich Akten vorlegen zu lassen, die er ansonsten als parlamentarischer Ausschuss nicht einsehen könnte, sich aber als Untersuchungsausschuss vorlegen lassen kann.
Das hatte diesmal auch einen größeren Umfang, wenn ich das anmerken darf; denn der Ausschuss hatte beschlossen, bis in die sechste Wahlperiode, sprich in das Jahr 1967, zurückzuschauen, um die Historie und die Abläufe des Bahnhofs zu beleuchten. Dadurch kamen
1.552 Akten in den Landtag, was sogar dazu führte, dass man statische Untersuchungen anstellen musste, ob dies der Boden des Raumes, in dem sie untergebracht werden sollten, verkraften würde.
Der Ausschuss und die Mitglieder des Ausschusses haben es verkraftet. Sie haben sich mit diesen Akten auseinandergesetzt. Es sind auch über 20.000 Ablichtungen gemacht worden, um mit diesen Akten arbeiten zu können.
Jetzt komme ich zu dem, was ich ansprechen wollte. Es waren wie in der Vergangenheit wieder sehr viele Akten mit „vertraulich“ gekennzeichnet. Ich kann mich erinnern, dass dies im letzten Untersuchungsausschuss besonders thematisiert worden war. Das will ich diesmal nicht. Ich will es nur ansprechen, weil es uns in unserer Arbeit letztendlich nicht behindert hat.
Es ist schon feststellbar, dass eine Landesregierung in dem Bemühen, ständig Zugriff auf die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu haben, zunächst sehr großzügig mit der Kennzeichnung ist, dass etwas vertraulich ist. Im Nachhinein muss man aber häufig feststellen, dass die Vertraulichkeit, die es sicher irgendwann einmal gegeben haben könnte, längst nicht mehr notwendig ist und der Ausschuss dadurch nur Erschwernisse bei seiner Arbeit hat.
Ich will noch einmal betonen, es hat uns dieses Mal keine Probleme bereitet, aber im Zusammenhang mit einer Darstellung der Arbeit des Untersuchungsausschusses will ich das erwähnen, weil es für die Zukunft gehört werden sollte.
Wir haben mit der Landesregierung gut zusammengearbeitet. In dieser Frage geht mein Dank an Sie, Frau Staatssekretärin Kraege, Herr Dr. Büllesbach und alle weiteren Damen und Herren, die Sie unterstützt haben.
Mein Dank geht aber auch an die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses, weil ich glaube, dass wir ein offenes und faires Miteinander hatten. Das zeigt nicht nur am Ende die Verabschiedung des Berichts.
Mein Dank geht aber auch – was heißt „auch?“ – insbesondere an die Landtagsverwaltung. Hier möchte ich Herrn Dr. Hummrich, Frau Karin Follmann und Herrn Holger Wilhelm nennen. Ich glaube, ohne deren Zuarbeiten in der Landtagsverwaltung hätten wir uns als Ausschuss viel schwerer getan. Deshalb, danke schön.
Danke schön dafür. Das sage ich insbesondere aus der Funktion des Vorsitzenden heraus. Ohne Ihre Hilfe, Frau Follmann und meine Herren, wäre das so nicht möglich gewesen.
Es steht mir vielleicht nicht an, den Damen und Herren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen zu danken. Aber auch das will ich an der Stelle mit erwähnen, insbesondere für die CDU-Fraktion, weil es mir bei meiner Arbeit als Vorsitzender geholfen hat. Ich darf Frau Hirsch und Herrn Hofmann erwähnen. Ich darf aber auch für die SPD Herrn Meier, Herrn Schon und für die
FDP Herrn Schleimer erwähnen. Ich glaube, ohne die Arbeit der Mitarbeiter in den Fraktionen hätten wir uns alle viel schwerer getan.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die Arbeit des Untersuchungsausschusses hat zu dem Ergebnis geführt, das Ihnen nach zwölf öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen und der Vernehmung von 22 Zeugen, teils mehrfach vernommen, in der Drucksache 15/3200 vorliegt! Von daher kann man sagen, dass wir unsere Arbeit innerhalb der uns gesetzten Frist zügig bewerkstelligt haben, wir zu Ergebnissen gekommen sind, die in der Aussprache und der Diskussion im Anschluss ihre Wertung und Würdigung erfahren werden. Von daher möchte ich mich darauf beschränken, Danke zu sagen und jetzt die Aussprache dem Herrn Präsidenten zu ermöglichen, indem ich diesen Platz verlasse.