Frau Ministerin, ich habe Ihnen eben mehrere Fragen zur konkreten Umsetzung gestellt. Sie haben sie nicht beantwortet. Ich denke, Sie werden das schriftlich nachholen; denn diese Fragen existieren vor Ort.
Sie haben eben auf die Pressekonferenzen und die Mitteilungen vom VBE und von der GEW verwiesen. Das ist der aktuelle Anlass. Sie haben gesagt, Sie haben andere Stellen in diesen Mitteilungen gefunden, die Sie unterstützen. Vielleicht sollten wir beide einmal an das Ende dieser Mitteilung und auf die Quintessenz schauen. Bei dieser Quintessenz gibt es eine ganz klare Forderung.
Im Bereich der Bildung schauen wir immer dann hin, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir reagieren erst dann, wenn es fast zu spät ist. Das geschieht mit viel Geld, Berufsvorbereitungsjahr und zukünftig mit dem Projekt „Keiner ohne Abschluss“.
gentlich nur absolut unterstützen. Es heißt dann, es muss der Wahlspruch gelten: kleine Kinder, kleine Klassen.
Das heißt, wir brauchen eine deutliche Reduzierung der Klassengrößen. 20 Kinder sind gefordert. Sie haben gesagt, wir haben eine hervorragende Durchschnittsgröße. Wir haben in den ländlichen Regionen kleine Klassen. Es dürfte kein Problem sein, die wenigen großen Klassen auf eine kleine Klassengröße herunterzufahren.
Wir brauchen des Weiteren eine Doppelbesetzung in den ersten Jahren mit pädagogischen Fachkräften. Wir brauchen ein verpflichtendes Vorschuljahr im Rahmen einer Starterklasse, um die Probleme, die wir derzeit mit der Abschaffung des Schulkindergartens haben, auffangen zu können.
(Beifall der CDU – Hartloff, SPD: Das sind ja schöne Wünsche, die sind aber auch zu bezahlen! – Zuruf des Abg. Harald Schweitzer, SPD – Glocke des Präsidenten)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dickes, hören Sie das nächste Mal genau zu. Ich habe gesagt, in den Ballungsräumen haben wir manchmal höhere Klassenmesszahlen. Ich habe nicht gesagt, in sozialen Brennpunkten. Das ist eine infame Unterstellung, die ich mir an dieser Stelle ausdrücklich verbitte.
Wenn Sie ganz genau eine Pressemitteilung der GEW zitieren und bis zum Ende lesen, dann möchte ich jetzt gerne den letzten Absatz mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren: „Wir wollen, dass die in der neuen Grundschulordnung festgeschriebenen Ziele im Sinne der Kinder umgesetzt werden können und die erforderliche pädagogische Arbeit gelingen kann“.
Deshalb möchte ich der GEW und dem VBE ausdrücklich für ihre Mitarbeit danken. Jetzt diskutiert man auf einem Niveau bei einem Durchschnitt der Klassenmesszahl von 21,3 Kindern. Es wird nun darüber diskutiert, dass man 20 Kinder als Höchstgrenze haben solle. Ich
Ich möchte einen anderen Aspekt, nämlich den Aspekt der Kinder, einbringen, über den wir heute noch gar nicht gesprochen haben. Hier sind einige Kolleginnen und Kollegen, die Kinder im Grundschulalter haben. Ich glaube, genauso wie mein Mann und ich das tun, haben Sie sich bestimmt gerne die Zeit genommen, das Elterngespräch zum Halbjahreswechsel mit den Lehrerinnen und Lehrern und mit dem Kind gemeinsam zu führen. Ich habe zwei Zeugnisse mitgebracht, und zwar das Jahreszeugnis vom letzten Jahr und die Niederschrift über den Entwicklungsstand unseres Sohnes zum Halbjahreswechsel. Ich sage Ihnen eines: Ich habe selten ein so gut organisiertes und strukturiertes Gespräch wie dieses erlebt.
Dabei hat uns die Grundschulordnung geholfen. Die Kinder fühlen sich ernst genommen. Sie fühlen sich mit ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand ernst genommen. Sie gehen mit einem großen Stück mehr Selbstbewusstsein in diese Zukunft hinein. Das ist ein großer Wert, der nicht unterschätzt werden darf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist interessant, wenn Sie sagen, generell kann man Mehrbelastungen nicht immer mit mehr Ressourcen versehen. Das führt auf Dauer zu einem immer stärkeren Ungleichgewicht. Die Betroffenen fühlen sich irgendwann so belastet, dass sie sich lauter zu Wort melden. Das muss nicht verwundern.
Man muss sich die Mehrbelastungen im Rahmen der neuen Grundschulordnung im Einzelnen ansehen. Es gibt auch Mehraufwendungen, bei denen man sagen kann, wenn die eine oder andere Klassenarbeit wegfällt, dann gibt es Aufgaben, bei denen sich im Laufe der Zeit Arbeitsroutinen einstellen. Die kann man in diesem Rahmen kompensiert sehen. Ich denke, insgesamt sind viele Aufgaben darin enthalten, bei denen es um eine qualitative Beurteilung geht, die den Eltern kommuniziert oder verschriftlicht werden muss. Alles, was ich qualitativ ausformulieren muss, ist natürlich Mehraufwand. Der kumuliert sich an dieser Stelle.
Zum Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräch lässt sich Folgendes sagen: Natürlich gab es schon vorher Elternarbeit.
Es gab aufsuchende Elternarbeit. Sie haben ein Gespräch, das verbindlich anstelle eines Zeugnisses eingeführt werden soll. Das ist ein messbarer Mehraufwand, der dort stattfindet.
Natürlich gibt es regionale Unterschiede. Das habe ich schon mehrfach angeführt. Auf dem Land haben wir ihre kleineren Grundschulen mit kleineren Klassen und kleineren Kollegien, bei denen die Kommunikation gut funktioniert, bei denen die Elternhäuser in der Regel bekannt und erreichbar sind. In den Städten haben wir teilweise sehr große Schulen. Dort haben wir größere Klassen. In diesen Klassen gibt es häufig Eltern, die etwas schwieriger ansprechbar und zu erreichen sind. Ich drücke das vorsichtig aus. Ich weiß, dass es in diese Richtung einen etwas unschönen Disput gab. Das bedaure ich sehr, weil das nach meiner Ansicht angesprochen werden muss.
Wenn Sie Lehrerinnen und Lehrer verpflichten, dann haben diese an dieser Stelle einen Aufwand, der vorher nicht vorhanden war und den Sie vielleicht so gar nicht erfüllen können, weil es an dieser Stelle sehr viele Kommunikationshindernisse gibt, die einen großen Aufwand erfordern.
Ich denke, Sie sollten die Kritik ernst nehmen. Sie sollten einmal über die Klassenmesszahl hinaus überlegen, wie man Instrumente entwickeln kann, um dem gerecht zu werden.
„Guter Start ins Kinderleben in Rheinland-Pfalz: Vorbild und Perspektiven einer zukunftsge- richteten Familienpolitik – Zwischenbilanz nach einem Jahr Kinderschutzgesetz Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3244 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! So ziemlich genau vor einem Jahr, am 21. März 2008, ist das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit in Kraft getreten. Der Landtag hat es kurz vorher einstimmig beschlossen.
Es regelt im Kern zwei Schwerpunkte, nämlich zum einen den Aufbau lokaler Netzwerke. Damit gibt es vor Ort jetzt verbindliche Strukturen für die Zusammenarbeit, mit denen das Risiko und die Belastungen für Kinder frühzeitig erkannt und beseitigt werden können.
Der zweite Kernpunkt ist die Förderung der Kindergesundheit durch den Aufbau eines zentralen Einladungs- und Erinnerungssystems zu den Früherkennungsuntersuchungen.