Protocol of the Session on March 25, 2009

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/3243 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Kollegen Bracht, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem gemeinsamen, von allen Fraktionen eingebrachten Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 setzt der Landtag genau das um, was Parlament und Regierung angekündigt haben, nämlich die Übertragung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten der Länder 1 : 1 auf die rheinlandpfälzischen Beamtinnen und Beamten.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Obwohl der Tarifabschluss erst seit 28. Februar 2009 vorliegt, können wir bereits heute das Gesetz verabschieden. Damit ist der Landtag Rheinland-Pfalz das erste Landesparlament, im dem die Besoldungserhöhung auf gesetzlicher Grundlage wirksam werden kann.

Möglich war dies, weil sich die Fraktionen in Abstimmung mit dem Präsidenten des Landtags auf ein gestrafftes Verfahren geeinigt und damit sichergestellt haben, dass die Erhöhung so schnell wie möglich bei unseren Beamtinnen und Beamten ankommen kann.

Gemeinsam mit der Beamtenbesoldung beraten wir heute auch über die Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes. Vorgesehen ist, dass die Diäten analog der Beamtenbesoldung angepasst werden. Auf dem Thema liegt immer der öffentliche Fokus. Aus diesem Grund entscheiden wir in einem sehr transparenten Verfahren über die Entschädigung.

In der Begründung des fraktionsübergreifend getragenen Gesetzentwurfes ist einiges zur Bedeutung des Amtes des Abgeordneten und der Höhe der Entschädigung

ausgeführt. Darauf möchte ich hinweisen und auch auf die nachfolgende Debatte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, dem Landtag die Annahme beider Gesetzentwürfe zu empfehlen. Dem hat sich der mitberatende Rechtsausschuss angeschlossen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Bracht. Das Wort hat Frau Kollegin Schleicher-Rothmund.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben es vom Berichterstatter gehört, vergangenen April haben die SPD und die Landesregierung angekündigt, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Angestellten für die Erhöhung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten übernommen werden. Damals haben wir die Übernahme 1 : 1 angekündigt. Das haben wir unseren Beamtinnen und Beamten versprochen. Dieses Versprechen halten wir heute.

(Beifall der SPD)

Wir freuen uns, dass die CDU und die FDP unserer Initiative und unserem Vorschlag gefolgt sind und wir heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen können.

Ich möchte noch einmal an Folgendes erinnern: Zum Zeitpunkt der Ankündigung im April 2008 war die konjunkturelle Lage eine andere als heute. Es gab eine weitaus andere konjunkturelle Lage. Damals haben wir gesagt, wir werden diese Tarifeinigung 1 : 1 übernehmen. Das machen wir heute in einer konjunkturell schwierigen Lage, in einer Finanzkrise und im Wissen darum, dass wir mit Steuereinnahmenausfällen zu rechnen haben.

Aber es ist ein richtiger und wichtiger Schritt für unsere Beamtinnen und Beamten im Land. Das gilt auch vor dem Hintergrund der vergangenen Erhöhungen.

Ich freue mich, dass es eine übereinstimmende Einschätzung aller drei Fraktionen gibt. Das ist im Gesetzentwurf nachzulesen. Die Übertragung des Tarifergebnisses führt zu einer angemessen Erhöhung der Bezüge.

Herr Kollege Bracht hat es gesagt. Am 28. Februar haben sich die Tarifparteien geeinigt. Damit war klar, dass ein konkretes Ergebnis vorliegt, was wir umsetzen können. Uns war wichtig, dass die Erhöhung schnell bei den Beamtinnen und Beamten ankommt. Dies muss man vor dem Hintergrund sehen, dass man sagen kann, wenn wir in der Lage sind, ein milliardenschweres Konjunktur

programm innerhalb einer Woche auf die Beine zu stellen, dann muss es auch möglich sein, für unsere Beamtinnen und Beamten eine solche Erhöhung schnell bei ihnen ankommen zu lassen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass wir es so schnell umsetzen konnten.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet zum einen die Erhöhung um 50 Euro und zum anderen ab März 2009 eine Erhöhung um 3 %. Ab März 2010 kommt eine Erhöhung um 1,2 %.

(Ramsauer, SPD: 40 Euro!)

40 Euro. Das sind Summen, die sich im Landeshaushalt ordentlich bemerkbar machen. Im Jahr 2009 sind es 120 Millionen Euro und im Jahr 2010 175 Millionen Euro. Ich möchte noch einmal darauf zu sprechen kommen, dass wir wissen, dass es weitergehende Wünsche gibt. Angesichts dessen, was ich eingangs gesagt habe, dass wir uns in einer sehr schwierigen konjunkturellen Lage befinden, sehen wir keinen Spielraum für weitere Erhöhungen.

Gleichzeitig erfolgt mit diesem Gesetzentwurf die Integration der jährlichen Sonderzahlungen. Damit kommen wir einer Forderung der Beamtinnen und Beamten nach; denn damit werden laufende monatliche Zahlungen fester Bestandteil der Bezüge.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Bracht hat es angekündigt, wir beraten gleichzeitig auch eine Erhöhung der Diäten. Da möchte ich daran erinnern, dass wir in der vergangenen Haushaltsberatung im Dezember vonseiten der SPD-Fraktion bereits angekündigt haben, dass für uns die Erhöhung bei den Beamten eine Orientierung sein werde. Von daher ist es nur folgerichtig, dass wir, wenn wir bei den Beamtinnen und Beamten eine Übernahme des Tarifvertrages 1 : 1 vollziehen, das jetzt auch hier bei der Diätenerhöhung so machen werden.

Herr Bracht hat auch darauf hingewiesen, dass es im Gesetzentwurf nachzulesen ist, dass es eine Fragestellung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung ist. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, betrachtet man die Einkommensentwicklung der letzten 15 Jahre, so ist festzustellen, dass die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in diesem Zeitraum hinter den Steigerungsraten für die Beamtinnen und Beamten und der Angestellten des öffentlichen Dienstes zurückgeblieben ist. Die Erhöhung sieht also auch bei uns 40 Euro vor, des Weiteren 3 % im Jahr 2009 und 1,2 % im Jahr 2010. Das ist eine Erhöhung, die wir angemessen finden, und das ist uns auch so in den Medien bestätigt worden.

Ebenso erhöhen wir die Fraktionszuschüsse. Hier muss man wissen, dass die Ausgaben für die Fraktionen in der Hauptsache Personalausgaben sind. 70 % bis 80 % unserer Ausgaben sind Personalausgaben. Von daher ist es folgerichtig, dass wir hier eine Anpassung vornehmen und wir die Anpassung ebenfalls an die Tarif

entwicklung, das heißt also, an die 3 % und an die 1,2 % vornehmen.

Die Reisekostenpauschale wird analog der Wegstreckenentschädigung angepasst. Wir passen auch die Kostenpauschale für die Abgeordneten an. Diese ist nämlich seit 1997 nicht erhöht worden. Wir werden sie um 60 Euro erhöhen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir gehen hier einen vernünftigen und angemessenen Weg. Ich bedanke mich bei allen für das gemeinsame Vorgehen.

(Beifall der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Hans-Josef Bracht das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Betreffend die Anpassung der Beamtenbesoldung tritt auch die CDU-Fraktion für eine Übernahme der Tarifentscheidungen ein, um auf diesem Weg eine schnelle Beschlussfassung heute zu ermöglichen. Wir glauben, dass diese Anpassung entsprechend den Tarifentscheidungen in der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzsituation auch angemessen ist. Im Beamtenbereich gibt es sicher einen erheblichen Nachholbedarf. Gern hätten wir auch einen Nachschlag für vergangene Jahre eingefordert und zur Beschlussfassung gebracht. Dies hätte aber wohl eine schnelle Entscheidung heute verhindert. Wir haben uns deshalb dafür entschieden, eine kurzfristige Beschlussfassung über das zu ermöglichen, was im Tarifbereich an Einkommensanpassungen vereinbart wurde. Dies dient den Beamten und den Versorgungsempfängern mehr.

Wir halten also die volle und schnelle Übertragung der Tarifvereinbarung auf die Beamten jetzt für sachgerecht. Dies gilt auch für die Abgeordneten. Auch hier halten wir eine Anpassung der Diäten entsprechend der Anpassung der Besoldung für angemessen. Weshalb glauben wir, dass das angemessen ist? Wir meinen, wir Abgeordnete haben wie die Beamten in den letzten Jahren massiv Verzicht geübt. Abgeordnete liegen im Vergleich der Einkommenszuwächse der letzten Jahre – Frau Kollegin Schleicher-Rothmund hat darauf hingewiesen, ich will es noch konkretisieren – erheblich hinter der Privatwirtschaft zurück. Die Landtagsverwaltung hat hier die letzten 15 Jahre einmal berechnet. Hier wäre ein Zuschlag von nicht weniger als 700 Euro zusätzlich notwendig, wenn Abgeordnete vergleichbar den Angestellten der Privatwirtschaft behandelt würden. Selbst bezogen auf den Tarifbereich des öffentlichen Dienstes ergibt sich noch eine Differenz von 230 Euro, und bezogen auf die Landesbeamten eine Differenz von immerhin noch 130 Euro.

Dies holen wir nicht nach. Neben der Einkommensentwicklung haben sich aber auch vor allem die Lebenshaltungskosten in den letzten Jahren erheblich verändert. Diese sind erheblich stärker gestiegen als die Einkommen der Beamten und auch die der Abgeordneten. Wir halten eine Anpassung aber auch deshalb für angemessen, weil fleißige Abgeordnete keinen Acht- oder Zehnstundentag haben, sondern oft zwölf, 14 oder 16 Stunden und dann zusätzlich auch noch am Wochenende für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes unterwegs sind.

Es gibt – ich denke, das sollte an dieser Stelle auch gesagt werden – im Landesdienst mehr als 6.000 Bedienstete – Beamte oder Angestellte –, die genauso viel oder mehr als ein Abgeordneter verdienen. Ich denke, auch vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Stellung des Abgeordneten halten wir eine Anpassung für sachgerecht und notwendig.

Meine Damen und Herren, wir glauben, dass die Anpassung der Besoldung und der Diäten auch angemessen im Hinblick auf die aktuelle Wirtschaftskrise ist. Ohne diese Wirtschaftskrise hätte eine Steigerung der Beamtenbesoldung und der Diäten erheblich höher ausfallen müssen. In Zeiten der Hochkonjunktur vor zwei Jahren haben wir – die Abgeordneten und die Beamten – Verzicht geübt. Für eine Besoldungs- oder Diätenerhöhung ist nie die richtige Zeit. Dennoch ist sie notwendig, meine Damen und Herren, und wir glauben, sie ist auch angemessen.

Ich glaube zudem und will dies auch sehr prononciert sagen: Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Vertreter im Parlament angemessen bezahlt werden. Dass die Anpassung angemessen ist, habe ich vorhin begründet.

Ich will ein Zweites sagen: Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Vertreter in den Parlamenten so bezahlt werden, dass sie frei und unabhängig arbeiten können, dass sie frei und unabhängig von anderen Geldgebern ihren Dienst am Bürger, ihren Dienst an der Gesellschaft verrichten können.

Ich will ein Drittes formulieren: Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Rahmenbedingungen des Arbeitens der Abgeordneten so ausgestaltet sind, dass es für Personen aus allen Gesellschaftsgruppen interessant ist, die Aufgabe als Abgeordneter anzustreben. Und es sollte für die Besten aus allen Gesellschaftsgruppen interessant sein, diese Aufgabe anzustreben. Das ist schon heute vor dem finanziellen Hintergrund längst nicht mehr für alle der Fall.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Pflicht, darauf hinzuarbeiten, dass die Aufgabe für möglichst viele Menschen interessant bleibt oder wieder wird, Volksvertreter zu werden.

Meine Damen und Herren, es geht nicht in erster Linie um uns selbst. Natürlich geht es auch um uns, aber wir sind, wenn die Bürger uns nicht mehr wollen, in zwei Jahren nicht mehr dabei. Dann aber werden, wenn nicht wir, andere gebraucht, um diese Aufgabe für die Bürge

rinnen und Bürger zu erledigen. Auch für die muss es interessant sein.

(Glocke des Präsidenten)

Deshalb ist eine angemessene Diätenerhöhung sinnvoll und notwendig.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss.

Ich glaube, wir werden mit der gefundenen Lösung unserer Verantwortung uns selbst, den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gesellschaft gegenüber gerecht. Wir haben gute Argumente. Ich bin sicher, die Bürgerinnen und Bürger werden diese akzeptieren.

Vielen Dank.