Protocol of the Session on March 25, 2009

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über Salate werde ich nicht reden, aber noch eine Bemerkung zu diesem Vorschlag machen. Ich darf mich zunächst einmal herzlich bei der SPD- und der CDUFraktion für die zügige Behandlung des Gesetzentwurfs bedanken. Der Innenausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie der Rechtsausschuss haben die Annahme dieses Gesetzentwurfs empfohlen. Ich rede über § 85 Abs. 1 Satz 3, in dem es um die Frage geht, wie wir mit der Stärkung der kommunalen Unternehmen durch die Beseitigung der Subsidiaritätsklausel und auch durch die Aufhebung des Örtlichkeitsprinzips umgehen. Herr Abgeordneter Auler, ich muss Ihnen sagen, als wir das Gesetz 1998 gemacht haben, sind wir davon ausgegangen, dass viele andere es auch so machen werden. Es ist aber natürlich nicht einsehbar, dass Stadtwerke aus Hessen den Stadtwerken von Neuwied in der Frage der Energieversorgung und der Wasserwirtschaft Konkurrenz machen.

(Beifall bei der SPD – Harald Schweitzer, SPD: So ist das!)

Da werden Sie schon gefragt werden, ob Sie das als Liberale wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das wollen. Ich denke, dass wir das wollen, was Sie auch wollen, dass wir nämlich durchaus wirtschaftliche Konkurrenz haben. Dies gibt dieses Gesetz in jedem Fall her, weil dies natürlich auch die wirtschaftliche Betätigung beschränkt. Es geht um öffentliche Aufträge. Ein ungehemmtes Wirtschaften wollen wir nicht. Von daher gesehen muss es der öffentliche Zweck rechtfertigen. Ich denke schon, dass das hier so gewollt ist, zumal die Kommunen die lokalen Auftraggeber für den Mittelstand sind. Diese müssen doch den Mittelstand entsprechend halten, niemand sonst. Das macht doch nicht E.ON, RWE oder wer auch immer.

(Beifall bei der SPD)

Dann sage ich auch – auch im Namen von Margit Conrad –, dass wir diese Entwicklung nicht nur vorausgesehen, sondern initiiert haben, dass wir natürlich die Kommunen ermuntern, im Bereich der Energieversorgung tätig zu werden, und zwar der alternativen Energien. Da tut sich eine Menge in Rheinland-Pfalz. Wir sind froh, dass dieser Wettbewerb da ist. Wer wird ihn denn führen? Es werden ihn doch nicht die vier Großen gegen sich selbst führen, sondern es werden die führen, die sagen, wir wollen unseren Mitbürgerinnen und Mitbür

gern eine vernünftige Energieversorgung zu einem vernünftigen Preis anbieten.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, von daher gesehen bin ich sehr zufrieden mit dieser Entwicklung und begrüße vonseiten der Landesregierung ausdrücklich auch diese Entschließung. Sie trifft die Intention des Umweltministeriums, der Energieministerin, absolut.

Ich bedanke mich ausdrücklich – da weiß ich allerdings nicht, ob ich mich tatsächlich bedanken soll – für § 94 Abs. 3 und den neuen Satz, der dort eingefügt worden ist: „Das für Kommunalrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Wertgrenze für das Angebot einer Zuwendung im Einzelfall zu bestimmen, unterhalb der gesetzlichen …“

(Hartloff, SPD: Unser Vertrauen ist groß!)

Das ist klar. Jetzt soll der Minister einmal sagen, wo denn diese Bagatellgrenze ist.

(Eymael, FDP: So ist es!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bagatellgrenze gibt es eigentlich nicht, damit das auch klar ist, sondern es gibt eine Grenze, bei der Sie anzeigen müssen, was Sie bekommen. Darüber werden wir in aller Friedensruhe reden. Aber gehen Sie einmal davon aus, wir werden eine Regelung finden, der Sie alle zustimmen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen somit zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/3259 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3032 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der FDP angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf in

der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der FDP angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3258 –. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Somit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3116 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien und Multimedia – Drucksache 15/3240 –

Es wurde vereinbart, diesen Punkt ohne Aussprache zu behandeln.

Als Berichterstatter darf ich Herrn Maximini das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien und Multimedia zum Landesgesetz zu dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag:

„Durch Beschluss des Landtags vom 4. März 2009 (Ple- narprotokoll 15/63) ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Medien und Multimedia – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Ausschuss für Medien und Multimedia hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 19. März 2009 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 24. März 2009 beraten.

Beschlussempfehlung:

Der Gesetzentwurf wird angenommen.“

Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3116 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3118 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/3241 –

Vereinbart wurde, ohne Aussprache abzustimmen. Zunächst erteile ich Herrn Berichterstatter Dincher das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3118 –, Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge:

Durch Beschluss des Landtags vom 4. März 2009, nachlesbar im Plenarprotokoll 15/63 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 19. März 2009 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 24. März 2009 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Gesetzentwurf wird angenommen“.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3118 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe die Punkte 9 und 10 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Integration der jährlichen Sonderzahlung und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2009/2010 (LBVAnpG 2009/2010) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/3224 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/3242 –

....tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/3225 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/3243 –