Protocol of the Session on March 25, 2009

Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 26. Februar 2009 beraten.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung am 3. März 2009 beraten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 12. März 2009 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Ich erteile nun Herrn Kollegen Noss das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es für unsere Kommunen leichter werden, sich wirtschaftlich zu betätigen. Das sogenannte Örtlichkeitsprinzip sowie auch die Subsidiaritätsklausel werden geändert werden. Das Örtlichkeitsprinzip, das besagt, dass sich unsere Kommunen lediglich auf gemeindeeigenem Gebiet wirtschaftlich betätigen dürfen, wird unter gewissen Bedingungen abgeschafft. Gleichzeitig wird die Subsidiaritätsklausel für die Bereiche Energieversorgung, Wasserversorgung und ÖPNV ebenfalls abgeschafft, also für Bereiche, die die ureigensten Kernelemente der Daseinsvorsorge für unsere Bürgerinnen und Bürger betreffen. Wir werden dadurch Wettbewerbsnachteile, die die Kommunen gegenüber privaten Anbietern sowie gegenüber Anbietern aus anderen Bundesländern – beispielsweise kommunale Stadtwerke – hatten, beseitigen.

(Beifall der SPD – Unruhe im Hause)

Dadurch werden wir den Kommunen bessere wirtschaftliche Perspektiven eröffnen.

Ich glaube, wenn wir uns die finanzielle Situation unserer Kommunen vor Augen führen, macht es auch wenig Sinn, wenn wir überall dort, wo Gewinne zu erzielen sind, die privaten Anbieter zum Zuge kommen lassen, und überall dort, wo Verluste oder allenfalls ausgeglichene Ergebnisse zu erwarten sind, weiterhin die Kommunen diese Aufgaben erledigen lassen. Ich glaube, dies ist keine faire Aufteilung. Deswegen begrüßen wir diese Gesetzesänderung, die im Übrigen auch von den kommunalen Spitzenverbänden bereits seit Jahren gefordert wird.

Bezüglich der Energieversorgung verweise ich ausdrücklich auf unseren vorliegenden Entschließungsantrag. Wir werden darüber hinaus gemeinsam mit der

CDU einen Antrag bezüglich der Ermächtigung des zuständigen Ministeriums zum Erlass einer Rechtsverordnung im Sinne des § 94 Abs. 3 zur Festlegung einer Bagatellgrenze bei Spenden einbringen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat nun mein lieber Kollege Schnabel das Wort.

(Zurufe aus dem Hause: Oh!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren, die Änderungen der Gemeindeordnung und des Zweckverbandsgesetzes haben wir in erster Beratung sehr umfangreich besprochen. Wir hatten damals schon Zustimmung signalisiert. Die Subsidiaritätsklausel aus dem Jahr 1998 wird erfreulicherweise wieder zurückgenommen. Damals wurden die Subsidiaritätsklausel sowie das Örtlichkeitsprinzip eingeführt. Das ist bekannt. Schon damals hatten uns alle Anzuhörenden davor gewarnt, diese Änderung vorzunehmen. Wir stehen heute nach elf Jahren vor der Erkenntnis, dass dies ein falscher Weg war, insbesondere deshalb, weil die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kommunen sehr stark eingeschränkt worden ist.

(Harald Schweitzer, SPD: Warum macht es dann NRW?)

Das habe ich beim letzten Mal schon gesagt, lieber, guter Herr Kollege Schweitzer. Es ist nachzulesen im letzten Protokoll. Nordrhein-Westfalen ist nicht Rheinland-Pfalz. Wir haben seinerzeit 1998 vor dieser Frage gestanden, und dies gilt auch heute. Deswegen sollten wir heute nicht über Nordrhein-Westfalen sprechen.

Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass damals die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen in RheinlandPfalz eingeschränkt worden ist. Ich möchte auch sehr deutlich sagen, wir haben nach wie vor nichts gegen eine Privatisierung. Das sage ich vor allem in Richtung der FDP. Wenn Kommunen und Private Gleiches anbieten, wenn sie in Konkurrenz zueinander treten und wenn gleiche Voraussetzungen vorliegen, sollen diejenigen, die es besser können – ob dies nun der Staat, eine Kommune oder ein Privater ist –, den Auftrag bekommen.

Auch die Beleihung ist zwingend erforderlich und wurde zufriedenstellend gelöst. Wir wissen, dass die Spitzenverbände in unterschiedlichen Unternehmen tätig sind und deswegen auch die Beleihung erforderlich ist. Die kommunale Familie ist dankbar dafür, dass diese Änderung eingeführt wird. Dies wurde insbesondere vom Gemeinde- und Städtebund, vom Landkreistag und vom Städtetag betont. Wir stimmen der Änderung des § 85

der Gemeindeordnung mit Nachdruck und umfassend zu.

Nach § 94 der Gemeindeordnung wird das für das Kommunalrecht zuständige Ministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Wertgrenze für das Angebot einer Zuwendung im Einzelfall zu bestimmen. Meine Damen und Herren, dies ist nicht der Königsweg, das wissen wir. Der Spagat zwischen den kommunalen Interessen einerseits und der Staatsanwaltschaft andererseits, die bei Verstößen eingreifen muss, ist für die Kommunen natürlich nicht zufriedenstellend gelöst, das wissen wir. Aber es wird auch schwerlich eine andere Regelung machbar sein. Deswegen stimmen wir auch dieser Regelung zu.

Wenn es darum geht, dass Kommunen neben Privaten gleichberechtigt tätig sein dürfen, werden wir ebenfalls zustimmen. Wir möchten mehr Wettbewerb bei der Energieversorgung, auch unter den Gesichtspunkten von mehr Sicherheit, Preiswertigkeit und Nachhaltigkeit.

Was die regenerativen Energien angeht, werden durch diese Regelungen natürlich die örtlichen Energieversorgungsunternehmen gestärkt. Auch dem stimmen wir zu. Wir stimmen zum einen der Änderung der Gemeindeordnung, dem Zweckverbandsgesetz und natürlich auch der Änderung hinsichtlich der Spendentätigkeit zu.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank.

Ich erteile nun Herrn Kollegen Auler das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bisher durften die Kommunen nur dann wirtschaftlich tätig werden, wenn sie im Vergleich zur Privatwirtschaft auch billiger waren. Dies hat insbesondere die mittelständischen Betriebe in unserem Land gestärkt.

(Beifall der FDP)

Ziel der damaligen Gesetzeseinführung war, dass sich auch die Kommunen dem Wettbewerb stellen mussten. Dadurch konnten die Bürgerinnen und Bürger von verbilligten Preisen und Gebühren profitieren.

Von dem Kollegen Noss sowie auch von Herrn Kollegen Schnabel wurde soeben mehrfach angesprochen, dass man gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen wolle. Aber dann müssen Sie auch in der Privatwirtschaft die Mehrwertsteuer abschaffen. Ansonsten habe ich keinen gleichen Wettbewerb. Es ist ungleich.

(Beifall der FDP)

Kommunale Unternehmen konnten sich auch bisher betätigen. Nur mussten sie billiger sein. Es ist nicht so,

dass der Staat per se billiger ist, sonst hätte in der jüngsten Vergangenheit nicht mehrfach die Regulierungsbehörde eingreifen müssen, um z. B. die Netzentgelte bei Stadtwerken zu senken, da sonst die Preise zu hoch waren. Diese Preise sind für die Bürgerinnen und Bürger.

Eine Stärkung der Kommunen – so, wie von Ihnen gesprochen wurde – sehe ich nicht so. Entweder wird uns durch diese Gesetzesänderung mehr Bürokratie aufgehalst, oder die Leistungen werden teurer, und die Bürgerinnen und Bürger müssen diese teureren Leistung über Gebühren bezahlen, oder die Kommunen müssen sich weiter verschulden, was letztendlich wieder die Bürgerinnen und Bürger bezahlen müssen.

(Beifall der FDP – Noss, SPD: Wasserversorgung Kiel sagt alles! Da muss man nicht mehr erzählen!)

Ich muss aber diesbezüglich, auch was den Hinweis auf Kiel anbelangt, kein Gesetz ändern. Die Kommunen können auch heute wirtschaftlich tätig werden.

(Beifall bei der FDP)

Diesbezüglich werden wir also diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Was den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion anbelangt, so sehe ich hier zumindest in dem zweiten Punkt doch eine kleine Abweichung von diesem vorhergehenden Gesetzentwurf. Allerdings schreiben Sie bei Punkt 1: „Um eine sichere, preiswerte und nachhaltige Energieversorgung für Rheinland-Pfalz auch für die Zukunft sicherzustellen, ist mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt notwendig.“ Nur, wenn mehr Wettbewerb notwendig ist, dann hätten wir zunächst einmal verhindern müssen, auch das Land Rheinland-Pfalz, dass die großen Energieversorgungskonzerne fusionieren durften und dadurch die Republik praktisch gevierteilt haben. Da besteht nämlich der Fehler, dass kein Wettbewerb mehr vorhanden ist.

(Beifall bei der FDP)

Sie haben allerdings recht, gerade was die Erzeugung regenerativer Energien anbelangt, dass dort auch bereits vieles vorhanden ist und man dies besser vernetzen muss, insbesondere eben die vorhandenen regenerativen Energien. Insofern werden wir diesen Entschließungsantrag nicht ablehnen, sondern wir werden uns enthalten.

Was die Änderung der Landkreisordnung wegen der Einwerbung und Annahme von Zuwendungen anbelangt, also die sogenannte Bagatellgrenze, so habe ich die Bitte an die Landesregierung – und ich gehe davon aus, dass die Landesregierung dies machen wird –, dass die Bagatellgrenze so bemessen wird, dass auch in Zukunft unsere schönen Dorffeste so gestaltet werden können, dass bei der Annahme von Spenden, wie z. B. Nudelsalaten und vielen selbst gebackenen Kuchen, die unsere Frauen und auch Männer in den Dörfern backen, dies nicht als Spende gilt. Wenn noch ein Verein ein

Spanferkel hinzustiftet, dann muss das auch noch unter die Bagatellgrenze fallen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP)

Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Bruch das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über Salate werde ich nicht reden, aber noch eine Bemerkung zu diesem Vorschlag machen. Ich darf mich zunächst einmal herzlich bei der SPD- und der CDUFraktion für die zügige Behandlung des Gesetzentwurfs bedanken. Der Innenausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie der Rechtsausschuss haben die Annahme dieses Gesetzentwurfs empfohlen. Ich rede über § 85 Abs. 1 Satz 3, in dem es um die Frage geht, wie wir mit der Stärkung der kommunalen Unternehmen durch die Beseitigung der Subsidiaritätsklausel und auch durch die Aufhebung des Örtlichkeitsprinzips umgehen. Herr Abgeordneter Auler, ich muss Ihnen sagen, als wir das Gesetz 1998 gemacht haben, sind wir davon ausgegangen, dass viele andere es auch so machen werden. Es ist aber natürlich nicht einsehbar, dass Stadtwerke aus Hessen den Stadtwerken von Neuwied in der Frage der Energieversorgung und der Wasserwirtschaft Konkurrenz machen.