Die Diskussion ist anschließend zu führen! Wenn wir die Arbeitsteilung beachten könnten, wäre ich Ihnen dankbar. Ich trage vor, Sie können anschließend darüber diskutieren. Das ist vielleicht einfacher.
Sie dienen mit insgesamt 54,7 Millionen Euro der zinslosen Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils und mit 36,5 Millionen Euro der Kofinanzierung für kommunale Projekte. Daneben trägt das Land die Eigenanteile für Landesprojekte und Krankenhäuser in Höhe von 61,4 Millionen Euro.
Das Ausgabenvolumen für die zinslose Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils ist derzeit noch nicht abschließend bezifferbar. Dies hängt zum einen davon ab, wie viele Kommunen von der Möglichkeit der zinslosen Vorfinanzierung Gebrauch machen werden, zum anderen variieren die kommunalen Eigenanteile in Abhängigkeit von der jeweiligen Finanzkraft der Kommune und je nach Förderprogramm. Dabei wird die Vergleichbarkeit zwischen dem Sonderprogramm und den traditionellen Förderprogrammen gewahrt. Falls der Eigenanteil der Kommunen im Durchschnitt 15 % des kommunalen Budgets übersteigt, können zugleich auch mehr kommunale Projekte aus dem Sonderprogramm gefördert werden. Das hat zur Folge, dass der vom Land zur Verfügung gestellte zinslose Kreditrahmen ausgeweitet wird und die Finanzierungskosten für das Land ansteigen werden. Der endgültige Umfang der zinslosen Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils steht deshalb auch erst im Jahre 2011 fest.
Ich bin sicher, dass der im Nachtragshaushalt eingestellte Betrag von 54,7 Millionen Euro im Ergebnis deutlich überschritten wird. Die zusätzlichen Ausgaben zur Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils werden dann im Landeshaushalt 2011 ausfinanziert.
Wie bereits erläutert, sind die Mittel des Sonderprogramms gemäß Zukunftsinvestitionsgesetz zu 65 % im Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur und zu 35 % im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur einzusetzen. Im Bereich Bildungsinfrastruktur sind für 2009 und 2010 zusammen rund 406,3 Millionen Euro eingestellt worden. Damit verbleiben für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur rund 218,8 Millionen Euro.
Für diese Ausgabenschwerpunkte wurden neue Titel geschaffen, um die jeweiligen Förderungen im Rahmen des Konjunkturprogramms separat ausweisen zu können. Auf die Darstellung der vorgesehenen Dotierung jedes einzelnen Programms wurde im Nachtragshaushalt verzichtet. Zum einen macht die Nachweispflicht dem Bund gegenüber eine zentrale Veranschlagung sinnvoll. Zum anderen war nur so die schnelle Umsetzung eines Nachtraghaushalts sicherzustellen. Die Ressorts erhalten auf der Basis der vorgesehenen Maßnahmen Budgets für die Beanspruchung von Bundes- und Landesmitteln.
Im Nachtragshaushalt wird die geplante Nettokreditaufnahme 2009 1,155 Milliarden Euro und 2010 1,161 Milliarden Euro betragen. Der Anstieg der Nettokreditaufnahme in diesem Jahr um 462 Millionen Euro und in 2010 um 498 Millionen Euro ist ausschließlich auf den Rückgang der geplanten Steuereinnahmen von mehr als 1,2 Milliarden Euro zurückzuführen und nicht auf die Finanzierung des Konjunkturpakets; denn dies geschieht aus der Konjunkturausgleichsrücklage.
In Ergänzung zur Kreditfinanzierung sind im Nachtragshaushalt Entnahmen aus Rücklagen von insgesamt 432,6 Millionen Euro für beide Jahre vorgesehen. Davon dienen 156,3 Millionen Euro der Finanzierung des Sonderprogramms und 276,3 Millionen Euro dem Ausgleich der konjunkturbedingten Steuerausfälle.
Da die Landesregierung mit der Bildung der Ausgleichsrücklagen wichtige Vorsorgemaßnahmen getroffen hat, legt das Land trotz der massiven Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts einen verfassungsgemäßen Nachtragshaushalt vor, ohne die entsprechende Ausnahmeklausel in Anspruch nehmen zu müssen.
Selbst wenn die von der Föderalismuskommission vorgeschlagene Schuldenbremse gelten würde, sähe der Nachtragshaushalt nicht anders aus als der, den wir Ihnen hiermit vorlegen.
Die Schuldenbremse lässt nämlich unserem Haushalt bei konjunkturellen Krisen den notwendigen Spielraum und zwingt uns deshalb keineswegs zu einem prozyklischen Verhalten.
Im Übrigen wird es Angelegenheit des Landesgesetzgebers sein, in den nächsten Monaten die konkrete Ausgestaltung der landesrechtlichen Regelung zur Umsetzung der neuen Schuldenregel zu diskutieren und als Gesetzgeber tätig zu werden. Der Landesgesetzgeber wird hier einen erheblichen eigenen Gestaltungsspielraum haben.
Die Föderalismusreformkommission wird ihre Arbeit voraussichtlich nächsten Donnerstag abschließen. Über die Ergebnisse werde ich dann kurzfristig berichten. Ich könnte mir vorstellen, dass die nächste planmäßige Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 12. März genutzt wird, um eine erste Analyse vorzunehmen und über die konkreten Schlussfolgerungen für unser Land zu beraten.
Allgemein zeigen die Auswirkungen der Konjunkturkrise auf den Landeshaushalt, wie wichtig und vorausschauend die Vorkehrungen der Landesregierung in den letzen Jahren waren. So wurde bereits 2007 in Höhe der Einnahmen aus Vermögenserlösen von 254 Millionen Euro eine Ausgleichsrücklage aufgebaut. 2008 wurde das Steuerplus zum Aufbau der Konjunkturausgleichsrücklage über 177 Millionen Euro und zur Bildung des Hochschulsondervermögens über 400 Millionen Euro verwendet. Zusätzlich wurde auf die Veräußerung von Forderungsvermögen verzichtet. Dadurch konnten die notwendigen Spielräume für die Jahre 2009 und 2010 geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, die Zukunft hält viele Herausforderungen für uns bereit. Abwarten hilft in dieser Situation nicht weiter. Vielmehr ist sinnvolles Handeln gefragt.
Finanz- und Wirtschaftskrise zeigen deutlich, dass in schwierigen Zeiten die stabilisierende und regulierende Hand des Staates erforderlich ist. Die rheinlandpfälzische Landesregierung ist sich ihrer Aufgabe bewusst und stützt mit einem breiten Spektrum an Maßnahmen die Wirtschaft. Gleichzeitig werden die bisher geplanten Ausgaben getätigt, um den konjunkturellen Abschwung nicht zu verstärken.
Auch die Kommunen, die sich normalerweise prozyklisch verhalten, sollten ihre eigenen Investitionen angesichts der schweren Konjunkturkrise nicht zurückfahren. Das Land unterstützt die Kommunen hierbei, indem es die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs trotz der absehbaren Steuerausfälle noch ansteigen lässt. Die Kommunen sind zwar über den Steuerverbund mit rund 21 % an den Steuern des Landes beteiligt, der Stabilisierungsfonds trägt jedoch dazu bei, dass die Einnahmen der Kommunen verstetigt werden, prognostizierbar bleiben und die Kommunen an der Finanzierung der Steuerausfälle des Landes von über 1,2 Milliarden Euro nur sehr zeitverzögert beteiligt werden.
Gemeinsam werden Land und Kommunen dafür Sorge tragen, dass dringliche Investitionen im Rahmen des Sonderprogramms vorgezogen werden. Die zusätzlichen Aufträge in den Jahren 2009 bis 2011 in den Bereichen Bildung und sonstige Infrastruktur werden zur Belebung der Wirtschaft des Landes beitragen und Arbeitsplätze sichern. Gleichzeitig unterstützen die Investitionen die Zukunftsfähigkeit des Landes.
Noch ein Wort zum Schluss. Die jetzt verabschiedeten staatlichen Stützungsmaßnahmen werden erst allmählich greifen. Gleichzeitig werden sich die Konjunkturdaten weiter verschlechtern. Alle, die in diesem Land Verantwortung tragen, müssen in dieser schwierigen Situation zusammenstehen. Es hilft nicht allein, die konjunkturelle Abwärtsspirale finanziell zu bekämpfen. Wir müssen auch die Zuversicht haben, dass unsere Maßnahmen wirken, und wir müssen diese Zuversicht auf die Menschen übertragen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns, bevor der nächste Redner beginnt, Gäste begrüßen, und zwar Mitglieder des CDU-Ortsverbands Wörth-Schaidt. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur zwei Monate nach Inkrafttreten des neuen Doppelhaushalts legt die Landesregierung einen ersten Nachtragshaushalt vor. Schon im Dezember, als wir hier abschließend beraten haben, hat die Wirtschaftskrise Rheinland-Pfalz hart getroffen. Damals hat die CDU die Landesregierung aufgefordert, baldmöglichst für die fälligen Korrekturen zu sorgen. Heute beraten wir nicht nur über sinkende Steuereinnahmen, Herr Minister, sondern zugleich über steigende Ausgaben, und das, nachdem es die Landesregierung in wirtschaftlich guten Zeiten versäumt hat, den Haushalt auf eine solide Basis zu stellen.
Der Treibsand, auf dem das Zahlenwerk errichtet ist, legt nicht nur die Fundamente frei. Die Fundamente, auf denen die Zukunft des Landes steht, sind vom Einsturz bedroht.
Die Nettoneuverschuldung steigt gegenüber dem ursprünglichen Ansatz um 460 Millionen Euro und dann um 498 Millionen Euro. Zusammen mit den Landesbetrieben erreicht die Neuverschuldung 2009 nun sage und schreibe 1,66 Milliarden Euro und 2010 1,88 Milliarden Euro.
Zusätzlich greift die Landesregierung auf die sogenannte Rücklage zurück. 2009 sind es 88,5 Millionen Euro und 2010 342,74 Millionen Euro. Ich sage bewusst, die sogenannte Rücklage; denn das sind keine Mittel aus Haushaltsüberschüssen, die die Landesregierung für schlechtere Zeiten zurückgelegt hätte, nein, diese Rücklagen wurden bei gleichzeitig stattfindender Nettoneuverschuldung gebildet, Herr Ministerpräsident.
Das ist im Übrigen ein höchst fragwürdiges Vorgehen, haushaltsrechtlich kaum vertretbar, wie das Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalen geurteilt hat, und finanzpolitisch höchst fragwürdig, wie der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz festgestellt hat.
Meine Damen und Herren, hier von Rücklagen zu sprechen, ist mehr als kühn. In Wahrheit sind diese sogenannten Rücklagen nichts anderes als noch nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen zur Kreditaufnahme des Landes, also sind sie nichts anderes als zusätzliche neue Schulden.
Diskutieren können wir nachher, Herr Hartloff. Das gilt jetzt genauso für Sie, wie es Herr Deubel vorhin zu Herrn Schreiner gesagt hat.
Meine Damen und Herren, zählt man die Nettoneuverschuldung des Kernhaushaltes, der Landesbetriebe und die mit Krediten finanzierten sogenannten Rücklagen zusammen, dann wird unser Doppelhaushalt insgesamt für 2009 mit Schulden von 1,747 Milliarden Euro und für 2010 mit Schulden von 2,222 Milliarden Euro finanziert.
Wer ist bereit, dafür die Hand ins Feuer zu legen, dass daraus nicht noch mehr werden? Ich denke, die Mitglieder der Landesregierung tun das besser nicht.
Zu oft ist in den letzten 18 Jahren immer wieder versprochen worden, dass der Haushalt ausgeglichen wird.
Herr Ministerpräsident und Herr Finanzminister, keine Angst, ich laste Ihnen nicht die Weltwirtschaftskrise oder allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen an,
die außerhalb des Einflussbereiches der Politik liegen, Herr Pörksen. Aber es ist sehr wohl Ihre Verantwortung, dass sich laut Rechnungshof allein im Kernhaushalt seit dem Regierungsantritt von Ihnen, Herr Ministerpräsident, die Verschuldung mehr als verdoppelt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinzu kommt ein dubioses und intransparentes Finanzgebaren wie beispielsweise beim Nürburgring. Dubios ist es deshalb, weil klammheimlich 80 Millionen Euro aus der Landeskasse über eine private Gesellschaft auf einem Züricher Konto einer Liechtensteiner Bank landen und dort über ein Jahr liegen bleiben sollen. Dubios ist es, weil aus derselben Landeskasse wieder über eine Privatgesellschaft ein Kredit über eine zweite Privatgesellschaft an eine dritte Privatgesellschaft verliehen wird. Dabei verringern sich die 3 Millionen Euro.
Intransparent ist es deshalb, weil Parlament und Öffentlichkeit von dem Einsatz der Steuergelder als Kreditquelle für private Gesellschaften eher zufällig erfahren. Wenn ich mir vorstelle, wie angesichts solcher Beispiele Beck und Deubel mit dem auf 800 Millionen Euro verdoppelten Bürgschaftsrahmen umgehen, ohne dass es einer merkt, dann ist eine wirksame parlamentarische Kontrolle nicht mehr möglich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist nicht weiter verwunderlich, dass die Kassen des Landes geplündert sind.