Protocol of the Session on February 4, 2009

Die kommunale Hochzeit wird am 7. Juni 2009, dem Tag der nächsten Kommunalwahlen und der Europawahlen, stattfinden. Der freiwillige Zusammenschluss ist in vielerlei Hinsicht von Vorteil, er ist aber insbesondere vom Blickwinkel des Verfahrens her zu begrüßen. Eine Eigeninitiative der beiden kommunalen Gebietskörperschaften, die einen freiwilligen Zusammenschluss zum Ergebnis hat, ist so etwas wie der Traum eines jeden, der sich mit Kommunal- und Verwaltungsreform auseinandersetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Maßnahme, die nach unserer Auffassung zu Recht durch ein Gesetz geregelt werden muss und damit dem Beschluss des Landtags unterfällt, wird nach meiner Überzeugung einen Schub an Effektivität, Effizienz, Bürokratieabbau und mittelfristig auch an Kosteneinsparungen erzeugen. Insofern fällt dem Zusammenschluss Cochem Modell- und Vorbildcharakter zugleich zu, indem er Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen befördert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was die Kosten angeht, muss man den Zusammenschluss zunächst als Investition in die Zukunft betrachten. Frau Kollegin Raab, ich wiederhole das.

Die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Förderung des Zusammenschlusses werden wir im nächsten Tagesordnungspunkt beim Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes beraten. Die kommunale Hochzeit kostet das Land zunächst eine schöne Stange Geld. Für mich aber sind der Blick und die Erwartung in die Zukunft die ausschlaggebenden Gesichtspunkte.

Ich bin davon überzeugt, dass es nach Bewältigung der Anfangsschwierigkeiten zu einer namhaften und nachhaltigen Einsparung an Kosten kommt, mit der sich die anfängliche Investition sehr schnell amortisieren wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die gesetzliche Regelung weist nach Überzeugung der FDP-Fraktion in die richtige Richtung. Unsere Fraktion, die dem Gesetzentwurf zustimmen wird, ist zwar der Auffassung, dass eine einzige Schwalbe noch keinen Sommer macht, auf der anderen Seite ist es aber ein erster Erfolg. Es ist mehr als nichts. Wir haben die Hoffnung, dass weitere Kommunen dem Beispiel von Cochem folgen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Rad der kommunalen Verwaltungsreform muss sich nach einer langen Keimruhe jetzt in Bewegung setzen. Handlungsbedarf ist allemal gegeben. Nach Auffassung der FDPFraktion muss die Kommunalverwaltung effizienter, kostengünstiger, bürgernaher und demografiefest organisiert werden. Die Landesregierung ist gefordert, dies entschlossen anzupacken.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsminister Karl Peter Bruch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Auler, die Landesregierung packt wie immer entschlossen an. Das ist so unsere Art.

Ich bin gefragt worden, ob das für mich ein schöner Tag sei. Es ist ein besonderer Tag. Man könnte das als Modell bezeichnen, wie es hier geschehen ist. Man könnte es auch mit Lex Cochem bezeichnen. Wären wir in den USA, dann würde das „Raab-Beilstein-Act“ heißen. Frau Raab und Frau Beilstein, Sie sind diejenigen gewesen, die das auf die Landesebene gebracht haben.

Wenn ich hochschaue, sehe ich viele Gesichter, die das damals etwas skeptisch gesehen haben. Manfred Schnur hat das mit seinem Team in hoher fachlicher Intensität und Kompetenz vorgetragen. Beide Bürgermeister wollten zusammenkommen und konnten damals aus verschiedenen Gründen nicht so richtig zusammenkommen.

(Pörksen, SPD: Dabei sind es keine Königskinder!)

Frau Beilstein, es war nicht nur das Geld, sondern es gab auch andere Dinge, die im Ministerium kritisch betrachtet worden sind.

Ich denke, man kann schon sagen, hier hat vorausschauende, kommunal zugeneigte Zukunftspolitik stattgefunden. Es gab Überlegungen, ob die Größenordnung einer verbandsfreien Gemeinde mit über 5.000 Einwohnern noch sachgerecht ist. War das finanziell tragbar?

Fragen der demografischen Entwicklung und der Kostenentwicklung standen im Raum. Die Verbandsgemeinde war der Meinung, mit einer entsprechenden Änderung der Struktur könne man mehr für die Zukunft der Bürger leisten.

Das ist etwas, was reflektiert wird. Insofern ist es ein schöner Tag. Das wird auch auf die geführten Verhandlungen von uns reflektiert. Im Grunde genommen waren die Verhandlungen öffentlich. Es ist von daher gesehen wieder ein Modell.

Wir haben eine Menge gelernt. Wir haben gelernt, dass wir schauen müssen, was mit den Eigenbetrieben geschieht. Wie sind diese zusammenzuführen? Welche Zeiträume gibt es? Können wir es landeseinheitlich, oder müssen wir es punktuell lösen? Wahrscheinlich müssen wir es punktuell lösen.

Natürlich war es klar, es gibt Geld. Mein Eindruck war nicht, dass es in den Ortsgemeinden, in den Verbandsgemeinden und in der Stadt das Entscheidende war.

Vielmehr stand die Frage im Vordergrund, ob wir eine Gebietsneuordnung schaffen können, in der wir eine Heimat finden. Natürlich ist es gut, dass sie gefragt haben, ob es dafür etwas gibt. Es wären schlechte Kommunalpolitiker, wenn sie nicht gefragt hätten.

Es ist viel über die Frage geschrieben worden, ob sie unendlich viel Geld bekommen. So ist es nicht. Wir haben eine Summe von 150 Euro pro Einwohner festgelegt. 5.000 Einwohner von der kleineren zur größeren, das wird in den nächsten Jahren abgeschmolzen.

Es gibt Zusagen des Innenministers, die gehalten werden. Es geht um die Frage, wie es in der Struktur beider Gebietskörperschaften weitergeht. Sie bleiben Gebietskörperschaften. Die Stadt bleibt die Stadt. Es gibt nur eine Stadt in der Verbandsgemeinde. Aber es wird weiterhin einen Stadtrat geben. Es wird weiterhin die Allzuständigkeit geben. Von daher gesehen war die Sorge, man gibt etwas auf, eigentlich übertrieben. Die Sorge war berechtigt, aber übertrieben.

Ich denke, die gemachten Strukturzusagen waren nicht unbillig. Sie waren der Überlegung geschuldet, dass man verantwortungsvoll mit den Zusagen des Landes umgeht. Die dazu geführten Gespräche mit dem Landrat und den beiden Bürgermeistern waren davon geprägt.

Ich wiederhole es zum dritten Male. Das hat dazu geführt, dass Kirn-Stadt und Kirn-Land genau dieses Modell übernehmen wollen. Grünstadt-Stadt und GrünstadtLand – ich schaue zu Herrn Abgeordneten Geis – führen mittlerweile ernsthafte Gespräche darüber. Wenn Sie so wollen, hat sich Kirn schon verpflichtet, es zu machen.

Ich sage ein Drittes. Natürlich ist es ein schöner Tag, weil die Entscheidungen vor Ort mit Hilfe des Landes getroffen worden sind. Dies konnten wir fachlich durch ein kompetentes Team im Innenministerium und politisch durch den Minister begleiten. Ich denke, es ist ein gutes Gesetz.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2901 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2963 – Erste Beratung

Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten.

Ich erteile Herrn Staatsminister Karl Peter Bruch das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält eine Reihe von Änderungen im Landesfinanzausgleichsgesetz. Worum geht es? Es geht um die Stärkung der Kommunalfinanzen und andere Anpassungen des finanzausgleichsrechtlichen Regelwerks. Sie wissen, es ist ein sehr umfängliches Regelwerk, und wir haben uns schon öfter mit diesem Regelwerk befasst und darüber verständigt.

Ich will eine erste Bemerkung machen. Wir wollen den Stabilisierungsfonds verändern. Durch eine Anpassung im Stabilisierungsfonds wird ein schnellerer und stärkerer Aufwuchs der Verstetigungssumme für die Finanzausgleichsmasse ermöglicht und damit ein aktueller Beitrag zur Stärkung der Kommunalfinanzen geleistet. Wir haben das schon einmal ohne das Gesetz diskutiert. Es geht darum, dass wir im Vergleich zu 2008 im Jahre 2009 weitere 40 Millionen Euro und im Jahr 2010 weitere 61 Millionen Euro in den kommunalen Finanzausgleich hineingeben.

Die Anhebung der „Kopfbeträge“ für die Schlüsselzuweisungen B 1 betrifft den zweiten Punkt. Zugunsten der finanziell besonders belasteten Landkreise und kreisfreien Städte werden sogenannte Kopfbeträge für die Schlüsselzuweisungen B 1 um jeweils rund 4 Euro pro Person auf 46 Euro für die kreisfreien Städte und für die Landkreise auf 27 Euro angehoben.

Zugunsten der Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und der großen kreisangehörigen Städte erfolgt eine Aufrundung auf jeweils 10 Euro.

Wichtig war, und dies war des Öfteren in der Diskussion, die Frage der Schulträger. Wie stellt sich die Situation der Schulträger in der zukünftigen Entwicklung dar? Ergebnis war, dass die Landesregierung gesagt hat, wir müssen die Schulträger finanziell besserstellen. Das ist der dritte Punkt. Wir wollen den Schulansatz deutlich verstärken.

Zur Entlastung der kommunalen Schulträger wird der Schulansatz für die Realschule plus, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen und berufsbildende Schulen deutlich vom 30 vom Hundert auf 50 vom Hundert angehoben. Es ist eine deutliche Verbesserung der Pro-KopfBeträge vorgesehen, die dort zugrunde liegen. Damit wollen wir und werden wir im Zuge der Schulstrukturreform die Belastungen deutlich abmildern.

Der vierte Punkt – dies war uns wichtig und ist des Öfteren schon in der Diskussion gewesen – betrifft eine Veränderung des Ausgleichsstocks. Sie wissen, es gibt den Ausgleichsstock, der früher für die sogenannten ganz strukturschwachen Gemeinden gedient hat. Den haben wir verändert. Im Ausgleichsstock werden Hilfen für eine außerordentliche Lage im Einzelfall als neue Möglichkeit geschaffen, um bei extremen Haushalts- oder Naturkatastrophen aus Mitteln des Ausgleichsstocks Unterstützung leisten zu können.

Ich will daran erinnern, dass wir vor einigen Jahren einen verheerenden Wirbelsturm an zwei Orten in der Eifel hatten, in der Nähe von Ahrweiler und der andere sehr weit oben im Land. Herr Ministerpräsident Beck hat mich damals angerufen – ich war Staatssekretär – und hat gesagt, wir müssen den Gemeinden helfen. Wir hatten überhaupt keine haushaltsrechtliche Möglichkeit einer Zuweisung, weil es dies damals nicht gab. Deswegen waren wir der Meinung, wir müssen einen solchen Topf schaffen.

Das Letzte ist, dass wir im Rahmen der kommunalen Verwaltungsreform die Grundlagen für die Förderung freiwilliger kommunaler Gebietsveränderungen schaffen müssen, z. B. für die 150 Euro pro Person.

Ich will jetzt nicht auf die kleineren Veränderungen eingehen. Ich denke, dass dies insgesamt ein starkes Signal und ein in jedem Fall notwendiges Signal zur Unterstützung der Kommunen ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Henter das Wort.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Änderungen im Finanzausgleichsgesetz beinhalten eine Reihe notwendiger Anpassungen an aktuelle Entwicklungen im System des kommunalen Finanzausgleichs.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind für die kommunalen Gebietskörperschaften bedeutsam. Die CDUFraktion beantragt daher, im Innenausschuss eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchzuführen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)