Protocol of the Session on September 20, 2006

Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich zitiere einen Brief der Tierseuchenkasse, Landwirtschaftskammer RheinlandPfalz: „Sehr geehrter Herr Billen, danke für die Zusendung des Gesetzentwurfs. Leider ist die Tierseuchenkasse vom Informationsfluss ihrer Fach- und Rechtsaufsicht im Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Öfteren ausgeschlossen. Das ist schon häufig moniert worden. Verbesserungen sind dennoch nur teilweise eingetreten. So lag uns auch der Gesetzentwurf bisher nicht vor.“

Ich könnte noch viel mehr vorlesen. „Gezeichnet Dr. Roland Labohm“.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch an dieser Stelle gehe ich den Dingen schon genau nach. Sie haben das jetzt etwas anders formuliert. Sie haben jetzt von der Tierseuchenkasse gesprochen, die bei der Landwirtschaftskammer angesiedelt ist. Die Landwirtschaftskammer ist hier betroffen

und als Körperschaft entsprechend angehört worden. Die Tierseuchenkasse ist von diesem Gesetz nicht betroffen und deswegen auch nicht angehört worden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Vorgeschlagen ist die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Drucksache 15/219 – an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau und an den Rechtsausschuss. – Ich sehe keinen Widerspruch. Somit wird entsprechend verfahren.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/220 – Erste Beratung

Es wurde vereinbart, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Auch hier sehe ich keinen Widerspruch. Damit wird so verfahren.

Vielen Dank.

Ich rufe nun Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die Sicherheit in Hafenanlagen (LHafSiG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/223 – Erste Beratung

Auch dieser Gesetzentwurf der Landesregierung soll ohne Aussprache überwiesen werden, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. – Auch hier erhebt sich kein Widerspruch. Dann wird so verfahren.

Wir kommen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Landesgesetz über die Umwandlung der Westdeutschen Immobilienbank Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/255 – Erste Beratung

Herr Finanzminister Professor Dr. Ingolf Deubel hat das Wort.

(Zurufe aus dem Hause)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Landesregierung tritt immer einer für den anderen ein.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren, Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die Rahmenbedingungen für die Westdeutsche Immobilienbank fortzuentwickeln und zu verbessern. Es soll die Basis geschaffen werden für eine nachhaltige Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Immobilienbank als Spezialkreditinstitut am Standort Mainz.

Die Landesregierung möchte damit einem Anliegen der Trägerin der Westdeutschen Immobilienbank, der WestLB AG, Rechnung tragen und die Umwandlung der Westdeutschen Immobilienbank von ihrer öffentlichen Rechtsform in eine Aktiengesellschaft zum 1. Januar 2007 ermöglichen.

Die Verständigung mit der EU-Kommission im Jahr 2001 über den Wegfall der Gewährträgerhaftung und der Modifizierung der Anstaltslast hat den öffentlichrechtlichen Bankensektor bereits nachhaltig verändert. So sind insbesondere die Landesbanken dabei, ihre Geschäftsmodelle neu auszurichten.

Die Landesbank Rheinland-Pfalz hat diesen Schritt bekanntlicherweise bereits vollzogen und mit der BadenWürttembergischen Landesbank einen starken Partner gesucht. Dieses Vorhaben war Grundlage für die letzte Änderung des Sparkassenrechts im Jahr 2004.

Der Wegfall der staatlichen Haftungsgarantien hat aber auch Auswirkungen auf öffentlich-rechtliche Hypothekenbanken. Am 19. Juli 2005 löste das neue Pfandbriefgesetz unter anderem das Gesetz über die Pfandbriefe und die verwandten Schuldverschreibungen öffentlichrechtlicher Kreditanstalten ab. Seitdem ist allen Kreditinstituten die Emission von Pfandbriefen möglich. Die öffentliche Rechtsform ist damit nicht mehr zwingend. Hier setzt auch der Gesetzentwurf zur Umwandlung der Westdeutschen Immobilienbank an.

Die WestLB hat nach vollständiger Übernahme der Westdeutschen Immobilienbank im Jahr 2003 der Bank zusätzliches Geschäft aus ihrem eigenen Portfolio in Höhe von mehreren Milliarden Euro übertragen, um die Position der Bank als Kompetenzzentrum für Immobilienfinanzierungen im Konzern auszubauen.

Daneben hat die WestLB die Eigenkapitalbasis der Westdeutschen Immobilienbank deutlich gestärkt.

Nach dem Wegfall der staatlichen Garantien ist eine strategische Weiterentwicklung der Bank zur nachhaltigen Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat die Trägerin der Westdeutschen Immobilienbank die Bitte geäußert, sie bei diesem Vorhaben durch Umwandlung in eine Aktiengesellschaft – wenn möglich zum 1. Januar 2007 – zu unterstützen.

Die Landesregierung hat diesen Prozess konstruktiv begleitet. Es war ihr dabei wichtig, dass der Standort

Mainz gefestigt und möglichst ausgebaut wird und er im Konzern der WestLB eine weiter positive Entwicklung nehmen kann und auch für die Zukunft zahlreiche, meist hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Mainz ihren Arbeitsplatz haben.

Es bestehen keine Überlegungen, den Sitz der Bank an einen anderen Ort zu verlegen. Schließlich ist die Nähe des Bankenstandorts Mainz innerhalb des Rhein-MainGebiets von strategischem Vorteil. Dennoch wurde im Rahmen einer vertraglichen Regelung vereinbart, dass die alleinige Trägerin der Bank für einen Mindestzeitraum von sechs Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung darauf hinwirken wird, dass der Sitz der künftigen Westdeutschen Immobilienbank Aktiengesellschaft Mainz sein wird.

Ferner ist vereinbart, dass die internationalen Immobilienaktivitäten mit Blick auf die Nähe zum Finanzstandort Frankfurt am Main von Mainz aus betreut werden und das Land durch ein Mandat im Aufsichtsrat der Westdeutschen Immobilienbank vertreten sein wird, sodass Veränderungen frühzeitig bemerkt werden.

Damit konnte die Vereinbarung aus dem Jahr 2002, die eine Standortsicherung für die Westdeutsche Immobilienbank in Mainz bis 2007 beinhaltete, erfolgreich fortgeschrieben werden.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Aber auch über den Zeitraum von sechs Jahren hinaus soll der Standort Mainz für die Geschäftsaktivitäten der künftigen Westdeutschen Immobilienbank AG eine bedeutsame Rolle spielen.

Meine Damen und Herren, der Landesregierung ist es daher leicht gefallen, die Verhandlungen zu führen und den Gesetzentwurf, so wie er Ihnen heute vorliegt, zu entwickeln. Wir wären erfreut, wenn dieser Gesetzentwurf im Landtag auch die entsprechende Mehrheit finden würde.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Thomas Weiner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Anfang einen sehr sympathischen und wichtigen Kernsatz aus der Gesetzesvorlage der Landesregierung zitieren, der nämlich lautet: „Die Kosten der Umwandlung trägt die Bank.“ Damit wird gleichzeitig deutlich, dass es sich nicht um ein Gesetz für das gesamte Bankenwesen handelt, sondern davon nur eine einzige Gesellschaft betroffen ist. Das ist sozusagen eine der WestLB.

Die Muttergesellschaft ist eine Aktiengesellschaft, und die hundertprozentige Tochter kann das jetzt auch werden. Zu kritischen Punkten, die vielleicht von Verbänden und Interessengruppen hätten eingewandt werden können, zum Beispiel eine mögliche Schlechterstellung der Mitarbeitervertretung oder der Wegfall der Gleichstellungsbeauftragten bzw. des Gleichstellungsbeauftragten, ist firmenintern ein Konsens hergestellt worden, sodass keine Konflikte in Sicht sind. Bedenken und Einwände gegen eine Umwandlung sind demnach nicht erhoben worden. Deshalb kann die CDU der Gesetzesvorlage zustimmen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Puchtler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Veränderte Strukturen erfordern, sich neu zu positionieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird den wirtschaftlichen und auch rechtlichen Entwicklungen – Stichwort Wegfall der staatlichen Haftungsgarantien – Rechnung getragen und zukunftsorientiert die Westdeutsche Immobilienbank aufgestellt.

1995 als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet, hat die Westdeutsche Immobilienbank eine erfolgreiche Entwicklung vorzuweisen. Die aktuellen Zahlen zum 30. Juni 2006 belegen das durch Ertragssteigerungen und ein gut wachsendes Neugeschäft. Bei einer Bilanzsumme von über 23 Milliarden Euro gibt es eine ganz wichtige Zahl. Mittlerweile konnte nämlich die Mitarbeiterzahl auf über 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesteigert werden.

Neben dem Hauptsitz in Mainz und fünf weiteren Standorten hat man internationale Repräsentanzen in London, Madrid, New York, Paris und Warschau eingerichtet. Das zeigt, dass es sich um eine Bank handelt, die sowohl auf internationaler Ebene als auch auf lokaler Ebene aufgestellt ist.

Es ist daher sicherlich verständlich, dass die Bank als hundertprozentige Tochter der WestLB die gleiche Rechtsform erhalten soll wie die Muttergesellschaft, zumal die Notwendigkeit für die öffentlich-rechtliche Form aufgrund des Wegfalls des Pfandbriefprivilegs im vergangenen Jahr entfallen ist.