Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach den Wortmeldungen der beiden Vorredner seitens der SPD- und FDP-Fraktion ist es mit Sicherheit in diesem Hause unumstritten, dass eine EU-Weinmarktreform notwendig ist. Herr Abgeordneter Eymael, man kann sicherlich über den Zeitpunkt, welches Gesetz oder welche Reform zuerst kommen muss, streiten. Wir müssen uns mit beiden Punkten auseinander setzen.
Die EU-Weinmarktreform ist aus diesem Grund sehr notwendig, weil wir die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weine gegenüber Drittlandweinen stärken müssen und weil wir hier Marktanteile zurückgewinnen müssen.
Wir müssen über die verschiedenen Maßnahmen, die seitens der EU in der Vergangenheit gelaufen sind, sprechen. Hier wurde bereits das Thema „Trinkalkoholdestillation und Interventionsmaßnahmen“ angesprochen. Wir müssen darüber nachdenken, ob es sinnvoll ist, Millionen und Milliarden Euro in einen Bereich zu pumpen, indem man Wein vernichtet, während wir auf der anderen Seite keine Gelder oder nicht genügend Geld zur Verfügung stellen, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Weinwirtschaft und unserer Betriebe zu stärken. Von daher bin ich sehr dankbar, dass man dieses Thema auf EU-Ebene anpackt. Wir haben über viele Punkte und Vorschläge, die seitens der Kommission gekommen sind, schon gesprochen.
Wir haben uns seitens der CDU-Fraktion sehr intensiv sowohl mit der Bundes- als auch mit der Europaebene unserer Abgeordneten abgestimmt und ein gemeinsames Papier erarbeitet, das wir dem Bund und auch der EU mit auf den Weg geben wollen.
Frau Baumann, es hat mich gefreut, dass die Regierungsvorlage drei Wochen später identisch mit dem CDU-Papier war, weil das auch wiederum bestätigt,
dass die CDU-Landtagsfraktion und die Bundestagsabgeordneten der CDU aus Rheinland-Pfalz hier auf dem richtigen Weg waren.
Wir sind auf dem richtigen Weg damit, dass wir sagen, es kann nicht sein, dass über 2 Milliarden Euro im Bereich eines Wohnungsprogramms investiert werden – das ist über ein Drittel des kompletten Budgets –, während wir auf der anderen Seite dann dieses Geld nicht für wettbewerbsstärkende Maßnahmen haben.
Herr Abgeordneter Eymael hat bereits das Thema „önologische Verfahren“ angesprochen. Dem kann ich nichts hinzufügen. Ich möchte aber noch einen sehr wichtigen Punkt ansprechen, der insbesondere auch seitens der Weinbauverbände – nicht nur der Weinbauverbände in Rheinland-Pfalz, sondern in ganz Deutschland – intensiv thematisiert worden ist, wo wir aufpassen müssen, dass sich die EU nicht in Norden und Süden spaltet, und zwar im Bereich der Anreicherung.
Sie wissen, dass in dem Kommissionspapier das Anreicherungsverbot mit Saccharose steht. Wenn dies so bleiben würde, würde dies eine Spaltung in der EU herbeiführen. Dann könnten die ganzen Reformvorschläge ad absurdum geführt werden. Hier plädiere ich wirklich dafür – ich bin hier auch zuversichtlich –, dass hier Politik, der Berufsstand und die Verbände gemeinsam in Deutschland für dieses Ziel kämpfen und wir hier auch Verbündete in der EU finden, um dies entsprechend zu verhindern.
Leider Gottes kann ich den Konsens, den wir in der EUWeinmarktreform haben, nicht in allen Punkten bei der deutschen Weingesetzgebung feststellen. Es gibt hier viele Dinge, die wir begrüßen, die auch entsprechend noch geändert wurden, im Zuge der Beratungen zum Beispiel die Lockerung im Bereich der Destillation und die Einführung von Bagatellgrenzen bzw. die Länderermächtigung. Hier hat dankenswerterweise Herr Minister Hering im Ausschuss schon zugesichert, dass das Land versuchen wird, hier eine Länderermächtigung zu machen und dies zu ermöglichen.
Wir begrüßen auch sehr, dass das Schreckgespenst des Rotwein/Weißwein-Kontingents und der Sortendeckelung auch endlich vom Tisch ist, weil wir von Anfang an davor gewarnt haben und gesagt haben, dass die Vergangenheit gezeigt hat, dass Politik nicht den Markt bestimmt und Politik oft, wenn sie marktregulierend eingreifen möchte, viel zu spät reagiert.
Herr Minister, aber auf einen Punkt hätte ich gern eine Antwort von Ihnen, weil wir Sie im Ausschuss darauf aufmerksam gemacht haben und weil wir Sie eindringlich gebeten haben, bei § 9 noch einmal darüber nachzudenken, dass zukünftig Verarbeitungswein für die Herstellung von Perlwein verwendet werden darf. Die Landesregierung stellt sich hier immer hin und spricht: „Wir sind für Qualität und nicht für Quantität“, und Sie billigen dann aber einen Passus im Deutschen Weingesetz, der die Qualität ad absurdum führt und die Menge und die Masse produziert. Wir werden – das sagt Ihnen jeder, der sich mit diesem Thema beschäftigt hat – durch
die Öffnung des Verarbeitungsweins für die Perlweinschiene automatisch einen Qualitätsverlust hinnehmen.
Das wird vermutlich auch einen Preisverfall des Qualitätsweins nach sich ziehen. Ich kann nicht verstehen, dass Sie als Regierung, die sich immer als der Qualitätsretter hinstellt, den Kellereien die Hand reichen, damit sie entsprechend mit Dumpingpreisen Perlwein herstellen können.
Herr Kollege Eymael, Sie haben das Wort für eine Minute und 20 Sekunden. Sie haben eben schön überzogen.
Ich will noch ein paar Anmerkungen zum Weingesetz selbst machen. Ich glaube, die Änderungen sind relativ unbedeutend, weswegen man die Novellierung auch hätte verschieben können. Herr Hering, ich sage das ganz offen. Es gab ganz andere Novellierungskampagnen für das Weingesetz. Es ist aber wichtig, dass jetzt „Qualitätswein mit Prädikat“ in „Prädikatswein“ umbenannt wird. Das ist ganz wichtig. Es ist wichtig, dass „Mosel, Saar, Ruwer“ in „Mosel“ umbenannt wird. Auch das ist ganz wichtig. Es gibt mehr Ärger an der Saar und Ruwer als sonst etwas. Dass der „Qualitätswein garantierten Ursprungs“ abgeschafft wird, ist auch wichtig. Ich begrüße die Maßnahme, dass Wiederbepflanzungsrechte jetzt von Land zu Land übertragbar sind und auch die Verwertung von Übermengen, die zur Destillation bestimmt sind, sozusagen neu geregelt wird. Ich will allerdings darauf aufmerksam machen, dass mir hier das Ganze nicht zu bürokratisch wird, Herr Minister.
Ich sehe noch ein, dass, wenn die Übermengen in die Abwasseranlagen gefahren werden, dort kontrolliert wird. Sie haben dann aber noch einen Änderungsantrag, dass nur unter Aufsicht der zuständigen Behörde diese Übermengen auf landwirtschaftliche Böden ausgebracht werden dürfen. Das stelle ich mir in Deutschland dann schon so vor, wie es ist. Da kommt der Herr von der ADD, begleitet den Winzer, der 500 Liter im Fass hat, in den Weinberg, prüft nach, wie er das ausbringt, über Schleppschlauch, über Pflanzenschutzmittelspritze oder breitflächig. Wieviel Wein darf er auf welche Fläche ausbringen?
Ich bitte einfach darum, dass man das in die Eigenverantwortung des Einzelnen gibt. Das ist nicht so dramatisch. Das kann man in der Tat machen.
Ja, das sind natürlich nur Übermengen, die verwertet werden dürfen. Das ist nicht die Masse, aber es wäre sicherlich ein Weg zur Vereinfachung ohne entsprechende zusätzliche Bürokratie, die ich kommen sehe, weil ich mich in dem Geschäft lange genug auskenne. Dieses Gesetz ist so kompliziert, dass es immer noch ein Stück komplizierter wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zu einigen Einzelheiten etwas sagen, was in unserer Fraktion auch auf Ablehnung stößt, was im Papier der EU zu finden ist, nämlich der Ansatz, dass Finanzmittel aus der Weinmarktordnung in die zweite Säule der gemeinsamen Agrarpolitik zu überführen sind. Da will ich einmal Norbert Weber, den deutschen Weinbaupräsidenten, zitieren, der letzte Woche mit in Brüssel war, der sagte: Wir haben beim Wein nur eine Fruchtfolge, Wein und nochmals Wein, und nur dahin gehört das Geld. – Das ist auch unsere Meinung.
Herr Minister Hering, ich danke Ihnen, dass Sie das auch letzte Woche in Brüssel so deutlich gemacht haben.
Frau Schneider, Sie haben eben gesagt, es gibt im Berufsstand eine Einhelligkeit. Aber wenn ich jetzt zum Beispiel an die önologischen Verfahren denke, da gibt es keine Einhelligkeit. Das wird noch eine Diskussion werden, der wir uns auch stellen müssen; denn ob es jetzt die Winzer sind, ob es die Kellereien sind, ob es die Genossenschaften sind, es gibt unterschiedliche Positionen. Ich denke, da müssen wir intensiv miteinander diskutieren; denn zwischen den Vorstellungen der Politik, der Verbände auf der einen Seite und der einzelner Winzer und der Kellereien auf der anderen Seite, besteht wirklich eine Diskrepanz, wenn ich mir überlege, dass es in Europa diese riesengroße Diskrepanz gibt. Herr Eymael, Sie wissen, dass Spanien und Frankreich jetzt schon auf dem Weg sind, dieses „Spinning Cone Column“ zu beantragen, weil sie denken, sie könnten
dann damit vielleicht auf dem Markt etwas besser dastehen. Da müssen wir wirklich schauen und auf die Finger hauen und gemeinsam ganz heftig dagegen angehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es stehen zwei wichtige Regelungskomplexe an: Das Weingesetz und insbesondere die Neuordnung des Markts auf europäischer Ebene.
Herr Eymael, Sie haben im Grunde den Vorschlag gemacht, man solle die Beratung des Weingesetzes in Deutschland zurückstellen, bis die Entscheidungen in Europa gefallen sind. Es ist schon sehr merkwürdig, dass dieser Vorschlag von Ihnen kommt; denn Anfang des Jahres wussten wir auch, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag für die neue Marktordnung vorlegen wird, und in Kenntnis dieser Tatsache hat das rheinland-pfälzische Ministerium zu einer Amtschefskonferenz eingeladen, Herr Staatssekretär d. D., und unter Vorsitz von Rheinland-Pfalz wurde auf Antrag von Rheinland-Pfalz folgender Beschluss gefasst: „Die Amtschefs der Länder bitten den Bund, auf der Grundlage des Beschlusses der Amtschefskonferenz einen Referentenentwurf zur Novellierung des Weingesetzes vorzulegen.“ – Wir machen uns schlicht und ergreifend lächerlich. Wir haben den Bund aufgefordert, zügig einen Entwurf vorzulegen, und würden ihn jetzt auffordern, den Entwurf, den wir von ihm gefordert haben, wieder zurückzuziehen.
Das werden wir nicht tun. Wir wollen seriöse Politik machen und glaubwürdig in dieser Diskussion bleiben.
Wir sind das größte Weinbau treibende Land in Deutschland. Wir sind auch das Bundesland, dem es gelungen ist, durch die enorme Qualitätssteigerung, das Engagement der Winzerinnen und Winzer und der Weinwirtschaft dazu beizutragen, dass wir uns wettbewerbskonform verhalten. Wir haben keine Übermengen mehr, wie das in Südeuropa der Fall ist. Deswegen können wir in Berlin und in Brüssel unsere Position sehr glaubwürdig deutlich machen.
Ein Grundanliegen der Reformvorhaben, auch der Europäischen Union, ist, dass es damit aufhören muss, dass zwei Drittel der Mittel, 900 Millionen Euro von 1,4 Milliarden Euro, für Marktinterventionen, für die Vernichtung von Wein, eingesetzt werden, weil andere Regionen in Europa Überproduktionen haben.
Unser Grundanliegen ist, dass von einer neuen Marktordnung in Europa die Regionen verstärkt profitieren müssen, die sich wettbewerbskonform verhalten, auf Qualität setzen und dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Weltweinhandel zu stärken. Deswegen lehnen wir auch Ansätze der EU-Vorhaben ab, insbesondere dass zwanghaft 400.000 Hektar Weinflächen in ganz Europa gerodet werden sollen.