Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Anfang ein Missverständnis aufklären. Mir ist mitgeteilt worden, es sei der Eindruck entstanden, der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion hätte sich beschwert, dass nicht ausreichend Zeit zur Beratung gewesen sei. Ich darf ausdrücklich feststellen, dass die FDP-Fraktion den anderen Fraktionen für ihr Entgegenkommen dankbar ist, dass wir nur an zwei Tagen beraten können, weil alle wissen, dass wir morgen eine Festveranstaltung haben, an der wir teilnehmen. Wir beschweren uns nicht.
Herr Kollege Bracht, wenn durch Ihre Wortmeldung vorhin dieses Missverständnis aufgetaucht sein soll, verstehe ich es nicht. Ich hatte Sie nicht so verstanden. Ich stelle das ausdrücklich klar, wir haben uns nicht beschwert.
Nachdem aber in diesem Zusammenhang über das Verfahren, wie wir den Haushalt beraten, gesprochen worden ist, dann ist es zutreffend, dass man das im Ältestenrat besprochene Verfahren durchführt. Ohne einen Vorwurf an irgendeine Seite machen zu wollen, erkläre ich für meine Fraktion, dass unser Abstimmungsverhalten sicherlich nicht in allen Punkten so sein wird wie im Haushalts- und Finanzausschuss. An Abstimmungen im Haushalts- und Finanzausschuss werde ich beim nächsten Mal für meine Fraktion nicht mehr teilnehmen, wenn mir die Unterlagen erst eine Stunde vorher zur Verfügung gestellt werden. Man braucht fast drei Stunden, um sie sinnvoll durchgehen zu können. Das kann man beim nächsten Mal meines Erachtens nicht mehr so machen. Wir müssen miteinander dafür sorgen, dass dies nicht mehr vorkommt.
Das ist etwas, was nicht leistbar ist. Ich will gar nicht nachdenken, woran es gelegen hat. Ich wollte das hier nur noch einmal erklären. Es ist einfach nicht möglich, dieses Abstimmungsprozedere in so kurzer Zeit zu machen. Sie kennen alle den Ordner. Wir wollten an der Stelle das Haushaltsverfahren nicht zurückwerfen. Es ist nicht möglich, auf diese Art und Weise seriös abzustimmen. Das gebe ich hier auch nur zum Protokoll, falls irgendjemand irgendwann nachliest. Es muss drinstehen, weshalb wir im Haushalts- und Finanzausschuss so und hier vielleicht anders abstimmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben gestern und heute in vielen Beiträgen die veränderten Rahmenbedingungen erörtert, unter denen wir den Haushalt verabschieden. Wir haben die Finanzkrise angesprochen, die von einem von Bund und Ländern gemeinsam gestalteten Finanzschirm abgeschirmt wird. Es gab die Idee, das unter Umständen zu erörtern. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss erörtert, ob dieses Risiko, das im Haushalt unter Umständen eintreten kann, im Haushalt dargestellt werden kann. Ich denke, es ist richtig, dass dies nicht geschieht, weil dieser Schirm erst nach dem Doppelhaushalt zur Abrechnung kommen wird, sodass derzeit nicht prognostizierbar ist, inwieweit ein Risiko eintritt. Wenn man es machen wollte, könnte man seriöserweise nicht sagen, in welchem Umfang man Vorsorge treffen könnte. Der Sinn des Schirms würde vielleicht sogar konterkariert, wenn man sehr extreme Negativprognosen aufstellen und entsprechend Vorsorge treffen würde. Wir halten es für richtig, dass diese Risikovorsorge im Haushalt keinen Ausdruck findet. Es ist seriös nicht prognostizierbar. Gleichwohl wissen wir, dass dort ein Risiko besteht.
Genauso sehen wir ein Risiko in der laufenden Konjunktur. Auch hier wissen wir nicht und können nicht seriös abschätzen, inwieweit dieses bei den Einnahmen durchschlagen wird. Das wird vielleicht noch gar nicht so sehr im nächsten Jahr, aber im folgenden Jahr der Fall sein. Es dürfte dann erhebliche Abweichungen geben. Ein Teil
dieses Jahres ist wirtschaftlich beachtlich gut gelaufen. Die Bilanzen werden nächstes Jahr entsprechende Steuereinnahmen bescheren. Das, was jetzt an Rezession kommt, wird im darauffolgenden Jahr 2010 sich sicher auswirken, ohne dass das jemand heute präzise sagen kann. Deshalb müssen wir gegebenenfalls die Option haben, über Nachtragshaushalte nachzusteuern. Seriös lässt sich dieses sicher heute nicht prognostizieren.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von gestern und ähnlich gelagerten Urteilen zu Steuergesetzen haben wir es plötzlich mit einem neuen Risikoumfeld zu tun, was offensichtlich darin zu finden ist, dass die Steuergesetzgebung in ihrem Bemühen, Kompromisse zu finden, egal was dahintersteht, es nicht schafft, die Gesetze so zu gestalten und durch die Parlamente zu bringen, dass sie beim Bundesverfassungsgericht halten. Wir haben es wegen der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen besseren Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen mit erheblichen Einnahmenausfällen zu tun. Wir haben es mit der Pendlerpauschale zu tun.
Ich sehe mir die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale an. Ich kann nachvollziehen, weshalb es dazu kommt. Wir sind uns sicher einig, dass der Kompromiss zur Erbschaftsteuer erhebliche Risiken enthalten wird. Wenn das Verfassungsgericht diese Grundsätze auch auf dieses Gesetz anwendet, fürchte ich, dass es auch an diesem Gesetz etwas findet und unter Umständen an den Gesetzgeber zurückgibt.
Das sind unnötige Haushaltsrisiken, die geschaffen werden, weil sie für den Gesetzgeber vermeidbar sind. Ich meine, wir als Bundesratsvertreter, die Landesregierung, und der Bundestag müssen noch sorgfältiger darauf achten, dass so etwas nach Möglichkeit nicht geschieht, weil dieses überhaupt nicht mehr kalkulierbare Risiken für öffentliche Haushalte mit sich bringen kann.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird auch über die Rückführung der Landestreuhandstelle aus der baden-württembergischen Landesbank in eine öffentlichrechtliche Körperschaft im Land Rheinland-Pfalz abgestimmt. Meine Fraktion wird sich der Stimme enthalten. Wir haben mit dem Ziel, dieses zurückzuführen, durchaus Einverständnis mit Ihnen. Die dahinterliegenden Planungen werden von uns, wie Sie unserem Entschließungsantrag entnehmen können, anders bewertet. Das betrifft die Fusion oder die Zusammenarbeit mit der ISB. Wir wünschen uns die ISB als selbstständige Förderbank. Sie soll auch so bleiben. Im Hinblick auf die länger verfolgbaren Ziele enthalten wir uns der Stimme.
Herr Kollege Puchtler, Sie haben darauf hingewiesen, dass in der sozialen Marktwirtschaft ein starker Staat notwendig ist und vernünftige Rahmenbedingungen vorhanden sein müssen. Selbstverständlich, dagegen haben wir überhaupt nichts einzuwenden. Freiheit kann sich nur entfalten, wenn Sie verhindern, dass sich nur der Stärkere durchsetzt. Insofern benötigen Sie vernünftige Rahmenbedingungen. Dazu gehört die Kartellbehörde usw. Es gibt auch Sündenfälle, bei denen Sozialdemokraten Monopole durch Ausnahmegenehmigungen
bei der Kartellbehörde gestärkt haben. Da ist der starke Staat gefordert, die Stärke zu haben, Wünschen zu widerstehen. Das muss man an dieser Stelle festhalten, Herr Kollege.
Sie haben Herrn Kollegen Dr. Schmitz gesagt, dazu benötige man Einnahmen und nicht nur Steuersenkungen. Das mag so sein. Selbstverständlich benötigt ein starker Staat Einnahmen. Ein starker Staat sollte aber auch nicht Milliarden in öffentlichen Banken versenken, Herr Kollege. Das ist so.
Die Milliarden, die dort versenkt wurden, könnten z. B. dafür genutzt werden, die kalte Progression aufzufangen. Das würde nicht den Reichen dienen. Das würde den Geringverdienern und den Mittelständlern zugutekommen.
Das ist auch etwas, was ein starker Staat zu leisten hat. Ich meine, wir sollten das deshalb nicht immer so eindimensional sehen. Es ist so, wir benötigen Rahmenbedingungen, bei denen sich jeder in Freiheit wirtschaftlich vernünftig betätigen kann. Das hat uns in den letzten 60 Jahren Wohlstand gebracht. Das sollten wir wieder zur Wirkung bringen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Weinköniginnen und -prinzessinnen aus der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße. Herzlich willkommen!
Darüber hinaus begrüße ich auch Bürgerinnen und Bürger aus der gleichen Verbandsgemeinde von der Römischen Weinstraße und aus Ruwer. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass die Konjunktur nicht in bester Verfassung ist, haben wir in den beiden letzten Tagen in unterschiedlicher Intensität besprochen. Das momentane Spektrum der Prognosen für die Entwicklung im nächsten Jahr geht von plus 0,2 % – das hat der Steuerschätzung zugrunde gelegen – über exakt 0 % – Sachverständigenrat –, von minus 0,8 % – jüngste Prognosen der Bundesrepublik, der EZB, des Internationalen Währungsfonds – über minus 2 % – Schätzung von gestern des Rheinisch
Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung – bis zu minus 4 % der Deutschen Bank, allerdings nicht als Hauptprognose, sondern nur als mögliches Risiko.
Das zeigt, dass die Auguren im Moment mit der Stange im Nebel stochern. Sie sind sich aber ziemlich einig darüber, dass wir selbst dann, wenn es im nächsten Jahr wieder geradeaus gehen würde, d. h. keine Schrumpfung und kein Wachstum, etwa bei minus 0,8 % landen. Das setzt nämlich voraus, dass es nicht zu weiteren Schrumpfungen kommt.
Wir haben große Risiken. Dann stellt sich die Frage, wie die öffentlichen Haushalte sinnvollerweise darauf reagieren. Zunächst ist klar, die automatischen Stabilisatoren sollte man wirken lassen. Das heißt, wenn Steuermindereinnahmen kommen, muss man sie hinnehmen und darf nicht etwa die Steuern erhöhen. Wenn die Sozialausgaben steigen, muss man das auch hinnehmen und darf nicht etwa die Sozialausgaben kürzen. Das ist etwas, was sozusagen automatisch abläuft, solange der Gesetzgeber nicht eingreift.
Sinnvoll ist es sicherlich auch, die situationsbedingten Stabilisatoren wirken zu lassen. Das sind diejenigen, die teils zufällig, teils durch das Verfassungsgericht und teilweise aber auch durch aktive politische Entscheidungen in jüngster Zeit anstehen. Diese Stabilisatoren führen dazu, dass sich im nächsten Jahr eine erhebliche zusätzliche Nachfrage entfalten kann, weil es mehr Geld in den privaten Kassen gibt.
Dazu gehört das Wohngeld. Das sind nur eine halbe Milliarde Euro. Dazu gehört das Kindergeld, das jetzt erhöht wird. Das sind immerhin 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Dazu gehört nach dem Urteil von gestern die Pendlerpauschale, die im nächsten Jahr mit etwa 6,3 Milliarden Euro und danach jährlich mit 2,5 Milliarden Euro bundesweit durchschlagen dürfte. Dazu gehört die Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge, die bis jetzt für 2010 geplant ist, mit etwa 8,8 Milliarden Euro im Jahr 2010. Ich nehme an, es bleibt auch dabei, weil es für 2009 zu spät wird.
All das, was ich Ihnen gerade dargestellt habe, belastet die öffentlichen Haushalte auf der Einnahmenseite, weil entsprechend weniger Einnahmen zur Verfügung stehen, bzw. teilweise auch auf der Ausgabenseite, was aber die gleiche Wirkung hat.
Dazu kommt, dass es wahrscheinlich gegenüber der Steuerschätzung weitere Steuermindereinnahmen geben wird. Es ist nicht auszuschließen, dass in den nächsten Wochen oder Monaten neben dem ersten Konjunkturpaket, das ich noch gar nicht erwähnt hatte, ein zweites Konjunkturpaket oder möglicherweise weitere Konjunkturpakete kommen. Die Diskussion darüber läuft bekannterweise sehr intensiv.
Ich bin bisher durchaus davon beeindruckt, dass die Bundesregierung nicht in hektischen Aktionismus verfällt, sondern erst einmal in Ruhe nachdenkt. Allerdings ist klar, wenn ein weiteres Konjunkturpaket kommt, wird
Es ist auch nicht unvernünftig, weil auf kommunaler Ebene 60 % der öffentlichen Investitionen laufen und wir in dem Bereich gerade in den westlichen Flächenländern jahrelang negative Nettoinvestitionen haben. Das heißt, wir haben sowieso im Bereich der öffentlichen Infrastruktur erheblichen Nachholbedarf.
Für den Landeshaushalt bedeutet das Risiken ohne Ende. Das ist ganz ohne Frage. Es wäre fatal, einfach den Kopf in den Sand zu stecken und zu sagen, wir wissen es nicht, schauen wir einmal. Wir haben schon sehr genau auf das hingeschaut, was bereits festliegt, und zwar einschließlich der Entscheidung von gestern und was sich an Steuermindereinnahmen noch ergeben könnte, wenn etwa die Prognose der Bundesbank eintritt. Dann sehen wir in beiden Haushaltsjahren insgesamt Risiken von rund 700 Millionen Euro.
Genau für diese 700 Millionen Euro ist Vorsorge im Haushalt getroffen worden, und zwar in Form der Rücklage, die wir vor einem Jahr in Höhe von 250 Millionen Euro gebildet haben. Wir haben auch die Vorsorge im Haushaltsgesetz getroffen, dass bis zu zweimal 200 Millionen Euro Veräußerungserlöse erzielt werden dürfen. Wir haben im Bereich der Zinsausgaben in den letzten Tagen noch Vorsorge getroffen, dass wir in den Jahren 2009 und 2010 in diesem Bereich noch etwa 50 Millionen Euro zusätzlich Luft haben. Das sind zusammen 700 Millionen Euro, die wir finanzieren könnten, ohne dass es eines Nachtrags bedarf und die Kreditaufnahme angehoben werden müsste.
Geht es noch weiter nach unten, sind wir natürlich in dem Bereich einer höheren Kreditaufnahme, wobei ich darauf hinweisen darf, dass wir zur Verfassungsgrenze rund 400 Millionen Euro pro Jahr Abstand haben. Die Verfassungsgrenze entfällt jedoch in einer Situation, die, wie sie sich jetzt andeutet, nicht durch die Normalgrenze gekennzeichnet ist. Letztendlich sind solche Maßnahmen zulässig, die geeignet sind, die konjunkturelle Verwerfung – ich will nicht sagen zu beheben – aber zumindest zu dämpfen. Das heißt, durch die Einsparung der letzten Jahre – 1,2 Milliarden Euro strukturelle Verbesserung des Haushalts bis jetzt – haben wir den Spielraum gewonnen, um eine schwierige konjunkturelle Situation überstehen zu können.
Ich darf der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass wir in den jetzigen Haushalt noch die Umsatzsteueranteile eingestellt haben, die der Bund für die Kinderförderung zur Verfügung stellt. Diese ist in der Einnahme im Einzelplan 20 und in der Ausgabe im Einzelplan 09 zu finden.
Die Nettokreditaufnahme beläuft sich mit den Änderungen, die im Moment Stand der Diskussion sind – ich gehe davon aus, dass die Anträge der SPD eine Mehrheit finden –, in beiden Jahren zusammen auf 1,336 Milliarden Euro, davon 516 Millionen Euro bei Dritten, also außerhalb des Landes. Das ist ein sehr niedriger Wert. So niedrig waren wir überhaupt noch nie. Darauf
muss man deutlich hinweisen. Daneben stehen 820 Millionen Euro interne Kreditaufnahme beim Pensionsfonds.
Nun schlägt die CDU vor, alle möglichen Änderungen vorzunehmen. Das Papier ist im Internet einsehbar. Von daher kann jeder nachvollziehen, wie merkwürdig dort argumentiert wird. Die CDU schlägt zunächst einmal Mehrausgaben vor, und zwar 113 Millionen Euro 2009 und 139 Millionen Euro 2010 und heute noch einmal zusätzliche Mehrausgaben durch das Nachholen der Besoldungserhöhung. Wenn ich das zusammenrechne, haben wir in beiden Jahren 388 Millionen Euro Mehrausgaben, die die CDU fordert.
Entschuldigung, diesen Antrag haben Sie heute gestellt. Insofern kann man nicht sagen, das darf man nicht rechnen. Ihre Vorstellung ist – das sagen Sie den Beamtinnen und Beamten in diesem Land laut –, dass die Besoldungserhöhung nachgeholt werden muss. Deshalb können Sie nicht sagen, diese zählt nicht.
Durch Ihre Anträge, die Sie heute vorgelegt haben, ergeben sich 388 Millionen Euro Mehrausgaben. Welche Einsparungen bieten Sie an? Zunächst wollen Sie den Pensionsfonds nicht mehr dotieren. Das bringt Ihnen an Einsparungen gegenüber Dritten im Sinne der Nettokreditaufnahme überhaupt nichts.
Dann kommen Sie mit Einsparungen in Form von globalen Minderausgaben: 44 Millionen Euro in beiden Jahren. Dazu kommen Einsparungen von 13 Millionen Euro und 19 Millionen Euro in den beiden Jahren.
Darin enthalten ist der ganze Unfug, den Sie in den Ministerien planen, durch Verlagerung von Ihrer Meinung nach überflüssigen Ministerialen – so stellen Sie sich das vor – in die Produktion, also sprich, in die Schulen.