1. Wie viele Kinder haben im vergangenen Jahr Mittel aus dem Sozialfonds bzw. Härtefonds für das Mittagessen an Ganztagsschulen erhalten – absolut und prozentual zur Zahl aller Ganztagsschülerinnen und -schüler?
3. Was hat die Landesregierung veranlasst, künftig ausschließlich pauschal für 11 % der Ganztagsschüler Mittel aus Sozial- bzw. Härtefonds zu gewähren?
4. Bei wie vielen Schulträgern liegt die aktuelle Zahl der Kinder, die hilfeberechtigt bezüglich der Leistungen aus dem Sozial- bzw. Härtefonds sind, unter bzw. über der Zahl von 11 % (falls die aktuellen Zahlen noch nicht vorhanden sind, bitte die Zahlen aus dem vergangenen Schuljahr)?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage Nummer 6 der Abgeordneten Bettina Dickes beantworte ich wie folgt:
Durch das gemeinsame Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport und des damaligen Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 20. Juli 2006 wurde der Sozialfonds für Mittagessen an Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz bereits zum Schuljahr 2006/2007 eingeführt.
Zunächst einmal will ich darauf hinweisen, dass die Schulträger nach der eindeutigen Regelung im Schulgesetz zuständige Kostenträger für die Kosten des Mittagessens sind. Die Schulträger können die Eltern an diesen Kosten sozial angemessen beteiligen. Eine Verpflichtung des Landes, sich an den Kosten für das Mittagessen an Ganztagsschulen überhaupt zu beteiligen, besteht eigentlich nicht.
Insofern handelt es sich bei den Landesleistungen aus dem Sozialfonds für das Mittagessen an Ganztagsschulen um eine absolut freiwillige Leistung des Landes, auf die weder dem Grunde noch der Höhe nach ein Rechtsanspruch besteht.
Ziel des Sozialfonds ist es, möglichst allen Ganztagsschülerinnen und -schülern die Teilnahme an einem Mittagessen zu ermöglichen. Das gemeinsame Mittagessen ist ein wesentlicher Bestandteil des Ganztagsschulkonzepts. Mit diesem Gemeinschaftserlebnis des gemeinsamen Mittagessens werden für das gesellschaftliche Miteinander wichtige Konventionen wie Tischsitten und Spielregeln für ein rücksichtsvolles und kommunikatives Miteinander vermittelt.
Zu Frage 1 – Abrechnung im Schuljahr 2006 –: Durch die eingesetzten Mittel des Sozialfonds haben wir im Schuljahr 2006/2007 insgesamt 6.134 Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Mittagessen an Ganztagsschulen ermöglicht. Hierfür hat das Land den kommunalen und privaten Schulträgern insgesamt 631.290 Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt 573.900 Essen für bedürftige Kinder konnten durch den Sozialfonds für das Mittagessen an Ganztagsschulen mitfinanziert werden.
Als pauschale Zuwendungen werden den kommunalen und privaten Schulträgern für das Schuljahr 2007/2008 vorab rund 794.000 Euro bewilligt und auch ausgezahlt. Abschließende Aussagen für das Schuljahr 2007/2008 können derzeit noch nicht getroffen werden, da noch nicht alle Verwendungsnachweise vorliegen und somit die Landesleistungen aus dem Sozialfonds für das Mittagessen an Ganztagsschulen noch nicht abgerechnet werden konnten.
Zu Frage 2 – Leistungen je Kind –: Nach den für die Schuljahre 2006/2007 und 2007/2008 geltenden Berechnungsmodalitäten zum Sozialfonds für das Mittagessen an Ganztagsschulen beteiligt sich das Land mit 1,10 Euro an den Kosten eines Mittagessens. Wie ich bereits ausgeführt habe, wurden bei insgesamt 573.900 bezuschussten Essen im Schuljahr 2006/2007 Landesleistungen aus dem Sozialfonds in Höhe von 631.290 Euro für insgesamt 6.134 bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgezahlt. Durchschnittlich wurden somit für das Schuljahr 2006/2007 je bedürftigem Kind rund 103,00 Euro jährlich aus dem Sozialfonds des Landes gezahlt.
Dieser Durchschnittswert sagt jedoch im Grunde nichts über die tatsächliche Zuwendung des Landes für ein Mittagessen aus, da nicht jedes Kind an allen Schultagen am Mittagessen teilnimmt und nicht jedes Kind das ganze Jahr über zum Kreis der Bedürftigen gezählt werden kann. Im Laufe eines Schuljahres fallen häufig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen aus dem Sozialfonds weg, oder es treten neue Fälle hinzu. Nicht jedes Kind nimmt das ganze Jahr über das Ganztagsschulangebot eines Standortes wahr.
Ich möchte dies an einem Beispiel verdeutlichen. Die Eltern für XY bekommen ab dem 15. Juni Leistungen nach ALG II. Bis zum Schuljahresende sind es noch fünf Schultage. Die Schülerin/der Schüler nimmt in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien an insgesamt vier Schultagen am Mittagessen teil. Für diese vier Tage bezahlt das Land je 1,10 Euro, also insgesamt 4,40 Euro. Umgerechnet belaufen sich somit die Landesleistungen für die Schülerinnen und Schüler auf durchschnittlich rund 0,37 Euro im Monat.
Aus diesem Beispiel ist ersichtlich, dass der nachgefragte Wert der durchschnittlichen Leistungen des Landes pro Kind innerhalb eines Monats nichts über die tatsächliche Zuwendung des Landes für ein Mittagessen in der Ganztagsschule aussagt. Ich möchte daher festhalten, dass sich das Land an jedem eingenommenen Essen mit 1,10 Euro beteiligt.
Zu Frage 3 – Gründe für die Änderung des Verfahrens –: Aufgrund der beim Vollzug des Sozialfonds gewonnenen Erfahrungen wurden die Konditionen des Sozialfonds verändert. Dazu haben wir ein gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 27. Mai 2008 herausgegeben. Die Schulträger erhalten nach der ab dem Schuljahr 2008/2009 geltenden Regelung nunmehr pauschale Zuschüsse. Nach der Neuregelung erhält jeder Schulträger für 11 % seiner Ganztagsschülerinnen und -schüler jeweils 160,00 Euro pro Kopf und Jahr. Es ist davon auszugehen, dass viele Schulträger mit dieser Formel ihre Bedarfe abdecken können.
Vor allem die kommunalen Spitzenverbände, einzelne Kreise und Verbandsgemeinden, aber auch die beiden Kirchen setzen sich für eine Minimierung des Verwaltungsaufwands und für den Wegfall eines Antrags- und Verwendungsnachweises ein, der in den beiden Schuljahren zuvor wegen der Spitzabrechnung erforderlich war. Mit der Neufassung der Verfahrensregelungen im Rundschreiben vom 27. Mai 2008 sind nunmehr weder ein förmliches Antrags- noch ein Verwendungsverfahren erforderlich.
Zu Frage 4 – Statistische Werte –: Der Landesregierung liegen keine diesbezüglichen Informationen vor. Eine entsprechende Statistik existiert ebenfalls nicht. Soweit diesbezügliche Angaben vorlägen, wären dies auch nur Momentaufnahmen, aus denen keinerlei Rückschlüsse gezogen werden können.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal an mein Beispiel der Schülerin/des Schülers erinnert, die/der nur teilweise am Mittagessen teilnimmt. Letztlich kann immer
erst in der Rückschau beurteilt werden, wie viele Ganztagsschülerinnen und -schüler an wie vielen Tagen tatsächlich gegessen haben und bis wann die Voraussetzungen vorlagen. Gerade um den doch sehr erheblichen Nachweis- und Überprüfungsaufwand zu vermeiden, wurde das Verfahren von der Spitzabrechnung auf die pauschale, allgemeine Zuwendung umgestellt. Im Übrigen erhält jeder Schulträger unmittelbar Leistungen aus dem Sozialfonds.
Das vorherige Verfahren der Bewilligung an die Landkreise, die ihrerseits dann wiederum die Leistungen an die kreisangehörigen Schulträgergemeinden weiterleiten, wurde mit dieser Verfahrensänderung abgeschafft. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch kein Schulträger definitiv sagen, ob zum Schuljahresende 2008/2009 der Wert von 11 % tatsächlich erreicht oder überschritten wird. Auch können aus den Zahlen des Schuljahres 2006/2007 keine Rückschlüsse auf das Schuljahr 2007/2008 oder gar auf das vor uns liegende Schuljahr 2008/2009 gezogen werden, da keinesfalls von einer konstanten Entwicklung ausgegangen werden kann.
Die Veränderung der Schülerzahl der Ganztagsschülerinnen und -schüler, das Hinzutreten neuer Ganztagsschulangebote und die seit der Verfahrensänderung ebenfalls berücksichtigten offenen Ganztagsschulen lassen tief greifende Veränderungen vermuten, die erst nach Ende des Schuljahres 2008/2009 ausgewertet werden können.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Sozialfonds eine freiwillige Leistung des Landes ist, mit dem es den bedürftigen Schülerinnen und Schülern erspart bleibt, dass sie möglicherweise vom Mittagessen ausgeschlossen werden.
Vielen Dank. – Herr Minister, ich nehme an, Ihnen sind ebenfalls Beispiele wie der Fall der Stadt Worms bekannt, die 16 % hilfebedürftige Kinder anmeldet und deutlich macht, durch die Neuregelung habe sie einen Mehrbedarf von etwa 10.000 Euro, oder der Stadt Bad Kreuznach, die im vergangenen Jahr 40 % hilfebedürftige Kinder hatte und auf die im neuen Jahr vermutlich Kosten in Höhe von etwa 35.000 Euro zukommen werden.
Könnte es Ausnahmeregelungen für Städte mit sehr hohen Anmeldezahlen dergestalt geben, dass sie auch weiterhin die Möglichkeit der Spitzabrechnung haben? –
Für diese Städte wäre es sicherlich kostengünstiger, eine Kraft für diese Spitzabrechnung einzustellen, als solch hohe Kosten zu tragen.
Zur Untermauerung kann ich Ihnen mitteilen, ich habe einmal in meinem Kreis nachgefragt. Dort kommt von allen Schulträgern einer unter die Anmeldezahl von 11 %, alle anderen Anmeldezahlen liegen über 20 %.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, als wir die Idee hatten, eine freiwillige Leistung des Landes anzubieten, da wir es nicht hinnehmen wollten, dass Kinder vom Mittagessen ausgeschlossen werden – obwohl die kommunale Familie dafür hätte sorgen können, dass sie am Mittagessen teilnehmen können –, haben wir intensive Gespräche mit dem Rechnungshof und allen Beteiligten geführt. Alle Träger haben damals die Spitzabrechnung kritisiert. Alle Träger haben sich dagegen ausgesprochen.
Wir haben uns schließlich auf einen Wert von 11 % – dies ist der imaginäre Anteil von Menschen, die staatliche Leistungen beziehen – geeinigt. Die Pauschale beträgt 11 %.
Wenn es Einrichtungen gibt, die weit über dem Wert von 11 % liegen, sollen sie sich bei uns melden, und das Geld wird entsprechend bereitgestellt.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass es Städte wie Mainz und Worms gibt, die trotz angespannter Haushaltslage selbst versuchen, sich um bedürftige Kinder zu kümmern und eigene Zuschussprogramme erarbeitet haben, damit eventuelle Deltas, die zwischen der großzügigen Förderung des Landes und dem Bedarf von Kindern entstehen können, durch die verantwortlichen Städte berücksichtigt werden können?
Die von Ihnen genannten Beispiele könnte ich durch ein oder zwei Landkreise ergänzen. Ja, das war der Hinweis, den wir aus der damaligen Diskussion aufgenommen haben.
Ich mache eine zweite Bemerkung. Wir haben bis heute noch keine endgültige Abrechnung über das erste Schuljahr. Wir haben damals 1 Million Euro bzw. 800.000 Euro bereitgestellt. Wie ich Ihnen berichtet habe, sind diese 800.000 Euro nicht abgeflossen. Wir können in diesem Bereich immer noch nachsteuern. Ich erwarte, dass die Kommunen sich melden. Ich kenne keine einzi
Herr Minister, in Bezug auf die Frage der Frau Abgeordneten Brede-Hoffmann frage ich Sie Folgendes: Die Kommunen nehmen ihre soziale Verantwortung sehr ernst. Landesweit wird in fast allen Kommunen eine Regelung erarbeitet, wie man weiter Kinder unterstützen kann. Dies ist jedoch eine freiwillige Leistung der Kommunen.
Herr Präsident, ich komme zu meiner Frage. Für freiwillige Leistungen hoch verschuldeter Kommunen muss es eine Genehmigung durch die ADD geben. Wird die ADD diese freiwilligen Ausgaben genehmigen, auch wenn die Haushalte hoch verschuldet sind?
Ich kenne keinen Fall, bei dem die ADD oder das Innenministerium untersagt hätte, dass diese Zahlungen geleistet werden.