Protocol of the Session on November 14, 2008

(Beifall der SPD)

Zu einer Zusatzfrage erteile ich Frau Kohnle-Gros das Wort.

Herr Staatsminister Bruch, können Sie bestätigen, dass Sie am letzten oder vorletzten Montag beim Gemeinde- und Städtebund ausgesagt haben, dass Sie analog zur Mitfinanzierung des Essens an Ganztagsschulen darüber nachdenken, auch in den Kindertagesstätten entsprechende Zuschüsse vorzusehen?

Wenn ich darf, nenne ich gleich noch meinen zweiten Punkt. Man kann im Protokoll des Haushalts- und Finanzausschusses bei der Beratung des Haushaltes des Innenministeriums nachlesen, dass Sie mir zugesagt haben, dass Sie uns einen Stand der Dinge in Absprache mit dem zuständigen Ministerium über die Frage zukommen lassen, was man in dieser Frage bei den betreuenden Grundschulen machen kann.

Ich will das gerne bestätigen, zumal der Ministerpräsident an dieser Stelle bei einem Vorfall in einem Landkreis erklärt hat, wir werden dafür sorgen, dass kein Kind in Kindertagesstätten oder Schulen auf ein Mittagessen verzichten muss.

(Beifall der SPD)

Frau Staatssekretärin Reiß und das Ministerium des Innern und für Sport haben Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Es gibt einen entsprechenden Brief vom 7. November. Zu dieser Frage ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Diese Arbeitsgruppe hat getagt. Es gibt einen Vorschlag. Sie werden verstehen, dass ich das mit dem Finanzminister abklären muss, da wir uns in den Haushaltsberatungen befinden. Der Ministerrat muss noch darüber entscheiden, wie die Leistungen dargestellt werden können. Sie wissen auch, dass ich erklärt habe, dass es Landesgeld sein soll. Von daher gesehen ist es eine weitere freiwillige Leistung, die das Land Rheinland-Pfalz als eines der wenigen Länder als Vorreiter erbringt und gebracht hat.

Zu einer weiteren Zusatzfrage erteile ich Herrn Kollegen Dr. Schmitz das Wort.

Herr Minister, es gibt weitere freiwillige Leistungen des Landes für Schulen, beispielsweise die sogenannten Schulbetriebsmittel. Es gibt eine aktuelle Rechtsprechung, die sagt, dass Schulausflüge für sozial Bedürftige ermöglicht werden müssen. Sie sprechen jetzt das Mittagessen bei Kindertagestätten an. Denkt die Landesregierung daran, sämtliche Leistungen zu einer Pauschale zusammenzuführen, weil das eine weitere Verwaltungsvereinfachung darstellen würde?

Ich bitte um Verständnis, aber über die Frage der Schulausflüge und Freizeiten bin ich nicht informiert. Ich kann Ihnen dazu keine Aussage machen.

Ich erteile Frau Brück zu einer Zusatzfrage das Wort.

Herr Minister, können Sie bestätigen, dass das Land bei der Einsetzung und Umsetzung des Sozialfonds für das Mittagessen bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt?

(Billen, CDU: Immer, ja, immer! – Unruhe im Hause)

Man kann es nicht oft genug wiederholen.

(Beifall der SPD)

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich bin froh, dass das Land Rheinland-Pfalz vor über zwei Jahren in der Frage der Ganztagsschule nach vorne gegangen ist. Wir haben uns in dieser Frage nicht drängen lassen, sondern wir waren die Drängenden. Man kann es von daher gesehen nicht oft genug wiederholen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD – Billen, CDU: Erster!)

Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht, dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herbert Mertin und Günter Eymael (FDP), Steuerschätzung für 2008 – Nummer 7 der Drucksache 15/2796 – betreffend, auf.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Eymael das Wort.

Zur Steuerschätzung für 2008 fragen wir die Landesregierung:

1. Welches finanzpolitische Konzept hat die Landesregierung im Hinblick auf die in Aussicht gestellten Mehreinnahmen von 800 Millionen Euro?

2. Ist die Landesregierung gewillt, angesichts der hohen Verschuldung des Landes die Mehreinnahmen vorwiegend zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen?

3. Wenn ja, welche konkreten Schritte sind im Einzelnen geplant?

4. Wenn nein, welche anderen Vorstellungen hat die Landesregierung zur Verwendung der Mehreinnahmen?

Es antwortet Herr Finanzminister Professor Dr. Deubel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herbert Mertin und Günter Eymael wie folgt:

Zunächst mache ich eine Vorbemerkung. Einer konjunkturgerechten Finanzpolitik misst die Landesregierung einen hohen Stellenwert zu.

(Creutzmann, FDP: Das war schon gut!)

Aktuell weisen alle konjunkturellen Frühindikatoren, die Auftragseingänge in der Industrie, die Stimmung in der gewerblichen Wirtschaft und das Vertrauen der Konsumenten, auf einen bevorstehenden deutlichen Abschwung hin.

Die derzeit vorliegenden Konjunkturprognosen deuten auf eine Stagnation im kommenden Jahr hin. So wurde beispielsweise der Steuerschätzung ein Wert von 0,2 % realem Wachstum zugrunde gelegt, und der Sachverständigenrat hat am Mittwoch ein Gutachten veröffentlicht, in dem er von Stagnation im Jahr 2009 ausgeht. Es gibt auch Schätzungen, die darunter liegen.

Die gegenwärtige Lage ist durch einen hohen Grad an Liquiditätshortung im Bankensektor gekennzeichnet. Es steht zu befürchten, dass es trotz der massiven Liquiditätsspritzen der Europäischen Zentralbank zu einer Reduzierung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft kommt.

Aus der Forschung zu systemischen Bankenkrisen ist bekannt, dass ein Zusammentreffen einer solchen Finanzkrise mit einem normalen Konjunkturabschwung zu einer scharfen Rezession führen kann. In dieser Situation muss die Finanzpolitik zur Stabilisierung der konjunkturellen Situation und damit zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Dabei ist der Bund in der primären Verantwortung für die aktive Konjunkturpolitik. Zumindest über die automatischen Stabilisatoren sind jedoch auch die Länder mit betroffen.

Dies vorausgeschickt, möchte ich Ihre Fragen im Einzelnen wie folgt beantworten:

Die Fragen 1 und 2 beantworte ich im Zusammenhang. In meiner Regierungserklärung vom 4. Oktober 2006 habe ich Ihnen das Konzept der rheinland-pfälzischen Landesregierung zur Verwendung von Steuermehreinnahmen im Doppelhaushalt 2007/2008 dargelegt. Damals haben wir geplant, etwa 60 % der Steuermehreinnahmen zur Konsolidierung der Landesfinanzen zu nutzen.

(Billen, CDU: Das war damals!)

Dieses Ziel wird im Doppelhaushalt 2007/2008 deutlich übertroffen werden.

Zu Frage 3: Bereits mit der Vorlage der Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2013 wurden die damals absehbaren Steuermehreinnahmen des Jahres 2008 berücksichtigt und Aussagen über ihre Verwendung getroffen.

Zunächst hat die Landesregierung in Übereinstimmung mit ihrem Konsolidierungskonzept auf die Realisierung der veranschlagten Einmalerlöse in Höhe von 274 Millionen Euro verzichtet.

Daneben wird zur Ergänzung des etablierten Hochschulprogramms „Wissen schafft Zukunft“ ein Sondervermögen in Höhe von 200 Millionen Euro gebildet, um in den nächsten fünf Jahren die Investitionen in Bildung und Wissenschaft auszubauen, um dem absehbaren Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Damit wird den Hochschulen die notwendige Planungssicherheit in einer konjunkturell äußerst unsicheren Situation gegeben. Vorgesehen ist, das Programm um weitere 200 Millionen Euro auf insgesamt 400 Millionen Euro aufzustocken.

Die verbleibenden Steuermehreinnahmen werden vollständig zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme gegenüber dem Haushaltsansatz für das Jahr 2008 verwendet. Damit ist es der Landesregierung erneut gelungen, einen sinnvollen Einklang von Investieren und Konsolidieren zu finden.

Die Beantwortung der Frage 4 erübrigt sich.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Eymael.

Herr Staatsminister, Sie haben davon gesprochen, dass 60 % der zusätzlichen Mittel für die Konsolidierung verwandt werden. Sie sagten sogar, dass die 60 % übertroffen werden. Können Sie einmal genau in Euro ausdrücken, wie viel sie Euro-mäßig ganz genau für die Konsolidierung des Haushalts vorsehen?

Ja, das kann ich Ihnen gerne vorrechnen, indem ich die Zahlen, die ich eben genannt habe, einfach addiere.

Wir haben 800 Millionen Euro Steuermehreinnahmen. Für die Konsolidierung werden 274 Millionen Euro verwendet, die wir nicht durch Vermögenserlöse aufnehmen. 400 Millionen Euro sollen in das Hochschulsonderprogramm oder Hochschulsondervermögen kommen. Das ergibt 674 Millionen Euro. 674 Millionen Euro von 800 Millionen Euro ergibt in der Größenordnung etwa 85 %.

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage Nummer 7 beantwortet. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten David Langner, Alfons Maximini und Carsten Pörksen (SPD), Neues grenzüberschreitendes Frühwarnsystem für Hochwasser – Nummer 8 der Drucksache 15/2796 – betreffend auf. Herr Kollege Maximini, bitte schön!