Protocol of the Session on November 14, 2008

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten David Langner, Alfons Maximini und Carsten Pörksen (SPD), Neues grenzüberschreitendes Frühwarnsystem für Hochwasser – Nummer 8 der Drucksache 15/2796 – betreffend auf. Herr Kollege Maximini, bitte schön!

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung das neue Hochwasserfrühwarnsystem?

2. Durch welche Verbesserungen wird die Hochwasserprävention konkret verstärkt?

3. Wie hoch waren die Gesamtkosten für das Projekt und mit welchem Betrag und welchen Projekten hat sich Rheinland-Pfalz an der Erstellung von Hochwassergefahrenkarten insgesamt beteiligt?

4. Wie gestaltete sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit mit den Projektpartnern?

Für die Landesregierung antwortet Frau Umweltministerin Conrad.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem einmaligen grenzüberschreitenden, von der Europäischen Union geförderten Projekt wurden wesentliche Elemente für den Hochwasserschutz entwickelt, die insbesondere der verbesserten Hochwasservorsorge dienen.

Von 2004 bis 2008 haben die Partner Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Frankreich gemeinsam das sogenannte TIMIS-Projekt durchgeführt. Es steht für „Transnational Internet Map Information System“. Ich glaube, das brauche ich nicht zu übersetzen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten David Langner, Alfons Maximini und Carsten Pörksen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im TIMIS-Projekt wurde ergänzend zum vorhandenen rheinland-pfälzischen Hochwassermeldedienst an großen Flüssen ein neues Hochwasserfrühwarnsystem für die gesamte Landesfläche entwickelt. Dieses gibt aufgrund der Niederschlagsvorhersage des Deutschen Wetterdienstes regionale Warnungen für 24 Stunden vor drohenden Überflutungsgefahren heraus.

Dieses neue Hochwasserfrühwarnsystem dient konkret der verbesserten Hochwasservorsorgemöglichkeit für die Kommunen, den Katastrophenschutz und die Bürge

rinnen und Bürger; denn je früher, konkreter und genauer die Betroffenen und die Feuerwehren über die Hochwassergefahr informiert werden, desto mehr Zeit bleibt für konkreten und wirksamen Schutz und Notfallmaßnahmen.

Diese Informationen sind über Internet unter www.geoportal-wasser.rlp.de für jeden abrufbar.

Die Hochwasserfrühwarnung ist deshalb im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts des Landes ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Eigenvorsorge und zur Verringerung von Hochwasserschäden.

Zu Frage 2: Neben dem angesprochenen landesweiten Hochwasserfrühwarnsystem sind der zweite wesentliche Baustein im TIMIS-Projekt die Hochwassergefahrenkarten. Während die von Hochwasser Betroffenen bisher meist nur auf zum Teil lückenhafte Informationen von abgelaufenen Hochwassern zurückgreifen konnten, zeigen die Hochwassergefahrenkarten die konkrete Hochwassergefährdung anhand von Gefahrenzonen. Sie zeigen weiterhin, wie weit das Wasser im Extremfall ausufern kann und wie groß die Wassertiefen oder auch die Fließgeschwindigkeit werden können.

Es ist auch eine Verknüpfung von Wasserstandsdaten aus den Hochwasservorhersagen mit Überschwemmungsflächen möglich. Damit kann ein Bürger oder eine Bürgerin im Einzugsgebiet erfahren, ob und wie stark er oder sie bei einem bestimmten Hochwasserpegelstand betroffen sein wird.

Diese Daten liegen im TIMIS-Projekt für die Mosel und größere Nebenflüsse, die Nahe und ihre Nebengewässer sowie Schwarzbach und Hornbach in der Westpfalz vor. Um nun aber flächendeckend für alle Gewässer mit größerem Hochwassergefahrenpotenzial Gefahrenkarten zu haben, haben wir einen zusätzlichen Auftrag für solche Hochwassergefahrenkarten erteilt. Diese stehen ab Frühjahr 2009 für weitere 59 Gewässer im Westerwald, in der Osteifel, Rheinhessen oder der Vorderpfalz zur Verfügung.

Mit diesen Arbeiten ist ein wichtiger Aspekt der neuen Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie umgesetzt worden.

Ein dritter Baustein des TIMIS-Projekts ist die Modernisierung des Hochwasservorhersagesystems an der Mosel, z. B. durch die Aufrüstung und Ausrüstung französischer Wasserstandspegelmeldungen mit Datenfernübertragungssystemen.

Die grenzüberschreitenden Vorhersagemodelle wurden weiterentwickelt, und es wurde ein automatisierter Datenausgleich über die Grenzen hinweg entwickelt und installiert und gemeinsame Schulungen, zum Beispiel der Hochwassermeldezentren, veranlasst.

Zu Frage 3: Die Gesamtkosten des internationalen TIMIS-Projekts betragen 6,86 Millionen Euro. Der Anteil von Rheinland-Pfalz allein und ohne die 50 %ige EUFörderung liegt bei 1,56 Millionen Euro.

An der Erstellung der Hochwassergefahrenkarten hat sich Rheinland-Pfalz wie folgt beteiligt – da gibt es schon einen längeren Vorlauf –: Von 1999 bis 2002 wurde im Rahmen von INTERREG II c der Gefahrenatlas Mosel erstellt. Die Kosten für Rheinland-Pfalz betrugen 2 Millionen Euro. Davon hat die Europäische Union 1 Million Euro beigesteuert. Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten für Rheinland-Pfalz im Rahmen des TIMIS-Projekts kostete 2,72 Millionen Euro. Davon trug das Land 50 %.

Der zusätzliche Auftrag zur Erstellung weiterer Gefahrenkarten für 59 Flüsse kostet 3,2 Millionen Euro. Diese trägt das Land Rheinland-Pfalz allein.

Zu Frage 4: Durch das TIMIS-Projekt wurde die gute und langjährige Zusammenarbeit der französischen, luxemburgischen und deutschen Partner im Moseleinzugsgebiet weiter vertieft und gestärkt.

Wir sprechen jetzt – wenn sie so wollen – eine gemeinsame Systemsprache bei der Hochwasservorsorge. Das vereinfacht die Kommunikation, macht sie schneller, und der Datenaustausch funktioniert automatisch über eine gemeinsame Internetplattform.

Ein Nachfolgeprojekt in der INTERREG-IV-Förderperiode „Hoch- und Niedrigwassermanagement in Mosel- und Saareinzugsgebiet“ mit Gesamtkosten von 3,35 Millionen Euro für die Projektlaufzeit, die im nächsten Jahr beginnt, nämlich von 2009 bis 2013, ist bereits auf den Weg gebracht worden. Dabei wird der rheinlandpfälzische Anteil noch einmal 1,3 Millionen Euro betragen. Auch hieran wird sich die Europäische Union mit 50 % beteiligen. Das Projekt wurde am 17. September 2008 vom INTERREG-Projektbeirat schon genehmigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Projekte sind meiner Meinung nach Symbole für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der europäischen Kernregion Rheinland-Pfalz/Saar-Lor-Lux. Das Wichtigste ist allerdings der konkrete Vorteil für die Menschen. Dieses Projekt erhöht den Schutz und bedeutet mehr Sicherheit bei Hochwassergefahren.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Gibt es Zusatzfragen? – Frau Kollegin Raab, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, Sie haben eben deutlich gemacht, dass Sie Hochwassergefahrenkarten haben erstellen lassen. Lässt sich anhand dieser Hochwassergefahrenkarten möglicherweise ablesen, ob die ganzen Bemühungen, die seitens Ihres Hauses zur Renaturierung von Gewässern angestrengt worden sind – das stellt auch eine Hochwasserprophylaxe dar –, positive Wirkungen zeigen? Ist es überhaupt messbar, ob das Wirkungen zeigt?

Vielen Dank für diese Frage. Es ist in der Tat so, dass wir dies natürlich am einfachsten im großen Einzugsbiet des Oberrheins nachvollziehen können, weil wir dort aufgrund der Abflussmodelle und auch der geschaffenen Rückhalteräume bereits heute eine sehr präzise Vorhersage haben. Dort haben wir den ursprünglichen Hochwasserschutz, der einmal auf ein fünfzigjährliches Hochwasserniveau abgesunken war, heute bereits auf ein hundertjährliches Hochwasserniveau angehoben.

In den anderen Einzugsgebieten müssen im Laufe der Jahre die Daten angepasst werden, weil in dem Maße, in dem wir in Flusseinzugsgebieten wieder Renaturierungsräume schaffen – so wie die geänderte Geländemodellierung über satellitenbasierte Berechnungssysteme eingeht –, wird es dann auch Hinweise darauf geben, wie sehr sich dadurch Hochwassergefahren abmildern lassen können. Heute sind diese Informationen noch nicht unmittelbar aus den Karten herauszulesen, aber perspektivisch in Verbindung mit der Anpassung dieser Systeme wird das eine zusätzliche Information sein.

Ich erteile für eine weitere Zusatzfrage Herrn Kollegen Dr. Gebhart das Wort.

Frau Ministerin, wir hoch schätzen Sie den Zeitgewinn im Hinblick auf die konkrete Hochwasserwarnung beispielsweise am Rhein oder an der Mosel ein?

Für die großen Flüsse hatten wir bereits einen Hochwasserwarndienst, der schon heute sehr präzise ist. Neu an dem installierten Meldesystem ist, dass es flächendeckend jetzt auch für die kleineren Flüsse installiert werden soll oder schon installiert ist. Wie Sie wissen, gab es dort bisher keine Hochwasservorhersagen. Darin steckt meiner Meinung nach die Qualität, sodass man sich dann z. B. auch für das Einzugsgebiet der Nahe und darüber hinaus oder im Zusammenhang mit Flüssen in der Vorderpfalz mit diesem System auseinandersetzen kann. Wir haben – das können Sie im Internet nachlesen – eine Flussgebietskarte, auf der man in Zukunft sehen kann, wo dieses System greift. Das ist meiner Meinung nach der Vorteil, weil viele Menschen nicht im unmittelbaren Einzugsgebiet der großen Flüsse leben, für die wir das seit vielen Jahren haben, sondern vor allen Dingen im Einzugsgebiet von kleinen Flüssen leben.

Das bekommt wahrscheinlich in Verbindung mit Klimaveränderungen noch eine größere Bedeutung – das werden wir verfolgen –, die zur Folge haben werden, dass Hochwasser an kleineren Flusssystemen durch

extreme Regenereignisse wahrscheinlicher wird. Insofern ist ein zusätzlicher Vorteil für die Zukunft gegeben.

Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Die mündliche Anfrage ist dann beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU), Entwicklung der Steuereinnahmen infolge der schlechteren Wirtschaftsentwicklung – Nummer 9 der Drucksache 15/2796 – betreffend, auf.

Herr Kollege Schreiner hat das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Veränderungen ergeben sich aus der Steuerschätzung vom November 2008 für die zu erwartenden Steuereinnahmen in den beiden kommenden Jahren für den Landeshaushalt Rheinland-Pfalz?

2. Kann die Steuerschätzung vom November 2008 die Folgen für die Steuereinnahmen aus der sich offenkundig deutlich abschwächenden Entwicklung der Wirtschaft belastbar abbilden?

3. Ist die Veranschlagung der Steuereinnahmen im Regierungsentwurf für den neuen Doppelhaushalt angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung noch tragfähig und zu verantworten?

4. In welcher Weise muss die Haushaltspolitik des Landes reagieren, wenn die tatsächlichen Steuereinnahmen substantiell unterhalb der Veranschlagung im Regierungsentwurf bleiben?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet der Herr Finanzminister.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seitens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Gerd Schreiner wie folgt: