Protocol of the Session on November 13, 2008

Ich zitiere das Fazit der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz: „Insgesamt sind wir der Auffassung, dass die Neuregelungen zu einer deutlich effizienteren Denkmalpflegepraxis führen und positive Impulse zur Erhaltung und sinnvollen Nutzung des kulturellen Erbes in Rheinland-Pfalz geben.“

Auch die regionalen Fachkonferenzen bestätigen diese Einschätzung. Dieser Dialog mit Fachleuten und Denk

maleigentümern war eine gute Idee. Ich war im Kreuzgang des Mainzer Doms dabei. Ich habe keinerlei negative Äußerung zum Gesetzesvorhaben gehört.

Es gibt gerade für die mittelständische Wirtschaft und für das Handwerk beste Chancen. Es ist, wie die Ministerin beim Tag des offenen Denkmals gesagt hat, „ein Mobilisierungsprogramm für Investitionen und qualifizierte Beschäftigung.“

(Beifall bei der SPD)

Konjunktur- oder Jobmotor nennen es andere.

Die Architektenkammer hat im Oktober mit der Veranstaltung „Tatort Altbau“ gezeigt, welch große Herausforderung die qualifizierte energetische Aus- und Aufrüstung von Denkmälern darstellt.

Übrigens, nicht weit von unserem Abgeordnetenhaus in der Kaiser-Friedrich-Straße hat die Stiftung Baukultur ihr Zentrum Baukultur. Dort war bis Anfang des Monats die Ausstellung „Denkmäler der Zukunft“ mit 25 ausgewählten architektonischen Beispielen der Umnutzung alter Gebäude in Rheinland-Pfalz und internationaler Nachbarregionen zu sehen. Frau Professor Niewodniczanska, die viele von Ihnen auch kennen, hat dazu in beeindruckender Weise bei der Einführung gesprochen.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Wir wissen doch alle, wie problematisch die Verödung der Ortskerne ist und wie notwendig ihre Revitalisierung ist. Das ist beileibe nicht nur ein Thema des Denkmalschutzes und des kulturellen Erbes, sondern auch von zentraler Bedeutung für ein lebenswertes Ortsbild, für die Chance, dass eine Dorfgemeinschaft bestehen bleibt und vielleicht eine neue entsteht. Wir diskutieren in der Kommunalpolitik überfällig darüber, dass wir Entwicklungen entgegentreten müssen, auch neue Förderwege gehen, um Leben auf dem Land in den Ortskernen in Zukunft erstrebenswert zu machen.

(Beifall bei der SPD)

Aber auch wenn man eher diejenigen im Auge hat, die, warum auch immer, ihr Denkmaleigentum nicht weiterentwickeln wollen, ist das neue Gesetz ein Fortschritt. Die Unterschutzstellung per Gesetz und die Eintragung in eine Denkmalliste schafft Klarheit, entbürokratisiert, erleichtert und beschleunigt das Verfahren.

Liebe Kolleginnen der FDP, das Antragsrecht des Eigentümers auf einen Verwaltungsakt in Nummer 3 Ihres Änderungsantrages konterkariert geradezu diese gewollte Systemumstellung, welche von dem förmlich geschützten Denkmal weg will zu einem nachrichtlichen System. Es ist einfach eine Irreführung, so zu tun, als ob durch das neue Gesetz Denkmäler geschaffen würden. Die Denkmaleigenschaft – das wissen Sie – gilt schon jetzt. Sie wird erst dann relevant, wenn ein Eigentümer Veränderungen an seinem Denkmal vornehmen will. Das ist der entscheidende Punkt.

Es ist vorgesehen, dass die Eigentümer auf unbürokratische Weise über die Aufnahme in die Denkmalliste

informiert werden. Anders als die FDP in Nummer 4 ihres Änderungsantrages bin ich der Meinung, dass diese nachträgliche Information völlig ausreichend ist.

(Zurufe der Abg. Eymael und Creutzmann, FDP)

Hört doch zu.

Durch den Eintrag in die ausdrücklich nur nachrichtliche Liste werden die betroffenen Eigentümer in keiner Weise in ihren Rechten beeinträchtigt.

(Eymael, FDP: Oh! – Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Die Eigentümer können jederzeit die Denkmaleigenschaft überprüfen lassen. Da die Behörden vorher klarmachen können und es auch klarmachen werden, dass keine automatischen Fristen zu erwarten sind und keine Fristen in Gang gesetzt werden, sollten wir den Eigentümern nicht Angst machen.

(Zuruf des Abg. Mertin, FDP)

Da wir den Eigentümern nicht Angst machen sollten, wird es nicht zu denen von Ihnen prognostizierten Lawinen von Auseinandersetzungen kommen.

Davon bin ich überzeugt.

Noch eine grundsätzliche Anmerkung. In den letzten Jahren ist das Bewusstsein für die Bedeutung des kulturellen Erbes für die Identität eines Landes deutlich gewachsen. Wir bemühen uns vielfältig und erfolgreich, das gerade in unserem Bundesland besonders reiche kulturelle Erbe erlebbar zu machen. Wir vernetzen in der „Generaldirektion Kulturelles Erbe“ Verantwortlichkeiten und schaffen damit gegenseitige Sensibilitäten bei Landesmuseen, den Verantwortlichen für Burgen, Schlösser, Altertümer, bei Archäologen und Denkmalschützern.

Mit der „Generaldirektion Kulturelles Erbe“ und Herrn Direktor Thomas Metz haben wir eine keinesfalls selbstverständliche Richtung markiert. Nicht Denkmalschutz als Mausoleum, sondern erlebbare Geschichte, die nicht nur Geld kostet, sondern sogar welches erwirtschaften kann, Kultur als Investition, nicht als Zuschussgeschäft.

Denkmalschutz muss sich rechtfertigen, nein, nicht ganz so negativ, sich begründen. Das soll aber auch mit Selbstbewusstsein passieren. Wir haben eine hohe Verantwortung, nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für die Denkmäler der Zukunft.

Bei allen konkreten Diskussionspunkten dürfen wir Denkmalschutz nicht im Grundsatz diskreditieren und es damit ermöglichen, dass es als Kavaliersdelikt angesehen wird, mit Denkmälern unsachgemäß und unverantwortlich umzugehen.

Umgekehrt erwarte ich von professionellen Denkmalschützern – dies wiederhole ich aus dieser Diskussion der ersten Lesung ganz bewusst – sensiblen Umgang mit Eigentümern und ihrem Besitz. Das ist ganz wichtig.

(Creutzmann, FDP: Erwarten Sie!)

Das erwarte ich, natürlich.

Es stehen sich nicht Gegner gegenüber, sondern alle Argumente der an einem Prozess Beteiligten sind sachlich abgewogen und in die Entscheidung eingebracht worden. Selbstverständlich. Das Erlebnis von Gestaltung wird unterschiedlich empfunden, um es vorsichtig auszudrücken. Deshalb muss die Vermittlung, das Nahebringen der sinnlichen Erfahrung als Lernprozess, wichtig genommen werden.

Bildung von Menschen – wir haben heute Morgen ausführlich darüber geredet – hat vielfältige Aspekte. Das ist auch einer. Vielleicht ist dies für die Zukunft unserer Gesellschaft, unseres Gemeinwesens, ein besonders wichtiger.

Noch ein Beispiel. Am letzten Dienstag fanden in Mainz wieder die bundesweit renommierten jährlichen „Designgespräche“ statt. Das Mainzer Unternehmerpaar Schmidt-Friedrichs – Ihnen auch bekannt – hat dabei eindrucksvoll über das Empfinden und Bewerten von Gestaltung gesprochen.

Wir müssen aufpassen, dass wir mit unseren Diskussionen, die wir hier führen, auf der Höhe der Zeit bleiben. Ich habe Ihnen einige Beispiele aus nächster Umgebung für aktuelle Möglichkeiten der Weiterbildung und der Diskussion genannt. Wir sollten daran stärker beteiligt sein.

Die Architektenkammer hat in einer positiven Stellungnahme zum neuen Denkmalschutzgesetz – es gab viele positive Stellungnahmen – vom 3. November 2008 – also ganz aktuell – in einer Art Selbstverpflichtung geschrieben: „Die Architekten sind dem Baudenkmal selbst und allen, die darin arbeiten, wohnen oder Kultur genießen wollen, wie auch dem städtebaulichen Umfeld verpflichtet. Dabei sind einerseits Kreativität und andererseits Behutsamkeit gefordert, um das Gefühl für überkommene Werte mit zeitgemäßen Nutzungsansprüchen zu verbinden. Das führt häufig zu einer neuen, überraschenden Qualität. Das ist dann Denkmalpflege in bestem Sinne.“ Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Dieses Bewusstsein wünsche ich mir für alle Beteiligten. Wir schaffen mit dem Gesetz dafür gute Voraussetzungen.

Herr Weiner hat gesagt, wir reden morgen noch einmal über den Landesbeirat für Denkmalpflege. Dieser hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme im Anhörungsverfahren geäußert. Ich zitiere Ihnen daraus nur einen Satz: „Der Landesbeirat wünscht sich“

(Zuruf des Abg. Weiner, CDU)

in dem Anhörungsverfahren, das wir gemeinsam beschlossen hatten –, „dass die politisch Verantwortlichen Baudenkmäler und ihre Pflege weniger als Last, sondern vielmehr als dauerhafte Lust ansehen möchten.“

Wir empfehlen die Annahme des Gesetzentwurfs mit den Änderungen der SPD-Fraktion und schlagen vor, die Änderungsanträge der FDP abzulehnen.

(Beifall der SPD)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Vertreter verschiedener Vereine der Gemeinde Dörrenbach und des Sportvereins 1948 Völkersweiler e.V. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Des Weiteren begrüße ich die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft – CDA – Mayen. Seien Sie herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Lejeune das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom März 1999 das Land Rheinland-Pfalz zur Nachbesserung der verfassungswidrigen Vorschriften des Landesdenkmalschutzgesetzes aufgefordert hat, hat es eine Frist bis Juni 2001 gesetzt. Es hat keiner geahnt, dass es dann noch sieben Jahre dauern würde, bis der Gesetzentwurf fertig auf dem Tisch liegt.

Die Ursachen für die Verzögerungen mögen vielfältig sein. Ich werde mich nicht in irgendeiner Art und Weise in Spekulationen ergehen. Gleichwohl zeigt die lange Zeitspanne, dass der Denkmalschutz ein politisch sehr viel heikleres Thema ist, als der unbefangene Betrachter zunächst vermuten könnte.

Es geht dabei vor allem um die Schaffung eines gesunden und vernünftigen Interessenausgleichs zwischen dem betroffenen Eigentümer einerseits und dem Staat als Wahrer kultureller Allgemeininteressen andererseits. Dass dieses Gleichgewicht sich keineswegs von selbst einstellt, zeigt das zähe Ringen der Regierung mit den beteiligten Sachverständigenkreisen und den Fraktionen.

Bereits in der ersten Lesung hat die FDP-Fraktion deutlich gemacht, dass in dem vorgelegten Gesetzentwurf das Gleichgewicht der Interessen ihrer Auffassung nach nicht gewahrt ist, sondern sehr zugunsten des Staates verschoben ist. An dieser Einschätzung hat sich auch nach der Expertenanhörung nichts geändert.

Wenn die Landesregierung in § 1 Abs. 4 das partnerschaftliche Miteinander von Bürger und Staat ausdrücklich betont, dann sollte man erwarten, dass sich eine Konkretisierung dieses Postulats bei den einzelnen Maßnahmen wiederfindet.

(Beifall der FDP)