Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung darf ich ausdrücklich dieses Gesetz und die Beratungen begrüßen. Ich freue mich, dass die Fortentwicklung der Bürgerrechte und damit die Zunahme einer politischen Mitgestaltung möglich ist. Ich denke, das passt in die Zeit.
Ich denke, das ist notwendig. Die Abwägung ist vorgetragen worden. Ich muss das nicht wiederholen. Das Gesetz ist ein wunderbarer Fortschritt.
Mitsprache erfordert Information, Wissen und Zugang zur Information. Dazu gehört der Zugang zur Information von staatlichen Stellen. Das ist schon ausgeführt worden. Diese Möglichkeit stärkt die Bürgerbeteiligungsrechte. Ich denke, das ist hinreichend erklärt worden.
Es gab bei dem Gesetz, bei dem Einbringungsverfahren und der Beratung die Frage, ob es möglicherweise Hürden gibt. Es gab weiter die Frage, wie es aussieht mit dem Informationszugang, eventueller Formalien und der Kosten. Das ist dargestellt worden. Ich denke, mit dieser heute vorliegenden Lösung ist das Gesetz schlank geworden. Es ist vernünftig und kann angewendet werden. Es gebiert keine große Kosten, sondern beinhaltet einen vernünftigen Zugang zur Information.
Die Abwägung zwischen Zugangsinteresse und Sicherheitsbelangen sowie Datenschutzinteressen wurde bereits dargestellt. Ich muss das nicht wiederholen, weil jeder Redner darauf eingegangen ist. Ich denke, das Ergebnis der Ausschussberatungen ist zu begrüßen.
Ich denke, damit wird ein Schritt gegangen, um das Vertrauen in Verwaltungshandeln zu vergrößern und zu verstärken. Das Gesetz ist zu begrüßen. Ich begrüße die zweite Beratung des Gesetzentwurfs. Ich freue mich für die Landesregierung, dass das so zügig gegangen ist.
Ich begrüße als Gäste im Landtag Mitglieder der Liberalen Hochschulgruppe der Universität Mainz. Herzlich willkommen!
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/2085 – ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 15/2663 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der gerade beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? –
Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.
Landesgesetz zur Aufhebung des Landesgesetzes zur Ausführung des Lebenspartner- schaftsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2332 – Zweite Beratung
Meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 27. August 2008, Plenarprotokoll 15/49, ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 23. September 2008 beraten. Der Rechtsausschuss hat dies in seiner 22. Sitzung am 25. September 2008 getan.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2332 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der
Landesgesetz zur Bildung eines Sondervermögens „Wissen schafft Zukunft II – Sonderfinanzierung“ Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2419 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 15/2714 –
Da der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Kuhn, erkrankt ist, wird vorgeschlagen, auf die Berichterstattung zu verzichten. Kann ich Einverständnis vermerken? – Das ist so.
Der Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD soll in der nächsten Sitzung behandelt werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Hinblick auf diesen Änderungsantrag sind die Fraktionen übereingekommen, dass die Beratung in der Ausführlichkeit – zweite und dritte Beratung – in der Sitzung im Dezember stattfinden soll. Hintergrund des Änderungsantrags der Fraktion der SPD ist die Tatsache, dass wir in diesem Jahr voraussichtlich mehr Steuereinnahmen haben, als wir das in den Schätzungen zugrunde gelegt haben.
Wir haben vorhin sehr intensiv diskutiert, wie konjunkturelle Veränderungen sein können und welche Auswirkungen dies auf das Haushaltsgeschehen hat. Deshalb haben wir in dem Antrag gesagt, dass wir dieses Sondervermögen von 200 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro aufstocken wollen, um Planungssicherheit für die Universitäten zu erreichen. Im Gegenzug werden die Mittel im laufenden Haushalt, die vorgesehen sind, herausgenommen. Das heißt nicht, dass die Mittel verdoppelt würden. Die Ministerin würde dann strahlen. Das geht so nicht. Aber sie strahlt auch so; denn es heißt, dass man mit dieser Operation die Haushaltsrisiken für die nächsten fünf Jahre ein Stück herausnehmen und für diesen wichtigen Bereich einen Akzent setzen kann. Das soll diskutiert werden.
Damit die anderen Fraktionen hinreichend Gelegenheit haben, dies zu machen, wollen wir das im Dezember beraten und insoweit den Punkt auf das Dezemberplenum vertagen.
Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen einverstanden sind, dass der Tagesordnungspunkt 6 vor dem Hintergrund des Änderungsantrags in die Dezembersitzung vertagt wird. – Es gibt keinen Widerspruch. Dann ist dem so. Der Tagesordnungspunkt ist in die nächste Sitzung vertagt.
Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/2081 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Ebenfalls wurde ein öffentliches Anhörverfahren durchgeführt. Der Sozialpolitische Ausschuss und der Rechtsausschuss haben in ihren Sitzungen ebenfalls den Gesetzentwurf beraten.
Der federführende Innenausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der Annahme des vorstehenden Antrags zu empfehlen.