Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte zunächst ganz herzlich dem Rechnungshof, Ihnen, Herr Präsident, und all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Der Rechnungshof und das Kollegium sind ein wichtiger Partner des Parlaments. Ohne Sie und Ihre lange ganzjährige Arbeit könnten wir die Haushaltsrechnung nicht sinnvoll und effektiv kontrollieren.
Die Sitzungen der Rechnungsprüfungskommission sind ein Parforceritt durch alle Haushalte. Deshalb sei es mir gestattet, in der Kürze der Zeit, auch wenn es zehn Minuten sind, nur vier Schlaglichter zu vertiefen, die auch der Berichterstatter schon angesprochen hat.
Der erste Punkt, über den wir in diesem Haus in Zukunft noch werden reden müssen, ist die Organisation des Bereichs Landesforsten. Der Landesbetrieb Forsten ist in Rheinland-Pfalz dreistufig aufgebaut. Liest man das Gutachten des Rechnungshofs, so wären bei einem zweistufigen Aufbau die Aufgaben zweckmäßiger und besser zu erfüllen, zum anderen ließen sich kurzfristig Personalkosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro sparen.
Ich möchte ein paar Vergleichszahlen nennen. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) – dieser hat eine ähnliche Struktur – ist in Rheinland-Pfalz zweistufig aufgebaut und hat rund 4.500 Mitarbeiter. Der Landesbetrieb Forsten ist dreistufig aufgebaut und hat weniger als die Hälfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er hat aber ein viel kleineres Investitionsvolumen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter bei vergleichbaren Umsatzerlösen.
Warum soll das, was beim LBM möglich ist, nicht auch beim Landesbetrieb Forsten möglich sein? Wir sollten einmal über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinausschauen. In Hessen gibt es eine gemeinsame Abteilung für Umwelt und Forsten im entsprechenden Ministerium. Das reicht dort auch für die Dienst- und die Fachaufsicht. Das heißt, hier besteht Handlungsbedarf. Wir brauchen nur einen zweistufigen Aufbau. Wir sollten uns den Empfehlungen des Rechnungshofs anschließen, weil dadurch die Aufgaben zweckmäßiger und günstiger zu erfüllen sind.
Das zweite Schlaglicht, das ich setzen möchte, ist vor dem Hintergrund des vorgestern verabschiedeten Universitätsmedizingesetzes die Wirtschaftlichkeit der Hochschulambulanzen an dem Mainzer Universitätsklinikum. Das ist ein weiteres Mosaiksteinchen bzw. eigentlich schon ein richtiger Mosaikstein, warum es erforderlich war und ist, die Universitätsmedizin wirtschaftlich besser aufzustellen.
Der Rechnungshof hat die Hochschulambulanzen geprüft. Von 2004 bis 2006 haben nicht vergütungsfähige Leistungen dieser Ambulanzen das Betriebsergebnis der Universitätsklinik um 9,7 Millionen Euro belastet.
Schlimm ist, dass das auf Mängel in der Kosten- und Leistungsrechnung zurückzuführen ist, weil es keine verlässlichen Kostenkalkulationen gab und die Leistungsentgelte für die Kostendeckung nicht ausreichend waren.
Entlarvend ist deshalb auch, was wir in der Rechnungsprüfungskommission zustimmend zur Kenntnis nehmen mussten und was heute in der Vorlage steht, dass nämlich bis zum Jahresende eine geeignete Kosten- und Leistungsrechnung – das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit – und bis 2011 ein funktionierendes Risikomanagementsystem – das ist auch eine Selbstverständlichkeit – einzuführen sind und es darum geht, eine
Wir sollten uns in diesem Hohen Hause darüber im Klaren sein, dass in diesem Bereich jetzt die Arbeit erst richtig losgeht. Vorstand und Aufsichtsrat ist viel Erfolg zu wünschen, und zwar ganz im Sinne des Herrn Kollegen Dr. Schmitz, der seine Rede vorgestern mit „Glückauf“ für die Mainzer Universitätsmedizin beendet hat.
Das dritte Schlaglicht ist das Thema „Haushaltsvollzug 2006 und Restkreditermächtigung“. Herr Kollege Bracht hat schon darauf hingewiesen.
Die Restkreditermächtigung hatte Ende 2006 ein Volumen erreicht gehabt, das in etwa der jährlichen Neuverschuldung entsprochen hat. Wir hatten rund 1 Milliarde Euro Neuverschuldung und rund 1 Milliarde Euro Restkreditermächtigung.
Ausweislich der Vorlage erwartet der Rechnungshof für 2007 einen Anstieg der Restkreditermächtigung sogar auf 1,5 Milliarden Euro. Das widerspricht – das müssen wir uns ehrlich eingestehen – dem Verfassungsgebot der Haushaltswahrheit und der Pflicht der Landesregierung, schätzgenaue Haushalte vorzulegen. Vor allen Dingen ist es für uns eine erhebliche Einschränkung unseres parlamentarischen Kontrollrechts.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Messal, Sie haben sehr zu Recht in der Sitzung der Rechnungsprüfungskommission darauf verwiesen, dass es für die Landesregierung praktisch ist, über Restkreditermächtigungen in erheblichem Umfang zu verfügen. Sie haben auch auf die Situation im Zusammenhang mit der Föderalismusreform II und alles, was noch auf uns zukommt, hingewiesen.
Wir sollten uns allerdings als Parlamentarier über die Parteigrenzen hinweg einig sein, dass es in erster Linie um eine wirksame Kontrolle der Landesregierung geht. Wenn die Föderalismusreform II weitere Schritte erforderlich macht, ist es der Landesregierung unbenommen, in diesem Hohen Hause eine Mehrheit für entsprechende Entscheidungen zu finden.
Unser Ziel als Abgeordnete sollte es sein, die Restkreditermächtigung deutlich abzubauen. Dass Restkreditermächtigungen – Herr Kollege Bracht hat darauf hingewiesen – in Höhe der 2006 zu hoch veranschlagten Tilgungsausgaben abgesenkt worden sind, ist ein erster richtiger Schritt. Hier müssen wir weitermachen.
Der vierte Punkt ist der Ausblick. Wo stehen wir? Wir haben demnächst Haushaltsberatungen. Der Bericht des Rechnungshofs beginnt immer mit einer Darstellung der finanzpolitischen Situation des Landes. Der ausgeglichene Haushalt ist in weiter Ferne. Auch wenn sich die Landesregierung und die Abgeordneten über alle Parteigrenzen hinweg immer wieder bemühen – das kann man nicht abstreiten –, Zukunftssicherungsmaßnahmen zu leisten, fehlt eine nachhaltige Zukunftssicherung. Stattdessen ist es so, dass die Ausgaben steigen. Im Plan war 2006 eine Ausgabensteigerung von 0,8 % vorgesehen. Im Ist sind die Ausgaben 2006 um 3,4 % gestiegen.
Nach den Eckdaten des Haushalts – wie er jetzt von Ihnen kürzlich vorgelegt worden ist, Herr Minister – ist auch dort, was die Ausgabensteigerung angeht, keine Besserung in Sicht.
Herr Staatssekretär, die Kommentierung von Ihnen in der Sitzung der Rechnungsprüfungskommission, Ihre Worte, die Ausgabenlinie sei strikt begrenzt worden, stellen Rhetorik dar. Verzeihen Sie mir das. Die Ausgabenlinie ist nicht strikt begrenzt worden, wenn im Haushaltsplan eine Steigerung der Ausgaben von 0,8 % vorgesehen war und im Ist-Haushalt eine Ausgabensteigerung von 3,4 % zu verzeichnen ist.
Schlimm – Herr Kollege Bracht hat auch schon darauf hingewiesen – ist insbesondere das Problem im Bereich der Personalkosten. In der Zehnjahresfrist sind die Personalkosten in diesem Land um 4,5 % gestiegen, im gleichen Zeitraum allerdings die Versorgungslasten um 38,4 %.
Es ist zu konstatieren, dass Sie sich bemühen, die Personalkosten für das laufende Personal konstant zu halten, die Kosten stagnieren. Aber wir müssen uns ehrlich eingestehen, dass die Versorgungslasten aufgrund der Alterstrukturen und der demografischen Entwicklung – wofür alle dankbar sind – andererseits explodiert sind.
Wir müssen inzwischen 56 % unserer Steuereinnahmen für Personalkosten ausgeben. Das ist alles nicht nachhaltig. Ich erspare Ihnen heute eine Diskussion über den Pensionsfonds, aber ich erinnere noch einmal an das, was Herr Kollege Bracht zum Thema „Verfassungsmäßigkeit“ aus dem Gutachten des Rechnungshofs erwähnt hat. Ich zitiere: „Die Verfassungsgrenze konnte nur eingehalten werden, weil Vermögen – allein im Bereich des Wohnungsbaues im Wert von 389 Millionen Euro – veräußert wurde.“
Ich glaube, das sind Aussagen, die wir vor dem Hintergrund dessen gewichten müssen, was wir hier in wenigen Wochen im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen zu diskutieren haben werden. Darüber hinaus gilt es noch, den erdrückenden Schuldenstand zu erwähnen. 2006 hatten wir eine Pro-Kopf-Verschuldung von 6.229 Euro in Rheinland-Pfalz. Der Durchschnitt der westlichen Flächenländer liegt bei 4.915 Euro pro Kopf. Ich wiederhole die Zahlen noch einmal, damit man sie sich auch merkt: Rheinland-Pfalz seinerzeit 6.300 Euro und der Durchschnitt 4.900 Euro. Das ist weiß Gott kein Ruhmesblatt, was dieses Parlament als Haushaltsgesetzgeber zu verantworten hat.
Vor allem geht eine Schere auseinander, die mich nachdenklich stimmt: Die Einnahmen steigen – über Zehnjahresfrist betrachtet – nur um rund 20 %, d. h., es gibt Einnahmensteigerungen, im gleichen Zeitraum sind aber die Schulden um 70 % gestiegen. Das heißt, auch dort geht die Schere deutlich auseinander.
Der Rechnungshof sagt – damit möchte ich schließen –, dass er der Auffassung sei, dass der Rückführung der Neuverschuldung mithilfe der Steuermehreinnahmen Vorrang einzuräumen sei. Ein Haushaltsausgleich ohne Kreditaufnahmen und ohne anschließenden Abbau des
Darauf haben wir immer wieder hingewiesen. Auf eine Dynamik bei Steuermehreinnahmen ist nicht zu hoffen.
Wann, wenn nicht heute, wo die Steuermehreinnahmen sprudeln, kann ein Haushaltsausgleich gelingen? Das müssen wir bei den Haushaltsberatungen im Herbst leisten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich dem Präsidenten des Landesrechungshofs, Ihnen, Herr Behnke, ganz herzlich zur gelungenen Premiere gratulieren. Es war Ihre erste Beratung innerhalb der RPK. Ich glaube, das haben Sie gut hinbekommen.
Ich danke auch im Namen der Mitglieder der SPDFraktion. Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs, der Landtagsverwaltung und der Landesregierung für die Unterstützung in den Beratungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rechnungshof hat uns, wie in jedem Jahresbericht, auch diesmal wieder wichtige Hinweise sowohl zu den grundsätzlichen Perspektiven der Haushaltspolitik als auch zur Effizienz im Haushaltsvollzug gegeben. Aber, wie immer, kann das geprüfte Haushaltsjahr 2006 in seiner Bewertung nicht isoliert betrachtet werden.
Ich darf deshalb noch einmal daran erinnern, dass wir nach 2000 bundesweit durch massive Steuersenkungen und einen deutlichen Konjunktureinbruch einen drastischen Rückgang der Steuereinnahmen hinnehmen mussten. 2006 haben wir dann in diesem Haushaltsjahr erstmals wieder mehr Steuern eingenommen als im Jahr 2000.
Sehr geehrter Herr Kollege Schreiner, wir haben über 70 % dieser Mehreinnahmen zur Konsolidierung eingesetzt. Ich denke, das ist eine starke Leistung. Damit ist
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dennoch ist die Haushaltslage immer noch angespannt. Das bestreitet keiner. Aber wir haben in der Vergangenheit auch nicht die Hände in den Schoß gelegt, wie uns manche Haushaltsexperten dies in ihren Pressemitteilungen weismachen wollen.
Herr Kollege Schreiner, das erkennt auch der Rechnungshof in seiner Beschlussempfehlung an. Da heißt es nämlich: „…das Ziel eines baldmöglichen Haushaltsausgleichs… muss konsequent weiterverfolgt werden.“ Ich sage, die Betonung liegt auf „weiter“.