Tatsache ist, wir hatten noch vor wenigen Wochen eine Situation, in der wir eine bestimmte vertraglich garantierte Zusage der Landesregierung über die mittelfristige Ausstattung des Museums hatten. Das Museum wäre grundsätzlich auch mit dem, was zugesagt war, zu fahren, nur nicht mit den damit verbundenen Ansprüchen, es national und international zu positionieren. Wir haben uns aber dazu entschieden, das tun zu wollen.
Deswegen gibt es den Beschluss, das Museum besser zu finanzieren. Wenn Sie mich fragen, seit wann ich weiß, dass ich mehr Geld brauche, möchte ich bemerken, dass ich das zu jedem Zeitpunkt gewusst habe, wenn es darum geht, diesen hohen Anspruch, das Arp Museum national zu positionieren, zu realisieren. Wenn man diesen Anspruch nicht verfolgt, hätte man es auch mit 1,8 Millionen Euro hinbekommen können.
Seit wann weiß ich, dass die Sponsoring-Bemühungen nicht so erfolgreich sind? Das weiß ich mit Gewissheit seit einem Jahr. Ich weiß mit höchster Gewissheit, dass sich diese Situation in zwei oder drei Jahren wieder verbessert, und zwar in dem Maß, wie es uns gelingt, weiterhin erfolgreich unsere Arbeit so machen zu können, dass die Menschen mit viel Freude und sehr belebt aus dem Museum wieder herauskommen und gut über dieses Museum reden. Hier sind wir auf einem guten Weg. Diesen guten Weg werden wir fortsetzen.
Meine Damen und Herren, wir haben die Fragestunde bereits um fünf Minuten überzogen. Es liegen noch zwei Wortmeldungen vor. Ich bitte Sie, die Rednerliste damit schließen zu dürfen.
Herr Staatssekretär, zu Ihren Bemühungen um das internationale Profil, von dem Sie heute Morgen mehr
fach gesprochen haben, zählt nach der Scheidung vom Arp-Verein die Suche nach einem neuen Dauerleihgeber. Auch diesbezüglich ist schon Verschiedenes in der Presse zu lesen gewesen.
Ich knüpfe daran an und frage: Mit wie vielen Sammlungen stehen Sie in Verhandlungen, um anstelle des ArpVereins eine neue Sammlung in das Haus zu bekommen, die Ihren Ansprüchen genügen würde? Wie ist der Stand dieser Gespräche?
(Pörksen, SPD: Das wird er Ihnen auf die Nase binden! – Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Das wird er gerade öffentlich bekannt geben! Es lebe das Fingerspitzengefühl! – Hartloff, SPD: Soll er nicht noch die Namen nennen?)
Wir haben bestätigt, dass wir solche Gespräche führen. Damit hat es sich auch. In Rheinland-Pfalz ist es üblich, dass man ein Ei erst einmal legt, dann ausbrütet und dann anfängt zu gackern.
Bevor sich nicht die Tinte unter Leihverträgen befindet, werde ich mich zu dem Stand dieser Verhandlungen nirgendwo mehr öffentlich äußern, außer der allgemeinen Bestätigungen, die wir gegeben haben.
Vielleicht können Sie mir gerade noch weiterhelfen. Sie haben ausgeführt, das Museum sei mit dem Budget zu fahren, das vorgesehen wäre, allerdings nicht, wenn man international und national auf der Bühne auftreten will.
Jetzt stelle ich meine Frage: War es denn nicht so, dass man bei einem Neubau von 50 Millionen Euro von vornherein in der Ersten Liga oder international mitspielen wollte, oder hatten Sie geplant, mit diesem Museum in der Zweiten oder Dritten Liga zu spielen? Die Vorgaben kenne ich vorher, bevor ich anfange zu bauen. Das ist genauso wie mit dem Ei, das Sie legen: Ausbrüten und dann gackern. Da passt irgendetwas nicht zusammen.
Bevor sich etwas falsch festsetzt: Die Baukosten für das Arp Museum betrugen 33 Millionen Euro. Davon haben wir die Hälfte dankenswerterweise im Rahmen des Bonn-Berlin-Ausgleichs vom Bund bekommen. Das ist eine Größenordnung.
Wenn Sie sich die Mühe machen, das Arp Museum zu besuchen, dann können Sie sich nur wundern, dass man für 33 Millionen Euro ein derartiges Juwel hat bauen können.
Was den zweiten Teil der Frage anbelangt: In dem vorhin erwähnten Brief der vorhin erwähnten Dame, an die ich kaum mehr denken muss, bezog sich die Dame auch auf eine Erklärung meinerseits, dass auch ich sehe, dass die Landesregierung mehr zu geben haben muss, als wir es bisher vertraglich vorgesehen hatten.
Dafür wollte ich einen Preis. Der Preis lautete: Das Land Rheinland-Pfalz gibt nicht viel Geld aus und überlässt gleichzeitig den anderen das Sagen. Aus diesem Grund habe ich der Dame eröffnet: Wenn Sie erwarten, dass angesichts der Tatsache, dass das Sponsoring nicht funktioniert, sich das Land zusätzlich engagiert, dann erwarte ich, dass Sie akzeptieren, dass das Land auch überwiegend das Sagen hat. – Das war die Situation.
Ich freue mich, heute feststellen zu können, dass das Problem gelöst ist. Das Land hat zu 100 % das Sagen. Das Problem ist gelöst. Es geht aufwärts mit dem Museum.
(Beifall der SPD – Bracht, CDU: Aber in der ersten Liga möchten Sie mitspielen? – Pörksen, SPD: In welcher Liga spielt Ihr eigentlich?)
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 114. Mainzer Landtagseminar sowie den Bezirkslandfrauenverein Limburg. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
„Datenklau und Datenmissbrauch – Neue Herausforderungen für den Verbraucher- und Daten- schutz in Rheinland-Pfalz vor dem Hinter- grund illegalen Handels mit Kontendaten“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/2542 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „(1)Jeder Mensch hat das Recht, über die Erhebung und weitere Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen. Jeder Mensch hat das Recht auf Auskunft über ihn betreffende Daten und auf Einsicht in amtliche Unterlagen, soweit diese solche Daten enthalten.
(2) Diese Rechte dürfen nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, soweit überwiegende Interessen der Allgemeinheit es erfordern.“ Wo steht das? – In unserer Landesverfassung Artikel 4 a. (Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Diese Ergänzung der Verfassung wurde vor wenigen Jahren von uns vorgenommen, weil das Bundesverfassungsgericht aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt hat. Dieses Grundrecht gilt.
Diese Rechtsgrundlage ist eigentlich klar. Aber wie sieht die Realität aus? In den 80er-Jahren – der eine oder andere wird sich noch daran erinnern – war der Datenschutz auf dem Vormarsch. Ich erinnere an das damalige Volkszählungsurteil.
Aber vor gut einem Jahr hat der ehemalige Datenschutzbeauftragte und Bundesverfassungsrichter Professor Hassemer hier in Mainz anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung die Auffassung vertreten, dass der Datenschutz bei gleichzeitiger rasanter technischer Entwicklung auf dem Gebiet der elektronischen Möglichkeiten ins Hintertreffen zu geraten drohe. Die Vorkommnisse der letzten Monate scheinen Herrn Professor Hassemer recht zu geben. Deshalb müssen wir die Datenschutzdebatten, die wir in den letzten Jahren hier geführt haben, fortsetzen, ja sogar intensivieren.
Wenn es möglich ist, binnen weniger Tage Daten von sechs Millionen Bürgerinnen und Bürgern einschließlich vier Millionen Bankverbindungen dieser Bürgerinnen und Bürger für wenig Geld zu besorgen – das kostet vier oder fünf Cent pro Adresse –, wie es die Verbraucherzentrale geschafft hat, dann müssen bei uns allen die Alarmglocken läuten.
Ein Call-Center – davon gibt es allein in Rheinland-Pfalz 50, nur in Rheinland-Pfalz – aus Bremerhaven hat sich illegal Zutritt zu der Datenbank der Deutschen Telekom verschafft und Daten an Dritte verkauft. Die Telekom hat übrigens 30 Millionen Kunden: Welch eine Ressource für illegale Tätigkeiten.
Besonders ergiebig scheinen auch große Industrieunternehmen zu sein, deren Daten weiterverkauft bzw. auf dem Datenmarkt angeboten werden. Auch eine große Krankenversicherung ist in den Verdacht geraten – laut REPORT MAINZ –, vertrauliche Kundendaten an einen privaten Dienstleister weitergegeben zu haben.
Auf die Ereignisse in Großbritannien, einem urdemokratischen Land, will ich heute gar nicht eingehen. Dort sind Millionen von Daten von Versicherten weitergegeben worden.
Ein kurzes Wort zu den sogenannten Adresshändlern, die angeblich oder tatsächlich über Millionen unterschiedliche Daten über große Teile der Bevölkerung verfügen: Dazu gehört z. B. Global Group. Angeblich verfügt diese Einrichtung über Daten von 65 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. In Deutschland sind wir rund 80 Millionen Menschen.
AZ Direct verfügt angeblich über Daten von 70 Millionen Personen und 35 Millionen Haushalten, die Schober Information Group verfügt angeblich über Daten von 50 Millionen Privatadressen.
Diese doch erschreckenden Zahlen, die eigentlich George Orwell als Waisenknaben erscheinen lassen, werfen für uns Fragen auf. Haben die vorliegenden Datenschutzbestimmungen versagt? Sind sie durch die technische Entwicklung überholt bzw. überrollt worden? Gibt es überhaupt noch Schranken?
Ein vielstimmiger Chor ruft nach unterschiedlichsten Gesetzesänderungen, -ergänzungen und -verschärfungen. Das ist im Grunde nachvollziehbar, da in unzähligen Fällen die Daten ohne Kenntnisse – zumindest aber ohne Widerspruch der Betroffenen – weitergegeben werden. Sie wissen oft nichts davon, ahnen es nicht einmal, dass ihre Daten verkauft werden.