Protocol of the Session on May 14, 2008

2. Es gab damals Optionen. Eine Option hieß WestLB, die sich zum damaligen Zeitpunkt in einem anderen Zustand als heute befunden hat, die andere Option LBBW. Die WestLB ist mit 37,5 % und die LBBW mit 12,5 % eingestiegen, 50 % lagen beim Sparkassen- und Giroverband.

Aus diesen Veräußerungsmitteln – das hat Herr Kollege Eymael vorhin in aller Klarheit gesagt – sind dann Kulturstiftung, Innovationsstiftung und die ISB gegründet worden. Die ISB ist eigentlich ein passgenaues Angebot auf die Bedürfnisse des Mittelstands in diesem Land, weil sie keine klassische Bank ist, sondern – wenn man so will – ein klassisches Förderinstitut ist.

Zu der zweiten Frage, wie es mit der Landesbank weitergeht: Die Landesbank Rheinland-Pfalz war zum Zeitpunkt des Ratings eine ertragsstarke kleine feine Lan

desbank. Das hat auch Hintergründe in Luxemburg. Aber durch das Rating mussten wir handeln, bzw. wir konnten nicht mehr machen. Wir waren nur Gesetzgeber und konnten als Gesetzgeber Entscheidendes tun.

Der Schritt zum damaligen Zeitpunkt, das MutterTochter-Verhältnis mit der LBBW einzugehen, war der einzig richtige vernünftige Schritt.

(Beifall bei der FDP)

Es gab keine Alternative, es sei denn, man hätte eine alternative Helaba – Dekabank gemacht oder noch einmal die WestLB aktiviert.

(Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)

Herr Schreiner, man muss wissen, dass die Landesbank Rheinland-Pfalz selbstständig die Anteile der WestLB zunächst gekauft hat. Dann war es möglich, sie in die stärkste Bank aller Länder dort zu integrieren.

Es gibt eine Landesbankenlandschaft, die wird in Zukunft ganz anders aussehen. Die LBBW wird dabei eine entscheidende Rolle spielen, weil sie ein Geschäftsmodell hat, das bei allen anderen Landesbanken ein Problem ist; denn diese haben kein Geschäftsmodell. Deshalb sind sie auch in diese Risikogeschäfte hineingegangen. Die LBBW hat durch die Baden-WürttembergBank einen direkten Kontakt zum Endkunden. Ich glaube, das ist der Vorteil; denn alle anderen Landesbanken haben das nicht, haben andere Geschäfte gemacht.

Ich glaube, es war eine richtige Entscheidung als Gesetzgeber, auch die Aktiengesellschaft zuzulassen, damit das klar ist. Nur, ob jetzt eine Konkurrenzsituation entsteht oder eine Kooperation entstehen kann, das weiß ich nicht. Ich weiß nur eines, dass der Immobilienstandort Mainz die einzige Möglichkeit war, bei den obwaltenden Gegebenheiten jetzt noch eine Landesbank in Rheinland-Pfalz zu haben. Das ist gar keine Frage.

Deshalb war der Schritt 1991 ein richtiger Schritt und hat diesem Land nur genutzt und nicht geschadet; denn wir reden heute über ganz andere Umstände, insbesondere im Hinblick auf die ISB, die Innovations- und die Kulturstiftung, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall der FDP und der SPD)

Wir hätten die Mittel nicht gehabt, diese Stiftungen auf den Weg zu bringen, und wir hätten auch die Mittel nicht gehabt, eine ISB zu gründen. Die ISB ist heute am Markt besser platziert als manche Landesbank um uns herum.

Sie werden erleben, dass zum Schluss die Landesbankenlandschaft ganz anders aussehen wird. Nur eines sage ich Ihnen: Die LBBW wird am Schluss dabei sein.

(Beifall der FDP und der SPD)

Vielen Dank, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2183 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Gesetz zur Verhinderung von Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten (Justiz- vollzugsmobilfunkverhinderungsgesetz – JVollzMVG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/2178 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Das Wort hat Frau Abgeordnete Meurer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf soll die gesetzliche Grundlage für die Unterbindung des bereits verbotenen Mobilfunkverkehrs auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten geschaffen werden. Herr Minister Bamberger, die Problemlage wird auch von Ihnen nicht bestritten.

Handys sind zwar in den Vollzugsanstalten strikt verboten; dennoch gelingt es den Gefangenen immer wieder, die immer kleiner werdenden Geräte und SIM-Karten in die Anstalten zu schmuggeln.

Der Einsatz von reinen Mobilfunksuchgeräten reicht nicht aus, da diese nur wirksam sind, wenn mit dem gesuchten Handy gerade in Echtzeit telefoniert wird. Der Versand einer SMS z. B. wird gar nicht erst festgestellt.

Handys haben im Strafvollzug nichts zu suchen, auch das ist unbestritten, diesbezüglich sind wir uns einig. Sie stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar; denn sie ermöglichen z. B. die Weiterführung krimineller Geschäfte oder gar die Organisation einer Flucht. Bei Untersuchungsgefangenen besteht wiederum die Gefahr, dass sie Kontakt in ihr kriminelles Milieu halten und so z. B. Zeugen unter Druck setzen könnten.

Die Bundesratsinitiative zur Unterbindung des unerlaubten Mobilfunkverkehrs der Gefangenen in den Vollzugsanstalten aus dem Jahr 2005 hatte genau das gleiche Ziel wie unser Gesetzentwurf. Danach sollte den Landesjustizverwaltungen das Betreiben technischer Geräte zur Störung unerlaubter Mobilfunkfrequenzen erlaubt werden. Diese Bundesratsinitiative wurde von Rheinland-Pfalz nachhaltig unterstützt.

Durch den Wegfall der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in strafvollzugsrechtlichen Fragen ist es nunmehr Aufgabe der Länder, die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen zu schaffen. Warum man jedoch einerseits bereits 2005 die Gesetzesinitiative nachdrücklich unterstützt hat und heute glaubt, die Meinung vertreten zu müssen, unser Gesetzentwurf verbreite nur Unsi

cherheit und sei völlig überzogen, lässt doch nur einen Schluss zu,

(Pörksen, SPD: Das ist bei Euch doch prinzipiell so!)

der Gesetzentwurf kam von der CDU, und das ist Grund genug, ihn abzulehnen.

(Zuruf von der SPD)

Er spricht so undeutlich, ich habe es leider nicht verstanden, aber wir können später darüber reden.

(Pörksen, SPD: Das liegt an Ihnen, Frau Kollegin!)

Nein, meine Ohren sind ganz gut.

Auch Ihre Argumentation, die Störsender bzw. Blocker seien nicht auf die Haftanstalten zu beschränken, wurde im Anhörungsverfahren in Baden-Württemberg klar widerlegt. Die Fachleute sind sich einig, eine punktgenaue Störung ist dank moderner Technik möglich, ohne irgendjemanden außerhalb der Gefängnismauern im Mobilfunkverkehr einzuschränken. In der Schweiz und auch in Österreich sind Störsender seit einiger Zeit erfolgreich im Einsatz.

Das Argument, in Rheinland-Pfalz sei das Problem nicht so dringend wie in anderen Bundesländern, greift ebenfalls nicht. Auch in anderen Bundesländern wurden zunächst vergleichsweise wenige Geräte gefunden. Das ist dann in den Jahren danach in den Zahlen explodiert.

Kosten entstehen zunächst für das Land nicht; denn aus der Gesetzesformulierung ergibt sich keine Verpflichtung, sondern nur die rechtliche Möglichkeit zum Einsatz technischer Geräte. Ob und in welchem Umfang und mit welcher zeitlichen Perspektive eine Beschaffung erfolgt, ist freigestellt.

Ziel unseres Gesetzes ist, kein neues Verbot zu begründen, sondern ein bereits geltendes Verbot effektiv und aktiv durchzusetzen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Burgard.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es scheint der CDU heute besonders wichtig zu sein, diesen Antrag einzubringen. Wenn man die leeren Reihen sieht, elf Personen, elf Kolleginnen und Kollegen der CDU sind anwesend – – –

(Beifall bei der SPD – Baldauf, CDU: Wie viele sind denn von der Landesregierung anwesend?)

Ich denke, wir haben heute die erste Beratung, aber schon im Vorfeld haben wir die Presseerklärung Ihres Kollegen Herrn Dr. Wilke mitbekommen, in der es unter anderem heißt: „In rheinland-pfälzischen Haftanstalten sind in den Jahren 2005 bis 2007 12 Handys mit SIMKarte und drei SIM-Karten sichergestellt worden.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Ist das wenig oder viel? – Pörksen, SPD: Das ist viel!)

Es ist allerdings von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.“

Hohe Dunkelziffer: Mit einem solchen gewählten Begriff stehen Sie weiterhin in der Tradition Ihrer bekannten Schwarzmalerei, Panikmache und dem Schüren von Ängsten.

(Beifall der SPD – Frau Kohnle-Gros, CDU: Sie haben nicht zugehört! Wir haben das unterstützt!)

Der Antragsteller hebt das erhebliche Sicherheitsrisiko hervor, wenn ein Handy in die Haftanstalt gelangt.

Die SPD-Fraktion sieht auch eine Gefahr, die aber durch scharfe Kontrollen gebannt wird. Der Einsatz von Handys in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten ist und bleibt strikt verboten.

Hin und wieder kommen Häftlinge mit Handys zum Haftantritt, oder Besucher haben Handys bei sich. Die Geräte werden dann direkt bei der ersten scharfen Kontrolle in Obhut genommen. Illegal eingeschmuggelte Handys in einer größeren Zahl zu unterstellen, ist daher schon sehr dreist.