Protocol of the Session on February 28, 2008

Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP abgelehnt.

Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf:

Zulässigkeit der Auftragsvergaben des Innenministeriums und von Stellen mit Beteiligung des Innenministeriums an die Firma Quadrolux und deren Vorgängerfirmen

hier: Gutachtliche Äußerung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz gemäß § 88 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1843 –

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 15/1936 –

Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Herr Kollege Bracht hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag bittet die CDUFraktion den Landtag, von seinem Recht, wie es in § 88 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung vorgesehen ist, Gebrauch zu machen, den Rechnungshof um Prüfung eines Sachverhalts zu bitten, der hier im Plenum schon sehr ausführlich beraten, aber sehr unterschiedlich bewertet wurde.

Es geht um die Zulässigkeit, um die Rechtmäßigkeit der Vergabe von Aufträgen durch die Landesregierung, durch den Innenminister, an die Firma Quadrolux und Vorgängerfirmen.

Wir erhoffen uns von einer solchen gutachterlichen Äußerung des Rechnungshofs die Klärung im konkreten Fall, aber auch als Ausfluss daraus die Klärung ganz grundsätzlicher Fragen im Umgang mit Aufträgen des Staates. Nicht umsonst gilt ein Vergaberecht, an das alle Entscheidungen über die Vergabe von Aufträgen gebunden sind. Es soll Wirtschaftlichkeit sichern und zugleich der Vetternwirtschaft und Bestechlichkeit einen Riegel vorschieben.

Die Vergaben durch den Innenminister haben wir im Plenum vor Weihnachten unter dem Gesichtspunkt der politischen Moral und der Anständigkeit diskutiert. Dabei sind unterschiedliche Rechtspositionen aufeinandergestoßen. Die Position der Regierungsmehrheit war, dass der Innenminister richtig gehandelt habe. Wir, die Opposition, haben die gegenteilige Position vertreten.

Um für die Zukunft größere Klarheit zu bekommen, welche Vergabeentscheidungen durch das geltende Vergaberecht erlaubt sind oder nicht, kann eine Prüfung durch die Institution, die das wirtschaftliche Verhalten der Verwaltung dieses Landes prüft, den Rechnungshof, nur hilfreich sein, hilfreich mit Blick auf Interpretationen des geltenden Rechts, aber vielleicht auch im Hinblick auf empfehlenswerte Präzisierungen des Rechts.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren, es muss unser gemeinsames Anliegen sein, alle Anlässe für Debatten über Fälle, wie wir sie im Plenum geführt haben, für die Zukunft soweit wie möglich zu vermeiden. Ich meine, das sind wir gemeinsam den Bürgerinnen und Bürgern, dem Ansehen des Landes und auch dem der politischen Mandatsträger schuldig.

Meine Damen und Herren, deshalb ist es gut, dass es eine einvernehmliche Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses an das Parlament gibt, unserem Antrag zu folgen und den Rechnungshof zu beauftragen, diese Prüfung vorzunehmen. Wir würden uns freuen, wenn wir auch im gesamten Parlament eine solch einvernehmliche Beauftragung heute hinbekämen.

(Pörksen, SPD: Das wisst Ihr doch!)

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Hartloff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss zugestimmt, dass wir den Rechnungshof gemäß § 88 der Landeshaushaltsordnung ersuchen, sich gutachterlich zu äußern. Wir haben – das habe ich selbst in meiner Rede gemacht und das hat der Minister erklärt – im Dezember erklärt, dass wir die vergaberechtlichen Bestimmungen als eingehalten ansehen, dass wir es aber in keiner Weise scheuen, dass das gutachterlich untersucht wird.

Eines sollten wir dabei aber wissen: Der Rechnungshof ist kein Schiedsrichter zwischen Regierung und Opposition.

Herr Kollege Bracht, Sie haben eben das Wort „beauftragen“ mehrfach in Ihrer Rede verwendet. Das gibt mir Anlass, ein paar Anmerkungen zu § 88 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung zu machen.

Beauftragen können wir den Rechnungshof wohl nicht. Da sind die Kommentierung und Rechtsprechung eindeutig.

(Bracht, CDU: Ersuchen!)

Der Rechnungshof ist ein Organ mit richterlicher Unabhängigkeit. Ich bin froh, dass die Vizepräsidentin des Rechnungshofs im Haushalts- und Finanzausschuss erklärt hat, dass der Rechnungshof diesem Ersuchen nachkommen wird.

Es gibt gute Gründe dafür, dass diese richterliche Unabhängigkeit nicht für die Geschäfte der Tagespolitik eingespannt wird. Wir haben ein bisschen nachgeschaut. Bereits 1979, als man im baden-württembergischen Parlament einführen wollte, dass solche Ersuchen, Bestimmungen oder Beauftragungen ins Gesetz kommen, hat man recht eindeutig in der Kommentierung gesagt – ich zitiere aus „Die Öffentliche Verwaltung“, Jahrgang 1979, Heft 19 –: „Prüfungsaufträge und Prüfungsersuchen vonseiten der Legislative (insbesondere vonseiten einer parlamentarischen Minderheit) wie der Exekutive sind unvereinbar mit der Garantie der Unabhängigkeit der Rechnungshöfe und ihrer Mitglieder. Die Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrags würde durch eine verstärkte Inpflichtnahme durch das Parlament nur leiden. Deshalb sollten die Rechnungshöfe auch weiterhin Herren ihres Verfahrens bleiben.“

Zu diesen Rechtsfragen hat sich auch intensiv der langjährige Präsident dieses Parlaments geäußert, Albrecht Martin, der gesagt hat – ich zitiere aus „Die Öffentliche Verwaltung“, Jahrgang 1984, Seite 825 –: Dennoch soll dem Rat gefolgt werden, wie ihn der Präsident des Landtags von Rheinland-Pfalz, Albrecht Martin, in einem grundsätzlichen Referat in der bereits erwähnten Präsidentenkonferenz gegeben hat. Er hat die gesetzliche Zulassung von Prüfungsaufträgen oder Prüfungsersuchen als rechtlich problematisch bezeichnet. Auf diese Weise könne nämlich die Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs auf bestimmte Objekte gelenkt und von der Erledigung anderer Aufgaben abgezogen werden.

Man solle angesichts dieser Problematik davon absehen, die Möglichkeit von Prüfungsaufträgen oder Prüfungsersuchen gesetzlich zu normieren. Der Landtagspräsident verneinte im Übrigen das Bedürfnis an einer solchen Regelung, da die Rechnungshöfe angesichts der bestehenden Kooperation einer sachlich fundierten Anregung nachkommen. Dem ist voll zuzustimmen. Das entspricht unserer Alltagspraxis. Es gibt dazu weitere Ausführungen.

Das sollte also die absolute Ausnahme im Einvernehmen sein. Das sollte nicht die Fortsetzung der politischen Auseinandersetzung in diesem Parlament mit einem anderen Mittel sein.

Wir stimmen dennoch diesem Ersuchen zu, weil wir für diese von uns angekündigte Offenheit sind, auch wenn man über solche Fragen – wir hatten heute Morgen eine Diskussion über die Beurteilung von Rechnungshöfen –

natürlich auch immer inhaltlich streiten kann. Die Juristen, die im Saal sitzen, wissen, dass man sagt, zwei Juristen und fünf Meinungen. Das ist unterschiedlich interpretierbar. Wir werden sehen, wie das gutachterlich vom Rechnungshof gewertet wird. Ich habe volles Vertrauen in die Unabhängigkeit des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Herr Kollege Auler hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion erkläre ich, dass wir aufgrund der jeweils unterschiedlichen Rechtsauffassung einer gutachterlichen Prüfung zustimmen.

Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur direkten Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1843 –. Wer stimmt dem Antrag zu? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Tagesordnung angekommen. Der Tagesordnungspunkt 24 „Viertes Agenda 21-Programm der Landesregierung 2007 – Perspektiven für Rheinland-Pfalz“, Besprechung der Berichts der Landesregierung (Druck- sache 15/1709) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1891 –, und der Tagesordnungspunkt 25 „Einundzwanzigster Tätigkeitsbericht nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Oktober 2005 bis 30. September 2007“, Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drucksache 15/1764) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1916 –, sind abgesetzt.

Ich lade Sie zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, den 16. April 2008, ein. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.

E n d e d e r S i t z u n g: 18:19 Uhr.