Ich sage noch zwei bis drei Sätze zu dem Einladungswesen. Frau Thelen und Herr Dr. Schmitz, ich möchte von meiner Seite eine Überschrift darüber stellen. Wir wollten Eltern nicht zum Beispiel mit dem Entzug von Geld oder staatlicher Fürsorgeleistung drohen, wie es beispielsweise Bayern macht. Diese haben ein verpflichtendes Einladungswesen eingeführt. Im Grunde drohen sie damit, den Familien Landesleistungen zu entziehen. Wir wollen das nicht. Wir wollten das nie, weil wir damit exakt die falschen Familien treffen. Die Familien, die mit ihren Kindern nicht zu den Vorsorgeuntersuchungen gehen, können es sich eigentlich nicht leisten, kein Geld
mehr zu bekommen. Das schadet den Kindern doppelt. Das betrifft auch den Zugang zu unterstützenden Systemen.
Die Aussage in unserem Gesetz ist vielmehr mit dem verbindlichen Einladungswesen verbunden. Uns, der Gesellschaft und der Öffentlichkeit geht es um das gesunde Aufwachsen jedes einzelnen Kindes. Wir wollen an der Stelle unterstützen, an der es geht, damit dies wahrgenommen wird. Wir wollen, dass mögliche Risiken rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Herr Dr. Schmitz, Sie wissen es, ich hatte nie den Anspruch, dass die U-Untersuchungen das Mosaiksteinchen sind, um das Thema „Kindesmisshandlung“ in den Griff zu bekommen. Ich glaube, das haben wir immer sehr deutlich gemacht. Es geht uns vor allem um die Gesundheitsförderung. Wenn man das insgesamt betrachtet, was in diesem Gesetz enthalten ist, dann haben wir gute Chancen, die Kinder so frühzeitig zu unterstützen, um hoffentlich auch das Problem der Kindesmisshandlung zu vermeiden und zu verhindern.
Ich bin froh über den Entschließungsantrag und die Evaluation, die wir erstellen werden. Diese wird uns hoffentlich Aufschluss darüber geben, wie erfolgreich dieser gemeinsame Weg ist.
Ich möchte mich an der Stelle bei den Kinderärzten bedanken. Ich bedanke mich gleich noch bei mehr Menschen. Es war eine relativ große und umfangreiche Debatte. Ich möchte betonen, die Gespräche mit dem Landesverband der Kinderärzte waren absolut produktiv und konstruktiv. Ich freue mich, dass die Kinderärzte signalisiert haben, dass sie voll hinter unserem Gesetz stehen und sich auf die Zusammenarbeit freuen.
Ich sage noch zwei Worte zur finanziellen Förderung. Es gibt Fachleute, die sagen, wieso zahlt ihr, das ist sowieso schon Aufgabe des Jugendamtes. Natürlich ist es Aufgabe des Jugendamtes, Netzwerke auf lokaler Ebene zu schaffen und für das Kindeswohl zu sorgen. Das nehmen sie auch wahr. Trotzdem weiß ich aus früheren Zeiten und aus vielen Gesprächen, dass es im Moment eine stark angespannte Situation in den Jugendämtern gibt und die finanzielle Förderung notwendig ist, damit vor Ort eine Unterstützung erfolgt und personelle Ressourcen geschaffen werden können, um diese schwierige koordinierende Aufgabe bewältigen zu können.
Es ist mein Wunsch an die Jugendämter und die verantwortlichen Kommunalpolitiker, dass sie mit diesem Geld nicht irgendetwas machen, sondern sie im Jugendamt entsprechende personelle Ressourcen schaffen, um die Koordinierung der Netzwerke zu ermöglichen. Nur so können wir es erreichen, dass die Jugendämter eine Entlastung erfahren.
Ich sage deshalb ein Dankeschön an die Jugendämter und Engagierten vor Ort. Ich glaube, diese freuen sich auf das neue Gesetz, wenngleich es für sie viele Konsequenzen haben wird. Es wird letztlich mehr Arbeit bedeuten.
Meine sehr geehrten Herren und Damen, ich sage es noch einmal, mit dem Landesgesetz zum Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit schaffen wir eine ausgezeichnete Basis für das Kindeswohl und für die Kindergesundheit, und wir schaffen eine Basis für eine Kultur des Hinschauens und des Kümmerns.
Wir in Rheinland-Pfalz können stolz darauf sein, dass wir es geschafft haben, dieses Gesetz gemeinsam auf den Weg zu bringen. Ich denke, man darf auch sehr selbstbewusst sagen, Rheinland-Pfalz setzt damit wirklich auch bundesweite Maßstäbe.
Wir sind das erste Land, das die Empfehlungen aus Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Polizei und Wissenschaft umsetzt. Wir sind das erste Land, das die Strukturen der Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort zum Wohl der Kinder in unserem Land gesetzlich begründet. Ich denke, wir haben auch sehr produktiv miteinander gearbeitet. Insofern auch Danke für die Änderungsanträge, die wir freundlich aufnehmen. Wir denken, es ist auch noch einmal eine Bereicherung für unser Gesetz, das wir eingebracht haben. Ich bedanke mich herzlich bei allen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit. Ich erlaube mir, mich auch noch einmal besonders bei Frau Grosse zu bedanken, dass sie diese koordinierende Aufgabe unter den Fraktionen übernommen hat, was auch keine Selbstverständlichkeit ist. Vielen herzlichen Dank.
Ich möchte mich abschließend auch noch bei meinen eigenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sehr herzlich bedanken. Wir haben wirklich monatelang an diesem Gesetz gearbeitet und sehr viele Gespräche geführt, damit wir es heute auch gemeinsam verabschieden können. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Ich freue mich auf die Umsetzung und wünsche allen, die es umsetzen – das sind nämlich nicht wir –, eine glückliche Hand dabei.
Ich darf als Gäste im Landtag Bürgerinnen und Bürger aus der Verbandsgemeinde Schweich und Mitglieder der Jungen Union des Kreisverbandes Trier-Saarburg begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen hier in Mainz!
Wir kommen nun zur Abstimmung. Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag – Drucksache 15/1946 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1620 – in zweiter Beratung unter
Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch das ist einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke schön. Auch das war einstimmig.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag – Drucksache 15/1947 –. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch dies war einstimmig. Vielen herzlichen Dank.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung einer Übertragungsstelle nach der Milchabgabenverordnung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1828 – Zweite Beratung
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat am 23. Januar 2008 beschlossen, den Gesetzentwurf für ein Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung einer Übertragungsstelle nach der Milchabgabenverordnung an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Die beiden Ausschüsse haben getagt. Der Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau hat den Gesetzentwurf in seiner 14. Sitzung am 21. Februar und der Rechtsausschuss in seiner 17. Sitzung ebenfalls am 21. Februar behandelt. Beide Ausschüsse empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Ältestenrat hat beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetz
entwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das ist einstimmig. Ich darf mich bedanken.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1833 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 15/1939 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst einmal, dass ich mich bei meinem Ausschussvorsitzenden, Herrn Geis, recht herzlich bedanke, dass auch der Alterspräsident nach 12 Jahren zum ersten Mal die Gelegenheit hat, hier als Berichterstatter vor Sie zu treten.
Ich gestehe, ich habe noch ein bisschen Lampenfieber. Ich hoffe, dass Sie mir den einen oder anderen Fehler, den ich machen werde, dann auch nachsehen können.
Wir beraten und beschließen heute über den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Hochschulgesetzes in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur sieht folgendermaßen aus – lassen Sie mich doch einige Sätze dazu sagen, damit hier Klarheit herrscht –: Es gab einen Änderungsantrag der SPDFraktion zu dem Antrag der CDU-Fraktion, der aus zwei Teilen besteht. Im ersten Teil geht es um die Einführung des Titels „Privatdozent“. Im zweiten Teil geht es um die Frage, wie es mit der Frist bei der Ernennung zum außerordentlichen Professor bestellt ist. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion hat zum Inhalt, dem ersten Teil zuzustimmen und dem zweiten Teil nicht zuzustimmen. Dieser Antrag wurde angenommen, das heißt, der Ausschuss hat dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zugestimmt.
Herr Vorsitzender, ich glaube, ich habe das ausreichend hier dargestellt. Sind Sie zufrieden mit mir?