Protocol of the Session on January 23, 2008

(Beifall bei der SPD)

Das sind völlig andere Verhältnisse, und das lässt sich – wie auch schon die kommunale Geschichte – nicht vergleichen. Wenn, dann können wir das gerne in den Beratungen machen, die wir nach der Beratung zum Doppelhaushalt im Haushalts- und Finanzausschuss seriöse, solide und detailliert führen. Da können Sie mit Ihrem Aufsatz noch einmal wiederkommen. Wir werden uns den Punkt für Punkt anschauen, von mir aus auch den Haushalt der Hansestadt Hamburg.

Das Dritte ist die Zeit der Opposition. Natürlich kann es auch uns irgendwann einmal wieder treffen. Aber ich sage Ihnen voraus, dass Sie genau dann froh sind, dass wir Sie vor diesem Blödsinn bewahrt haben. Da bin ich mir ziemlich sicher.

Ansonsten, wenn Sie sagen, unser Antrag enthält sehr viel Wahres, dann haben Sie jetzt gleich die Möglichkeit, unserem Antrag zuzustimmen und sich konstruktiv in die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss einzubringen. Ich freue mich darauf.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Schreiner das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die Drucksache 15/504 zitieren. Dort heißt es: „Der Landtag Rheinland-Pfalz stellt fest, dass der Haushalt des Landes an Transparenz substanziell verloren hat und die finanzwirtschaftliche Lage des Landes und ihre Risiken nicht mehr realistisch abbildet. Der Landtag fordert deshalb die Wiederherstellung ausreichender Transparenz des Landeshaushaltes als eine Voraussetzung für die verantwortliche Entscheidung zur Sanierung der Landesfinanzen“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, keine Sorge, das könnte zugegebenermaßen so auch in einem Beschlussvorschlag des rheinland-pfälzischen Rechnungshofs stehen. Es steht allerdings in einem Antrag, den wir im Rahmen der Haushaltsberatungen zum aktuellen Doppelhaushalt eingebracht haben. Keine Sorge, Sie haben es abgelehnt.

Worauf ich allerdings hinaus möchte, ist, deutlich zu machen, der Antrag der FDP zielt genau in die richtige Richtung. Wir sind uns als Oppositionsfraktionen in diesem Punkt einig, und seien Sie sich gewiss, wenn Sie in der Opposition sitzen, werden Sie plötzlich auch eine 180-Grad-Kehrtwende machen und dafür kämpfen, dass wir einen doppischen Gesamtabschluss im rheinlandpfälzischen Haushalt bekommen.

(Fuhr, SPD: Wieso machen Sie eine 180-Grad- Wendung?)

Die Argumente sind von Herrn Creutzmann eben ausgiebig dargelegt worden. Ich möchte schon noch einmal darauf verweisen, dass die FDP deshalb unserem Änderungsantrag zugestimmt hat und der Antrag der FDP durch unsere Änderung noch besser wird; denn es ist so, dass wir zunächst einmal die kamerale und die doppische Haushaltsführung parallel aufstellen müssen und wir aufgrund der Vergleichbarkeit auf Bundesebene die Initiative auf der Bundesratsebene brauchen, damit in Deutschland die Haushalte transparent und vergleichbar bleiben.

(Zuruf der Abg. Frau Schmitt, SPD)

Ihre Antwort auf diese Forderung bedeutet, dass wir es uns in Zukunft als Parlament nicht mehr schönrechnen können, die Abschreibungen unseres Vermögensverzehrs ausreichend berücksichtigen, diese „LinkeTasche-rechte-Tasche-Geschäfte“ nicht mehr funktionieren und wir eine einheitliche Betrachtung über das Land und die Töchter bekommen, vor allen Dingen die einheitliche Betrachtung für das Land und die Töchter.

(Ramsauer, SPD: Was sind denn das für Unterstellungen!)

Ihre Antwort auf diese sehr vernünftigen Forderungen ist ein Antrag – Herr Kollege Creutzmann hat es angesprochen –, der mit dem, was wir vorgeschlagen haben, überhaupt nichts zu tun hat. Sie gehen einfach auf ein anderes Spielfeld und nennen das Alternativantrag.

Ich könnte Herrn Creutzmann zustimmen, dass vieles von dem, was dort steht, richtig und zustimmenswert ist. Wir haben auch 2004 gemeinsam diesen Beschluss getragen.

Wir haben diesen Beschluss fortentwickelt und dann bei den Haushaltsberatungen im Dezember 2006 einen weiteren Antrag vorgelegt, den Sie leider abgelehnt haben, eben diese Drucksache 15/504, in der wir noch einmal deutlich machen, dass es um die zusammenfassende Darstellung geht und die Kameralistik für wesentliche Bereiche des Haushalts nicht allein ausreicht.

Wir, FDP und CDU, entwickeln das jetzt zusammen mit dem, was dort steht, weiter. Wir könnten also vielem zustimmen, was Sie dort schreiben.

Es gibt aber einen Punkt, zu dem die Kolleginnen und Kollegen der FDP und wir grundsätzlich anderer Auffassung sind. Deshalb kann ich aus vollem Herzen dem Antrag der SPD nicht zustimmen.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Unter dem dritten Spiegelstrich formulieren Sie, dass die Darstellung künftiger Versorgungsausgaben durch die Einführung des Finanzierungsfonds eine sinnvolle und notwendige Ergänzung darstellen würde. Sie wissen, dass der Finanzierungsfonds für Beamte genauso ein „Linke-Tasche-rechte-Tasche-Geschäft“ ist. Sie haben seinerzeit, als Sie in der Regierungsverantwortung standen, dem zustimmen müssen. Wir waren in der glücklichen Situation, dass wir dem seinerzeit nicht zustimmen mussten und können das deshalb klar als „LinkeTasche-rechte-Tasche-Geschäft“ bezeichnen.

Wir werden deshalb dem Antrag der SPD nicht zustimmen. Gleichwohl werden wir aber den Antrag der FDP mit unseren Ergänzungen mit vollem Herzen unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Es spricht Herr Staatsminister Deubel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn in einem Landtag Anträge gestellt werden, die uns in eine Situation bringen, die deutlich schlechter ist als die, die wir haben, muss man sich schon sehr intensiv über solche Anträge unterhalten.

(Pörksen, SPD: Eigentlich nicht!)

Es ist völlig unstrittig, dass die reine Kameralistik erhebliche Defizite aufweist und diese Defizite im Prinzip durch einen Übergang zum doppischen System teilweise ausgeglichen werden können. Das wesentliche Defizit, nämlich die Inputorientierung, kann aber nicht durch die Doppik ausgeglichen werden, sondern sie kann nur durch die Einführung der Kosten-Leistungs-Rechnung ausgeglichen werden. Das ist ein völlig anderes Thema als die Doppik.

Es hat etliche Länder gegeben, die sich sehr früh entschieden haben, modern zu sein und komplett umzustellen. Hessen ist erwähnt worden. Dort wurde 1998 entschieden – übrigens noch unter einer Regierung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, flächendeckend auf das doppische System einschließlich KostenLeistungs-Rechnung usw. umzustellen. Das ist zehn Jahr her. Vor der Landtagswahl legt man lieber keine

Ergebnisse vor. Angekündigt sind die Ergebnisse jetzt für den 1. Januar 2009.

Seit 2004 erfährt man auch nicht mehr, wie teuer das ist. Bis 2004 sind 250 Millionen Euro an Ausgaben verursacht worden. Der Unterschied zwischen Ausgaben und Kosten – darum geht es zum Beispiel – besteht darin, dass die eigenen Personalkosten gar nicht berücksichtigt sind. Wenn man die hinzurechnet, liegt Hessen heute bei über 500 Millionen Euro.

Wenn man heute in Hessen nachfragt, welche Entscheidungen nunmehr anders getroffen werden, kommt ein Schulterzucken und die Aussage: Wir wissen jetzt aber sehr viel mehr, weil wir ganz, ganz viel Papier haben. – Das wandert natürlich in den Aktenschrank, weil es als nicht entscheidungsrelevant angesehen wird.

Das ist die eine Möglichkeit, die viele Länder gegangen sind. Baden-Württemberg hat das versucht und ist gescheitert. Der Rechnungshof hat dies erst kürzlich festgestellt.

In Schleswig-Holstein hat der Rechnungshof frühzeitig gesagt: Lasst das sein. Das kostet fürchterlich viel Geld. Überlegt zunächst einmal, was ihr wirklich wollt.

Wir in Rheinland-Pfalz haben sehr früh ganz gezielt an den Stellen, an denen die Kameralistik in der Tat Schwächen zeigt, angesetzt und Landesbetriebe gegründet, die voll doppisch buchen, sodass ein wesentliches Problem, nämlich der Umgang mit Vermögen, bei uns völlig transparent gelöst ist. Die großen Vermögen befinden sich alle in den Landesbetrieben.

Herr Schreiner, das von Ihnen angesprochene Problem mit den Abschreibungen habe ich überhaupt nicht verstanden.

(Pörksen, SPD: Wer tut denn das überhaupt?)

Da, wo wir große Vermögen haben, gibt es Landesbetriebe. Die Abschreibungen werden komplett dargestellt. Wir haben überhaupt keinen Mangel an Transparenz. Bei den Landesbetrieben brauchen wir auch nur das doppische System. Damit können wir Standardsoftware nutzen und liegen im Hinblick auf Software und Implementierung sehr preisgünstig.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Herr Creutzmann, die hohen Kosten in anderen Ländern entstehen nicht bei der Bewertung. Die Bewertung ist relativ einfach. Dafür haben wir beim LBB eine halbe Million Euro und beim LBM in der Größenordnung von etwa 1 Million Euro Geld für die gesamte Bewertung aufwenden müssen. Das ist nicht der Punk

Der Punkt ist, dass man ein System braucht, das – wenn man Ihrem Antrag folgt – sowohl Doppik als auch Kameralistik kann. Da tut sich die Berater- und Softwareszene außerordentlich schwer. Deshalb haben wir die hohen Kosten in Hessen und anderswo.

Wenn wir im Kernhaushalt die Doppik einführen würden, müssten wir Kameralistik und Doppik gleichzeitig machen und kämen in all die genannten Probleme hinein. Deshalb sollten wir uns davor hüten.

Wie gesagt, die Hauptprobleme liegen in der Behandlung von Vermögen. Dieses Problem ist bei uns gelöst.

Probleme gibt es auch bei der Behandlung von notwendigen Rückstellungen, insbesondere von Pensionsrückstellungen. Bei den Kommunen entstehen zusätzliche Probleme bei den Gebührenhaushalten. Das haben wir nicht. Bei uns werden keine Deponien und Ähnliches geführt, für die wir Rückstellungen bilden müssen. Beim Land geht es also im Wesentlichen nur um die Pensionsrückstellungen.

Die Pensionsrückstellungen sind bei uns sehr viel transparenter dargestellt als in jedem doppischen System, in dem sie nämlich nur als Rückstellung auftauchen. Bei uns sind sie in einem eigenen Finanzierungsfonds ganz transparent dargestellt. Das ist sehr viel transparenter, als das in einem doppischen System überhaupt möglich ist.

Im Kernhaushalt haben wir praktisch keine langfristigen Vermögen mehr. Im Kernhaushalt haben wir deshalb Unterschiede zwischen doppischen und zwischen kameralistischen Ergebnissen. Daher wäre der zusätzliche Erkenntnisgewinn aus der flächendeckenden Einführung des doppischen Systems in der Nähe von null. Die Kosten wären aber dramatisch hoch; denn wir müssten genau das machen, was die anderen Länder gemacht haben.

Ich will noch weitere Beispiele nennen. NordrheinWestfalen hat sich bereits 2004 entschlossen, ein doppisches System einzuführen. Dort wird die EDV zurzeit gerade einmal ausgeschrieben. Wie war das von CDU und FDP beantragt? Wir sollen in diesem Jahr mal schnell auf das kaufmännische Rechnungswesen umstellen, und im nächsten Jahr machen wir den Abschluss. Dann ist alles erledigt, und das kostet nichts. Wir müssen nur ein bisschen hin- und herbuchen.

Wenn man so naiv an diese Aufgabe herangehen will, zeigt das nur, dass sich keiner in der Opposition ernsthaft mit dem öffentlichen Haushalt beschäftigt hat. Wir sind kein Unternehmen, sondern wir bewegen uns im öffentlichen Haushalt.

(Unruhe bei der CDU – Dr. Weiland, CDU: Schalten Sie mal einen Gang zurück!)

Dann wird das noch getoppt, indem gesagt wird: Wir haben jetzt einen Antrag abgegeben. Jetzt stellen wir noch einen zusätzlichen Antrag zur Missionierung des Restes der Bundesrepublik, indem im Bundesrat mitgeteilt werden soll, alle haben gefälligst sofort dem zu folgen, was die Opposition hier in Rheinland-Pfalz beantragt hat. – Bitte, zwingen Sie uns nicht, dass wir uns im Bundesrat lächerlich machen. Das sollte man wirklich nicht tun.

(Beifall der SPD)