Protocol of the Session on November 14, 2007

daher halten wir auch das durchaus für den richtigen Weg.

Ich will zum Schluss auf das Thema „zügiges Verfahren“ eingehen. Ich glaube, es war immer unser Anliegen gewesen, in Rheinland-Pfalz zügig zu einer rechtlichen Grundlage zu kommen, die es ermöglicht, mit der Umsetzung unseres Kindeswohls zu beginnen.

Wenn wir noch vernünftige und für uns gut nachvollziehbare Antworten auf die wenigen offenen Fragen bekommen, sind wir durchaus bereit, zumindest im Ausschuss miteinander darüber zu reden, ob eine nochmalige Anhörung notwendig ist. Dies hätte den Charme, dass wir im Dezember in der zweiten Beratung gegebenenfalls das Gesetz beschließen könnten und damit ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2008 möglich wäre.

Das wäre uns ein Anliegen.

Wir haben allerdings noch Fragen, zum Beispiel zu der Berichtspflicht, die in Ihrem Gesetz enthalten ist. Die Berichtspflicht wird in § 11 geregelt. Es sind keine besonderen Formulierungen aufgenommen worden, außer in der Begründung, was die Inhalte der Berichtspflicht angeht.

Ich bitte darum, vielleicht im Rahmen eines Entschließungsantrags noch einmal klarzustellen, dass berichtet werden soll, zum Beispiel wie dieses Ziel, möglichst 100 % der Kinder, um die es uns geht, in die Früherkennungsuntersuchungen zu bekommen, erreicht wurde und welche Erfahrungen gemacht wurden. Das wäre ein für uns essenzieller Punkt, der Bestandteil eines solchen Berichts sein müsste.

Es müsste auch untersucht werden, um zumindest die Skepsis der kommunalen Spitzenverbände aufzunehmen, ob die pauschalen Kostenerstattungsverfahren in Ordnung und angemessen sind, sodass sie zumindest halbwegs mit dem zu erbringenden Aufwand das Gesetz umsetzen können. Das wäre der zweite Punkt.

Der dritte Punkt ist für uns im Moment der schwierigste. Es geht um § 7 Abs. 3, in dem es um die Früherkennungsuntersuchung und das Einladungsverfahren geht.

Der Gesetzentwurf räumt der Landesregierung einen Freiraum ein, den sie über eine Verordnung oder Veröffentlichung im Staatsanzeiger ausfüllen kann, nämlich selbst festzulegen, für welche der Früherkennungsuntersuchungen tatsächlich dieses Einladungsverfahren konzipiert werden soll.

Das halten wir aus unserer Sicht für etwas schwierig. Ich kann in Teilen Ihrer Begründung die Motivation entnehmen, dass Sie gesagt haben, die ersten drei Früherkennungsuntersuchungen finden in den ersten Lebenstagen eines Kindes statt, sodass es dann natürlich schwierig ist, vorher einzuladen.

Ich weiß nicht, ob das wirklich so schwierig ist. Da gerade in den ersten Lebensmonaten viele Misshandlungsfälle vorgefallen sind, auch mit ganz eklatanten Folgen, möchten wir ungern gerade diese frühen Untersuchungen aus dieser Beobachtungspflicht herauslassen. Es

wäre uns ein großes Anliegen, gemeinsam festzulegen, dass auch diese Untersuchungen in das System aufgenommen werden.

Unsere Bitte wäre heute, von Ihnen entsprechende Antworten zu bekommen.

(Glocke der Präsidentin)

Ich denke, vertiefen können wir das Thema dann im Ausschuss.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Thelen.

Ich erteile das Wort Frau Kollegin Grosse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindesgesundheit sollen die rechtlichen Grundlagen zum Schutze unserer Kinder verbessert werden. Das ist eine ganz zentrale Aussage dieses Gesetzentwurfes, wie er uns heute vorliegt.

Diesem Gesetzentwurf ging ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen voraus. Dieser gemeinsame Antrag kann mit guten Gründen als Grundlage für diesen Gesetzentwurf benannt werden, glaube ich.

Das außerordentlich Positive besteht darin, dass wir, obwohl es vor einigen Monaten, als wir in die Verhandlungen eintraten, noch nicht nach einem gemeinsamen Antrag aussah, das Resultat heute vorliegen haben. Es zeigt, wie wichtig allen im Landtag das Thema „Kinderschutz, Kindeswohl und Kindergesundheit“ ist.

Wir haben alle gesagt, wir wollen gemeinsam Kompromisse finden, um diesem Ziel näher zu kommen. Ich bin sehr froh, dass uns das geglückt ist.

Frau Thelen, ich bin auch froh darüber, und es freut mich sehr, dass das, was wir vorliegen haben, auf wesentliche Zustimmung Ihrer Fraktion stößt. Ich finde es sehr begrüßenswert, dass Sie das so äußern. Ich glaube, wir können sehr stolz darauf sein.

Dem schließe ich mich im Übrigen an. Ich bin auch froh darüber, dass wir dem optimalen Zeitmaßstab, so wie wir ihn uns gedacht haben, im Landtag mit der heutigen ersten Beratung des Gesetzentwurfs nachkommen können.

All diejenigen, die mit dem vorhergehenden Antrag zu tun hatten, haben sich in einer respektvollen Weise geäußert, das Verfahren und die Debatten zu diesem Gesetzentwurf sind höchst respektvoll abgelaufen. Sie

zeugen von einem außerordentlichen sensiblen Umgang mit dieser schwierigen Thematik. Nie ist jemand von uns auf die Idee gekommen, sensationsgeifernd zu sein. Wir sind immer sehr vorsichtig und respektvoll mit diesem Thema umgegangen.

Im Mittelpunkt stand immer das Wohl des Kindes, unabhängig von der sozialen oder ethnischen Herkunft.

(Beifall bei der SPD)

Gleiche Startchancen für alle Kinder: Dafür tragen Eltern, Familien, aber auch die Politik die Verantwortung. Die Politik muss nun die Rahmenbedingungen schaffen, um Eltern zu unterstützen.

Ich bin froh, dass die Ministerin vorhin darauf hingewiesen hat, dass grundsätzlich kein Elternteil vorhat, sein Kind zu misshandeln. Als uns der Chefarzt aus Brandenburg in der Fraktion ein Projekt vorgestellt hat, haben wir sehr eindringliche Worte von ihm vernommen. Er hat uns geschildert, in welchen Konfliktsituationen Eltern zum Teil stehen.

Genau darum muss es gehen. Wir wollen diesen Eltern, wie es in dem Gesetzentwurf steht, niedrigschwellige Angebote machen, die dann von ihnen möglichst akzeptiert und angenommen werden.

Lassen Sie mich eines betonen, wichtig ist schon, dass wir uns auch vor Augen halten, die meisten Eltern sorgen außerordentlich liebevoll und gut für ihre Kinder. Auch das muss betont werden, wenn wir über einen solchen Gesetzentwurf sprechen.

Auf Bundesebene hat es einige entscheidende Bewegungen gegeben. Familiengerichte, Jugendämter, Schulen und Polizei sollen besser miteinander vernetzt werden und werden besser miteinander vernetzt. Hürden sollen abgebaut werden oder sind bereits abgebaut worden. Das ist wichtig für das gesamte Verfahren.

Auch das Land hat bis zu diesem Gesetzentwurf umfangreiche Maßnahmen und Projekte gestartet, um den Schutz von Kindern zu verbessern. Die Ministerin ist vorhin darauf eingegangen, darum darf ich vielleicht nur stichwortartig einige Maßnahmen benennen, die uns, der SPD-Fraktion, aber auch den anderen Fraktionen, sehr wichtig sind.

Da ist einmal die herausragende Rolle der Hebammen zu nennen, der Frauen mit ihrer Berufung, am Kindeswohl teilzunehmen, der Elternkurs – es kommt auf den Anfang an –, die Gesundheitsteams vor Ort oder das Projekt „Starke Mütter – starke Kinder“. Meine Damen und Herren, all diese Projekte haben eines gemeinsam: Sie sind Mosaiksteine im Gesamtkonzept zum Schutz und Wohle der Kinder.

Dieser Gesetzentwurf legt ein besonderes Augenmerk – das habe ich vorhin schon genannt – auf niedrigschwellige Angebote zur Förderung des Kindeswohls: Früherkennung von Risiken und Sicherstellung der erforderlichen Hilfen, Aufbau lokaler Netzwerke und Förderung der Kindergesundheit insbesondere durch die Stei

gerung der Teilnahme an den sogenannten Früherkennungsuntersuchungen.

Meine Damen und Herren, wir haben bei den niedrigschwelligen Angeboten eine Kombination, die wir vorher so noch nicht kannten, nämlich die Kombination aus Jugend- und Gesundheitshilfe. Das heißt, wir versuchen, jetzt mit einem neuen Ansatz neue positive Effekte zum Wohle des Kindes zu schaffen, die so alt noch nicht sind.

Wir wollen mit diesen Netzwerken aus Kinderärzten, Hebammen, Entbindungskliniken auf der einen Seite und Erzieherinnen und Erziehern, Vertretern der Jugendhilfe und der Jugendämter und Erziehungsberatungsstellen auf der anderen Seite sehr viel erreichen.

Lassen Sie mich ausdrücklich zwei Projekte nennen. Eines davon haben wir uns vor Ort angeschaut. Dabei handelt es sich um das Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ in Ludwigshafen. Wir waren höchst beeindruckt von den Netzwerken vor Ort und von dem, was dort in verhältnismäßig kurzer Zeit geschafft worden ist und wie engagiert diejenigen schon sind, die vor Ort zum Wohle der Kinder handeln.

Ähnliche Projekte gibt es in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen. Wichtig ist dabei, dass passgenaue Hilfen angeboten werden sollen und eine landesweite Implementierung vorgesehen ist.

Das zweite Projekt, das mich sehr beeindruckt hat, ist das Netzwerk Brandenburg, das im Landkreis Kusel den Namen „Startpaten“ trägt und dort schon in Verbindung mit einem Verein praktiziert wird.

Meine Damen und Herren, bei den Jugendämtern als Trägern der öffentlichen Jugendhilfe liegt die Planung und die Steuerung der lokalen Netzwerke. Darauf haben Frau Staatsministerin Ahnen und auch Frau Abgeordnete Thelen bereits hingewiesen. Wichtig ist natürlich, dass vor Ort genau eingeschätzt werden kann, welche Organisationen sich beteiligen können und welche Bedürfnisse vor Ort bestehen. Daher dürfen die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die finanzielle Last nicht allein schultern müssen. Vielmehr halte ich es für außerordentlich wichtig, dass pro Kind des Bezirks bis zur Vollendung seines 6. Lebensjahres ein finanzieller Beitrag in Höhe von 7 Euro zur Verfügung gestellt wird. Dies ist wichtig zum Aufbau dieser lokalen Netzwerke sowie auch zur Unterstützung der Jugendämter vor Ort. Frau Ministerin, ich bedanke mich ausdrücklich dafür.

(Beifall der SPD)

Wichtig erscheint uns in der Fraktion auch die überregionale Servicestelle, die beim Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung eingerichtet werden wird. Wir haben vor ein paar Tagen das Landesamt besucht und uns dort über die unterschiedlichen Projekte in Bezug auf das Gesetz zum Kindeswohl und zur Kindergesundheit informiert. Dabei spielt natürlich die überregionale Servicestelle beim Landesamt sowie auch die zentrale Stelle für die Systematisierung der Früherkennungsuntersuchungen eine ganz zentrale Rolle. All dies wird beim Landesamt vorhanden sein, und dies ist für uns ein

entscheidender Punkt gewesen. Es war entscheidend für die Frage, ob wir es schaffen, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, der Vorreiter für diesen Gesetzentwurf war.

Ich glaube, mit den im Gesetz enthaltenen Systematisierungsvorschlägen können wir sehr gut leben. Dabei müssen wir aber immer berücksichtigen, dass wir Neuland betreten. Wir müssen daher überprüfen, wie es funktioniert. Aber ich finde, dass ist in Ordnung. Das, was jetzt im Gesetz steht, halten wir für eine außerordentlich gute Lösung.

Ich glaube auch, ein entscheidender Punkt ist dabei, dass zunächst einmal die gesetzlichen Vertreter informiert werden. Frau Staatsministerin Ahnen hat soeben davon gesprochen, dass sie ermuntert werden. Unsere Absicht besteht darin, diejenigen, die die Erziehungsberechtigung für die Kinder haben, zu ermutigen und zu ermuntern, an diesen Früherkennungsuntersuchungen teilzunehmen.

Wichtig ist, dass die Untersuchungsbestätigung eingehen muss. Wenn sie nicht eingeht, kann das Gesundheitsamt informiert werden, das dann wiederum gegebenenfalls das Jugendamt in Kenntnis setzen kann. Damit haben wir ein Netzwerk der Kontrolle aufgebaut, das bisher so nicht üblich war und das wir bisher so nicht kennen. Auch in diesem Zusammenhang halte ich es für ganz wichtig, dass die Träger für die Gesundheitsämter ebenfalls eine finanzielle Unterstützung erfahren. Darauf ist Frau Staatsministerin Ahnen auch eingegangen.