Das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ braucht zum Beispiel das Projekt „Hebammen beraten Familien“; denn es sind die Hebammen, die einen ersten Zugang zu den jungen Familien haben. In den Schulungen des Projekts „Hebammen beraten Familien“ haben sie gelernt, sicherer Problemlagen zu erkennen und die notwendigen Unterstützungen außerhalb des medizinischen Systems zu vermitteln.
Dazu gehören beispielsweise die Beratungsstellen, die im Rahmen des Projekts „Guter Start ins Kinderleben“ die größere Aufmerksamkeit auf die entwicklungspsychologische Beratung in der Kleinkindphase legen. Durch das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ wissen
sie um die Notwendigkeit einer frühen entwicklungspsychologischen Beratung von Müttern, Vätern und Eltern.
Aber auch die Familienbildungsstätten haben sich durch die Entwicklung des Netzwerks „Familienbildung“ mit den Fragen der Erziehungs- und der Familienkompetenz gerade von jungen Familien sehr stark beschäftigt. Die Familienbildungsangebote orientieren sich jetzt sehr viel stärker als noch vor einigen Jahren an den Bedürfnissen von jungen Müttern und jungen Vätern, die in schwierigen Verhältnissen leben.
Mittlerweile greift ein familienpolitisches Projekt in das andere. „Viva Familia“ hat mit seinen vielfältigen Aktivitäten einen guten Boden für die Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs geschaffen.
Wenn wir wirklich Kindergesundheit fördern, das gelingende Aufwachsen von Kindern unterstützen und das Kindeswohl schützen wollen, müssen die vielfältigen Unterstützungs-, Beratungs- und Hilfemaßnahmen gut ineinandergreifen und auf die zugehen, die besonders auf Hilfe angewiesen sind. In diesem Bereich ist in den vergangenen Jahren viel passiert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir das Zusammenwirken der verschiedenen Dienste, Einrichtungen und professionellen Personen aus dem Bereich der Gesundheits- und Jugendhilfe in den geplanten lokalen Netzen zur Förderung und zum Schutz des Kindeswohls systematisieren.
Natürlich sollen auch die weiteren Einrichtungen und Institutionen aus dem Bereich Bildung – die Kindertagesstätten und die Schulen – oder aus dem Bereich der Justiz – die Familiengerichte – Beteiligte dieses lokalen Netzwerks sein.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass unter Federführung des örtlichen Jugendamts diese und andere Institutionen, Dienste, Einrichtungen und Personen ein lokales Netzwerk bilden, damit es in der Zukunft regelhafte und verbindliche Strukturen in den Regionen des Landes gibt. Den Aufbau der lokalen Netzwerke können die Jugendämter nicht allein leisten. Sie brauchen dabei vor allem die Unterstützung und die Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe. Sie leisten einen Großteil der Angebote, die noch stärker auf den notwendigen und erforderlichen Unterstützungsbedarf gerade von jungen Vätern, Müttern und Eltern einzustellen sind.
Mit der Unterstützung der vielen fachlich hoch qualifizierten Angebote des Gesundheitswesens für Säuglinge und Kleinkinder kann es der Jugendhilfe gelingen, diesen Unterstützungsbedarf für junge Eltern zu entwickeln. Dieses Ziel tragen auch die Dienste und Einrichtungen des Gesundheitswesens mit.
Gerade die Frauenärztinnen und Frauenärzte, die Frauen auf das Mutterwerden vorbereiten, haben verstärkt das Kindeswohl im Auge. Sie arbeiten immer stärker mit Schwangerenberatungsstellen zusammen, deren Aufgabe es nicht nur ist, Schwangere bei Krisen und Konflikten zu beraten, sondern sie eben auch zu unterstützen, zu beraten und zu begleiten, wenn sie werdende Mütter und natürlich auch Väter sind. Es kann aber im Einzelfall auch nach der Geburt notwendig sein, die Begleitung fortzusetzen.
Selbstverständlich sind es besonders die Kinderärzte und die Kinderärztinnen, die die Kindergesundheit fördern und das Wohl der Kinder durch ihre Arbeit schützen wollen. Diese und noch viele weitere Berufsgruppen brauchen wir im Alltag, wenn wir ein lokales Netzwerk spannen und eine Präventionskette, wie es neudeutsch so schön heißt, bilden wollen, die im Falle eines Falles ein vernachlässigtes Kind rechtzeitig auffängt und ihm zur Hilfe kommt.
Der Aufbau dieser lokalen Netzwerke ist das erste wichtige Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs. Wenn es diese verbindlichen Strukturen der Zusammenarbeit gibt, wird im Einzelfall auch gehandelt und nicht – Sie haben vielleicht alle zumindest die Zusammenfassung des Berichts über Kevin gelesen –, wie in dem Fall, die Verantwortung von einer Stelle zur anderen geschoben.
Die Beobachtung einer Hebamme oder die Hinweise einer Kinderförderstätte werden nicht mehr nur aktenkundig gemacht, sondern werden Anlass für gemeinsames Handeln zum Wohl des Kindes sein.
Damit der Aufbau dieser lokalen Netzwerke gelingt, sieht der Gesetzentwurf zum einen vor, den Jugendämtern sieben Euro pro Kind bis sechs Jahre zu geben, damit sie auch finanzielle Ressourcen haben, um dieses Netzwerk vor Ort knüpfen zu können.
Mit diesem Geld können sie Projekte vor Ort finanziell fördern, sie können mit dem Geld vor Ort Umstellungsmaßnahmen bei einzelnen Trägern erleichtern oder sie können personelle Ressourcen schaffen; denn die Vernetzung von Diensten und Einrichtungen kostet Arbeitszeit. Wir alle wissen, wie angespannt die Lage in den Jugendämtern ist.
Der Aufbau dieser Netzwerke ist eine originäre Aufgabe der kommunalen Jugendhilfe. Dennoch will ich mit dieser finanziellen Zusage deutlich machen, dass der Schutz des Kindeswohls nicht an finanziellen Debatten scheitern soll, sondern dass das Land auf diese Art und Weise auch zeigt, wie wichtig ihm eine zügige Umsetzung ist.
Allein die finanzielle Unterstützung reicht aber nicht aus, damit die lokalen Netzwerke landesweit auch gut arbeiten. Die Jugendämter sollen deshalb auch fachliche Begleitung erhalten. Wir werden beim Landesjugendamt eine Servicestelle schaffen, die konkret vor Ort die Netzwerkbildung und das Jugendamt unterstützt.
Weiter werden Mütter und Väter mit einem verbindlichen Einladungswesen ermuntert, die Früherkennungsuntersuchungen für das gesunde Aufwachsen ihrer Kinder zu nutzen. Durch die Früherkennungsuntersuchungen werden Stoffwechselerkrankungen, Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen frühzeitig erkannt. Dann können auch frühzeitig die notwendigen Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet werden, um dauerhaft Gesundheitsschäden zu vermeiden.
Damit dies möglich wird, werden zukünftig Eltern rechtzeitig auf den Termin der Früherkennung hingewiesen. Nutzen sie ihn nicht, werden sie eine zweite Erinnerung erhalten. Bleibt auch diese Einladung ungenutzt, ist es Aufgabe des Gesundheitsamts, diese Eltern zu beraten, ihnen ihre Verantwortung für das gesunde Aufwachsen ihrer Kinder deutlich zu machen und sie davon zu überzeugen, diese Chance nicht zu versäumen, sondern die Früherkennungsmaßnahmen zu nutzen.
Für diese zusätzliche Aufgabe sollen die Landkreise als Träger der Gesundheitsämter ebenfalls Geld erhalten, nämlich 3 Euro pro Kind bis sechs Jahre, damit diese Aufgabe auch wirklich gewissenhaft wahrgenommen werden kann.
Gegebenenfalls informiert das Gesundheitsamt das Jugendamt, sodass das Jugendamt überprüfen kann, ob es Indizien für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gibt. In diesem Fall wird nach dem Kinder- und Jugendhilferecht entsprechend eingegriffen.
Meine sehr verehrten Herren und Damen, der vorliegende Gesetzentwurf setzt auf die Begleitung und Unterstützung von jungen Müttern und Vätern, die gerade ein Kind bekommen haben. Der Gesetzentwurf geht von der Idee aus, dass junge Eltern grundsätzlich das Beste für ihr Kind wollen. Oft fehlt es aber an einer ausreichenden Familien- und Erziehungskompetenz.
In einem sehr frühen Stadium sind fast alle jungen Väter und Mütter sowie Eltern bereit, Unterstützung und Begleitung anzunehmen. Den besten Zugang zu jungen Eltern hat das Gesundheitswesen. Dessen Kompetenzen wollen wir stärken und es mit der Jugendhilfe verknüpfen.
Damit die Vernetzung gelingt, haben wir in diesem Gesetz gute Strukturen vorgesehen. Ich habe sie fast alle genannt. Im Gesetz gibt es noch weitere zahlreiche Einzelregelungen, zum Beispiel zum Datenschutz, zu den berufsrechtlichen Regelungen oder auch zur Finanzierung der Hilfen.
Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz auf einem guten Weg sind, Eltern zu unterstützen, um am Ende sicherzustellen, dass es den Kindern gut und vielleicht noch besser als zurzeit geht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin Dreyer, ich darf für
unsere Fraktion sagen, dass auch wir sehr froh sind, dass wir heute in der Plenarsitzung im November mit der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs zur Sicherstellung von mehr Kinderschutz und mehr Wohlergehen für Kinder beginnen können.
Sie haben Wort gehalten. Ihr Staatssekretär hat damals in Ihrem Namen in der Ausschussberatung darauf hingewiesen, dass wir im Herbst oder im Winter im Parlament mit dem Gesetz befasst werden. Ich sage dafür ausdrücklich Danke schön. Ich denke, wir sind bei diesem Gesetz gemeinsam auf einem sehr guten Weg.
Es freut mich, dass sich die Sorgen, die wir zu Beginn unserer Debatte hatten, nämlich dass man zunächst verschiedene Modellprojekte und deren Erkenntnisse abwarten möchte, um zeitversetzt mit einem Verfahren in Rheinland-Pfalz zu beginnen, nicht bewahrheitet haben.
Ich möchte daran erinnern, dass wir bereits im Dezember 2006 eine Große Anfrage zu dem Thema gestellt haben, weil uns alle die Fälle, die öffentlich geworden sind, umtrieben und große Sorge bereiteten. Wir haben aus der Antwort eine Reihe Erkenntnisse gewonnen, die uns letztendlich auch aufgrund der öffentlichen Debatte veranlassten, im Januar dieses Jahres einen Antrag an das Plenum zu stellen.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es für uns in unserem Antrag ganz wichtig war, die Hilfen für die Eltern in den Mittelpunkt zu stellen. Ich bin der Frau Ministerin und auch der Landesregierung, die diesen Gesetzentwurf vorlegt, außerordentlich dankbar, dass in diesem Gesetzentwurf von den Eltern aus gedacht wird. Es ist uns wichtig, sie in die Lage zu versetzen, ihrem Recht und ihrer Pflicht gegenüber den Kindern gerecht werden zu können. Ich glaube, das ist der einzig richtige Ansatz.
Sie haben zu Recht angesprochen, dass es wichtig ist, ein großes Netzwerk zu bilden, um Fälle, Problemlagen und Problemfamilien zu erkennen und auf sie aufmerksam zu werden.
Ich fand es sehr schön, in den Ausführungen zu den Hinweisen über die Ergebnisse der Anhörung, die mit Ihrem Gesetzentwurf letztendlich erzielt worden sind, zu erfahren, dass es aus diesen Anhörungen wertvolle Hinweise gab, die man noch als Ergänzungen in das Gesetz aufnehmen konnte.
Beispielsweise wurde darauf hingewiesen, dass seitens der kommunalen Spitzenverbände, aber zum Teil auch von anderen Organisationen ausdrücklich darum gebeten wurde, auch die Schulen als Beteiligte der kommunalen Netzwerke mit aufzunehmen.
Ich will unbescheiden darauf hinweisen, dass man unter Nummer 3 b unseres Antrags vom 10. Januar 2007 diesen Hinweis hätte entnehmen können. Sie sehen, wir sind in der Zielsetzung und auch in der Breite der Netzwerke, die wir anlegen müssen, um ein möglichst lückenloses Erkennen zu organisieren, auf einer Linie.
Neben den lokalen Netzwerken, die das Erkennen fördern und verbessern sollen, ist auf das Thema „Früherkennungsuntersuchungen“ hinzuweisen. Ich will nicht in die alte Auseinandersetzung eingreifen, ob wir sie verpflichtend oder nicht verpflichtend nennen. Uns ist es wichtig, dass wir einladen, um damit alle zu gewinnen.
Deshalb sind wir dankbar, dass alles über eine zentrale Stelle organisiert wird und Sie auch deutliche Worte zum Datenschutz im Gesetz aufgenommen haben, die klarmachen, dass Informationen weitergegeben, aber auch die erhobenen Daten nur für bestimmte Zeiträume festgehalten werden dürfen. Damit ist für alle Beteiligten ein Stück Sicherheit, aber auch Klarheit vorhanden, dass das Wohl der Kinder im Vordergrund steht und wir im Zweifel bereit sind, den Gebrauch der Daten für mehrere Stellen zugänglich zu machen, die man haben muss, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten.
Wir haben den Eindruck, auch wenn wir in der Begründung lesen, dass es noch Skepsis bei den kommunalen Spitzenverbänden gibt, dass zumindest der Ansatz, der gewählt wurde, was die Kostenbeteiligung des Landes angeht, ein durchaus praktikabler und aus unserer Sicht vorstellbarer Weg ist, nämlich an der Anzahl der Kinder einen pauschalen Kostensatz festzumachen. Das ist auch dafür geeignet, die Bürokratie in vernünftigen Grenzen zu halten.
Wir haben wahrgenommen, dass seitens der kommunalen Spitzenverbände die Höhe noch mit Fragezeichen versehen wird, ob sie angemessen und hinreichend ist, um den zusätzlichen Aufwand abzudecken. Darauf werde ich noch kurz zurückkommen. Auch haben Sie daran gedacht, für den Aufwand, der bei den Gesundheitsämtern entstehen wird, eine Pauschale vorzusehen, die sich ebenfalls an der Anzahl der Kinder orientiert.
Wir sind dankbar, dass eine Anregung, die zu diesem Punkt in unserer Anhörung ausgesprochen wurde, aufgenommen worden ist. Wir haben damals in der Anhörung zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Verfahren dann schwierig werden kann, wenn bei der zweiten Erinnerung immer noch keine Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung erfolgt ist. Gefragt wurde auch, ob das Jugendamt die richtige Stelle ist, um der Familie zu sagen, wie wichtig eine Früherkennungsuntersuchung ist.
Das wurde von einem Bürgermeister vorgetragen, der lange Jahre der für das Jugendamt zuständige Dezernent war. Es ist schade, dass Jugendämter mit gewissen Vorbehalten versehen sind. Er warb auch dafür, die Gesundheitsämter mit ins Spiel zu nehmen. Dem sind Sie gefolgt. Den Jugendämtern spricht man ab, dass sie in erster Linie daran denken, den Familien vielleicht das Kind abzunehmen. Ihnen spricht man aber die Kompetenz in Sachen Gesundheitsfürsorge für Kinder zu. Von