Meine Damen und Herren, wir möchten, dass alle Kinder – natürlich auch diejenigen aus schwächeren Elternhäusern und aus schwierigeren häuslichen Umgebungen – ihre Lebenschance ungefährdet wahrnehmen können.
Wir alle sind überzeugt davon – und dies geht auch aus dem Gesetzestext hervor –, dass die Stärkung der Erziehungskompetenz Schutz vor Misshandlung bietet. Dies ist ein ganz entscheidender Punkt dieses Gesetzentwurfs. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein zum Schutz des Kindes, und genau dies ist für uns entscheidend.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jawohl, wir haben einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht. Die FDP hat versucht, die beiden großen
Parteien zusammenzubringen. Dies waren unsere gemeinsamen Inhalte zu diesem Thema, die wir zu Papier gebracht haben, um sie als gemeinsamen Antrag vorzulegen.
Wir haben nun einen Gesetzentwurf vorliegen, den wir in erster Lesung beraten. Ich bedanke mich zunächst einmal bei der Landesregierung dafür, dass dieser Gesetzentwurf so schnell vorgelegt worden ist. Ich bedanke mich ferner dafür, dass er so umfänglich und detailliert ist. Damit bin ich aber auch schon bei einem ersten Problem angelangt. Selbstverständlich ist es Konsens, dass wir davon ausgehen, dass alle Eltern gute Eltern sein wollen. Wir sind uns darüber hinaus in gemeinsamer Überzeugung sicher, dass Hilfe zur Selbsthilfe vor der Androhung eines staatlichen Einwirkens in die Familie steht. In erster Linie steht die Eigenverantwortung der Familien, der Eltern und der Erziehungsberechtigten.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir aber in diesem Gesetz sehr schnell in sehr komplexe Betrachtungen. Wenn man das, was wir wollen, in Gesetzesform gießt, stellt man fest, dass dies natürlich auch auf Hürden datenschutzrechtlicher Art, auf Fragen medizinischer Schweigepflicht und auf Fragen des Verhältnisses der zentralen Servicestelle zu den Jugendämtern, den Gesundheitsämtern, den Hebammen und den Praxen stößt.
Ich kann aus dem Gesetz beispielsweise nicht ersehen, wie wir mit dem Kinderarzt umgehen werden, der unter Verweis auf seine ärztliche Schweigepflicht nicht bereit ist, die Untersuchung, die er vorgenommen hat, zu melden, insbesondere dann, wenn die Eltern sagen, dass sie das nicht möchten und sich der Staat aus der Erziehung ihrer Kinder, für die sie sorgen, heraushalten soll. Die Eltern können sich die Frage stellen: Warum soll ich meinen Arzt in einer solchen Sache von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden?
Das Gesetz formuliert, dass die Schweigepflicht dieser Personen in bestimmten Fällen aufgehoben ist, und damit ist juristisch dem Erfordernis genüge getan, einen Arzt, eine Hebamme oder andere in der Pflege tätige Personen von einem juristischen Vorwurf fernzuhalten. Aber wenn diese Personen selbst sagen, dass sie es nicht wollen, wie wollen wir es erzwingen?
Mir stellen sich darüber hinaus Fragen zur Kleingliedrigkeit dieses Gesetzes. In diesem System sollen viele Protagonisten zusammenarbeiten, die 25.000 Euro oder auch 35.000 Euro pro Jahr als Pauschale überwiesen bekommen. Ein Pauschalbetrag ist in Ordnung; selbstverständlich kann man es nicht spitz abrechnen. Aber es tauchen auch andere Kosten wie beispielsweise Kosten des Meldewesens auf. Auch diese berücksichtigt das Gesetz, indem es ausdrücklich regelt, dass die Kosten für das Melden der Geburts- und Personaldaten ersetzt werden.
Von den Kosten der untersuchenden Praxen, der Hebammen, der Entbindungsstationen jedoch ist keine Rede. Das ist nicht in Ordnung. Ich bin davon überzeugt davon, dass es sehr viel mehr Arbeit bedeutet, die Daten weiterzumelden, die aus einzelnen Geburten, Hebammenuntersuchungen oder ärztlichen Früherkennungsun
Des Weiteren stellt sich die Frage: Wie gehen wir mit den Kosten um – es werden 765.000 Euro pro Jahr genannt –, wenn diese Dinge installiert sind? – Die Kosten müssten dann sinken, sie müssten degressiv sein. Wenn die EDV-Netze installiert sind, müsste es einfacher und kostengünstiger werden.
Dies sind Fragen, die noch zu diskutieren sind und die wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch klären können. Ich glaube auch, gerade weil wir diesbezüglich in Rheinland-Pfalz eine Pionierrolle einnehmen, sollten wir bei allem Stolz auf die Geschwindigkeit und einen frühen Termin des Wirksamwerdens dieses Gesetzes eine weitere Anhörung vornehmen. Frau Kollegin Thelen, ich unterstütze Sie ausdrücklich in Ihrem Wunsch. Ich befürchte zwar, dass wir dann den ursprünglichen Termin der Verabschiedung nicht einhalten können, aber ich glaube auch, es ist besser, das Gesetz beispielsweise zum 1. März nächsten Jahres zu verabschieden, als es überhastet wirksam werden zu lassen.
Meine Damen und Herren, zu guter Letzt möchte ich noch einen Hinweis geben. Wir widmen uns sehr stark allen Familien. Aber gerade wenn wir davon ausgehen, dass 90 %, 95 %, 97 % oder 98 % dieser Familien unproblematisch sind und weder der Kontrolle noch der Hilfe bedürfen, so müssten wir ein stärkeres Augenmerk darauf richten, dass die Hilfen nicht nur niederschwellig, vernetzt oder frühzeitig, sondern auch zielgerichtet erfolgen.
Es ist für mich der größte Schwachpunkt des Gesetzes, dass wir eine Gießkanne von Kontrolle und gut gemeinter Hilfe entleeren, dass die Zielgerichtetheit aber nach meinem Dafürhalten in dieser Gesetzesform noch nicht ausreichend Berücksichtigung findet.
Ich glaube, weil das Gesetz so neu ist und weil wir so viele Ebenen ansprechen und bedienen, sollten wir uns darauf verständigen, dass wir nicht nur vorher eine Anhörung machen, sondern nach zwei oder drei Jahren eine Evaluation vornehmen und auch jetzt schon unsere Bereitschaft zum Ausdruck bringen, dann nicht stur an etwas festzuhalten, was vielleicht durch Beispiele, die wir anderswo sehen, besser erledigt wird. Wir sollten jetzt schon äußern, es ist kein Versuchsballon, sondern ein seriöses Gesetz, aber wir werden genau darauf zu achten haben, ob dieses Gesetz die Hoffnungen, die es weckt, auch erfüllt.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1620 – an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Wider
Landesgesetz zur Anpassung von Zuständig- keiten an die Neuorganisation der Landesbergverwaltung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/1621 – Erste Beratung
Gemäß Absprache im Ältestenrat soll der Gesetzentwurf ohne Aussprache behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.
…tes Landesgesetz zur Änderung der Neufassung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 10 GG und zur Fortentwicklung verfassungsschutz- rechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 2002 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1652 – Erste Beratung
Gemäß Absprache im Ältestenrat soll die Behandlung ohne Aussprache erfolgen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.
Qualitätsmanagement für rheinland-pfälzische Schulen Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1415 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 27. September 2007 ist der Antrag an den Ausschuss für Bildung und Jugend zur Beratung überwiesen worden.
Der Ausschuss für Bildung und Jugend hat den Antrag in seiner 11. Sitzung am 6. November 2007 beraten und
Ich erteile Frau Kollegin Morsblech das Wort. Im Ältestenrat ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart worden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der vergangenen Legislaturperiode hat sich das Land Rheinland-Pfalz auf den Weg gemacht, eine gute Schulqualität und eine zukunftsgerichtete Schulentwicklung zentral auf drei tragende Säulen zu stellen, zum Ersten auf die Säule der möglichst starken autonomen Schulen, die ihre Profile eigenständig entwickeln können und die Verantwortung für ihre Unterrichtsqualität tragen, zum Zweiten auf das Instrument regelmäßiger transparenter Leistungsrückmeldungen anhand von Vergleichsstudien, eigenen internen Evaluationen und externer Evaluation, zum Dritten auf die Säule der durchgängigen bedarfsorientierten Unterstützung durch Beratung und Fortbildung auf dem Weg der qualitativen Schulentwicklung.
Im Rahmen einer Novellierung des Schulgesetzes wurde 2004 die Eigenverantwortung der Schulen gestärkt, und es wurden somit wesentliche Grundvoraussetzungen für ein wirkungsvolles Qualitätsmanagement geschaffen.
Mit der Einführung der Vergleichsarbeiten VERA hat Rheinland-Pfalz bundesweit Schule gemacht und eine Vorreiterfunktion bei der regelmäßigen Überprüfung von Leistungsstandards übernommen.
Die FDP-Landtagsfraktion hat nun erwartet, dass die SPD-Alleinregierung diesen Weg konsequent fortführt und auch die Einführung bundesweit gültiger Bildungsstandards zur Stärkung eines wirkungsvollen Qualitätsmanagements in unseren Schulen nutzt. Leider müssen wir beobachten, dass sie mit den gestellten Aufgaben teilweise gar nicht vorankommen,
unserer Meinung nach ungünstige Konstruktionen wählen oder sich wichtiger Schritte schlichtweg verweigern.
Die Selbstständigkeit der rheinland-pfälzischen Schulen müsste schrittweise konsequent ausgeweitet werden. Personalentwicklung und Personalführung sind die entscheidenden Steuerungsinstrumente für ein wirkungsvolles Qualitätsmanagement. An dieser Stelle wird es dringend notwendig sein, den Schulleitungen schrittweise mehr Kompetenzen in die Hand zu geben, sie rechtzeitig und systematisch auf die Herausforderungen des