Protocol of the Session on November 8, 2007

(Zuruf von der SPD)

Lassen Sie mich aber ganz offen sagen: Diese Landesregierung unter der Führung von Kurt Beck hat inhaltlich jede Menge guter Positionen erreicht und bringt Rheinland-Pfalz vorwärts. Die innovativen Ideen in diesem Land kommen von der SPD-geführten Landesregierung sowie aus der SPD-Fraktion heraus, liebe CDU. Ich denke nur einmal an das Schulkonzept oder an andere neue Konzepte, an Mitarbeiterbeteiligung, an Tariftreue und anderes.

(Baldauf, CDU: Pendlerpauschale!)

Dazu kommt von Ihnen inhaltlich nichts, und genauso wird es auch kommentiert.

(Beifall der SPD)

Herr Kollege Baldauf, wenn ich es so im Parlament beobachte, ist Herr Ministerpräsident Kurt Beck öfter anwesend, als Sie es sind.

(Anhaltend Beifall der SPD – Zuruf von der SPD: So ist das! – Zurufe von der CDU)

Dies gilt auch für viele andere Zusammenhänge. Aber auch in diesem Fall glaube ich, wir tun der Politik insgesamt damit keinen Gefallen.

(Zurufe von der CDU: Sie, Sie!)

Ich möchte jetzt nicht aufzählen, wann Ihre Bundeskanzlerin in Parteifunktionen anderswo tätig ist, während unser Parteivorsitzender auch in dieser Funktion anwesend ist und anderswo seine Ministerpräsidentenfunktion ausübt. Dadurch wird Politik gestaltet. Die Politik wird von der Landesregierung zum Nutzen dieses Landes gestaltet.

(Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)

Dies steht ganz vorne, und dies steht auch für Herrn Ministerpräsidenten Kurt Beck, für Herrn Minister Bruch sowie auch für Herrn Minister Dr. Bamberger im Vordergrund. Wer dabei vielleicht auch einmal einen Fehler begeht,

(Zurufe von der CDU: Aha, aha!)

und wer danach dazu steht, wie es Herr Minister Bruch vorhin getan hat, – – –

(Baldauf, CDU: Dafür war die Sondersitzung erforderlich!)

Dies hat er vorhin gesagt. Wir stehen auch genauso dazu, dass diese Minister eine hervorragende Politik machen, dass wir sie für die Kommunalreform und für andere Vorhaben brauchen, bei denen Sie sich ausklinken und keinen Mumm haben, etwas nach vorn zu bringen.

(Beifall der SPD)

Die SPD in diesem Land steht dafür, dass wir etwas tun. Wir haben den Mumm dazu.

Vielen Dank.

(Anhaltend Beifall der SPD – Licht, CDU: Fehler einräumen, Augen zu und durch! Das ist die Maxime! Das ist Ihre Devise!)

Ich begrüße weitere Gäste im Landtag, und zwar Mitglieder des SPD-Stadtverbandes Kirn. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat nun Herr Kollege Mertin.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind heute zu dieser Sondersitzung zusammengekommen, um über zwei Sachverhalte zu sprechen: zum einen über den Sachverhalt, bei dem es um eine Vergabe im Bereich des Innenministeriums ging, zum anderen über einen Sachverhalt, bei dem es um die Besetzung der Stelle des OLG-Präsidenten ging. Bei den vorangegangenen Reden sind auch andere Sachverhalte angesprochen worden, auf die man gegebenenfalls noch eingehen kann.

Lassen Sie mich zunächst für meine Fraktion zu der Vergabe im Bereich des Innenministeriums Stellung nehmen. Wenn sich Beamte und Angestellte in Vergabestellen in zurechenbarer Weise den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass sie Entscheidungen aus sachfremden Erwägungen heraus treffen könnten, so haben sie mit Konsequenzen zu rechnen, seien sie beamtenrechtlicher oder arbeitsrechtlicher Art.

(Licht, CDU: So ist das!)

Vor diesem Hintergrund hält es meine Fraktion – völlig unabhängig davon, ob das Vergabeverfahren im Übrigen korrekt war, ob es eine angemessene Leistung und Gegenleistung gegeben hat – für einen schweren politischen Fehler, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen kann, dass ein Minister unter Umständen eine vergaberechtliche Entscheidung getroffen hat und sich dabei durch familiäre Nähe hat leiten lassen. Ein solcher Eindruck ist aus Sicht der FDP-Fraktion in einer Demokratie nach Möglichkeit zu vermeiden, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Vorgang an sich rechtlich korrekt war.

(Beifall der FDP und der CDU)

Herr Kollege Bruch, ich erkenne für meine Fraktion ausdrücklich an, dass Sie heute erklärt haben, dass Sie nach Bekanntwerden der Hintergründe und der sich daraus ergebenden Diskussionen einen solchen Vorgang nicht wiederholen würden. Ich meine aber, dass es darüber hinaus durchaus geboten wäre, auch klarzustellen, dass dies nicht nur für Sie, sondern für die Landesregierung insgesamt gilt.

(Beifall der FDP und der CDU)

Es muss das Vertrauen der Menschen darin gestärkt werden, dass auch nicht der Anschein entstehen kann, dass aus sachfremden Erwägungen heraus eine Entscheidung getroffen wird. Ich meine, hier und heute wäre durchaus Gelegenheit, eine solche Klarstellung vorzunehmen.

(Beifall der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Fraktion hat in den vergangenen Tagen, als es um die Diskussion über eine geplante Fotoausstellung ging, die Herr Staatssekretär Professor Dr. Hofmann-Göttig plante, ebenfalls Stellung dazu bezogen und kritisch angemerkt, dass aus Sicht der FDP-Fraktion die persönliche Nähe und eine Verquickung mit dem Amt zu bedenken ist. Herr Staatssekretär Professor Dr. Hofmann-Göttig hat zwischenzeitlich erklärt, auf die Ausstellung verzichten zu wollen. Ich möchte für meine Fraktion deutlich unseren Respekt und unsere Anerkennung für diese Entscheidung aussprechen.

Ich weiß, dass es schwer ist, solche Entscheidungen zu treffen, aber es sind Entscheidungen, die auch dazu nutzen, das Vertrauen der Menschen in die Demokratie zu stärken. Deshalb hielt und hält es meine Fraktion für einen Fehler, eine solche Ausstellung geplant zu haben, erkennt aber durchaus an, dass darauf verzichtet worden ist.

(Beifall der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind heute aber auch zusammengekommen, um über die Besetzung der Präsidentenstelle beim Oberlandesgericht Koblenz zu sprechen. Es ist sicherlich nicht verborgen geblieben, dass sich meine Fraktion bisher sehr zurückhaltend in diesem Zusammenhang geäußert hat. Dies hat besondere Gründe. Die FDP-Fraktion hat bis Mai letzten Jahres 19 Jahre lang den Justizminister gestellt.

In dieser Zeit haben beide Justizminister der FDPFraktion in einem hohen Maß seitens der Mitarbeiter der Justiz Loyalität erfahren. Dann gebietet es sich aus Sicht der FDP-Fraktion über die Amtszeit hinaus, dass diese Loyalität zurückgegeben wird.

(Beifall der FDP)

Deshalb hat sich die FDP-Fraktion zu der Auswahl zwischen den beiden Bewerbern, auf die es zum Schluss hinausgelaufen ist, nicht geäußert und wird sich auch zur getroffenen Auswahlentscheidung nicht äußern. Beide haben in der Vergangenheit mit Justizministern der FDP loyal zusammengearbeitet und haben es deshalb verdient, dass die FDP-Fraktion nicht den Eindruck erweckt, ehemalige Justizminister würden im Nachhinein klarstellen wollen, wer der Bessere von den beiden ist.

(Beifall der FDP)

Die FDP-Fraktion bezieht den jetzigen Justizminister, was die Frage der loyalen Zusammenarbeit angeht, mit ein. Trotzdem ist er jetzt in einer politischen Funktion, weshalb die FDP-Fraktion natürlich im Rahmen der politischen Auseinandersetzung über das hinaus, was ich vorhin gesagt habe, Stellung nehmen muss. Das ist sie ihrer Stellung in diesem Parlament schuldig. Deshalb muss das eine oder andere aus Sicht der FDP-Fraktion hierzu angemerkt werden.

Herr Kollege Hartloff hatte vorhin ausgeführt, dass es in der Rechtsprechung eine Entwicklung gegeben habe, wie Rechtsschutz auszugestalten sei, und hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass es ganz früher so war, dass nach Treffen der Entscheidung die Urkunde übergeben werden konnte und eigentlich ein Rechtsschutz nicht möglich war. Seitdem hat sich die Rechtsprechung in Schritten fortentwickelt. Es ist deshalb auch viele Jahre so gewesen, dass nach Abschluss des sogenannten einstweiligen Rechtsschutzverfahrens Urkunden ausgehändigt werden durften, und zwar ohne großen Zeitverzug.

Entsprechend sind aus Sicht der FDP-Fraktion auch die Justizminister der FDP verfahren. Gleichwohl, wenn ein Bewerber ankündigt, dass er das Verfassungsgericht anrufen will, und zwar bevor die Urkunde ausgehändigt wird und bevor überhaupt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vorliegt, gibt dies Anlass, sorgfältig zu prüfen, ob und, wenn ja, welche verfassungsrechtlichen Probleme entstehen können.

(Beifall der FDP und bei der CDU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist ausgeführt worden, unter Juristen kann natürlich vieles strittig sein. Wenn einmal vom Gericht entschieden worden ist, ist man immer schlauer. Das ist zuzugeben und auch einzuräumen.

Gleichwohl bestand und besteht Anlass, in solchen Fällen immer sorgfältig zu prüfen und abzuwägen, welche Risiken entstehen können.

Herr Kollege Hartloff, da ist natürlich eine Entwicklung im Rahmen der Rechtsprechung festzustellen. So gibt es

auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zugegebener Maßen nicht zu der Frage, wann und wie eine Urkunde einem Präsidenten eines Gerichts ausgehändigt werden darf, aber eine Entscheidung vom 28. April 2005 zur Frage, wann einem Notar eine Urkunde überreicht werden darf.

Es heißt dort – ich zitiere wörtlich –: „Auch wenn sich das Justizministerium hierbei nicht über eine einstweilige Anordnung hinweggesetzt hat, wurde dem Beschwerdeführer zu 1) durch die umgehende Ernennung des Mitbewerbers faktisch die Möglichkeit genommen, die Besetzung der Notarstelle durch eine verfassungsgerichtliche Eilentscheidung zu verhindern.“

Ich räume ein, es ist eine Entscheidung, die eine Notarstelle betrifft. Aber der Vorgang der Übergabe einer Urkunde ist, was Beamtenrecht und Richterrecht angeht, vergleichbar.

Wenn sich aus einer solchen Entscheidung aus Sicht der FDP-Fraktion Gründe ergeben, ein verfassungsrechtliches Risiko eingehen, können diese es zwingend notwendig machen, ein solches Risiko einzugehen. Es ist einzuräumen.