Ich freue mich, dass offensichtlich alle Fraktionen hier im Haus dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen werden, dass der jetzige Paragraf so nicht bleiben kann.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das aktuelle Beispiel, auch wenn man einen überholten Referentenentwurf nimmt, zeigt deutlich, dass man in der Steuerpolitik Schritt für Schritt vorgehen soll und keine Schnellschüsse machen darf. Man muss schauen, prüfen und genau hinschauen. Das kann immer einmal passieren.
Worum geht es? Es geht konkret darum, dass der Begriff des Missbrauchs der steuerlichen Gestaltung genau und klar definiert wird. Das kann doch nur im Interesse aller Beteiligten sein.
Es geht nicht um die normale Steuererklärung. Es geht nicht darum, dass man irgendetwas umkehren will. Es geht darum, dass der Begriff des Missbrauchs klar definiert wird.
Dort ist es Aufgabe der Finanzverwaltung, eine ungewöhnliche rechtliche Gestaltung festzustellen. So ist es im Entwurf enthalten. Erst wenn man das festgestellt hat, dann ist es selbstverständlich, dass der Steuerpflichtige erläutert, wie er diese Gestaltung gemacht hat. Mehr ist doch nicht gewollt. Es geht nicht um die regulären Steuerfälle, sondern es geht um die Definition des Missbrauchs.
Lieber Herr Baldauf, glauben Sie mir, vor dem beruflichen Hintergrund hat man seine Erfahrungen und Kenntnisse.
Ich will es noch einmal betonen, es geht um die Definition des Missbrauchs. Wir dürften uns da im Interesse der Finanzverwaltung und des gesamten Finanzwesens in Rheinland-Pfalz einig sein, dass das vernünftig reguliert wird. Man sollte es nicht in die Ecke drängen, dass alle automatisch verdächtigt sind, Missbrauch zu betreiben. Das ist nicht der Fall. Es wird richtig vorgegangen, es wird überprüft und eine genaue Formulierung festgelegt. Ich glaube, das ist das gemeinsame Ziel. Man solle nicht einfach etwas konstruieren, was nicht tatsächlich der Fall ist. Entscheidend ist, dass wir einen rechtssicheren Weg finden.
Schauen Sie genau hin. Der Bundesfinanzhof hat gewisse Kriterien aufgestellt. Wir bewegen uns nicht im luftleeren Raum, sondern orientieren uns an schon gegebenen rechtlichen Kriterien. Ich bleibe dabei, so wie der Paragraf jetzt ist, kann er nicht bleiben. Das liegt im Interesse beider Seiten.
Es muss eine Rechtssicherheit her. Von daher glaube ich, dass der Weg, den der Bundesrat in seiner Sitzung am letzten Freitag aufgezeigt hat, die Formulierung im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel der Klarheit zu überprüfen, der richtige ist.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Messal, es ist richtig, ich habe den Bearbeitungsstand vom 14. Juni 2007 genommen. Ich bin über „Google“ zum Gesetzestext gelangt. Der Herr Kollege hat den Stand vom 26. Juni. Es hat sich nichts geändert.
Die Bundesregierung hat gemerkt, wohin das Ganze geht. Herr Puchtler, ansonsten würden wir nicht laufend überlegen. Das war der Freibrief an die Finanzverwaltungen. Da liegt das Problem. Schon immer hat der Steuerpflichtige versucht, Steuergesetze so anzuwenden, dass sie zu seinem Vorteil sind. Das ist nichts Neues. Es gab Erlasse. Es gibt die Rechtsprechung vom Bundesfinanzhof. Der Gesetzgeber ist eingeschritten und hat gesagt, diese Gestaltung erlauben wir nicht mehr. Es muss mehr aktiviert werden, es darf nicht abgeschrieben werden.
Meine Damen und Herren, es wird gar nicht erwähnt, dass der Steuerpflichtige vom Finanzamt eine Auskunft einholen kann, wenn er eine Zweifelsfrage hat. Diese ist für das Finanzamt bindend. Jetzt gibt es diese Auskunft für viel Geld. Diese haben große Unternehmen immer eingeholt. Sie fragen, wenn sie ein steuerliches Problem haben, bei der Finanzverwaltung beispielsweise in Ludwigshafen nach, wie das dort gesehen wird. Meistens hat das Finanzministerium die Fragen beantwortet. Das war bindend. Daran hat man sich gehalten.
Meine Damen und Herren, das ist nicht das Problem, über das wir diskutieren. Das Problem, über das wir diskutieren, ist die Perversität, eine Umkehr der Beweislast zu machen, dass ich dem Finanzamt beweisen muss, dass ich einen Sachverhalt nicht gemacht habe, um einen wirtschaftlichen, keinen steuerlichen Vorteil zu bekommen, sondern dass ich das gemacht habe, um Steuern zu sparen.
Deswegen muss man das rügen. Das kann es nicht sein. Das führt natürlich dazu, dass Sie immer mehr Rechtsverfahren zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen bekommen.
Herr Dr. Messal, das ist doch klar. Die Perversität ist, dass der Bundesfinanzminister sein Plazet geben soll, wie es im ursprünglichen Entwurf enthalten war. Wissen Sie, was dann passieren kann? Wenn ein Steuerpflichti
ger einem Ortsverein eine Spende von 20 Euro gegeben hat und der Finanzminister genehmigt irgendetwas, dann kann er in Teufels Küche kommen. Das muss man einfach wissen.
Herr Pörksen, damit Sie auch noch zufrieden sind, sage ich Folgendes: Die Perversität ist Folgendes: Das, was Herr Kollege Baldauf bei der Bundes-CDU nicht durchbekommt, will er über den Ministerpräsidenten als SPDVorsitzenden im Bundesrat durchbringen. Das ist auch pervers. Entschuldigung, dass ich das sage. Das kann nicht funktionieren.
Dies wollte ich noch sagen: Das, was er bei „Angie“ nicht hinbekommt, kann der SPD-Bundesvorsitzende nicht korrigieren, Herr Kollege Bracht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir debattieren hier kontrovers über einen Gesetzestext, den es nicht gibt. Das Problem ist offenbar der Zeitpunkt, zu dem man im Internet googelt. Hätten Sie später gegoogelt, hätten Sie den richtigen Text bekommen.
Dieser Text, den die Bundesregierung vorgelegt hat, ist von Länderseite nicht akzeptiert worden. Darüber brauchen wir auch nicht zu streiten.
Ich habe schon gesagt, wir wollen versuchen, uns mit der Bundesregierung einvernehmlich zu verständigen.
Herr Schreiner, Sie haben noch einmal diesen Kuhhandel, die Schlichtung angesprochen. Dieses Element war nur in diesem Referentenentwurf enthalten. In dem jetzt vorliegenden Gesetzestext der Bundesregierung ist davon nicht mehr die Rede.
Herr Creutzmann hat als ein Beispiel, das in der Zukunft möglicherweise problematisch sein könnte, das Ehegattensplitting angesprochen. Ich würde sagen, das ist ganz normale und gewöhnliche Steuergestaltung. Das würde nicht unter Missbrauch oder unter Ungewöhnliches fallen.
Das ist sicherlich Rechtsprechung, wenn das Gericht dazu überhaupt gehört worden wäre und es ihm vorgelegt worden wäre.