Eines sollte jedenfalls klar gesagt werden, wir wollen an der Bekämpfung des steuerlichen Missbrauchs festhalten.
Deswegen darf es keine Aufweichung des § 42 Abgabenordnung geben. Wir wollen das, was dort angelegt ist, weiterentwickeln, sodass für beide Seiten Rechtssicherheit besteht, und zwar sowohl für das Finanzamt als auch für den Steuerpflichtigen, damit er weiß, wenn er bestimme Gestaltungen vornimmt, begibt er sich möglicherweise in den Bereich des Missbrauchs. Vorher kann er die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Das möchte ich betonen. Ich denke, insoweit ist Rechtssicherheit im Sinne beider Seiten das Ziel.
„Aktueller Stand der Kommunal- und Gebietsreform in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1532 –
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode seitens der FDP angestoßen, dass es zu einer Reform im Bereich der kommunalen Gliederungen kommt. Wir haben einen Vorschlag unterbreitet, für den wir viel gescholten worden sind. Wir haben vorgeschlagen, die Verbandsgemeinde im politischen Bereich zu entschlacken und sie nur noch als Verwaltungsgemeinschaft vorzuhalten, die für die Bürger vor Ort und die Ortsgemeinden die Verwaltungskraft vorhält.
Ich habe mit Interesse von Herrn Kollegen Auler gehört, dass sich der Gemeinde- und Städtebund einen entsprechenden Vorschlag in Schleswig-Holstein, der dort in der Praxis durchgeführt wird, angeschaut hat. Die dort damit Lebenden sind außerordentlich zufrieden damit. Die Ortsgemeinden sind durch ein solches Modell gestärkt worden, und die Verwaltungskraft ist erhalten geblieben.
Ich meine, das kann man an dieser Stelle durchaus festhalten, weil man uns immer wieder vorgeworfen hat, mit unserem Vorschlag wollten wir die Verwaltungskraft aus der Fläche ziehen, wollten den Bürgern längere Wege und Ähnliches zumuten.
Darum ging es nicht. Es ging uns immer darum, eine effizientere Verwaltung dadurch zu erreichen, dass zum Beispiel die Kosten für die politische Leitungsebene auf der Ebene der Verbandsgemeinden eingespart werden. Das war unser Ziel.
Nun ist uns natürlich klar, dass bei der gegebenen Sachlage und den Mehrheitsverhältnissen, wie sie heute gegeben sind, keinerlei Aussicht besteht, so etwas hier im Lande umzusetzen. Das nehmen wir realistisch zur Kenntnis. Gleichwohl sind wir bereit, mit allen Fraktionen im Hause über die Frage einer kommunalen Gebietsreform zu reden. Aber sie müsste dann schon substanzielle Änderungen in sich tragen, die das Ziel erkennen lässt, dass eine effiziente Verwaltung mit letztlich weniger Kosten für den Bürger gewollt ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen aus der CDU, wenn Sie sagen, wir bestehen darauf, dass Aufgaben, die von der Landesverwaltung wahrgenommen werden, auf die Kommunen übertragen werden, da lasse ich immer mit mir reden. Da gibt es sicherlich Punkte. Da gibt es auch Überlegungen des Innenministers, wo das gemacht werden kann. Ob das abschließend ist, ob das genug ist, darüber lässt sich streiten. Das können wir auch gerne angehen. Da sind wir auch bereit, das mitzutragen.
Herr Kollege Schnabel, wenn ich aber in der Zeitung lese, dass Sie gesagt haben, und das war es dann, bei den kommunalen Gebietszuschnitten darf sich nichts ändern, dann können wir diese Position nicht mittragen.
Eine Reform, die nur so weit geht, kann von uns nicht mitgetragen werden, weil sie nicht darauf angelegt ist, für den Bürger eine effiziente Verwaltung, gegebenenfalls kostengünstiger, hinzubekommen. Deshalb haben wir heute diese Aktuelle Stunde beantragt.
Wir haben die Sorge, dass letztlich bei den Vorschlägen der Landesregierung vielleicht am Schluss nicht ganz so viel herauskommt. Ich will gegen das Verfahren, das gewählt worden ist, gar nichts einwenden. Nur am Schluss muss im Landtag abgestimmt werden, und wenn die FDP-Fraktion zustimmen soll, muss aus unserer Sicht substanziell etwas verändert werden.
Wenn Sie die Verbandsgemeinden erhalten wollen, dann lasse ich mit mir darüber reden. Es besteht dann immer noch die Chance, im System der Verbandsgemeinden an der politischen Führungsspitze zu sparen, indem ich neue Zuschnitte, optimierte Zuschnitte schaf
Das setzt aber voraus, dass ein bisschen mehr gemacht wird, als hier einmal arrondieren und da einmal arrondieren.
Das setzt auch voraus, dass man über andere Größenordnungen redet, als jetzt in den Medien manchmal davon gesprochen wurde: 10.000 hier, 12.000 dort. – Was die richtige Zielgröße ist, lässt sich nur im Einzelfall festlegen. Das hängt davon ab, wie das Bevölkerungsaufkommen in der jeweiligen Region ist. Es wird immer Verbandsgemeinden geben, die dünn besiedelt sind. Da wird man andere Gesichtspunkte vornehmen müssen. Aber eine Reform, die am Schluss die Anzahl der Verbandsgemeindeverwaltungen ändert oder, wie die CDU gesagt hat, überhaupt keine Veränderung vornimmt, kann und wird von der FDP nicht mitgetragen werden.
Noch einmal zusammengefasst: Natürlich können und sollen nach unserer Auffassung Aufgaben von der Landesebene auf die kommunale Ebene übertragen werden. Aber es muss auch dort geschaut werden, wie durch Neuorganisation und Neuzuschnitte Kosten gespart werden können. Natürlich muss auch darüber gesprochen werden, ob bestimmte Konstellationen, wie sie heute gegeben sind – darüber will die Landesregierung auch Vorschläge unterbreiten –, noch bestehen bleiben können, wie zum Beispiel Parallelzuständigkeiten in bestimmten Bereichen oder das Problem der Kreisfreiheit bestimmter Städte im Süden unseres Landes.
Ich kann Ihnen nur sagen, das Selbstbewusstsein der Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte im Norden ist nicht schlechter als das der kreisfreien Städte im Süden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die derzeitige kommunale Landschaft besteht seit rund 35 Jahren, seit der letzten Kommunalreform. Die damalige Landesregierung mit Ministerpräsident Helmut Kohl konnte sich auf die SPD als verlässlichen Partner verlassen. Die SPD hat konstruktiv mitgearbei
tet. Ich sage auch deutlich, dieses Thema eignet sich nicht dafür, dass damit parteipolitische Profilierungsversuche gestartet werden.
Aufgrund dessen, was wir in den letzten Tagen gelesen haben, verlässt mich leider etwas der Glaube, dass die jetzige Landesregierung sich in gleicher Weise wie vor 35 Jahren auf die Opposition, auf die CDU, verlassen kann.
Ich glaube, es ist bezeichnend, wenn man sagt, dass die CDU bereits zu einem Zeitpunkt, als niemand, weder der Minister noch irgendein Parlamentarier, wusste, wie die Kommunalreform aussieht, laufend nach außen geäußert hat: Wir sind dagegen, wir wollen die Verwaltungsreform nicht mittragen. – Welche Verwaltungsreform? Diese Aussage fehlt allerdings. Wir wissen es nicht.
Gleichermaßen ist dennoch die Einigkeit in diesem Haus vorhanden, dass eine Verwaltungsreform notwendig ist. Vor allen Dingen die demografische Entwicklung wie auch der technologische Fortschritt in Kommunikationstechniken machen es erforderlich, unsere Kommunen auch für die nächsten 30 Jahre fit zu machen. Zur Vorbereitung sind drei Arbeitsgruppen gebildet worden: eine interne Projektgruppe der Landesregierung, eine Lenkungsgruppe und darüber hinaus noch ein politisches Lenkungsforum, in dem auch die im Landtag vertretenen Parteien mitarbeiten, ebenso die Grünen, die freien Wähler, die Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände.
Darüber hinaus wird die gesamte Arbeit der drei Gruppen von wissenschaftlichen Betreuern flankiert und unterstützt.
In einem offenen Prozess soll diese Verwaltungsreform durchgeführt werden. Dabei gibt es auch nicht die von der CDU herbeigeredeten Tabuthemen oder Denkverbote. Im Gegenteil. Denken Sie mit, handeln Sie mit, und helfen Sie mit. Damit können wir vielleicht eine bessere Reform hinbekommen als ohne Ihre Mitarbeit.
Übereinstimmung herrscht, dass die Aufgabenkritik gemeinsam mit einer Optimierung der Verwaltungsabläufe an der Spitze stehen muss. Erst dann ist eine eventuelle Gebietsreform angesagt.