Schauen wir uns jetzt einmal die Inhalte an. Zum einen ist klar bestätigt worden – ich unterstreiche das, was von den Kollegen Heinrich und Bauckhage gesagt wurde –, ja es bleibt bei dem dreistufigen Verfahren, wie wir es gewählt haben. Das heißt, die Rundfunkanstalten melden ihren Bedarf an, die KEF bewertet diese Anmeldung und legt dann den Ländern, sprich der Rundfunkkommission, ihre Empfehlung vor. Wir können diese Empfehlung weiter bewerten. Das Gericht hat gesagt: Ihr könnt sie unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob das sozial und wirtschaftlich der allgemeinen Entwicklung angemessen ist. Wenn ihr sagt, nein, das ist nicht an
gemessen, müsst ihr das bezogen auf diese Argumentation begründen. – Das steht auch in der Begründung. Dieser Teil der Begründung für die Gebührenerhöhung ist vom Bundesverfassungsgericht nicht verworfen, sondern bestätigt worden.
Es ist offen geblieben, ob dieser Begründungsteil ausreichend tief gewesen wäre, aber in jedem Fall steht uns dieser Weg auch in der Zukunft offen. Wir haben im Übrigen Wert darauf gelegt – das hat auch der Repräsentant der deutschen Länderparlamente getan, der Präsident des schleswig-holsteinischen Parlaments, mit dem wir eng zusammengearbeitet haben –, dass die Rolle des Gesetzgebers nicht zu einer reinen Notarfunktion herabgewürdigt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich so bestätigt. Es ist aber zum Zweiten auf der Grundlage der Vorstellung, die nur noch von zwei Kollegen durchgesetzt worden ist, weil der dritte, der das „SMS“-Papier geschrieben hatte, zwischenzeitlich Bundesfinanzminister geworden ist, eine inhaltliche Gewichtung vorgenommen worden. In dieser inhaltlichen Gewichtung waren ohne Zweifel rundfunkpolitische Elemente enthalten. Das hat allerdings das Bundesverfassungsgericht klar verneint.
Noch wichtiger ist mir aber – das war immer unsere rheinland-pfälzische Position –, dass verneint worden ist, dass es zulässig sei, die Konkurrenzsituation im dualen System zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern dadurch zu beeinflussen, dass man sagt, wir geben den öffentlich-rechtlichen Anbietern weniger finanzielle und inhaltliche Spielräume in ihrer Entwicklung und stärken damit die private Säule. Dies ist ausdrücklich als nicht verfassungskonform festgestellt worden. Das ist eine ganz wichtige Entscheidung. Das ist – wenn Sie mir das in aller Bescheidenheit erlauben – eine Entscheidung, die die sozialdemokratische Sicht auf die Rundfunkpolitik in Deutschland zu 100 % wiedergibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist in der Begründung dieses Urteils der meiner Meinung nach wichtigste Teil deutlich wiederzufinden, nämlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht nur, wie das Gericht sagt, sondern es begründet ausdrücklich aus dem Demokratiegebot heraus und aus der Verpflichtung, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert werden müssen, dass er sich im Zuge der Digitalisierung der Medienwelt zu beteiligen hat.
Der öffentlich-recht-liche Rundfunk hat sich also entgegen dem, was uns die Union immer wieder entgegengehalten hat, auch am Bereich Internet und – was wahrscheinlich in der Zukunft noch viel wichtiger ist – auch an dem Bereich mobiler Empfangsmöglichkeiten zu beteiligen. Heute ist das das Handy-TV. Da wird es aber in der Zukunft noch vieles andere geben. Das ist eine wegweisende Entscheidung, über die ich froh und glücklich bin.
Lieber Herr Rüddel, ich hoffe, ich habe auch Ihnen gegenüber jetzt verständlich machen können, dass ich sehr froh über dieses Urteil bin, weil es – mit Verlaub – meine Rundfunkpolitik, wie ich sie seit 13 Jahren vertre
Zu der Frage, wie wir in Zukunft Gebühren finden – Herr Kollege Heinrich und Herr Kollege Bauckhage haben darauf hingewiesen –, ist richtig, dass die Rundfunkkommission einen Auftrag aller Länder und der Ministerpräsidentenkonferenz hat, Vorschläge zu untersuchen, wie ein Gebührenverfahren aussehen könnte, das dieser Konvergenz der Medien, also dieses Zusammenfließen von unterschiedlichen Empfangsgeräten, unterschiedlichen Verbreitungswegen und unserem dualen System Rechnung trägt. Da untersuchen wir eine Reihe von Feldern. Aus dem Urteil ist nicht irgendeine Präferenz herauszulesen, sondern eine breite Möglichkeit, die uns zur Verfügung gestellt wird.
Es gibt diesen steuerlichen Ansatz, wie er in anderen Ländern gewählt worden ist. Herr Kollege Heinrich hat über Gespräche des Medienpolitischen Ausschusses in Spanien berichtet. Wir haben selbst solche Gespräche geführt. Die spanische Regierung überlegt derzeit, von ihrem bisher staatlich über Steuern finanziertem System auf ein Gebührensystem ähnlich dem unseren umzusteigen. In Frankreich hat man ein völlig anderes System. Man findet fast in jedem Land der EU andere Systeme.
Ich glaube, dass wir dem Grunde nach vorsichtig sein sollten, von dem, was jetzt nach diesem Urteil und was auch schon nach dem Urteil von 1994 als verfassungsfeste Elemente erkennbar sind, einfach abzuweichen und uns erneut in ein Risikofeld verfassungsrechtlicher Art zu begeben.
Die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler dürfen erstens nicht mehr belastet werden, als dies notwendig ist, um die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch wirklich zu erfüllen.
Es muss drittens ein System sein, das mit den datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten in Einklang zu bringen ist. Sie wissen, wir waren schon einmal kurz vor dem Abschluss eines Haushalts- und Familienmaßstabs, der dann mit dem Datenschutz nicht vereinbar war, weil wir tief in insbesondere unternehmerische Strukturen hätten eingreifen müssen. Hätten wir das allerdings mit diesem System nicht getan, hätten wir Milliardenverluste über eine Gebührenperiode hinweg einkalkulieren müssen.
Da bin ich bei dem letzten Punkt. Dieses Gebührensystem muss auch gerecht verteilt werden und den Ertrag bringen, der notwendig ist, um die Aufgabe, wie jetzt auch vom Verfassungsgericht klar umrissen worden ist, erfüllen zu können. Daran arbeiten wir derzeit. Wir werden unsere Vorschläge auch vorlegen.
Im Übrigen arbeiten wir daran, dass wir die Vorgaben der Europäischen Union aufnehmen können. Das ist der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, an dem hier gearbeitet wird. Das, was ich eben gesagt habe, läuft parallel zur Gebührenfindungsgrundlage und zu dem, was die EU uns vorgeben wollte und was wir in Verhandlungen – Herr Kollege Stoiber und ich – erreicht haben.
Ich will auch ein besonderes Dankeschön an meinen Chef der Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, sagen, der unglaublich viele Gespräche geführt und den Weg zu einem solchen politischen Kompromiss mit gebahnt hat. Wir haben uns mit der EU-Kommissarin Frau Kroes verständigt, dass wir einen Weg haben, der das Beihilfebeanstandungsverfahren der EU endgültig beendet und der uns auferlegt, zum ersten Mal 2009 dann entsprechende Änderungen in unseren staatsvertraglichen Grundlagen geschaffen zu haben.
Das werden wir auch miteinander hinbekommen. Wir werden dabei deutlich machen, dass es eine klare Transparenz hinsichtlich dem durch Werbung finanzierten Teil und dem durch Gebühren finanzierten Teil der Programmerbringung geben muss. Wir werden in diesem Zusammenhang darauf zu achten haben, dass die Eigenkontrolle nach unseren jetzt verfassungsrechtlich bestätigten Maßstäben, wie die Gebühr gefunden wird, aber auch, wie durch die Repräsentanten der Gesellschaft, die in den Rundfunk-, Fernseh- und Verwaltungsräten diese Aufgabe wahrnehmen, sichergestellt wird.
Wir haben zusätzlich die Regelung, dass wir diese Selbstverpflichtungserklärung der Rundfunk- und Fernsehanstalten in die Staatsverträge schon aufgenommen haben, sodass die Frage, was der Auftrag ist, ganz gedeckt von diesem Urteil schon bisher vorgegeben ist, selbst zu beachten, aufzuschreiben und nachvollziehbar zu machen. Wir haben darüber hinaus – wir hatten das übrigens in Rheinland-Pfalz in unseren Rundfunkgesetzen schon – für den SWR genauso wie für das ZDF – das muss aber allgemein gelten – auch noch ein Prüfungsrecht der Rechnungshöfe mit aufgenommen. Das muss auch für den Rundfunk insgesamt in der Bundesrepublik gelten. Das alles werden wir miteinander sicherstellen. Wir sind da auf einem Weg, dass wir das auch mit großer Sicherheit hinbekommen werden.
Meine Damen und Herren, ich will aber noch auf einen Punkt eingehen, nämlich wie wir sicherstellen können, dass, wenn der Auftrag so kulturpolitisch, wie alle Sprecher hier zu Recht gesagt haben, aber auch hinsichtlich der Basis für demokratische Meinungsbildung so hoch angesiedelt ist, dass dies auch in der Zukunft insgesamt der Fall ist.
Der Anspruch, dass Qualität nicht völlig hinter dem Ertragsstreben zurückstehen darf, auch gegenüber den privaten Anbietern, ist auch die Basis dafür, dass wir Lizenzen nicht einfach auf Antragstellung vergeben, sondern die begrenzten Ressourcen der Frequenzverteilung, der Kabelzugänge in vernünftiger Weise regeln müssen. Das wird auch in der digitalen Welt notwendig sein. Wir müssen also einen Weg miteinander finden, wie wir das ordnungsgemäß regeln.
Die nächste große Frage für mich ist, wie wir bei der wachsenden Zahl von Anbietern Plattformen haben, die den Menschen noch ermöglichen, das auch zu finden, was sie sehen oder hören wollen. Das wird ein ganz entscheidender Punkt sein. Die Kraft zu haben, diese Plattformen zu regeln, Zugänge so zu reglementieren, dass dort, wo Verbreitungswegebesitzer vorhanden sind – beispielsweise diejenigen, die die Kabel besitzen, da wird es am transparentesten, das könnte man aber genauso für den Satelliten durchdeklinieren –, die dann auch in die Pflicht genommen werden müssen, nicht nur ihren eigenen Content, also ihre eigenen Inhalte, zu verbreiten oder sich so in den Vordergrund zu stellen, dass das andere gar nicht mehr findbar ist. Bei 600 oder 700 Programmen können Sie sich vorstellen, wenn das nicht geregelt ist, dann können Sie den ganzen Abend über suchen, bis Sie irgendwo die Informationssendung finden, die Sie sehen wollten. Dann ist sie nämlich vorbei.
Wenn das Ganze technisch aufgebohrt wird – das wird kommen über Mediatheken –, dann wird es noch komplizierter werden. Das wird zwar eine Hilfe für den sein können, der wenig Zeit hat, aber es wird noch komplizierter werden; denn es muss auch technisch bedienbar sein. Deshalb müssen sogenannte Programm-Guides, also Führer durch das Programm, so gestaltet sein, dass sie fair sind, dass sie nicht von einem Interesse geleitet werden, nämlich das, was irgendein Kapitalbetreiber oder etwas ähnliches in seinem eigenen Geschäftsportfolio gern verkaufen möchte, was verständlich ist, dass dies so dominant gesetzt wird, dass anderes dahinter zurücktritt. Das werden große Fragen sei, die wir regeln müssen.
Wir sehen zum Zweiten – wir haben einen konkreten Fall, ProSiebenSat.1 –, dass wir in zunehmendem Maße Interessen von Geldgebern haben, die nicht aus der Medienwirtschaft selbst kommen. Das ist per se noch nichts Schlechtes, aber es ist natürlich eine Veränderung eines gewissen mit einer inhaltlichen Intention versehenen Betreibens dieser Geschäftsfelder. Das ist etwas anderes. Ich habe mit den Herren, die Repräsentanten der Eignerschaft ProSiebenSat.1 sind, gesprochen.
Das ist ja nicht verboten. Ich fand es gut, dass sie es ehrlich gesagt haben. Aber wir haben beispielsweise gesehen, dass sich in den letzten Monaten eine heftige Diskussion darum ergeben hat, dass sie sagen, bestimmte Nachrichtenblöcke verdienen nicht genug Geld – man muss das Geld über die Werbung verdienen; das ist unumstritten –, deshalb schalten wir die aus. Das Echo darauf in der deutschen Medienöffentlichkeit, aber auch in der Öffentlichkeit insgesamt war verheerend. Das ist eher ein Schaden für dieses Unternehmen. Man kann sagen, das muss uns nicht scheren. Es sollte uns dennoch scheren unter dem Gesichtspunkt der Vielfalt von Angeboten. Hinter solchen losgelösten Modellen steht eine Intention, wie sie der Verleger einer Zeitung
hat, wie sie im öffentlich-rechtlichen Bereich vorhanden sind, wie man sie – ich will das einmal aussprechen – bei Bertelsmann unterstellen darf – ob man damit einverstanden ist oder nicht, spielt keine Rolle –, ein Programm anzubieten. Wenn Geldgeber da sind, die nur fragen, wie sie ihre Rendite vermehren können, dann wird dies eine Veränderung bedeuten.
In anderen Ländern der Welt, zum Beispiel in den USA, hat man darauf eine Antwort gegeben und hat gesagt: Wenn wir unsere Kultur transportiert haben wollen, dann ist es logisch, dass auch amerikanische Mehrheitseigner da sein müssen. Deshalb hat man eine 25%ige Beteiligungsbegrenzung für Nichtamerikaner geschaffen. Ich will dies ausdrücklich für unsere Zukunft auch vorschlagen. Ich halte dies für einen richtigen und notwendigen Weg. Das versperrt ausländischem Kapital nicht den Zugang. Das wird sich nicht auf europäisches Kapital beziehen können, weil wir dort Freizügigkeit haben. Das ist völlig klar. Insoweit gelten die Fernsehrichtlinie und auch die Wettbewerbsrichtlinien. Ich glaube schon, dass wir gut daran täten, eine solche Spielregel zu finden.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, ein letztes Stichwort aufnehmen, um allzu hoffnungsfrohe Erwartungen zu dämpfen, was die Frage der Indizierung angeht. Das Bundesverfassungsgericht hat Indizes ausdrücklich als einen Maßstab zugelassen. Aber, lieber Herr Kollege Rüddel, es wäre eine grandiose Fehleinschätzung, dass man für die Indizes im Bereich Rundfunk und Fernsehen die allgemeine Preissteigerung nehmen kann. Die Indizes im Bereich Rundfunk und Fernsehen sind völlig andere. Die Frage, wie viel teurer Butter und Brot wird, hat mit diesen Indizes nichts zu tun.
Insoweit müssen wir eigene Indizes finden. Sie haben von der allgemeinen Preissteigerung geredet. Ich habe sehr genau zugehört. Sie haben es gesagt. Ich meine es nicht als Vorwurf, sondern ich will nur auf diesen Inhalt eingehen. Wir werden uns dort über die Maßstäbe dieser Indizes genauso streiten müssen. Die werden sich auch dauernd verändern. Sie werden nicht einmal einen Index festlegen können, was sie morgen machen. Morgen kommt Digital auf Handyfernsehen sehr breit, übermorgen wird eine weitere Technik kommen. Das Verfassungsgericht hat gesagt, daran muss sich der öffentlichrechtliche Rundfunk beteiligen. Also werden wir neue Maßstäbe finden müssen. Die Verbreitungswege sind dauernd in der Veränderung.
Ich will davor warnen, zu meinen, dann hätten wir einmal einen Maßstab, und dann hätte man Ruhe. Meine Sehnsucht, sich dort herumzuschlagen, hält sich in Grenzen. Immer, wenn die mir von der KEF dieses Ding in die Hand geben, steht es in der Zeitung, und ich bekomme einen Berg von Briefen, welch böser Mensch ich sei, weil wir schon wieder die Rundfunkgebühren erhöhen. Das eine oder andere Boulevardblatt spielt seine Musik mit, wie wir wissen, nicht völlig interessenfrei. Dahinter steckt ein bestimmtes Interesse einer wirtschaftlichen Verflechtung. Man muss es nur wissen. Die Leute wissen es allerdings häufig nicht. Insoweit hält sich meine Sehnsucht in Grenzen. Ich sage nicht, dass man es
nicht prüfen muss, aber ich warne davor, zu meinen, es sei einfach und dann würde es von selbst laufen.
Noch einen Hinweis in dem Zusammenhang: Das Bundesverfassungsgericht hat uns, wenn, dann an einer Stelle eine wirkliche Ohrfeige gegeben – das bezieht sich auf Deutschlandfunk und DeutschlandRadio –, weil wir nicht ausreichend bewertet haben. Ich finde, die Rüge ist dort gerechtfertigt, weil wir nicht ausreichend bewertet haben, dass ein reiner Hörfunksender nicht mit den gleichen Maßstäben gemessen werden darf wie beispielsweise die ARD-Sender, die Fernsehen und Hörfunk und damit Synergien und andere Einsparmöglichkeiten haben als jemand, der jeweils nur eine Sparte hat.
Wenn das so ist, wird es umgekehrt auch auf das ZDF Anwendung finden müssen, wenn wir nicht – ich gehöre nicht zu denen, die dies wollen – einen eigenen neuen bundesweiten Hörfunkkanal angliedern wollen. Das sollten wir bei Deutschlandfunk und DeutschlandRadio lassen. Wir haben keinen Bedarf, jetzt noch etwas zu machen. Wenn es aber nicht so ist, werden wir dort immer Sonderindizes, aber auf jeden Fall die Maßstäbe so anwenden müssen, dass wir der Besonderheit, dass es solche Synergien dort gar nicht geben kann, Rechnung tragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich das resümiere, wir haben unendlich viel Arbeit in diesem Bereich. Wir haben allerdings erstens eine Bestätigung in unserem dualen System, zweitens eine Bestätigung in der Rundfunkfreiheit und der Nichteinflussnahme über Inhalte und Finanzen auf Rundfunkstrukturen. Wenn wir Rundfunkstrukturen verändern wollen – das dürfen wir als Gesetzgeber –, dann müssen wir dies strukturpolitisch tun. Es darf keinerlei Verflechtung über Finanzierung aufweisen.
Die Bedeutung und eine Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind uns klar mit auf den Weg gegeben worden. Es ist uns mit auf den Weg gegeben worden, dass unsere Ansätze, deutsche Medienpolitik mit europäischer Medienpolitik kompatibel zu machen, in keiner Weise beanstandet werden, wir also diesen Weg miteinander gehen können.
Ich finde, insoweit hat sich dieses Urteil gelohnt. Ich will nicht verschweigen, dass ich größte Bedenken hatte, dass eine gewisse modernistische Veränderung der Sicht der Dinge sich in diesem Urteil gegenüber dem 94er-Urteil durchsetzen könnte. Das Gegenteil war richtig. Insoweit fühle ich mich diesbezüglich in meiner Sorge nicht bestätigt; in den Inhalten, in den Zielen fühle ich unsere Rundfunkpolitik zu fast 100 % mit dieser kleinen Ausnahme, dass wir deutlicher auf die reinen Hörfunksender achten müssen, in vollem Umfang bestätigt.
Ehe ich weiter das Wort an die Fraktionen erteile, möchte ich einen einzelnen Gast begrüßen. Herrn Dieter Magnie aus Mutterstadt. Er ist der Gewinner unseres Landtagsquiz. Er sei uns besonders herzlich willkommen!
Die Fraktionen hatten in der zweiten Runde normalerweise noch zwei Minuten. Sie haben jetzt noch sieben Minuten Redezeit. Wer hat die nächste Wortmeldung? – Herr Abgeordneter Bauckhage, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche, mich vor dem Hintergrund der Zeitökonomie kurz zu halten, aber einige Dinge sind mir wichtig zu sagen, auch an Sie, Herr Ministerpräsident. Wenn man bei der ernormen Vielfalt von Sendungen eine Plattform braucht, muss sie so neutral wie möglich sein, darf also auch nicht politisch gesteuert sein. Das ist die eine Seite.