Ich war etwas überrascht von der Frage des ausländischen Kapitals. Das kann man alles machen. Das hat natürlich volkswirtschaftliche Hintergründe und Hintergründe des Außenhandels. Man muss allerdings schauen, wie es bei der Konzentration aussieht. Wenn schon, denn schon.
Das hätte auch passieren können. Wir werden darauf nicht verzichten können, auch nicht auf außereuropäisches Kapital.
Das wird aber nicht funktionieren. Ich hätte erleben wollen, wie nicht nur die Medienlandschaft, sondern auch, gerade am Standort Mainz, die Bürgerinnen und Bürger reagiert hätten, wenn unter Umständen dabei der Sender Sat.1 in die Knie gegangen wäre.
Die zweite Frage ist – deshalb habe ich mich noch einmal gemeldet –, wie es mit der digitalen Welt aussieht.
Eine Marktsteuerung will man nicht, was auch richtig ist; denn die Marktsteuerung findet beim privaten Rundfunk statt. Das ist in Ordnung. Das ist eine Frage des einzelnen Teilnehmers, welches Medium er nutzen will und welches nicht.
Das Nächste ist die Werbung. Dabei sind wir uns weitestgehend einig. Jetzt kommt die digitale Welt, also die unmittelbare Wettbewerbssituation auch mit Printmedien.
Klar ist, dass die Weiterentwicklung der digitalen Welt stattfinden muss, es muss aber so sein, dass sie nicht in einen gebührenfinanzierten Wettbewerb mit den Printmedien eintreten kann.
Das wird eine spannende Frage für den Gesetzgeber, für die Ministerpräsidenten sein; denn wir brauchen klare Regelungen für die Zukunft, also einen klaren Rahmen, was man darf und was nicht.
Können kann man alles, die Frage ist nur: Auch in der digitalen Welt, um die Wettbewerbsfähigkeit mit den Privaten zu erhalten? – Das muss sein, auch im Interesse des Nutzers. Es kann nicht so sein, dass die modernen Medien dem Nutzer bei öffentlich-rechtlichen Medien vorenthalten werden. Gleichzeitig muss aber klar sein, wie ich auf der Internetschiene damit umgehe und somit unter Umständen einen gebührenfinanzierten Wettbewerb und eine gebührenfinanzierte Konkurrenz zu den Printmedien schaffe.
Das wird ganz spannend sein. Das ist eine wichtige Frage; denn auch die Printmedien befinden sich in einem Umbruch, den man beachten muss.
Ich muss ehrlich sagen, ich will nicht gern aus diesen Gründen unter Umständen auf eine Zeitung verzichten, ich möchte auch die Kommentare haben und nicht nur über elektronische Medien. Deshalb ist das eine wichtige Frage.
Ich bin froh, dass Sie den Beihilfeverstoß noch einmal problematisiert haben; denn auch das wird ein Problem sein, wie man damit umgeht. Ich gehe davon aus, dass das auf die Reihe gebracht wird.
Abschließend wird es wichtig sein, dass digitale Welt und öffentlich-rechtliche elektronische Medienanstalten in der Wettbewerbssituation fair und gleich behandelt werden, aber gleichzeitig bei den Printmedien aufgepasst wird, dass diese insgesamt kein wirtschaftliches Problem bekommen. Das wird die spannende Aufgabe sein, die der Gesetzgeber auch nach diesem Urteil regeln muss und kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Entwicklung wird zeigen, ob wir im Landtag in
der Politik in der Lage sind, unsere Entscheidungsprozesse so schnell zu realisieren, wie sich die digitale Welt verändert.
Die Debatte hat gezeigt, dass viele Fragen geklärt werden müssen. Allein, dass ein kleiner Wortbeitrag von fünf Minuten eine solche Interpretationsreihe des Ministerpräsidenten auslöst, zeigt, dass wir in den nächsten Monaten und Jahren, gerade was die Definition der Rundfunkordnung angeht, noch viele spannende Diskussionen im Landtag führen müssen.
Wir müssen uns diesen Herausforderungen stellen. Wir müssen sehen, dass wir bei all diesen Diskussionen die Rundfunkteilnehmer mitnehmen. Unsere Entscheidungen müssen auf deren Akzeptanz stoßen. Eine angemessene Belastung des Gebührenzahlers ist auch immer eine politische Entscheidung.
Die Politik muss jetzt handeln, damit unser duales System erhalten bleibt und nicht von der EU-Kommission, der das gebührenfinanzierte System schon lange ein Dorn im Auge ist, durch ein einfacheres System ersetzt wird. Es lohnt sich, in Brüssel für unser Rundfunksystem zu kämpfen.
Es ist jetzt Zeit für die Politik, sich zu entscheiden. Ein duales System in der neuen digitalen Welt kann es nur im Gleichgewicht zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Interessen geben, da sonst gerade die Verlage ihre wirtschaftlichen Grundlagen verlieren.
Die spannende Frage wird sein, ob alle dargebotenen Inhalte, gleich von wem dargeboten, immer kostenfrei sein müssen, ob alle, auch die, die das Internet nicht nutzen oder nutzen können, über die Rundfunkgebühren diesen Zusatznutzen mitfinanzieren müssen. Ähnliches gilt auch für die Angebote im Handy-TV.
Wir müssen uns, wie in allen anderen Lebensbereichen auch, entscheiden, was solidarisch finanziert werden muss und wo es sinnvoll ist, dass derjenige es zahlt, der es nutzt.
Bei der BBC wird schon lange unterschieden zwischen Bereichen, die über die Rundfunkgebühr finanziert werden, und den Bereichen, die kommerziell sind und besonders ausgewiesen werden müssen.
In der Perspektive könnte auch die Frage auftauchen, ob der Qualitätsjournalismus, den unsere Zeitungen und Zeitschriften heute unstrittig bieten, auch noch finanziert werden kann, wenn die Zahl der Leser weiter zurückgeht und die Werbemöglichkeiten noch mehr ins Internet abwandern, dort aber eine Entgeltfinanzierung schwerfällt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind viele Fragestellungen erörtert worden. Ich habe mich dennoch noch einmal zu Wort gemeldet, weil Sie eine ganz wichtige Äußerung, die das Bundesverfassungsgericht getan hat, nicht verstanden haben, Herr Kollege Rüddel. Es darf gerade keine politische Entscheidung herangezogen werden, um Gebühren festzusetzen.
Ich glaube, Sie überschätzen sich ein wenig, wenn Sie Ihren fünfminütigen Wortbeitrag höher setzen als diese Entscheidung unseres höchsten Gerichts. Nachdem Sie im ersten Beitrag beleidigt und miesgemacht haben, kommt nun diese persönliche Überschätzung hinzu.
Es war gerade unser Ministerpräsident, der das Verfahren auf Bundesebene wieder eingesammelt und gebündelt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bestätigt, ebenso dass die neu eingeführten Kriterien der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand verfassungskonform ausgelegt und als Hilfskriterien herangezogen werden können.
Mit dieser Entscheidung ist auch sozialdemokratische Medienpolitik bestätigt worden, und das in voller Form.
Ich möchte noch ein Zitat von unserem ehemaligen Landessendedirektor des SWR erwähnen, der bei seiner Verabschiedung gesagt hat: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Stück demokratisches Lebensmittel, das wir stärken müssen und wo wir stolz darauf sein müssen, dass es hier eine Entwicklungsgarantie in allen Formen hat. –
Ganz unbestritten ist die Frage der Qualität und der Kommerzialisierung. Dazu ist heute schon alles gesagt worden, denke ich. Entscheidend ist auch, dass nur ein qualitativ hochwertiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk dies alles erfüllen kann und diesen umfassenden Funktionsauftrag erfüllen kann, der auf allen Übertragungswegen möglich sein kann; denn ansonsten ist es keine Entwicklungsgarantie.
Wir begrüßen das Urteil auch mit Blick auf Brüssel; denn es sind hier wichtige Klarstellungen erfolgt, die auch die weiteren Gespräche mit der Kommission stärken werden.